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Fragen zur Friedhofssatzung

Ohne konkreten Anlass und nur aus Neugier habe ich soeben mal die Friedhofssatzung meiner Heimatstadt gelesen. Das kam mir allerdings schlimmer vor, als das Kleingedruckte einer Versicherung … 😐

Was mache ich denn, wenn ich einen Angehörigen zu beerdigen habe („Bestattungspflichtiger“) und mit dem städtischen „Knebelvertrag“ in einigen Punkten nicht einverstanden bin? Darin finden sich unannehmbare Punkte wie zum Beispiel:

– das Grab kann nur einmal für die Liegedauer (25 bzw. 30 Jahre) „gekauft“ werden; ein Anspruch, die Grabstelle nach Ablauf der Liegedauer zu verlängern, besteht nicht;
– Gruftengräber sind grundsätzlich nicht gestattet
– die Stadt hat das Recht, Tote in andere Grabstätten umzubetten, wobei die Liegezeit dann nicht unterbrochen wird,
– die Stadt hat das Recht, Friedhöfe zu schliessen oder zu entwidmen – wenn die Liegezeit abgelaufen ist, ohne Umbettung und/oder Entschädigung; — im Extremfall könnte die Stadt nach Ablauf der Liegezeit den Friedhof entwidmen, alle Grabsteine entsorgen, und einen Parkplatz aus der Fläche machen …

Darf ein „Monopolanbieter“ derartige einseitige Knebelverträge („Satzungen“) in die Welt setzen? Was ist die Alternative, wenn ich ein dauerhaftes Grab nach eigenen Gestaltungswünschen haben möchte? Dann müsste man ja auf einem eigenen Grundstück/dafür selbst gekauften Stück Land/Wald bestatten? Darf man sowas grundsätzlich (ggfs. genehmigungspflichtig)?

Solche oder ähnliche Formulierungen finden sich in vielen Friedhofssatzungen.
Sie klingen für den Aussenstehenden unter Umständen hart, werden doch aber nur im Ausnahmefall wirksam und sind nur von seltener Bedeutung.

– das Grab kann nur einmal für die Liegedauer (25 bzw. 30 Jahre) „gekauft“ werden; ein Anspruch, die Grabstelle nach Ablauf der Liegedauer zu verlängern, besteht nicht;

Das ist die gängige Regelung für ein- oder mehrstellige Reihengräber. Gibt es nicht auch Wahl-, Familien- oder sog. ‚Kauf’gräber, sie man verlängern kann?

– Gruftengräber sind grundsätzlich nicht gestattet

Gruften sind unterirdische, gemauerte Grabstätten und die sind tatsächlich nicht überall gestattet.

– die Stadt hat das Recht, Tote in andere Grabstätten umzubetten, wobei die Liegezeit dann nicht unterbrochen wird,

Auch das muß manchmal sein. Denke nur an das aktuelle Unglück im Osten Deutschlands wo ein ganzes Dorf vom Abrutschen in einen Tagebausee bedroht ist. Natürlich muß für solche und andere Fälle die Kommune die Möglichkeit haben, Gräber ‚umzulegen‘.

– die Stadt hat das Recht, Friedhöfe zu schliessen oder zu entwidmen – wenn die Liegezeit abgelaufen ist, ohne Umbettung und/oder Entschädigung;

Auch das muß möglich sein. In der Tat könnte sich in der fernen Zukunft doch die dringende Notwendigkeit ergeben, die Fläche einmal anders nutzen zu wollen. Dann muß es die Möglichkeit geben, zu sagen, daß diese Fläche nunmehr entwidmet ist und damit nicht mehr als „weihevoller“ Friedhof gilt.
Ein Entschädigungsanspruch besteht ohnehin nicht, die Liegezeit ist ja abgelaufen und die Familien müßten sich sowieso um die Abräumung des Grabes bemühen.

— im Extremfall könnte die Stadt nach Ablauf der Liegezeit den Friedhof entwidmen, alle Grabsteine entsorgen, und einen Parkplatz aus der Fläche machen …

Jein. Abgelaufene Grabfelder werden i.d.R. aufgeboten und die Angehörigen haben die Möglichkeit, Pflanzen, Einfassung und Stein entfernen zu lassen. Tun sie das nicht, kann die Stadt das hilfsweise und sogar gegen Erstattung der Kosten tun.

