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Wenn ein Arzt stirbt II

Wenn ein Arzt stirbt, kann er sich doch eigentlich ein paar Minuten vorher den Totenschein selbst ausstellen, oder?

Nein.
Der Arzt ist verpflichtet, eine Leichenschau vorzunehmen und nach sicheren Anzeichen des Todes zu suchen. Diese liegen bei jemandem, der noch schreiben kann, sicher nicht vor, ergo ist diese Person auch nicht tot, also ist der Totenschein falsch ausgestellt.
Er müßte abwarten, bis er tatsächlich tot ist. Schafft er es, auch nach dem tatsächlich eingetretenen Tod noch über einen längeren Zeitraum aktiv zu sein und zu kommunizieren, dürften seine erben hingegen ausgesorgt haben.

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(©si)