Allgemein

Grösse und Gewicht

Der Mensch wird ja bei der Geburt vermessen und gewogen. 3.600 gramm und 52cm groß.

Macht ein Bestatter etwas ähnliches bei einem Verstorbenen?
Und wenn, ja wer bekommt die Daten genannt? (Bzw. fließt sowas in staatliche Statistiken ein?)

Nein, das macht ein Bestatter für gewöhnlich nicht.
Im Rahmen einer Obduktion wird das allerdings gemacht.

Werbung

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

Lesen Sie doch auch:


Lesen Sie auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
15 Jahre zuvor

Wäre doch mal ein neues Bezahlmodell, nach Gewicht, dann würden Bestattungen ohne Sarg auch kein Problem mehr machen! 😉

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Neulich fingen meine Kollegen zu grinsen an, als sie sich mit mir unterhielten. Irgendwas ging hinter meinem Rücken vor. Ich drehte mich um, und erwischte unseren Schreiner, der mit dem Meterstab gerade bei mir „Maß“ nahm. Es folgte der „Frühsport“ quer durch die Halle und über den Hof. Na warte…..

weiß jemand einen guten Gegenstreich?

janwo
15 Jahre zuvor

Mac Kaber: Wenn Ihr eine Garderobe habt, könntest Du ihm seine Jacke (o.ä.) gegen ein Totenhemd austauschen.

Bestatterkollege
15 Jahre zuvor

einen sargzettel mit den daten an des übeltäters an einen sarg machen den man sofort sieht

Kempeth
15 Jahre zuvor

Karl enthielt 16 Liter des Stammeswasser…




Rechtliches


Lesen Sie auch:

5
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex