Aktuell habe ich Euch davon berichtet, dass die Bochumer Sterbekasse BVAG Probleme mit der BaFin1 hat. Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde für das Geld- und Versicherungswesen in Deutschland. Sie wacht darüber, dass bestimmte Grundbedingungen eingehalten werden.
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Nun fragen mich mehrere Leserinnen und Leser, wie es sein kann, dass eine solche Sterbegeldversicherung in finanzielle Probleme geraten kann.
Schauen wir uns zunächst einmal an, was eine Sterbegeldversicherung überhaupt ist.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Sie dient in erster Linie dazu, die Kosten einer späteren Bestattung finanziell abzusichern. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen oder – je nach Vertragsgestaltung – direkt an das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Die versicherte Summe bewegt sich üblicherweise zwischen etwa 3.000 und 15.000 Euro und soll die typischen Ausgaben für Bestattung, Grabstätte und weitere damit verbundene Kosten decken. Im Gegenzug entrichtet der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge, meist monatlich. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, der vereinbarten Versicherungssumme und den jeweiligen Tarifbedingungen. Grundsätzlich gilt: Wer die Versicherung in jüngeren Jahren abschließt, zahlt in der Regel deutlich niedrigere Beiträge als jemand, der sich erst im höheren Alter für eine Sterbegeldversicherung entscheidet.
Sterbegeldversicherungen funktionieren anders als Hausratversicherungen
Auf den ersten Blick unterscheiden sich Sterbegeldversicherungen kaum von anderen Versicherungen: Viele Menschen zahlen regelmäßig Beiträge ein, und im Versicherungsfall wird eine Leistung ausgezahlt. Tatsächlich arbeiten sie jedoch nach einem deutlich anderen wirtschaftlichen Prinzip als klassische Sachversicherungen.
Eine Hausrat-, Gebäude- oder Kfz-Haftpflichtversicherung beruht auf dem sogenannten Solidarprinzip. Viele Versicherte zahlen Beiträge in einen gemeinsamen Topf ein. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil von ihnen erleidet im Laufe eines Jahres tatsächlich einen Schaden. Wer keinen Wasserschaden, keinen Einbruch oder keinen Verkehrsunfall hat, erhält auch keine Leistung. Dadurch reichen die Beiträge aller Versicherten aus, um die Schadensfälle zu finanzieren.
Bei einer Sterbegeldversicherung oder einer klassischen Lebensversicherung ist die Ausgangslage grundlegend anders. Der Versicherungsfall tritt mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit ein. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die Versicherung einmal leisten muss, sondern lediglich wann. Jeder Versicherte wird irgendwann sterben, sodass praktisch jede Police früher oder später zur Auszahlung kommt.
Deshalb kann eine Sterbegeldversicherung ihre Leistungen nicht allein aus den laufenden Beiträgen der Versichertengemeinschaft finanzieren. Sie muss vielmehr über viele Jahre Kapital ansammeln. Ein Teil der eingezahlten Beiträge wird deshalb als sogenannte Alterungs- oder Deckungsrückstellung zurückgelegt und am Kapitalmarkt angelegt. Die Zinserträge und Kapitalerträge helfen dabei, die späteren Versicherungsleistungen zu finanzieren. Außerdem berechnen die Versicherer ihre Tarife mithilfe versicherungsmathematischer Sterbetafeln sehr genau. Sie können dadurch recht zuverlässig abschätzen, wie viele Versicherte eines Jahrgangs voraussichtlich in welchem Alter versterben werden und welche finanziellen Mittel dafür erforderlich sind.
Gerade weil nahezu jede Versicherung irgendwann ausgezahlt werden muss, unterscheiden sich Sterbegeldversicherungen auch bei der Beitragskalkulation von Sachversicherungen. Das Eintrittsalter spielt eine wesentlich größere Rolle. Wer jung einsteigt, zahlt meist über viele Jahre kleinere Beiträge, sodass ausreichend Kapital aufgebaut werden kann. Wer die Versicherung erst im höheren Alter abschließt, hat eine deutlich kürzere Ansparphase und ein wesentlich höheres statistisches Sterberisiko. Deshalb fallen die Beiträge dann entsprechend höher aus.
Aus diesem Grund enthalten viele Tarife außerdem Wartezeiten oder besondere Regelungen für den Tod durch Unfall. Sie sollen verhindern, dass jemand eine Versicherung erst dann abschließt, wenn bereits eine schwere oder sogar tödliche Erkrankung bekannt ist. Solche Mechanismen schützen die Versichertengemeinschaft und sorgen dafür, dass die Versicherer ihre langfristigen Leistungszusagen auch tatsächlich erfüllen können.
