Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich wende mich mit der Frage an Sie, wer die Bestattungskosten zu tragen hat.
Eine alleinstehende Freundin wohnt bei meinem Mann und mir. Wir kümmern uns um sie. Sie ist erkrankt und es ist abzusehen, daß sie bei uns im Haus verstirbt.Einzig lebende Verwandte sind eine Nichte (aus einer frühen und kurzen Ehe ihres verstorbenen Bruders) und eine Cousine, von der niemand weiß, ob es sie noch gibt und wo. Auch von der Nichte hat man keine Adresse.
Die Freundin selbst hat verfügt, dass im Falle ihres Todes ihr Körper zu medizinischen Zwecken gestiftet werden soll.
Eine angemessene Beerdigung ist ihr nicht wichtig. Wir kümmern uns zu Lebzeiten um sie, die Beerdigungskosten wollen wir nicht tragen. Ein Erbe wird sie nicht hinterlassen.
Wie verhalten wir uns im Falle eines Todes bei uns im Haus richtig: wenn wir den Bestatter rufen, müssen wir ihn dann auch zahlen?
Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.
Immer wieder urteilen Gerichte so, daß Menschen, die den Bestatter rufen und beauftragen, auch für die Kosten einzustehen haben, selbst wenn nach den Buchstaben der Gesetze andere Personen zuständig sein könnten.
Es ist ja klar: Der Bestatter erbringt aufgrund eines Auftrags eine Leistung, für die ihm eine Bezahlung zusteht. Diese kann er von seinem Auftraggeber einfordern. Es ist ihm nicht zuzumuten, daß er nun detektivisch tätig wird und seine Rechnung evtl. auch noch bei Wildfremden/Bestattungspflichten einklagen muß.
Aber Ihr Fall unterscheidet sich ja nicht von einem Fall, wie er beispielsweise in einer WG gegeben ist, oder wenn jemand einen Untermieter hat.
Im Falle des Todes einer Person, die man zwar gut kennt, für die man aber nicht im Sinne des Gesetzes verantwortlich ist (etwa in Hinblick auf die Bestattungspflicht), rufen Sie bitte einen Arzt, der den Tod feststellt und die Polizei.
Die Polizei wird dann alles weitere in die Wege leiten. Sie wird das Gesundheits- oder Ordnungsamt verständigen und so wird dann ein Bestatter beauftragt, der alles weitere regelt. Wer das letztlich zu bezahlen hat wird amtsintern geregelt.
Da Sie weder bestattungspflichtig, noch Erbe sind, kann man Sie auch nicht zur Tragung der Kosten heranziehen, so lange Sie keine Aufträge erteilen.
Sagen Sie auch dem gerufenen Arzt, daß das ein Polizeifall ist.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Bestatter, kosten, Mitbewohnerin, WG, Wilhelm
Hmpf. Nicht gut, wenn sich eine solche Frage schon zu (endenden) Lebzeiten stellt… Ich hoffe, nicht so einsam zu sein, wenn ich altere. 🙁
@twl: Tja, ich kann die Leute aber sehr gut verstehen. Ich habe auch Personen, die möglicherweise irgendwann von uns gepflegt und aufgenommen werden könnten.
Man hat dann doch aber mit der Pflege und dem Obdach, die man den Menschen gewährt, eine Menge getan.
So ganz abwegig finde ich die Frage nicht, wenn man bedenkt, daß manche Bestatter allein für die Überführungen und das Allernotwendigste schon 2.000 Euro aufschreiben.
Wenn der Verstorbene dann eh nur anonym bestattet werden will und der Sache keine Bedeutung beimißt, stellt sich die Frage doppelt.
Die Leute sagen sich: „Wir haben doch schon genug getan, obwohl wir es nicht müsste. Warum sollen wir jetzt auch noch ein paar tausend Euro für die Bestattung bezahlen?“
@Peter Wilhelm: Ich meinte es nicht an Kritik an den Pflegenden oder Wohnungsgebern, sondern rein wörtlich- ich hoffe, später mal wenigstens ein paar Freunde übrig zu behalten, die in einer so finalen Notlage noch einen Schein für die Beerdigung übrig haben. Der wichtigere Punkt ist für mich, dass es nicht so klingt, als würde sich außer den Fragestellern noch jemand für die Pflegebedürftige interessieren- zu Lebzeiten. 🙁
Wenn der Körper sowieso zu medizinischen Zwecken gespendet werden soll, dann wäre die Kostentragung ganz einfach, denn die bedachte Universität, oder sonstige med. Einrichtung trägt auch oft die Kosten der Überführung nach dort hin. Also lassen Sie sich bitte diese letztwillentliche Verfügung Ihrer Betreuten schriftlich geben und nehmen bereits zu Lebzeiten Kontakt zu einer solchen Einrichtung auf und klären die Kostenübernahme ab. Winkt man dort ab, käme evtl. noch das Plastinarium in Guben in Frage des Günter von Hagen (Körperwelten).
Aber wenn der Körper gestiftet wird, zahlt afaIk die Uni die Besetzung des Körpers nach der Nutzung zur Forschung. In kiel gibt es dafür einen eigenen Ehrenfriedhof der Uni.
@Boandlkramer: Da waren wir mal fast gleich schnell..
Also hier an meiner Uni (Bayern) wird für Körperspenden 1150 Euro (zusätzlich) zum Verstorbenen verlangt, seit dem Wegfall des Sterbegeldes. Ich weiss nicht wie andere Bundesläder/Unis dies regeln.
@SilentBob: So ist es nämlich. Ob das mit der medizinischen Verwendung klappt, weiß man doch bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht. Man kann sich nämlich nicht darauf verlassen.
Selbst wenn ein medizinisches Institut Interesse bekundet oder ein Plastinator den Leichnam haben will, kann es immer noch sein, daß ein Arzt sein Kreuz bei „nicht natürliche Todesursache“ macht und dann eine Obduktion folgt, die den Leichnam für die gedachten Zwecke uninteressant macht.
Da bin ich doch froh, eine Sterbegeld-Versicherung zu haben. Auch wenn ich wohl hoffentlich nicht „bei Fremden zur Untermiete“ ende, muß sich niemand um das Geld darum sorgen.
@Henning: Ich habe eine Fondslebensversicherung, die den gesetzlichen Mindestsatz von 60% (vor 2004) der ErlebensLeistung im Todesfall zahlt. Damit ist man als Single ohne Abhängige mal sowas von überversorgt…
@Tom: Kriegt für solche Fälle der örtliche KarnevalsVerein die FunkenMariechen schnell genug schwarz ausgestattet? oO
Moin!
In Kiel muss der Vertrag mit der Anatomie zu Lebzeiten abgeschlossen werden, dann gibts auch eine Karte, wo drauf steht, wie zu verfahren ist.
In unserem Land ist für alles Geld da, nur armen Menschen eine halbwegs würdige Bestattung zu ermöglichen, da ist dann Schluss mit der Großzügigkeit! Die Kirche könnte da ja auch mal was machen, wenn sie ein Haus für 50 Millionen renovieren kann!