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Zeitdruck nach dem Todesfall

Wenn ein Mensch gestorben ist, verfallen manche Menschen in eine Art Schockstarre. Sie sind dann froh, dass der Bestatter ihnen viele Wege und Besorgungen abnimmt. Andere Menschen werden durch einen Sterbefall in einen teilweise wirren Aktionismus versetzt. Alles muss ganz schnell passieren, nichts hat Zeit und alles ist ganz eilig. Eigentlich muss das nicht sein, aber in einem Fall gilt es, die Fristen nicht zu verpassen.

In den allermeisten Fällen müssen sich die Hinterbliebenen keine großen Sorgen machen und auch keine Eile entwickeln. Der Bestatter kennt sich aus, er spricht alle notwendigen Schritte an und er weiß auch, welche Unterlagen benötigt werden. Darauf können sich die Angehörigen regelmäßig verlassen. Deutschlands Bestatter machen die Erledigung der Formalitäten sehr gut. Belegen lässt sich das durch meine jahrzehntelange Erfahrung. In meinen Sprechstunden gab es so gut wie nie Klagen über eine mangelhafte Ausführung bei der Besorgung und Erledigung von Formularen etc.

Aber bei den Versicherungen müssen die Angehörigen aufpassen

Manche Versicherungen haben Zeit, wie etwa die Sterbegeldversicherung. Auch die Abmeldung bei der Krankenkasse und die Verständigung der Rentenkasse muss nicht sofort, sondern meist binnen 3 Tagen und mehr erfolgen. Das alles erledigt eigentlich der Bestatter.
Allerdings sind Unfalltodversicherungen unbedingt binnen 48 Stunden zu verständigen.

Je nach Vertrag können auch andere Fristen gelten. Dabei beginnt die Frist aber nicht mit dem Eintritt des Todes, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem der Angehörige vom Tod erfahren hat. Die Meldung kann telefonisch erfolgen. Es ist aber immer ratsam, das parallel auch noch schriftlich zu machen, um einen Nachweis zu haben.

Vorgelegt werden müssen dann Sterbeurkunde und ggfs. auch der „Totenschein“, sowie meist auch die Police oder ein Nachweis über die erbrachten Zahlungen der Versicherungsprämie (Kontoauszug).

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 20. Februar 2020

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twl
4 Jahre zuvor

Ein wichtiger Hinweis. Ich wollte auch daher mal meinen „Notfallumschlag“ wieder aktualisieren. Ich habe mich schon zu meiner Zeit in der Branche gefragt, wie eine solche Frist einzuhalten sein soll, besonders, wenn die Familie nichtmal am Ort ist und evtl. erst Zugang zu den Unterlagen des Verstorbenen benötigt.
Man denkt ja normalerweise nicht als erstes, „bloß schnell den Versicherungsordner finden“, wenn ein nahestehender Mensch stirbt, besonders in schmerzlich-plötzlichen Fällen.

fishtownsurfer
4 Jahre zuvor

Ich stelle mir den Ablauf in Hamburg sehr interessant vor. Wenn man teilweise monatelang (unsere schlechteste Erfahrung: 2,5 Moante) auf die Sterbeurkunde warten muss und auch noch nicht einmal eine Zurückstellung der Beurkundung bekommt. Eine Behörde zu verklagen stelle ich mir sehr schwierig vor.




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