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Sehr knapp -2-

Mir ist wieder etwas Tolles untergekommen…

An einem Dienstagnachmittag kommt ein Angehöriger mit einem Schreiben des Ordnungsamtes zu mir ins Bestattungshaus.
In dem Schreiben wird er als Sohn und somit als Bestattungspflichtiger amtlicherseits aufgefordert sich um die Bestattung seines Vaters zu kümmern.

Ihm wird darin mitgeteilt, dass er bis morgens um 10 Uhr Zeit gehabt hatte, sich um die Bestattung seines Vaters zu kümmern.

Wir rufen beim Ordnungsamt an. Der Sachbearbeiter erklärt in gelangweiltem Ton: Das Ordnungsamt habe am Montag vergeblich versucht den Sohn telefonisch zu erreichen. Ja und weil man ihn telefonisch nicht erreicht hatte, habe man einen Brief abgefaßt und dann den Brief noch am Montag um 16 Uhr in seinen Briefkasten durch einen Amtsboten einwerfen lassen.

Ich erkläre dem Mann, daß der Sohn beurufstätig ist und ihn deshlab die Anrufe am Montag nicht erreicht haben.

Deshalb habe man ja geschrieben, wehrt sich der Sachbearbeiter, aus seiner Sicht sei alles getan.

Ich wende ein, daß der Sohn am Montagmittag seinen Briefkasten aber schon kontrolliert hatte. Er hatte erst wieder am Dienstagnachmittag in den Kasten geschaut und dann auch den amtlichen Brief entdeckt. Darin war ihm allerdings montags schon eine Frist bis Dienstagmorgen 10 Uhr gesetzt worden.

Tja, meinte der Sachbearbeiter, da kann man nichts machen, der Verstorbene sei jetzt schon unter der Erde.

Der Vater des Mannes ist doch erst am Montag verstorben, wende ich ein.
Nee, das sei schon am Sonntagmorgen gewesen, man habe alles getan, um den Sohn ausfindig zu machen und ihn zu beachrichtigen, und wenn der sich dann nicht meldet, dann müsse der Verstorbene eben auf amtliche Anordnung bestattet werden…

Mehr Mühe hat sich das Amt nicht gegegeben. Ein paar mal telefonisch versucht, nicht auf die Idee gekommen, daß normale Leute arbeiten sind und dann nachmittags einfach nur einen Brief mit einer sehr kurzen Frist eingeworfen…

Am Dienstag war aber am Nachmittag schon alles zu spät, der Vater war schon von einem vom Amt beauftragten anderen Bestatter ins Krematorium gebracht worden.
Die drei Kinder hatten also keine Chance sich zu verabschieden oder eine Trauerfeier abzuhalten bzw. eine Erdbeisetzung zu organisieren. Ich könnte das alles evtl nachvollziehen wenn der Tod schon vor vielen Tagen eingetreten worden wäre und sich niemand gekümmert hätte.

Vielleicht sehe ich das nun zu krass, aber ich finde es ist einfach eine gefühlslose, undurchdachte Handlung des Amtes.


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 11. März 2018 | Peter Wilhelm 11. März 2018

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Smilla
11 Jahre zuvor

Auf was für eine Rechtsgrundlage stützen die vom Amt ihre Handlungen eigentlich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass denen so ein Handeln erlaubt ist, bei einer Leiche ist schließlich keine Gefahr in Verzug oä.

Karl
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Vermutlich gibt es keine, wenn man mal richtig nachbohrt. Es spart natürlich ein paar Euro, wenn die Bestattung von Amts wegen möglichst zügig passiert, weil dann der ein weniger langer Aufenthalt in der Kühlung bezahlt werden muss. Vorraussetzung wäre allerdings, dass die Notwenigkeit einer Bestattung von Amts wegen mit genügender Sicherheit abgeklört wurde, und da kann man in den vorliegenden Fällen schon davon ausgehen, dass es an der notwendigen Sorgfalt und Umsicht bei der Ermittlung gefehlt hat. Ich denke schon, dass es in einem evtl. Prozess für die betroffenen Verwaltungen schlecht ausgesehen hätte.

Aber für sowas gibt es vermutlich sehr viele Beispiele. Da wird schnell mal die universelle „Rechtsgrundlage“ hervorgeholt, welche lautet: „Dat wor schon immer esu“

Ich habe auch so meine Zweifel, dass z.B. viele Gemeindesatzungen (wie z.B. unsere lokale Wassersatzung) mit den ein oder anderen Landesgesetzen oder anderen übergeordneten Verordnungen kompatibel sind. Nur wo kein Kläger da kein Richter, und wer legt sich gern z.B. mit seiner Gemeinde an, wenn er ggf. in einem anderen Fall auf deren good will angewiesen ist.

lieber nicht
11 Jahre zuvor

>bei einer Leiche ist schließlich keine Gefahr in Verzug oä.

