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Auch Tote haben Recht auf Urlaub

Fundstücke

Auch Tote haben Recht auf Urlaub

Wer nicht lebt, braucht keinen Urlaub mehr – diesen Grundsatz deutscher Gerichte hat der Europäische Gerichtshof gekippt. Damit kann sich eine Witwe 140,5 Tage Jahresurlaub ihres verstorbenen Gatten auszahlen lassen.

Ein Ei im Glas bitte!

Geschichten

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Ein Ei im Glas das stellte für mich immer das Höchstmaß an Dekadenz dar. Tante Brigitta hat sich so etwas im Café oder im Hotel gerne bestellt, um ihre Weltläufigkeit

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