Warum geriet die BVAG in Schwierigkeiten?
Nach den bisherigen Erkenntnissen deutet nichts darauf hin, dass die Probleme der BVAG auf Betrug, Veruntreuung oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Vielmehr handelt es sich offenbar um eine wirtschaftliche Schieflage, wie sie grundsätzlich jedes Unternehmen treffen kann – auch einen Versicherungsverein.
Das Geschäftsmodell einer Sterbegeldversicherung ist darauf angewiesen, die über viele Jahre eingezahlten Beiträge sicher anzulegen und dabei möglichst eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Denn das Geld darf nicht einfach unverzinst auf einem Konto liegen. Die Versicherungsleistungen müssen teilweise erst Jahrzehnte später ausgezahlt werden. Deshalb investieren Versicherungen einen Teil ihres Vermögens traditionell in vergleichsweise sichere Anlageformen wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder Immobilien.
Man muss auch bitte berücksichtigen, dass, bis auf Ausnahmefälle, fast immer eine höhere Summe ausgezahlt wird, als vom Versicherten eingezahlt wurde. Das ist überhaupt nur möglich, weil die Versicherer am Finanzmarkt mit dem Geld ihrer Kunden bzw. Mitglieder arbeiten, um Gewinne zu erzielen.
Genau an dieser Stelle scheint die BVAG in Schwierigkeiten geraten zu sein. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben sich Immobilieninvestitionen des Versicherungsvereins so ungünstig entwickelt, dass erhebliche Wertverluste entstanden sind. Dadurch entstand in der Bilanz ein Fehlbetrag, der nicht mehr durch das vorhandene Eigenkapital ausgeglichen werden konnte.
Für eine Versicherung ist das ein gravierendes Problem. Sie muss jederzeit nachweisen können, dass sie auch unter ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen genügend finanzielle Reserven besitzt, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen zu können. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsreserven – vereinfacht als Mindestkapitalanforderungen bezeichnet – dienen dem Schutz der Kunden. Sobald ein Versicherer diese Anforderungen dauerhaft nicht mehr erfüllt, ist die BaFin verpflichtet, einzugreifen.
Genau das ist hier geschehen. Die Aufsichtsbehörde kam zu dem Ergebnis, dass die BVAG die vorgeschriebenen Kapitalanforderungen nicht mehr erfüllen konnte, und entzog deshalb die Erlaubnis zum Betreiben des Versicherungsgeschäfts.
Wichtig ist dabei: Schlechte Investitionsentscheidungen oder unerwartete Wertverluste sind nicht automatisch Ausdruck von Unredlichkeit. Gerade der Immobilienmarkt hat in den vergangenen Jahren erhebliche Verwerfungen erlebt. Steigende Zinsen, die Corona-Pandemie, Kriege in der Ukraine und im Iran, sinkende Immobilienbewertungen und eine schwierige Marktlage haben zahlreiche Unternehmen belastet. Nach allem, was bislang bekannt ist, spricht deshalb nichts dafür, dass Verantwortliche der BVAG ihre Kunden bewusst täuschen oder Gelder beiseiteschaffen wollten. Vielmehr hat sich das Anlagekonzept des Versicherungsvereins wirtschaftlich als nicht tragfähig erwiesen – mit der Folge, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsreserven schließlich nicht mehr ausreichten.
Gab es so etwas schon mal?
Ja, vergleichbare Fälle sind bekannt. Allerdings kommen solche Vorgänge in Deutschland vergleichsweise selten vor. Das liegt unter anderem daran, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, Versicherungsunternehmen laufend überwacht und meist schon eingreift, bevor eine vollständige Zahlungsunfähigkeit eintritt.2
Die Mannheimer Lebensversicherung
Der wohl bekannteste vergleichbare Fall in Deutschland ist die Krise der Mannheimer Lebensversicherung im Jahr 2003. Das Unternehmen war infolge hoher Verluste und einer unzureichenden Kapitalausstattung in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Anders als bei der BVAG wurde der Versicherungsbestand jedoch nicht einfach abgewickelt. Die Verträge wurden auf die eigens für solche Krisenfälle eingerichtete Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen. Für die Versicherten konnten die Verträge dadurch im Wesentlichen fortgeführt werden.3
Sterbekasse der Betriebsangehörigen der BVG
Auch bei kleineren Sterbekassen kommt es gelegentlich zu Auflösungen. Ein Beispiel ist die Sterbekasse der Betriebsangehörigen der Berliner Verkehrsbetriebe. Diese wurde allerdings nicht aufgrund einer akuten wirtschaftlichen Schieflage geschlossen. Vielmehr hatten die Mitglieder die Auflösung des Versicherungsvereins beschlossen. Die BaFin genehmigte anschließend die geordnete Abwicklung. Es handelte sich somit nicht um einen Krisenfall, der unmittelbar mit der Situation der BVAG vergleichbar wäre.4
Sterbekasse der Nickel-Werke Schwerte
Ein weiteres Beispiel ist die Sterbekasse der Betriebsangehörigen der Nickel-Werke Schwerte. Deren Versicherungsbestand wurde auf die Solidar Sterbegeldversicherung übertragen.