Ein dauerhaftes Grab wird man mit Sicherheit nicht ohne weiteres bekommen. Man kann sich nur einen großen Friedhof mit viel Tradition und Erweiterungsfläche suchen und darauf bauen, daß er noch möglichst lange bestehen bleibt. Alsdann bezahlt man die Liegegebühren und die Grabpflege für die gewünschte Zeit im Voraus.

Hat man genügend Geld könnte man noch verfügen, daß man im Falle einer Friedhofsentwidmung umgebettet wird und das ganze Spiel beginnt von vorne.

Allerdings sind Entwidmungen tatsächlich eher die Ausnahme.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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Datenreisender
14 Jahre zuvor

Nach meinem persönlichen ethischen Empfinden (ich bin kein Anhänger irgendeiner Religion) darf die Totenruhe nach der Beerdigung in keinem Fall von Menschen gestört werden – niemals (Naturkatastrophen sind natürlich etwas anderes).

Archäologen, die in jahrtausendealten Gräbern wühlen, empfinde ich persönlich als Grabschänder. Und sogar den Vatikan/Papst, der vor kurzem im 2.000 Jahre alten Grab des Apostel Paulus „herumgewühlt“ hat.

Wie kann man denn möglichst effektiv sicherstellen, dass man selbst nach dem eigenen Tod die „ewige Ruhe“ findet und nicht in 3.000 Jahren von irgendwelchen Archäologen wieder ausgebuddelt wird? Kann man die eigene Verklappung in einem Atommüllendlager bestellen?

Datenreisender
14 Jahre zuvor

Was kann man eigentlich tun, wenn man sagt:
„Ich akzeptiere diese Friedhofssatzung nicht!“

In den meisten Friedhofssatzungen steht ja auch geschrieben, dass grundsätzlich nur Einwohner der eigenen Gemeinde/Stadt dort beerdigt werden können. Es handelt sich bei Friedhöfen also faktisch um Monopole.

Norbert
14 Jahre zuvor

@Datenreisender: Seebestattung?

MacKaber
14 Jahre zuvor

Als Einwohner eines Ortes kann ich mich vorher kundig machen. Gefällt mir das nicht, dann verfüge ich eben einen anderen Ort, der meinen Wünschen entspricht.
@1: ausser einäschern und ein Baum- oder Seegrab fällt mir für die Ewigkeit auch nichts ein.
Was soll es auch, welcher Ururenkel hat noch Lust zur Grabpflege mit allem Kostenaufwand?
So richtig prominent werden wie ein Kaiser oder ein Feldherr, und sich freuen, wenn Schulklassen und Touristen an meiner Grabstätte vorbeidefilieren, das hätt schon was, das würde mir gefallen.

kex
14 Jahre zuvor

Der Kommentar von MacKaber lässt mich darüber grübeln, ob diese „Regelungen“ auch für Promi-Gräber gilt. Wird in 20 Jahren dann auch das Grab von Mohammer (beispielsweise)neu belegt?
Die Gräber von den ganz Großen (z.B. hohe Politiker oder internationale Stars) werden doch bestimmt nie ablaufen, oder?

Klaus
14 Jahre zuvor

Hm, also mir geht es eher anders wie Datenreisenden.

Ich finde diese Gräber für die Ewigkeit schon irgendwie krank!
Jeder logischen Betrachtung nach, bedeutet das, dass irgendwann die Erde von Friedhöfen bedeckt ist und die lebenden keinen Platz mehr haben!!
Nein, es muss jetzt niemand nachrechnen, wieviele Jahre das dauert.
Es ist eine logische Folgerung die früher oder später eintritt.

Mit dem Wort heilig habe ich so meine Schwierigkeiten. Was für den einen heilig ist, ist für den anderen nur ein Buch, Gebäude oder Platz.

Die Totenruhe, ist eine „Ehre“ die ich einem verstorbenem Menschen zuteil kommen lasse. Nicht seiner Leiche!!
Das ist für mich ein Unterschied.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Unter dem Aspekt des Monopolisten habe ich das noch gar nicht betrachtet, aber das ist ja nicht ganz falsch. Bisher ist noch niemand auf die Idee gekommen, hier mehr Markt einzufordern – ich weiss auch nicht, ob privatwirtschaftliche Friedhöfe in Deutschland überhaupt zulässig wäre. Was ist, wenn der Betreiber pleite macht? Eine Kommune kann zwar zahlungsunfähig sein, aber nicht pleite gehen und den Laden zumachen.

