Frag den Bestatter

IKEA bei der Beerdigung

orgel

Hallo lieber Tom,
meine Oma wurde vor kurzem beerdigt. Noch konnte ich keinen Blick auf die Abrechnung des Bestatters werfen. Bei der Beerdigung stand jedoch ein asugedrucktes Bild meiner Oma in einem schlichten Holzrahmen (IKEA o.ä.) am Sarg. Mein Opa hat mir telefonisch mitgeteilt, dass der Bestatter dafür 100 Euro verrechnet hat. Das Foto meiner Oma ist dasselbe, dass auch auf den Partezetteln verwendet wurde. Der Bestatter hat es also nur einmal größer ausgedruckt und in einen Rahmen gegeben. VEreinbart war das vorher nicht, wenngleich es eine nette Idee war. Aber 100 Euro? Bin ich da empfindlich oder ist das angemessen?

Wenn das nicht beauftragt worden ist, muß man das auch nicht bezahlen. Nette Idee hin oder nette Idee her.
Sollte man es aber doch beauftragt haben, dann sind 100 Euro schon ein bißchen viel, falls es sich tatsächlich nur um einen einfachen Ausdruck handelt.

Früher war das natürlich anders. Da konnte nur ein Fotoladen die Bilder entwickeln und vergrößern und es war mit viel Aufwand verbunden, bis zum Beerdigungstag die Vergrößerung, evtl. auf Leinwand, hin zu bekommen.
Da war dann auch ein Preis von 60-100 DM angemessen. Das war eine besondere Leistung, die auch noch in besonders kurzer Zeit erbracht wurde.

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Heutzutage bekommt man aber solche „Abzüge“ recht zügig und günstig. Wenn man sie dann noch selbst macht (ausdruckt), dann liegen die Kosten, selbst bei hochwertigstem Ausdruck und bestem Papier, allenfalls bei ein paar Euro.
Mit einem einfachen Rahmen sollte dann der Rechnungsbetrag bei 25-50 Euro liegen, das hielte ich für angemessen.

Leider ist es, nicht nur in der Bestatterbranche, üblich, daß man früher einmal angemessene Kosten auch dann beibehält, wenn die Ware oder Dienstleistung inzwischen viel günstiger zu haben ist.
Hat sich der Kunde erst einmal an hohe Preise gewöhnt, läßt es der Kaufmann dann oft einfach dabei.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 11. September 2012

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7 Kommentare
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Mac Michi
11 Jahre zuvor

Oh je, ich muss mich wieder einmal wundern…..
Man weiß nicht, ob der Opa die Vergrößerung und Rahmung nicht doch bestellt hat. Ein schlichter Holzrahmen muss nicht unbedingt ein billiger Rahmen aus dem schwedischen Möbelhaus sein. Musste das vom Opa gelieferte Bild gescannt und eventuell noch zeitaufwendig bearbeitet werden?

Wenn ein Bestatter einen Printer vorhält, der auch große Bildausdrucke machen kann,
wenn der Bestatter Bilder so bearbeitet, dass völlig zerkratzte Bildvorlagen nach dem Scannen wieder gut aussehen,
wenn der Bestatter Bilderrahmen in verschiedenen Größen anbieten kann,
wenn der Bestatter das ganze im Zweifel auch noch über Nacht fertigen kann,
dann sollten diese Leistungen auch entsprechend berechnet werden können!

Ach ja, wenn das Bild nicht bestellt wurde, muss es natürlich nicht bezahlt werden.
Dann sollte man sich nett bedanken! 😉

Reply to  Mac Michi
11 Jahre zuvor

Mich wundert da nicht viel. Die Rede war ja von einem einfachen Ausdruck eines bereits verwendeten Bildes. Offensichtlich ist da ja vorher nicht drüber gesprochen worden, denn sonst wäre die Angehörige ja nicht über diese Rechnungsposition erstaunt.

Logisch: Wenn da umfangreiche Arbeiten am Bild erforderlich sind, dann kostet das etwas.
Aber man kann nicht hingehen, einfach ein Bild vergrößern, in einen Rahmen stecken und dann sagen: Los bezahlt mal!

Mac Michi
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

„…… denn sonst wäre die Angehörige ja nicht über diese Rechnungsposition erstaunt.“

Geschrieben hat das eine Angehörige, die Rechnung liegt beim Opa – da kann man schon folgern, dass Opa mit dem Bestatter alles besprochen hat und die Angehörige in diese Details nicht involviert ist und sich nun über die Rechnungsposition wundert.

„… einfacher Ausdruck eines bereits verwendeten Bildes“

Es ist ein Unterschied, wenn ich ein Bild in Passbildgröße in einen Totenzettel setze oder dieses Bild auf A4 oder mehr vergrößere. Da kann eine Bearbeitung schon erforderlich werden.