Pestgefahr.

Schnell verbrennen, bevor alle tot sind.

quakemaster
11 Jahre zuvor

Pestgefahr – so ein Quatsch.

Es geht natürlich um das Leichengift!

cu +quakemaster+

11 Jahre zuvor

Ich fürchte, viele Kollegen denken hier nicht weiter als von 12 bis mittag. „Der ist tot, der muss weg“ und „wenn der eingeäschert ist, macht der keine Probleme mehr, Asche kann nicht verderben, da haben die Angehörigen mehr Zeit.“

Dass da Angehörige im Spiel sind, die vielleicht noch ein letztes Lebewohl sagen wollen – darauf kommen die meist nicht, soweit denken viele nicht.

TickleMeNot
Reply to  Tante Jay
11 Jahre zuvor

Aber warum kommen die nicht darauf, dass da noch Angehörige sind? Jeder von uns hat doch auch Familie. Und die meisten von uns legen doch auch Wert darauf, sich so zu verabschieden, wie es ihnen selbst gefällt. Und das Begräbnis mit allem Pipapo selbst ausrichten zu können.

Geben Beamte ihre Gefühle und ihren Verstand an der Bürotür ab?

Es muss doch eigentlich auch jedem klar sein, das die Frist viel zu kurz ist.

Astrid
11 Jahre zuvor

So was sollten Angestellte oder Beamte einer Verwaltung doch echt nicht tun dürfen!

Georg
11 Jahre zuvor

„Vielleicht sehe ich das nun zu krass, aber ich finde es ist einfach eine gefühlslose, undurchdachte Handlung des Amtes. “

Im Amt wird nicht gedacht,im Amt wird (manchmal) gehandelt

Dennis
11 Jahre zuvor

Gefühllos? Ja. Undurchdacht? Nein! Denen ist doch sicher daran gelegen, dass gerade dieses Institut die Bestattung durchführt. Vielleicht ist es ja das städtische Institut?

Darkprince
11 Jahre zuvor

Hmmm, da würde es sich doch glatt mal lohnen, zu prüfen ob man das Amt nicht wegen Leichenschändung, Sachbeschädigung und Nötigung dran kriegt?

Zeo
11 Jahre zuvor

Was galt es da zu verbergen, dass man den Verstorbenen möglichst schnell einäschern wollte … ich meinte natürlich musste?

jj preston
11 Jahre zuvor

Ganz einfach: Amt auf Schmerzensgeld und Kosten für Umbettung / ordnungsgemäße Bestattung verklagen. Und der Lokalredaktion der größten Zeitung im Kreis mitteilen, wann verhandelt wird…

Bescheid
11 Jahre zuvor

Ich kann mir erlich gesagt nicht vorstellen das dann schon alles zu spät war.
Denn wir haben in Deutschland eine 48 Stunden Frist ( Das heisst vor 48 Stunden nach eintritt des Todes darf keine Beisetzung oder Einäscherung erfolgen ) somit müsste das Krematorium dann auch Rechtswidrig gehandelt haben wenn Sie denn Verstorbenen schon am Dienstag eingeäschert haben.

Zudem müsste ja noch eine 2. Leichenschau durch einen Amtzarzt gemacht sein ???
laut dem bericht kam der Sohn am Dienstag Nachmittag ….Tod war am Montag….das ergibt für mich frühste einäscherung am Mittwoch !!!!
Ich möchte das Amt hier nicht in Schutz nehmen was die gemacht haben ist natürlich nicht richtig aber theoretisch müsste die Leiche noch im Krematorium sein …..

Öschi
11 Jahre zuvor

Moooment mal – also eine Leiche darf in Bayern frühestens 48 Std nach Todeszeitpunkt eingeäschert werden ( s. Kommentar von „Bescheid“und dürfte theoretisch bis zu 36 Std noch in der Wohnung verbleiben (zB zum Abschiednehmen durch Angehörige) wenn es gewünscht wird und es die räumlichen Verhältnisse erlauben.
Die einstweilige !!! Überführung in eine Kühlanlage(sind meist bei größeren Leichenhallen vorhanden, notfalls auch in einem Klinikum sicher aber bei einem Krematorium) bis zur Klärung über die weitere Vorgehensweise wäre in diesem Fall besser angebracht gewesen.
Der Sohn kann sich immer noch an einen Bestatter seines Vertrauens wenden, da er derjenige sein wird, der alles zu zahlen haben wird.
Außerdem sind solche Schnellschüße von Amts wegen sehr selten anzutreffen und wenn doch, dann triffts den Falschen.




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