Was die Bedingungen für eine Bestattung angeht: wenn genug Leute beim Stadtrat Änderungen fordern, wird da was in Bewegung kommen – die Politiker wollen schließlich wiedergewählt werden. Einige grundlegende Vorbehalte werden allerdings drin bleiben, und gesetzliche Regelungen kann man auch nicht umgehen. Hier war mal die Rede davon, dass Bestattungen in Gruftgräbern nicht mehr zulässig seien, weil sich ein Gesetz dahingehend geändert hätte. Das ist dann halt nicht zu ändern.

Helmut
14 Jahre zuvor

….Was kann man eigentlich tun, wenn man sagt:
„Ich akzeptiere diese Friedhofssatzung nicht!“…..

Nicht viel. Du kannst ja auch nicht sagen, „Ich akzeptiere dieses oder jenes Gesetz nicht“. Die Satzung ist vom Gemeinderat verabschiedet und dieser von den Bürgern gewählt. Dir stehen die üblichen, rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung, wenn Du der Meinung bist, die Satzung sei nicht rechtmäßig.

Thomas
14 Jahre zuvor

Es gibt bestimmt einige Möglichkeiten, ein relativ „abräumsicheres“ Grab zu belegen. So bieten einige Kommunen die Möglichkeit an, historische Grabstätten auf alten Freidhöfen zu adoptieren. Man übernimmt die Pflegekosten für ein altes Grab mit einem erhaltenswerten Grabdenkmal und erhält dafür das Recht, sich dort ebenfalls beisetzen zu lassen. Meist darf man eine Plakette oder einen zusätzlichen Stein anbringen. Eine „Ewigkeitsgarantie“ gibt es da natürlich auch nicht, aber wenn so ein Grab schon 100 Jahre besteht, dann ist es schon aus Denkmalschutzgründen eher unwahrscheinlich, daß es alsbald aufgehoben wird.

Uwe
14 Jahre zuvor

@kex

Der Herr Moshammer ist doch in einem Mausoleum beigesetzt worden.Ob es da auch einen Neubelegung gibt, möchte ich bezweifeln.

Datenreisender
14 Jahre zuvor

Das Grab vom Moshammer auf dem Münchener Ostfriedhof habe ich mir schon mal angeschaut, das ist ein gutes Beispiel:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Moshammer-2.jpg&filetimestamp=20070915155119

Ansonsten kann ich mir durchaus Gründe vorstellen, eine Grabstelle länger zu erhalten. Wenn beispielsweise ein um die 20-jähriges Elternpaar ein Kind beerdigen muss, dann würde das Grab des Kindes um das 45. Lebensjahr der Eltern bereits wieder „plattgemacht“ werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Eltern die Grabstelle ggfs. etwas länger erhalten möchten oder vielleicht sogar später in einem Familiengrab wieder „zusammen“ sein möchten. Wenn sie Pech haben, liegt das Kind dann aber bereits nach einer Flughafenerweiterung unter einer neu gebauten Landebahn …

Undertaker J. A. Fox
14 Jahre zuvor

Gleichberechtigung?
Wer früher stirbt, ist länger tot!
Der Tot an sich ist wohl neben der Geburt di einzig soziale Errungenschaft, die jeden Menschen gleichermaßen trifft. Wie lange er dann in Erinnerung bleibt, hängt wohl mehr von seinem Wirken, seine Werken ab,
als von irgendeinem Grabmahl oder einer Liegezeit in einer Gruft oder Grab. Da ruht ohnehin nur ein vergänglicher Körper eines einstmals gewesenen Menschen-

Erdgast
14 Jahre zuvor

Einige Menschen sind wohl ein wenig „gleicher“. Ihre „Religion“ gibt ihnen das Recht auf ewige Gräber (auch auf kommunalen Friedhöfen).Warum müssen alle übrigen sich für dumm verkaufen lassen und horrende Summen für Grabmiete bei Verlängerung zahlen? Wo bleibt die Gleichberechtigung?

Erdgast
14 Jahre zuvor

Eben nicht! Das ist zu einfach.
Es ist richtig, dass den Tod wohl jeden trifft; aber warum werden bei „VIPs“ oder z.B. Soldaten oder aber bei bestimmten Religionen die Gräber länger intakt gelassen? Das muss doch einen Grund haben. Außerdem sind doch alle Menschen gleich. Wo sollen z.B. Eltern um ihren toten Säugling trauern wenn ein Grab wieder neu „belegt“ wird? In Diktaturen oder im III. Reich hat man die Gräber von Feinden auch verschwinden lassen um z.B.Sympathiesanten vom Trauern abzuhalten.




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