Frag doch den Undertaker

Organspende, Aufbahrung und Urne aushändigen?

Sehr geehrter Herr Wilhelm, ich bin geschieden mit 4 gemeinsamen Kindern. Unser großer Sohn hat mir zugesichert im Fall meines Todes sich um Alles zu kümmern. Nun werde ich meine Bestattungs und Kremationsverfügung mit all meinen Wünschen festlegen und dafür auch das Geld hinterlegen. Wie geht es von Statten wenn ich einen Organspende Ausweis bei mir trage und einwillige nach meinem Tod diese zu entnehmen . Die Kosten des Transportes meines Leichnames zur Transplantationsstelle ( Krankenhaus ) ,falls ich bei einem Unfall oder zu Hause versterbe , trägt nicht mein Sohn ?
Kann ich verfügen das meine Angehörigen mich dann im Krankenhaus noch einmal aufgebahrt besuchen können ?
Dann soll der Bestatter den mein Sohn bestimmt mich zum nächsten Krematorium bringen.Die Urne mit meinen Überresten soll dann an die Adresse geschickt werden die meine Kinder bestimmen.Wäre das ein gangbarer Weg ? Mit wieviel Kosten müßte ich rechnen ? Könnte ich mir schon zu Lebzeiten einen Sarg kaufen oder selber bauen der den Richtlinien des Krematoriums erfüllt ? Diesen würde mein Sohn dann dort hinbringen wo meine letzte Fahrt ins Krematorium von Statten geht ? Dies würde ich auch mit in der Verfügung festlegen. Eine Trauerfeier würde ich soweit mit meinen Texten Liedern und Trauerrede usw. auch vorbereiten sowie eine Holzstehle mit Namen und Geburtsdatum.
Ich will halt die Eckpunkte festlegen ,so wie ich selbstbestimmt Lebe ,will ich auch nach meinem Tod selbstbestimmt Alles klären und vorbereiten.

Sie können per Verfügung/Willenserklärung bezüglich Ihre Todes alles niederlegen, was Ihnen am Herzen liegt.
Es muss nur sichergestellt sein, dass diese Verfügung von Todes wegen auch vor dem Eintreten der jeweiligen Schritte (im Krankenhaus, im Krematorium und beim Bestatter) bekannt sind, sonst können sie nicht beachtet werden.

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Am Besten ist es, wenn Sie alle diesbezüglichen Wünsche einem Bestatter mitteilen und dort eine entsprechende Bestattungsvorsorge abschließen. Dort wird dann auch das Geld zweckgebunden und treuhänderisch aufbewahrt. Sie erhalten einen Bestattungsvorsorgeausweis, der immer mitgeführt wird. Gleichzeitig sollten Sie Ihre nächsten Angehörigen über die bestehende Vorsorge informieren. Wichtig ist, dass der Bestatter im Falle Ihres Todes sofort benachrichtigt wird, damit alles entsprechen Ihren Wünschen abgewickelt werden kann.

Wie das mit den Transportkosten für die Organentnahme etc. geregelt ist, entnehmen Sie bitte dem Info-Kasten unten.
In den meisten Fällen ist danach eine offene Aufbahrung mit Abschiednahme problemlos möglich.

Ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Trauerfeier können Sie dem Bestatter im Rahmen der Vorsorge mitteilen, das ist das geringste Problem.

In Deutschland (mit Ausnahme von Bremen) ist eine Aushändigung der Urne an die Angehörigen nicht statthaft.
Geben Sie aber in das Suchfeld im https://bestatterweblog.de mal den Suchbegriff „Niederlande“ ein und informieren Sie sich über alternative Wege.

Ob Ihr Sohn den Sarg selbst bauen kann, können Sie am besten auch mit dem Bestatter besprechen. Das ist von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten helfen. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.

Lesen Sie bitte diesen Erfahrungsbericht von Karl:

Ich bin schon lange Organspender und habe mich deshalb umfassend über das Thema informiert. Zur Organspende/Aufbahrung habe ich ein paar Anmerkungen.
Organspende ist nur möglich, wenn der Spender hirntot ist aber Kreislauf und Atmung noch aufrecht erhalten werden können, da die Organe bis unmittelbar vor der Entnahme durchblutet sein müssen.
D.h. wer z.B. infolge eines Unfalls bereits den Herztod erlitten hat, kommt sowieso nicht mehr als Spender in Frage. Der Hirntod wird erst im Krankenhaus festgestellt, d.h. Transportkosten dahin entfallen, da die Patienten bis Feststellung des Hirntodes noch nicht als tot gelten können und für evtl. Transporte etc. noch die Krankenkasse einzustehen hat. Andere Kosten hinsichtlich Organspende fallen ebenfalls nicht an.
Nach einer Organentnahme werden alle dabei entstandenen OP-Wunden fachgerecht versorgt und mit der gleichen Sorgfalt mit chirurgischem Wundverschluss versehen, wie es bei einem noch lebenden Patienten der Fall wäre. Der Zustand danach ist also kein anderer als bei einem frisch Operierten etwa nach einer OP am offenen Herzen oder einer große Bauch-OP und durchaus zur Aufbahrung geeignet, bei der der Tote ja nicht unbekleidet ist.
Auch im Krankenhaus werden die Toten nach der Organentnahme zur Abschiednahme nach Organspende würdig hergerichtet, das ist im Prozedere für eine Organentnahme geregelt.
Abschiednahme ist also sowohl im Krankenhaus als auch nach Aufbahrung etwa beim Bestatter auch nach einer Organspende möglich.

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