Fundstücke

Grabmal löst skurrilen Rechtsstreit aus

Und das in MacKabers Landkreis…..wenn er das noch erleben dürfte…..

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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18 Kommentare
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12 Jahre zuvor

Kann man den Stein nicht einfach etwas tiefer eingraben… ?

sakasiru
12 Jahre zuvor

So piätätlos das jetzt auch von der Stadtverwaltung scheint, solche Richtlinien gibt es nun einmal, und der Steinmetz hätte sie kennen müssen. Warum entwirft das Ding überhaupt so hoch? Das riecht doch schon ein bisschend anach, dass die Witwe meinte, für sie gelten die Regeln nicht.
Und kann man das Teil jetzt nicht einfach 15 cm tiefer eingraben und gut ist?

Thomas
12 Jahre zuvor

Die Witwe hätte halt bei der Ortsbegehung dem Friedhofsverwalter einen Umschlag „für die Kaffeekasse“ zustecken müssen. Zumindest im Rheinland ist das gängige Praxis.

Garfield
12 Jahre zuvor

Solche Vorschriften mag es geben, es gibt aber auch Ausnahmeregelungen. Wie im Artikel beschrieben, hat der Bauamtsleiter der Witwe und dem Steinmetz mündlich grünes Licht gegeben. Ferner gibt es ja anscheinend noch andere Grabsteine, die das Vorschriftsmaß überragen.

Der Amtsschimmel halt.

Brummbär
12 Jahre zuvor

Ich bin ja normalerweise der Meinung, dass Regeln eingehalten werden sollten. Aber dies gilt natürlich nur wenn sie nachvollziehbar sind. Das hier scheint mir dann doch ein bisschen wie eine Mischung aus Schilda und Nachkarten-gilt-eben-doch. Kleiner Tipp, wie man sowas vermeiden kann: Rechtzeitig miteinander reden hilft manchmal enorm. Ansonsten wünsch ich einen guten Morgen und ein schönes Wochenende (, frohe Ostern, gesegnete Weihnachten und ein schönes neues Jahr – falls man sich nicht mehr trifft).

Yeti
12 Jahre zuvor

Erstmal: schöner Grabstein! Mal was modernes, anstatt der rechteckigen 08/15 Blöcke.

Naja zu den Regeln dieses Friedhofs muss man sagen, die sind doch albern. Welchen sinnvollen Grund gibt es das Grabsteine nur max. 1,10 m hoch sein dürfen? Der einzige Grund den ich mir vorstellen kann ist, den Friedhof gewollt trist zu gestalten. Gerade große Grabmäler sehen doch teilweise gut und beeindruckend aus, eben weil da der Grabstein so groß ist und das ganze handwerklich Top gemacht ist. Mir ist dazu gerade nur ein Wort eingefallen: Spiesser!

MavoDaMi
12 Jahre zuvor

einfach noch ein bissl erde um den Stein anhäufeln und schon isser passend… mann, mann, mann…die leute haben probleme.

Christians Ex
12 Jahre zuvor

Ach naja, nachvollziehen kann ich die Begrenzung schon – lässt sich ansonsten womöglich irgend ein Wichtigtuer eine Riesen-Stele setzen, um aufzufallen oder es gibt gewissermaßen einen Wettstreit „wer den Größten hat“.
Da kann so eine nie offiziell genehmigte Überschreitung schon entsprechende Blüten treiben. Was da hinter den Kulissen abgegangen ist, weiss von uns Außenstehenden doch keiner.

12 Jahre zuvor

Das Problem an diesen Dorfpotentaten ist, dass sie eigene Fehler niemals zugeben können.
Die haben eine Satzung, die geltenden Rechtsnormen offenbar zuwider läuft und bauen darauf einen Riesenaufstand auf. Statt einfach mal zu sagen: Gut Fehler gemacht, wir nehmen den Bußgeldbescheid zurück und genehmigen das nachträglich, wird trotzig darauf bestanden.
Wenn die andere Seite jetzt die Satzung als solche anficht und die eine neue aufsetzen müssen, kostet das der Gemeinde reichlich Kohle.
Einfach eine Durchführungsanweisung rausgeben mit dem Inhalt: „Wir wissen, dass das nicht so ganz wasserdicht ist und legen das daher nicht so eng aus“ und fertig.
Aber nee, das würde ja bedeuten, dass man zugibt irgendwann mal einen Fehler gemacht zu haben.

ingo
12 Jahre zuvor

@8: wenn man mal über historische friedhöfe im in- und ausland geht, wird man feststellen dass gerade der wunsch aus der masse herauszustechen besonders schöne grabmale hervorgebracht hat. insofern: na und, sollen die leute doch machen, die nachwelt wird entscheiden ob das hässlich oder peinlich ist.
ich finde es ohnehin furchtbar dass unsere epoche grösstenteils nur beliebigkeit hinterlassen wird, von den nichtssagenden glas- und beton-kästen in denen wir wohnen und arbeiten, bis hin zu den uniformierten 08/15-grabsteinen unter denen wir am ende liegen. was für ein glück dass unsere vorfahren noch keine gestaltungssatzungen usw. kannten, sonst wäre so manches architektonische kleinod und viele kunstwerke nie entstanden.

Designierter Komposti
12 Jahre zuvor

Typisch deutsch, das Ganze. „Aber in §08 Abs 1 Ziffer 5 Buchstabe pft steht…“

Ansonsten schließe ich mich Kall an.

