Frag doch den Undertaker

Müssen wir den Bestatter für eine Mitbewohnerin bezahlen?

wolkenhimmel

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

ich wende mich mit der Frage an Sie, wer die Bestattungskosten zu tragen hat.
Eine alleinstehende Freundin wohnt bei meinem Mann und mir. Wir kümmern uns um sie. Sie ist erkrankt und es ist abzusehen, daß sie bei uns im Haus verstirbt.

Einzig lebende Verwandte sind eine Nichte (aus einer frühen und kurzen Ehe ihres verstorbenen Bruders) und eine Cousine, von der niemand weiß, ob es sie noch gibt und wo. Auch von der Nichte hat man keine Adresse.
Die Freundin selbst hat verfügt, dass im Falle ihres Todes ihr Körper zu medizinischen Zwecken gestiftet werden soll.
Eine angemessene Beerdigung ist ihr nicht wichtig. Wir kümmern uns zu Lebzeiten um sie, die Beerdigungskosten wollen wir nicht tragen. Ein Erbe wird sie nicht hinterlassen.
Wie verhalten wir uns im Falle eines Todes bei uns im Haus richtig: wenn wir den Bestatter rufen, müssen wir ihn dann auch zahlen?

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Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.
Immer wieder urteilen Gerichte so, daß Menschen, die den Bestatter rufen und beauftragen, auch für die Kosten einzustehen haben, selbst wenn nach den Buchstaben der Gesetze andere Personen zuständig sein könnten.
Es ist ja klar: Der Bestatter erbringt aufgrund eines Auftrags eine Leistung, für die ihm eine Bezahlung zusteht. Diese kann er von seinem Auftraggeber einfordern. Es ist ihm nicht zuzumuten, daß er nun detektivisch tätig wird und seine Rechnung evtl. auch noch bei Wildfremden/Bestattungspflichten einklagen muß.

Aber Ihr Fall unterscheidet sich ja nicht von einem Fall, wie er beispielsweise in einer WG gegeben ist, oder wenn jemand einen Untermieter hat.
Im Falle des Todes einer Person, die man zwar gut kennt, für die man aber nicht im Sinne des Gesetzes verantwortlich ist (etwa in Hinblick auf die Bestattungspflicht), rufen Sie bitte einen Arzt, der den Tod feststellt und die Polizei.

Die Polizei wird dann alles weitere in die Wege leiten. Sie wird das Gesundheits- oder Ordnungsamt verständigen und so wird dann ein Bestatter beauftragt, der alles weitere regelt. Wer das letztlich zu bezahlen hat wird amtsintern geregelt.

Da Sie weder bestattungspflichtig, noch Erbe sind, kann man Sie auch nicht zur Tragung der Kosten heranziehen, so lange Sie keine Aufträge erteilen.

Sagen Sie auch dem gerufenen Arzt, daß das ein Polizeifall ist.

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