Auch hierbei handelte es sich nicht um einen Zusammenbruch oder eine Insolvenz, sondern um eine geordnete Übertragung des Versicherungsbestandes. Solche Zusammenschlüsse und Bestandsübertragungen kommen bei kleineren Sterbekassen immer wieder vor. Gründe dafür können steigende Verwaltungskosten, eine sinkende Mitgliederzahl oder die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen sein.5
Was macht den Fall der BVAG besonders?
Der Fall des Bochumer Versicherungsvereins ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil es sich nicht um eine sehr kleine betriebliche Sterbekasse mit nur wenigen Mitgliedern handelte. Die BVAG verfügte über einen vergleichsweise großen Versicherungsbestand.
Nach Medienberichten hatten insbesondere Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Immobilieninvestitionen die finanzielle Lage des Versicherungsvereins erheblich belastet. Betroffen waren demnach unter anderem Pflegeheim- und Seniorenimmobilien. Durch die gesunkenen Bewertungen entstand in der Bilanz ein Fehlbetrag, der nicht mehr durch ausreichendes Eigenkapital gedeckt war. Infolgedessen konnte die BVAG die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen.
Offenbar wurde auch versucht, einen anderen Versicherer oder Investor zu finden, der den Versicherungsbestand übernimmt. Nachdem diese Bemühungen erfolglos geblieben waren, entzog die BaFin dem Verein die Erlaubnis zum weiteren Betrieb des Versicherungsgeschäfts und leitete die Abwicklung ein.6
Parallelen zur Krise am Immobilienmarkt
Die Schwierigkeiten der BVAG erinnern weniger an einen klassischen Versicherungsbetrug als an andere Krisenfälle innerhalb der Finanz- und Immobilienwirtschaft. In den Jahren niedriger Zinsen wurden Immobilien häufig zu hohen Preisen gekauft und entsprechend hoch bewertet.
Mit dem späteren Anstieg der Zinsen änderten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Finanzierung wurde teurer, die Nachfrage ging teilweise zurück und viele Immobilien verloren zumindest bilanziell an Wert. Besonders problematisch konnten langfristig gebundene Investitionen in Pflege-, Büro- oder Seniorenimmobilien werden.
Müssen solche Wertverluste in der Bilanz berücksichtigt werden, verringert sich das Eigenkapital des Eigentümers. Bei einem Versicherungsunternehmen kann das dazu führen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsreserven nicht mehr ausreichen. Genau dieser Mechanismus scheint bei der BVAG eine wesentliche Rolle gespielt zu haben.7
Kein Hinweis auf Versicherungsbetrug
Für die Einordnung ist wichtig: Der Entzug der Geschäftserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass die Verantwortlichen betrügerisch gehandelt oder Kundengelder veruntreut haben.
Nach den bislang öffentlich bekannten Informationen handelt es sich vielmehr um einen aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Vorgang. Die vorhandenen Vermögenswerte reichten nach den notwendigen Abschreibungen nicht mehr aus, um die gesetzlichen Kapitalanforderungen einzuhalten.
Die BaFin greift in solchen Fällen ein, um eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern und die Interessen der Versicherten möglichst weitgehend zu schützen. Das Eingreifen der Aufsicht ist daher nicht erst das Ergebnis einer vollständigen Zahlungsunfähigkeit, sondern soll gerade verhindern, dass es so weit kommt.8
Fazit
Vergleichbare Fälle hat es in Deutschland bereits gegeben. Häufig konnten Versicherungsbestände jedoch auf andere Unternehmen oder eine Auffanggesellschaft übertragen werden. Der Fall der BVAG ist deshalb besonders, weil eine solche Lösung offenbar nicht gefunden werden konnte und der Verein nun abgewickelt werden muss.
Nach allem, was bislang bekannt ist, steckt dahinter kein betrügerischer Plan. Vielmehr hat sich der Versicherungsverein mit seinen Kapitalanlagen, insbesondere im Immobilienbereich, wirtschaftlich übernommen. Die daraus entstandenen Verluste waren schließlich so hoch, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsreserven nicht mehr ausreichten.