Naya
12 Jahre zuvor

Na der Steinmetz wußte ja aber scheinbar ganz genau, daß er da zu groß plant: [quote]Er habe den Mitarbeiter der Stadt davon überzeugen können, dass die vorgegebene Höhe zwar überschritten werde, der gestalterische Entwurf des Grabmals aber darunter bleiben würde, wenn man ihn kürzt.[/quote] Und die angebliche Antwort klingt für mich auch nicht nach „ja macht mal“, sondern eher nach „vielleicht geht es, vielleicht aber auch nicht“ [quote]»In solchen Fällen gab es schon die eine oder andere Ausnahme«, soll der Bauamtsleiter gesagt haben.[/quote] Da die Regeln ja vorher bekannt waren, der Witwe und dem Steinmetz ja scheinbar bekannt waren, daß sie dagegen verstoßen und daß sie keine Garantie auf Genemigung trotz Verstoß haben, hab ich für ihren Ärger nur wenig Verständnis. Ja, so ein Streit hat wenig zu tun mit einem würdigen Abschied – aber daran scheint hier nicht allein die Stadt schuld zu sein, sondern zu einem guten Teil auch die beiden, die wohl davon ausgegangen sind, daß wenn sie erstmal Tatsachen schaffen, das auch so bleiben kann, obwohl es klar gegen die Vorschriften… Weiterlesen »

Michael
12 Jahre zuvor

Wenn ein Grabstein die Ausmaße xyz nicht überschreiten darf, dann darf er sie nicht überschreiten.

Warum wollen die Leute immer eine Extrawurst?

Es gibt Regeln, die Leute brechen die Regeln ganz bewusst und wenn es ärger gibt sind die unflexiblen Bürokraten schuld.

Ich setze nächstesmal meine neue Garage 30cm auf Nachbars Grund und wenn er sich aufregt schreie ich ihn an wie unflexible er doch ist, ein Bürokratischer Kleingeist! Dann sind die paar cm aufeinmal nichtmehr trivial.

Mafdet
12 Jahre zuvor

@#13 (Michael):
Na ja, es ist aber schon ein Unterschied, ob ich mit einer Garage aufs Nachbargrundstück rutsche und meinem Nachbarn 30 cm Land klaue, oder ob mein Grabstein etwas höher als vorgesehen in die leere Luft ragt.
Vorschriften sollte man einhalten, da stimme ich dir ja grundsätzlich zu.
Aber bei Vorschriften, die unsinnig sind und bei denen bekannt ist, dass schon die ein oder andere Ausnahme genehmigt wurde…?

Anita
12 Jahre zuvor

@Michael

Unser Anbau steht 10 cm auf dem Grund unseres Nachbarn.
Das war aber ein MessFehler des Architekten und der Nachbar hat es nachtraeglich genehmigt.

Ansonsten schliesse ich mich der Meinung der meisten Kommentatoren an: „Wenn es keinen zwingenden Grund gibt, den Grabstein viel zu hoch zu machen, sollte man das nicht tun!“
Ego polieren ist kein zwingender Grund, btw.

Wenn sie den Stein geerbt haetten (Erinnerungsstueck) oder ihn urspruenglich fuer einen anderen Friedhof mit anderen Regeln haetten anfertigen lassen, saehe die Sache sicher anders aus.

Aber von vorneherein bewusst gegen die Regeln verstossen und es mal drauf ankommen lassen…

hajo
12 Jahre zuvor

diese Sesselfurzer soll doch der Mann mit der Sense holen!
Nein, im Ernst, haben „die“ wirklich keine anderen Sorgen?
Der Stein ist, nach meinem – zugegebenermassen unerheblichen – Geschmack schön, zumindest ist er nicht irgendwie geartet, die Ruhe der anderen Verstorbenen zu stören.
Kurzum: hier werden wieder mal Steuergelder verplempert, indem sich ein so genannter Politiker profilieren will.
und das wegen 15 cm!
Zum Kotzen!

Anita
12 Jahre zuvor

@hajo

Jemand den Tod zu wuenschen, nur weil er Regeln einhaelt…
Der Grabstein waere auch in 25 cm kuerzer schoen.
Es gab keinen logischen Grund, warum er unbedingt so grosz sein musste.

Da sind die Leute, die bei meiner Schwester im Dorf die Baugenehmigungen raus ruecken, doch ganz andere Sesselfurzer.
Die Giebel muessen alle in eine bestimmte Richtung zeigen, das Haus muss exakt so und so weit von der Strasse weg sein, Holz darf nicht mehr als soundsoviel Prozent des Hauses ausmachen, etc.
_Das_ sind Sesselfurzer.

Naya
12 Jahre zuvor

@ hajo
Wenn die Behörden erst nachher aus heiterem Himmel ankommen würden oder vorher wirklich gesagt hätten, ja, das genemigen wir auf jeden Fall – dann wäre jetzt der Streit nachher wirklich kleinlich und absolut unnötig.
Scheint ja aber anders abgelaufen zu sein, daß nämlich Steinmetz und Witwe sich scheinbar bewußt darüber hinweggesetzt haben und dachten „wird schon gehen“ – und sollte das wirklich mit so einer Dreistigkeit gelaufen sein, dann verstehe ich recht gut, wenn auf die Einhaltung der Regeln gepocht wird.




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