In vielen Fällen wickeln Bestatter Sterbefälle als Rund-um-Sorglos-Paket für die Angehörigen ab. Die Hinterbliebenen merken von den vielen Wegen und Besorgungen hinter den Kulissen nichts. Lediglich durch die Rechnung am Ende der Sterbefallabwicklung bekommen sie eingeschränkt Kenntnis vom Umfang der Arbeiten.
Dazu gehört es beispielsweise auch, dass der Bestatter für die Angehörigen die Leichenschaugebühr des Arztes vorausbezahlt, der die Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung sowie den Leichenschauschein ausgestellt hat.
Hierbei gibt es eine Besonderheit zu beachten.
Bestatter als Rechnungsempfänger
Auftraggeber der Leichenschau und somit Zahlungspflichtiger ist nicht der Bestatter, sondern es sind immer Erben oder die bestattungspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen. Der Bestatter ist nur und ausschließlich der im Auftrag der Bestattungspflichtigen Handelnde.
Die Rechnung des Arztes darf deshalb NICHT an den Bestatter gestellt, wohl aber gesandt werden.