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Frag den Bestatter

Zwei Rechnungen unter der Hand

orgel

Leser „gruftie“ schreibt zu diesem Artikel von gestern:

Ein Bestatter, der in seiner Rechnung Auslagen aufführt, ohne die Belege beizuheften, wird leicht verdächtigt, den Auftraggeber betrügen zu wollen. Ich kenne aber auch Bestatter, die fordern (das Wort ist bewusst gewählt!) von Friedhof, Krematorium u.a. 2 Rechnungen. Eine niedrige zum Zahlen und eine hohe für den Kunden.
Ich hoffe nur, dass die Steuerverwaltung bei ihren Prüfungen auch einmal die Belege bei solchen Firmen gegeneinander abgleicht.

Darum geht es nicht, bzw. das meine ich nicht. Selbstverständlich ist es so wie Du es schreibst absolut korrekt.
Wenn der Bestatter in seiner Rechnung durchlaufende Posten ausweist, dann hat er korrekterweise die entsprechenden Rechnungen auch beizufügen. Er muß ja belegen können, daß er diese Kosten zu Recht weiterreicht und die Bezahlung beansprucht.

Manchmal berechnet er, weil er die immer gleichen Kosten kennt, diese schon in seiner Bestatterrechnung bevor die Rechnungen bei ihm eingegangen sind, dann sollte darauf in der Bestatterrechnung hingewiesen werden und dem Kunden die Rechnungen nachgereicht werden, bzw. ihnen später die Möglichkeit der Einsichtnahme gewährt werden.
Es kommt beispielsweise vor, daß Krankenhäuser Kühlungskosten nicht fallweise, sondern quartalsweise in einer Sammelrechnung abrechnen, um mal ein Beispiel für eine solchen durchlaufenden Posten zu nennen, der erst viel später vom Zulieferer abgerechnet wird.

In meinem gestrigen Artikel ging es aber auch um die Möglichkeit, daß Kunden ein Komplettpaket bei manchen Bestattern buchen können. Man findet immer wieder solche Angebote vor allem im Internet: „Feuerbestattung komplett 1.119 Euro“
Für diesen Preis (der oft eine lokale Begrenzung wegen der Fahrkosten als Fußnote enthält) bekommt man den einfachsten Sarg, eine sehr einfache Ausstattung, Erledigung der Formalitäten, Einäscherung und ein anonymes Urnengrab irgendwo. Irgendwo bedeutet, daß die Urne auf einem Friedhof ganz nach Wahl des Bestatters (und sei es in Tschechien) beigesetzt wird.

Da ist dann eben 1.119 Euro der Komplettpreis und es geht den Kunden schlichtweg nichts an, wie der Bestatter kalkuliert und wie er das von den Kosten her realisiert und wieviel er möglicherweise verdient. Der Bestatter erteilt in diesem Fall die Aufträge an Krematorium und Friedhof -im Gegensatz zur Abrechnung mit durchlaufenden Posten- nicht im Auftrag des Kunden, sondern ist selbst Auftraggeber.

Daß mit zwei Rechnungen gearbeitet wird, also eine für den Kunden und eine etwas niedrigere für den Bestatter, ist mir nur von Blumenhändlern und Steinmetzen sowie von Zeitungen bekannt. Korrekterweise muß der Bestatter aber die Differenz als Provision verbuchen, meine ich.
Die örtliche Tageszeitung hier bietet den Bestattern 10% Rabatt auf die Anzeigenpreise, weil die Bestatter fix und fertige Anzeigen liefern und der Beratungsaufwand bei der Anzeigenannahme entfällt.
Dies ist eine Vergütung, die sich der Bestatter durch seinen Beratungsaufwand erarbeitet hat. Auf Anfrage erhält der Kunde aber von der Zeitung eine normale Rechnung über den vollen Preis, während der Bestatter eine um 10% niedrigere erhält. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.

Aber Friedhöfe und Krematorien? Das ist mir persönlich noch nicht untergekommen, vor allem weil es sich ja bei den Betreibern in den meisten Fällen um Kommunen handelt.
Allerdings wird immer wieder gemunkelt, daß Städte, die einen kommunalen Bestattungsdienst unterhalten ihrem eigenen Bestattungsdienst unter der Hand ganz andere Preise machen, als den freien gewerblichen Bestattern. Die Kunden erfahren davon natürlich nichts und zahlen den vollen Preis.

Ich will nicht ausschließen, daß es solche Fälle wie von Dir beschrieben wirklich gibt, aber mir sind keine solchen bekannt. Es wäre aber der Beleg dafür, daß es nicht nur bei den Bestattern auch schwarze Schafe gibt, sondern bei den Krematoriums- und Friedhofsbetreibern, also den Kommunen, auch.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 7. Januar 2015 | Peter Wilhelm 7. Januar 2015

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3 Kommentare
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murry
13 Jahre zuvor

Eine Bekannte von mir – Studentin – hat mich mal gefragt was ich beruflich mache. Ich hab ihr gesagt ich hab einen Online Shop. Da hat sie gefragt was ich da genau mache. „Naja, ich kauf Sachen ein und verkauf sie dann teurer weiter“.
Guckt die mich ganz entgeistert an: „Ist das nicht Betrug?“.

Fraggel
13 Jahre zuvor

Es soll tatsächlich Leute geben die ein Geschäft gründen um GEWINN zu machen, dieses ausbeuterische Pack! 🙂
Bin ich froh keine Privatkunden zu haben, deratige Diskussionen könnte ich nicht ab.
Wir hatten früher einen Viehändler der ständig am klagen war „Ich kauf eine Sau für 50 Mark beim Bauern und verkauf se für 100 beim Schlachthof. Und von den lausigen zwei Prozent muss ich leben“

Garfield
13 Jahre zuvor

@ murry:

Was studiert die? 😉




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