Sei es wie es sei, wenn es nicht bestellt wurde, muss es nicht bezahlt werden.

diabolo
11 Jahre zuvor

Zu klären wäre da wohl erst einmal, ob das Bild jetzt bestellt war, oder nicht.
Außerdem sollte es ja dann auch auf der vorläufigen Kostenaufstellung des Bestatters stehen, die man sich doch wohl vor entgültiger Auftragsvergabe, also Unterschrift unter dem Bestattungsauftrag, geben lässt.
Oder ist das immer noch so, dass der Bestatter einfach aufschreibt und die Angehörigen dann irgendwann nach der Bestattung eine Überraschungsrechnung bekommen?
Bei uns im Hause bekommt jeder Kunde ne Kostenaufstellung, ich finde es wesentlich einfacher, wenn beide Seiten vorher wissen, was da auf einen zukommt.
Es nutzt doch dem Bestatter auch nichts, wenn der Kunde meint, dass es mit dem Preis für den Sarg quasi alles bezahlt, obwohl alle Dienstleistungen da noch fehlen und am Ende auch nicht mehr Geld zur verfügung hat.
Wir reden bei einer durchschnittlichen Beerdigung immer von nem Gebrauchtwagen und da will man doch den Preis auch vorher wissen, also bitte niemals nen Auftrag unterschreiben, wenn es keine Kostenübersicht und Kostentransparenz gibt.

Reply to  diabolo
11 Jahre zuvor

Das ist ja wohl das Mindeste, daß der Kunde nach dem ersten Gespräch in dem er rechnungswirksame Verfügungen getroffen hat, wenigstens ein handschriftlich ausgefülltes Formular mit bekommt aus dem die auf ihn zukommenden Kosten hervorgehen.

Aber die Realität zeigt, daß es so ist, wie Du es sagst: Die Leute bestellen die Beerdigung, sind froh daß ihnen geholfen wird und bekommen dann irgendwann die Überraschungsrechnung.

Ich habe das nie so gemacht. Denn ich wollte mich schon aus Gründen des Selbstschutzes davor wappnen, daß die Leute hinterher sagen, dies oder das hätten sie nie bestellt.

Yeti
11 Jahre zuvor

Aso ich finde das gerahmte Bild erstmal eine schöne Idee. bei der Trauerfeier meiner Oma im Januar war auch ein Bild von ihr (etwas größer als DIN A4) von ihr aufgestellt in einem schwarzen Rahmen mit einem Trauerband unten am Eck. Es war ein schönes element in dem „Urne und Blumen Arrangement“. Das hat meine Eltern (Sachsen- Anhalt) 70€ gekostet. Das Bild (mit Rahmen, war außerdem auch eine Vergrößerung) durften meine Eltern behalten, es hängt jetzt im Wohnzimmer. der Bestter hat es meinen Eltern so angeboten, weil die Urne und die Blumen in der großen Trauerhalle sonst nach „ein bisschen wenig“ aussehen würden und ich finde er hat recht gehabt, das wäre sonst echt etwas zu schlicht gewesen. Grüße aus dem Allgäu! Yeti PS: nicht jeder Rahmen der nach IKEA aussieht ist auch günstig. Bilderrahmen können auch Maßanfertigungen sein (wenn das Foto ein doofes Format hat), dann kann man schnell ein Mehrfaches des normalen Preises für einen Rahmen in dieser Größe zahlen. Ich hab selbst so einen Rahmen für ein sehr breites Bild, der ist… Weiterlesen »

Erfurter Puffbohne
11 Jahre zuvor

Als wir im letzten Jahr unsere Mutter beerdigt haben, wurden wir vom Bestatter gefragt, ob wir zur Trauerfeier ein Bild neben die Urne stellen wollen. Er hätte da noch einen Rahmen, den Trauergäste einer Beerdigung nicht wieder haben wollten, Den könne er zur Verfügung stellen. Wenn ich ihm ein Bild auf einem Speicherstick bringe, oder per Mail schicke, dann würde er es in der, dem Bestattungsinstitut gegenüber liegenden Drogerie, ausdrucken lassen. Er müsse da sowieso mindestens 1x die Woche hin. Das Ausdrucken des Bildes in DIN A4 würde ca 2,80€ kosten. Das haben wir dankend angenommen und den Rahmen nach der Trauerfeier dort gelassen, denn wir nutzten den Abschiedsraum des Bestattungsunternehmers. Der Bestatter hat uns den Betrag fürs Foto ausdrucken n i c h t in Rechnung gestellt.




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