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Listen von Verstorbenen

Wo werden Listen von Verstorbenen eigentlich geführt? Ist sowas schon überregional oder kocht da jeder sein eigenes Süppchen?
Ich meine kann Otto Normalbürger auf irgendeiner Webseite nach (verstorbenen) Verwandten suchen?

Es gibt kein zentrales Melderegister in dem alle Bewohner Deutschlands verzeichnet sind. Über die besten Datensammlungen dieser Art verfügen, wenn überhaupt, private Schuldeneintreiber- und Kreditauskunftsunternehmen sowie Adressenhändler. Der Staat jedenfalls erfasst seine Bewohner regional über die Einwohnermeldeämter. Somit ist die richtige Anlaufstelle stets ein Einwohnermeldeamt.
Weiß man in welcher Stadt der Verstorbene zuletzt gewohnt hat, kann man Glück haben und dort auch Auskunft über seinen Verbleib erhalten. Kennt man hingegen nur eine vorherige Adresse, so muß man schon mehr Glück haben, weil er von dort einfach weggezogen und amtlicherseits „nach unbekannt“ abgemeldet worden sein könnte.
Manchmal kann man auch am Ort der Geburt Glück haben, daß die Behörden einen Randvermerk oder eine Notiz verfasst haben, sofern sie von bestimmten Änderungen Kenntnis erlangt haben.

Solltest Du aber tatsächlich nach einem Träger des Namens „Normalbürger“ oder“Normalverbraucher“ suchen, dürfte das doch nicht so schwierig sein, viele davon dürfte es nicht gegeben haben. Die Normalverbrauchers werden normalerweise direkt neben den Mustermanns bestattet.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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Alexander
14 Jahre zuvor

Falls der Frager zufällig nach verstorbenen Verwandten in Wien sucht – Die Bestattung in Wien hat eine Online-Abfrage:
http://www.wien.gv.at/grabauskunft/internet/suche.aspx

Ronald
14 Jahre zuvor

Ich suchte nach nichts konkretem. Hatte mich nur gefragt wie „global“ man in Sachen verstorbenen denn schon denkt.

Ich weis jetzt nicht so genau wie Tom von „Normalbürger“ auf „Normalverbraucher“ kommt, aber der Mann steckt ja im Stress – von daher.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Das mit den Auskünften ist übrigens nicht so einfach. Der Datenschutz setzt da ziemlich hohe Hürden vor, an Daten von Lebenden oder kürzlich Verstorbenen zu gelangen – wobei kürzlich 30 Jahre heißt. Wenn man nicht ein enger Verwandter ist oder einen wirklich guten (meist offiziellen) Grund hat, wird man keine Auskunft kriegen. So ist es als Ahnenforscher (ist ein Hobby von mir) fast unmöglich, entfernte noch lebende Verwandte ausfindig zu machen.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Was glaubt Ihr, warum die Grünen und die ganzen anderen Linken gegen eine Volkszählung sind?
Gerade DAMIT nirgends notiert ist wer wo wohnt, wie er heißt, wie alt und welchen Geschlechts er ist. Das geht niemand was an, und ist Datenschutz perfekt.
Ich bin gespannt, bis die ersten Klagen geführt werden, dass es dem Datenschutz wiederspricht, was auf den Grabsteinen steht, und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Steinmetze alle Daten mit dem Meißel überpixeln müssen.

14 Jahre zuvor

@Klaus,

Nach meinem Willen sollen auf meinem Grabstein bitte nur zwei Worte stehen:

AUCH TOD

Hoffentlich wird einst mein Wunsch respektiert, wem ich zu Lebzeiten unwichtig war, der braucht mir auch hinterher nicht hinterherzuschnüffeln.
Mich haben schon immer die Grabsteine gestört, auf denen „Medizinalrat a.D,“ oder sonst ein „unvergessener“ Unfug steht.
Das sind alles auch nur Menschen, die irgendwann sowieso vergessen werden.

Klaus
14 Jahre zuvor

@MacKaber

Zuviel getrunken?

> dass es dem Datenschutz wiederspricht,
> was auf den Grabsteinen steht

Das ist eine freiwillige Angabe, niemand ist gezwungen etwas auf einen Grabstein zu schreiben.
Hier handeln die Überlebenden im Sinne des Toten.
Nur wenn im Nachhinein ein Wiederspruch auftauchen würde, müßte es wieder entfernt werden.

> nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die
> Steinmetze alle Daten mit dem Meißel überpixeln müssen.

Tja, schon mal im BDSG, den jeweiligen Ländergesetzen oder anderen entsprechenden Gesetzen gelesen?

Zusammengefasst, kann man es so ausdrücken, da der Steinmetz keine öffentliche Stelle ist und der Grabstein keine automatisierte oder nicht automatisierte Datei darstellt, gelten die Vorschriften nicht.

So und nu?

Erst mal über den Datenschutz meckern, …

Andreas Lechthaler
14 Jahre zuvor

„AUCH TOT, UN(D)VERGESSEN.“
Kann sich jeder was dazu ausdenken…
Lechthaler

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

“ Die Friedhöfe sind voll mit Leuten, die unersetzlich waren…“

Es ist richtig, man muß beim Datenschutz zwischen öffentlichen Stellen (Verwaltungen, Polizei etc.) und dem Privatleben trennen. Für die öffentlichen Stellen gelten die Datenschutzgesetze.
Wenn jemand meint, dass er private Daten der Welt preisgeben muss (–> Facebook, Twitter und wie der Kram alle heißt), darf das gerne machen – Personalchefs lieben das… Ob jetzt die Daten auf den Grabsteinen da problematisch sind, scheint mir fraglich. Es ist mir bisher kein Projekt bekannt, dass die Daten auf Friedhöfen systematisch sammelt. Anders sieht es bei den Gefallenendenkmälern aus: http://www.denkmalprojekt.org/index.htm Hier werden die Daten systematisch erfasst. Welcher Schaden damit angerichtet werden könnte, ist mir allerdings unklar.




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