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Frag den Bestatter

Termin der Beerdigung einfach in der Zeitung erschienen

Unser Vater ist am Mittwoch gestorben und wir wollten keine Anzeige in der Zeitung. Erstens wäre das rausgeschmissenes Geld und zweitens haben wir die wenigen Interessenten selbst benachrichtigt. Aber wir wollten auch nicht, dass bestimmte Leute zur Beerdigung kommen.
Nun ist aber am Tag der Beerdigung in der Zeitung eine Übersicht über die an diesem Tag stattfindenden Beerdigungen und Trauerfeiern erschienen und da war der Name meines Vaters, sein Alter und Zeitpunkt und Ort der Trauerfeier angegeben.
Wie kommt die Zeitung dazu sowas einfach abzudrucken?

Zumeist handelt es sich hierbei um öffentliche Bekanntmachungen der Kommune, die für die Angehörigen kostenlos erscheinen. Solche Übersichten werden Bestattungskalender oder Beerdigungstafel (je nach Region gibt es mannigfaltige andere Bezeichnungen) genannt.

In der Regel ist es so, daß man beim Bestellen der Bestattung beim Bestatter oder beim Friedhofsamt mit angeben kann, ob der Sterbefall veröffentlicht werden darf oder nicht.
Insbesondere in Fällen in denen man Ärger auf dem Friedhof befürchtet und nicht jedermann dabei haben möchte, empfiehlt es sich, beim Friedhofsamt darauf zu bestehen, daß keine Auskunft erteilt wird.
Dann erscheint diese Veröffentlichung meist nicht und es wird auch telefonisch keine Auskunft an jedermann gegeben.

Ansprechpartner ist immer der Bestatter, den man sofort von diesem Wunsch in Kenntnis setzen sollte. Er übernimmt die Anmeldung beim Friedhofsamt und kann gleich auch Auskunft darüber geben, was in der jeweiligen Kommune üblich ist und was nicht.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 29. Juni 2012 | Peter Wilhelm 29. Juni 2012

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3 Kommentare
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Regeb
13 Jahre zuvor

Und nu?

nicht
13 Jahre zuvor

Na nix.

Pinguin
13 Jahre zuvor

Uffbasse eben! Also die Angehörigen. Und sich an die Nase fassen…




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