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Wem gehört das Zahngold der Toten?

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Es ist ja eine nicht auszurottende urbane Legende, daß Bestatter Toten die Knochen brechen und ihnen die Goldzähne herausreißen. Nahrung finden solche Märchen oft durch Geschichten, die immer wieder durch die Presse geistern und in denen undifferenziert Selbstverständlichkeiten und Notwendigkeiten zu skandalösen „Aufregern der Woche“ oder „Hammer der Nation“ hochgelallt werden.

Ich habe es immer so gehandhabt, daß nach der Sechsaugenmethode die beiden Männer, die einen Verstorbenen abholten, im Beisein eines Angehörigen sämtliche am Verstorbenen befindlichen Wertgegenstände aufzählten, auf dem Auftrag notierten und direkt auch nachfragten, was mit z.B. der Armbanduhr oder dem Ehering geschehen sollte. Im Bestattungshaus führten wir ein sogenanntes Schmuckbuch, in dem mit Namen und Lebensdaten alle Wertgegenstände, die beim Eintreffen des Toten in unserem Haus, sich an ihm befanden, aufgeschrieben wurden. Forderten die Angehörigen rechtzeitig vor Einäscherung oder Beerdigung die Herausgabe, so wurde auch das aufgeschrieben.
So konnten wir stets lückenlos beweisen, was mit diesen Gegenständen geschehen ist.
Hinzu kam eine Beratung der Angehörigen, die deutlich machte, daß es zwar eine nette Geste ist, dem Verstorbenen seinen Ehering zu belassen, dieser aber im Krematoriumsofen später als wertvoller Abfall übrig bleibt und zumeist nicht mitbestattet wird.

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Doch über den Schmuck hinaus tragen viele Menschen auch ganz erkleckliche Mengen Edelmetall in sich, sei es in Zahnprothesen oder Implantaten nach Operationen.
Bei Zahnprothesen läßt sich auch noch eine Herausgabe an die Angehörigen realisieren, soweit diese Prothesen nicht festsitzend sind.
Aber das restliche Metall fällt später, wenn die Asche dem Krematoriumsofen entnommen wird, als wertvoller Abfall an.

Über den Verbleib dieser Werte sind nun die einzelnen Gerichte in Deutschland höchst unterschiedlicher Auffassung. Mal wurde geurteilt, diese Werte gehörten den Angehörigen und fielen der Erbmasse zu. Ein andere Gericht urteilte, diese Gegenstände gehörten untrennbar zur Totenasche und müßten in der Urne mit beigesetzt werden. Und wieder andere Gerichte und Kommunen vertreten die Auffassung, es reiche, daß es in der Friedhofs- oder Krematoriumssatzung stehe, und deshalb könne die Betreibergesellschaft des Krematoriums oder die Kommune diese wertvollen Metalle verkaufen, um daraus einen Erlös zu erzielen.
Wie groß das schlechte Gewissen bei denen ist, die der letzten Auffassung folgen, erkennt man daran, daß oft der erzielte Betrag oder ein Teil davon an die allgegenwärtigen und meist nicht näher bekannten „milden und wohltätigen Zwecke“ gespendet wird.

Doch wem gehören das Gold und die anderen Metalle nun eigentlich wirklich?

Dem Recht nach sind diese in der Asche gefundenen Gegenstände nämlich quasi herrenlos. So sah es auch ein Krematoriumsmitarbeiter, der Gold im Wert von 250.000 € entnahm und behielt.
Einmal abgesehen davon, daß das Krematorium, bei dem er beschäftigt war, auch Ansprüche auf das Gold erhebt und nun durchaus berechtigt arbeitsrechtlich gegen den Mann und seine Mithelferin vorgeht, wird sich nun das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Wem gehört das Gold in der Totenasche?

]http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit-bundesrichter-entscheiden-ueber-herrenloses-zahngold_id_4074718.html]

gefunden von Thomas

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