Seit einigen Monaten bin ich nebenher als Bestattungshelfer tätig. Meine Frage: Beim Betreten des Trauerhauses wird den Angehörigen per Handschlag das Beileid entgegengebracht. Das ist soweit klar. Aber, wie verabschiedet
»Soziale Netzwerke?! Da verabreden sich doch nur Halbwüchsige zum Partymachen. Das kommt für uns nicht infrage, wir führen ja ein seriöses Unternehmen …« Kann man so sehen, muss man aber
Ich habe keinen Bock mehr auf diese Kinderkacke! Da verläßt man sich auf eine Bilderdatenbank, die „kostenlose und lizenzfreie Bilder“ anbietet und dann wird man trotz ordentlicher Beachtung der Nutzungsbedingungen
Hier der Link zum „Urteil“: http://www.ra-plutte.de…LG-Köln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf Hier der Artikel von RA Plutte zu dem Thema: www.ra-plutte.de/…pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren/
Liebe Leute, ich kann mich nur auf das verlassen, was mir mein Rechtsanwalt, Herr Niklas Plutte, vor einigen Stunden telefonisch mitgeteilt hat. Ich hatte ausdrücklich zurückgefragt, wie das Aktenzeichen lautet,
„Wer zu uns kommt, hat das Gröbste hinter sich“m heißt das neue Buch von Mir, das bei knaur erschienen ist. Das war kurz vor Weihnachten. Jetzt ist es schon in