Produkte, die nicht richtig funktionieren oder von denen eine Gefahr ausgeht, werden von den Herstellern zurückgerufen.
Juri hat mir einen Hinweis auf den Rückruf von Kranzkarten gesendet.
Er vermutet, es handele sich um die Beileidskarten, die man an Beerdigungskränze steckt.
Wenn ich aber dem Link folge, den Juri eingesandt hat, so glaube ich, es handelt sich um etwas anderes:
http://www.swissshooting.ch/desktopdefault.aspx/tabid-356/22_read-443/date-338/
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
…im BGB gab es noch lange das „Kranzgeld“, das überhaupt nichts mit dem Trauergewerbe zu tun hatte!
Allerdings mit dem Traugewerbe.
Bingo – hätte ich es hier genau erklärt, wäre TOM’s Blog gleich wieder bei Google unter den „schmutzigen Seiten“ geführt worden 😉
Wie man es nimmt – das Kranzgeld sollte ja durchaus auch bei der Trauerbewältigung helfen 😀
Treffen sich 2 Schützen …
Vor den Schützen muss man sich schützen damit sie einen nicht treffen.
Und letztens im Wald gab es bei einem der beiden Jäger wohl eine Ladehemmung des Gewehrs. Der andere sieht oben in den Lauf und rrruuummms, löst sich ein Schuss. Dem armen Kerl fehlt das halbe Gesicht. Da sagt der andere Jäger: „Sieh mich nicht so an, meinst Du vielleicht ich hätte mich nicht erschreckt?“ 😉
Ja, Kranzkarten sind (zumindest in der Schweiz) tatsächlich etwas anderes. Pythia hat es schon richtig erkannt… 😀
Na, wenn sich die zwei Schützen getroffen haben, dann hat der Bestatter auch wieder etwas zu tun…