Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Und von der Urkunde schickt man ein Duplikat zu einer Versicherung, wo sie dann von einem Sachbearbeiter mit den Stempel: „Eingegangen am……“ versehen wird?
Ines
15 Jahre zuvor
Hat auffallende Ähnlichkeit mit einer Geburtsurkunde…
Silvio
15 Jahre zuvor
@#3 – Richtig… und auch an alle anderen Stellen wo nachgewiesen werden msus das derjenige auch wirklich über den Jordan gegangen ist… Selbst Mobilfunkunternehmen oder Premiere beispielsweise bestehen da sehr beharrlich drauf *aus Erfahrung sprech*
*eek* der Standesbeamte heißt ja wie der Verstorbene!
Physioblogger
15 Jahre zuvor
Super…hat mich auch schon lange mal interessiert.
Aber das da die Firmen so darauf bestehen kann ich irgendwie nicht verstehen, ich meine, wenn ein Bestatter anruft und sagt der mensch is nicht mehr…..dann kann man das doch glauben oder nicht??
Sind die ganzen Firmen so mißtrauisch??
Ich mein..wenn einer Tot is…dann steht der bestimmt nicht wieder auf….oder??
Gruß:
Physioblogger
Noxpolaris
15 Jahre zuvor
In Musterstadt scheinen sie ja zu sterben wie die Fliegen. Am 1. Januar schon 1234 Tote….
Sensenmann
15 Jahre zuvor
@Noxpolaris: Kein Wunder, dass es die Stadt nicht mehr gibt 😀
hajo
15 Jahre zuvor
Bine: genau das! abr ohne Smiley
Torsten
15 Jahre zuvor
Elenaor
15 Jahre zuvor
@7
Was meinst du, was die Leute heutzutage alles versuchen aus Verträgen rauszukommen?! Je mehr Geld, desto abgefeimter die Methoden.
Töfflibueb
15 Jahre zuvor
@7 Physioblogger
Da wo ich herkomme wird unterschieden zwischen normalen Urkunden und Urkunden öffentlichen Glaubens. Bei den Urkunden öfftl. Glaubens besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Inhalt stimmt. Die Vermutung kann durch den Beweis des Gegenteils umgestossen werden, aber das muss man auch zuerst mal machen.
Im Zweifelsfall (bzw. ab gewissen Fallzahlen: in jedem Fall) würde ich auch auf einer Sterbeurkunde bestehen. So kann man sich vor so lustigen Vorwürfen wie Sorgfaltspflichtverletzungen schützen, die unangenehme Folgen auslösen können.
Karl
15 Jahre zuvor
Und ins Feld „bei Spiel“ wird dann eingetragen, ob jemand von wütenden Fußballfans totgetrampelt wurde?!
Liebig Günther
14 Jahre zuvor
schade das er gegangen ist,
wir werden dich Vermissen
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Sieht so aus wie meine Geburtsurkunde :eek
Das Wichtigste ist der Stempel „Gebühr bezahlt“ 😀
Und von der Urkunde schickt man ein Duplikat zu einer Versicherung, wo sie dann von einem Sachbearbeiter mit den Stempel: „Eingegangen am……“ versehen wird?
Hat auffallende Ähnlichkeit mit einer Geburtsurkunde…
@#3 – Richtig… und auch an alle anderen Stellen wo nachgewiesen werden msus das derjenige auch wirklich über den Jordan gegangen ist… Selbst Mobilfunkunternehmen oder Premiere beispielsweise bestehen da sehr beharrlich drauf *aus Erfahrung sprech*
*eek* der Standesbeamte heißt ja wie der Verstorbene!
Super…hat mich auch schon lange mal interessiert.
Aber das da die Firmen so darauf bestehen kann ich irgendwie nicht verstehen, ich meine, wenn ein Bestatter anruft und sagt der mensch is nicht mehr…..dann kann man das doch glauben oder nicht??
Sind die ganzen Firmen so mißtrauisch??
Ich mein..wenn einer Tot is…dann steht der bestimmt nicht wieder auf….oder??
Gruß:
Physioblogger
In Musterstadt scheinen sie ja zu sterben wie die Fliegen. Am 1. Januar schon 1234 Tote….
@Noxpolaris: Kein Wunder, dass es die Stadt nicht mehr gibt 😀
Bine: genau das! abr ohne Smiley
@7
Was meinst du, was die Leute heutzutage alles versuchen aus Verträgen rauszukommen?! Je mehr Geld, desto abgefeimter die Methoden.
@7 Physioblogger
Da wo ich herkomme wird unterschieden zwischen normalen Urkunden und Urkunden öffentlichen Glaubens. Bei den Urkunden öfftl. Glaubens besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Inhalt stimmt. Die Vermutung kann durch den Beweis des Gegenteils umgestossen werden, aber das muss man auch zuerst mal machen.
Im Zweifelsfall (bzw. ab gewissen Fallzahlen: in jedem Fall) würde ich auch auf einer Sterbeurkunde bestehen. So kann man sich vor so lustigen Vorwürfen wie Sorgfaltspflichtverletzungen schützen, die unangenehme Folgen auslösen können.
Und ins Feld „bei Spiel“ wird dann eingetragen, ob jemand von wütenden Fußballfans totgetrampelt wurde?!
schade das er gegangen ist,
wir werden dich Vermissen
hier die Sterbeurkund von Michael Jackson
http://www.aolcdn.com/tmz_documents/0707_mj_deceased_wm.pdf