Wird die SOLIDAR die BVAG übernehmen? – Meine persönliche Einschätzung
Viele Versicherte fragen sich derzeit, ob nicht ein anderer Sterbegeldversicherer den Bestand der BVAG übernehmen könnte. Schließlich hat es solche Fälle in der Vergangenheit durchaus gegeben. Insbesondere die in Bochum ansässige SOLIDAR Sterbegeldversicherung hat im Laufe ihrer Unternehmensgeschichte mehrfach kleinere Sterbekassen und Versicherungsvereine übernommen und deren Verträge erfolgreich fortgeführt.
Theoretisch wäre eine solche Lösung auch im Fall der BVAG denkbar. Aus meiner Sicht als Beobachter der Bestattungsbranche seit nunmehr fast fünf Jahrzehnten halte ich sie jedoch für eher unwahrscheinlich.
Der wichtigste Grund liegt in der Größe des Versicherungsbestandes. Während die SOLIDAR in der Vergangenheit vor allem kleinere Sterbekassen mit einigen Hundert oder wenigen Tausend Mitgliedern integriert hat, geht es bei der BVAG um einen der größten Sterbegeldversicherer Deutschlands mit rund 120.000 Verträgen. Eine Übernahme dieses Bestandes wäre eine völlig andere Größenordnung und würde erhebliche finanzielle, organisatorische und versicherungsmathematische Herausforderungen mit sich bringen.
Hinzu kommt, dass ein übernehmender Versicherer nicht nur die Verträge und die Beitragszahlungen übernehmen würde. Er müsste auch die wirtschaftlichen Risiken übernehmen, die zur heutigen Situation geführt haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen liegen diese vor allem im Bereich der Kapitalanlagen, insbesondere bei Immobilieninvestitionen. Sollte dort tatsächlich eine erhebliche Finanzierungslücke bestehen, müsste ein Erwerber diese letztlich aus eigenen Mitteln schließen oder dauerhaft absichern.
Nach meiner Einschätzung spricht außerdem ein weiterer Punkt gegen eine spätere Übernahme. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat grundsätzlich ein großes Interesse daran, bestehende Versicherungsverträge zu erhalten. Wenn sich ein wirtschaftlich leistungsfähiger Übernehmer findet, wird eine solche Lösung regelmäßig einer Abwicklung vorgezogen. Dass die BaFin der BVAG dennoch die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen und die Abwicklung eingeleitet hat, lässt aus meiner Sicht den Schluss zu, dass entweder kein geeigneter Interessent gefunden werden konnte oder dass die wirtschaftlichen Risiken für potenzielle Übernehmer als zu hoch eingeschätzt wurden.
Schließlich darf man nicht vergessen, dass auch die SOLIDAR ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist. Das Unternehmen ist in erster Linie seinen eigenen Mitgliedern verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat müssten daher sorgfältig prüfen, ob eine Übernahme die finanzielle Stabilität des eigenen Hauses gefährden könnte. Eine wirtschaftlich problematische Gesellschaft zu übernehmen, nur um deren Mitglieder zu retten, wäre gegenüber den eigenen Versicherten kaum zu verantworten.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich hierbei um meine persönliche Einschätzung handelt. Ich beobachte die Bestattungsbranche seit nunmehr fast 50 Jahren, habe zahlreiche Veränderungen im Sterbekassenwesen miterlebt und kenne sowohl die wirtschaftlichen als auch die praktischen Zusammenhänge recht gut. Gleichwohl liegen mir keine internen Informationen der BaFin, der BVAG oder der SOLIDAR vor. Sollte sich doch noch eine wirtschaftlich tragfähige Lösung finden, wäre eine Bestandsübertragung selbstverständlich weiterhin denkbar. Nach allem, was derzeit öffentlich bekannt ist, halte ich dieses Szenario allerdings für eher wenig wahrscheinlich.
Bildquellen:
- versich_800x500: Peter Wilhelm KI
Fußnoten:
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- https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/Bekanntmachungen/Aenderungen_im_GB/15_bekanntmachungen_liste.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BaFin: Bekanntmachungen zu Versicherungsunternehmen (zurück)
- https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2021/bj_2107.pdf?__blob=publicationFile&v=5" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BaFinJournal, Ausgabe Juli 2021 (zurück)
- https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/BaFinJournal/2017/bj_1703.pdf?__blob=publicationFile&v=6" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BaFinJournal, Ausgabe März 2017 (zurück)
- https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sterbekassen-sterbegeldversicherer-bafin-schliessung-li.3519852" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süddeutsche Zeitung: BaFin schließt Sterbegeldversicherer (zurück)
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