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Frag den Bestatter

Sex mit einer Toten?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Sehr geehrter Herr Bestatter
Ich würde gerne von ihnen hören was sie davon halten. wenn mann mit seiner frau wenn sie gestorben ist ein letztes mal hat erlaubt ihr das? ich meine sex?

Ich nehme mal an, der Einsender erhofft sich jetzt eine „geile“ Antwort.
Wie oft und wie lange und wann man Sex miteinander hat, ist unter verantwortungsbewußten Menschen stets eine Frage des gegenseitigen Einverständnisses.
Da ein toter Mensch dieses Einverständnis nicht mehr geben kann, ist für mich ein sexueller Akt nicht vorstellbar, nicht hinnehmbar und würde von mir auch nicht ermöglicht werden.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 41 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 8. August 2014

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turtle of doom
9 Jahre zuvor

Es gibt da noch eine andere Antwort, die der Person auch tatsächlich weiterhelfen könnte:

Regel 1: Die Person darauf ansprechen, was sie davon hält. Vielleicht erhält er ja die Antwort „Mach nur, ich bin dann eh tot.“ Wichtig: Diese Abmachung schriftlich festhalten. So von wegen Leichenschändung und so. Störung der Totenruhe. (Frage an die Juristen hier: Kann man die Totenruhe durch eigene Einwilligung wegbedingen?)
Regel 2: Bitte erst, nachdem der Arzt wegen dem Totenschein da war. Aber auch erst, nachdem die Leiche von der Gerichtsmedizin freigegeben wurde. Das kann sehr wichtig sein, so von wegen Sexualdelikten.
Regel 3: Aber erst bevor der Bestatter kommt. Beachte jedoch: Falls der oder die Verstorbene noch bei der Gerichtsmedizin, oder im Krankenhaus liegt, ist dies etwas schwierig. In dieser Lage kommt eine Aufbahrung zu Hause in Frage.

So.

Winnie
9 Jahre zuvor

Vielleicht hat seine Frau seit Jahren „Migräne“ und lässt ihn nicht ran. Deshalb erwägt er sie umzulegen und so wenigstens einmal… 😉

MiniMoppel
9 Jahre zuvor

Ich finde auch, dass Sex mit Toten erlaubt sein sollte, allerdings erst nach dem Trauerjahr.

Reply to  MiniMoppel
9 Jahre zuvor

Danke für das Grinsen, das Du auf mein Gesicht gezaubert hast.

Mo
9 Jahre zuvor

Wie ist es denn, Peter, wenn die Frau eingewilligt hat und der Mann das schriftlich hat? Ich könnte mir das schon vorstellen, wenn auch nicht für mich, sondern dass ein Mensch, der der anderen so unendlich liebt und verloren hat, diesem Menschen noch einmal nah und mit ihm intim sein will.

Micha I
9 Jahre zuvor

also mal ehrlich: wenn ich auf kaltes Fleisch stehe, dann kann ich mir auch nen Huhn aus dem Kühlregal nehmen…….

Harald
Reply to  Micha I
9 Jahre zuvor

Das habe ich auch schon Ausprobiert ist nicht so Toll langweilig.
Mit Mettwurst habe ich es mal getestet. Das was gar nicht so Toll war mit Schweineschnitzeln, Ich habe sie mit heissen wasser warm gemacht aber würg es ist nicht schön.

Reply to  Harald
9 Jahre zuvor

Was ist geil und was ist pervers?

Geil ist es, mit einer Hühnerfeder zum Orgasmus gekitzelt zu werden.

Pervers ist es, wenn das Huhn noch dranhängt. =:-O

Rudibee
9 Jahre zuvor

Sex mit einer Toten? Ich kenne Männer, die sind mit dieser Frage täglich konfrontiert.

honeymaker
Reply to  Rudibee
7 Jahre zuvor

Ich würde ne Million mit einem Lebenden vorziehen*gg

Roland_09
9 Jahre zuvor

Ich spekuliere (an den Fragesteller: Nein, das hat nix mit Sex zu tun) jetzt mal wild drauf los: Der Fragesteller ist ungefähr 12 Jahre alt und personenidentisch mit dem Deppen, der letztens frug, ob die Leute vor oder nach der Beerdigung verbrannt würden.

Richtig?

Matthias
9 Jahre zuvor

Na ja, der Hintergrund der Frage muss nicht zwangsläufig so dumm sein 😉
Im Islam zum Beispiel ist der Beischlaf noch eine Zeit lang nach dem Ableben der Frau gestattet. Vorbild ist hier wie so oft Mohammed selbst, der das so gehandhabt haben soll.
Ob das auch umgekehrt erlaubt ist, weiß ich nicht. Müsste halt in den Zeitraum der Leichenstarre fallen…

Roland_09
Reply to  Matthias
9 Jahre zuvor

Dafür hätte ich den doch gerne eine Quelle.

MiniMoppel
Reply to  Roland_09
9 Jahre zuvor

@Roland:
Die beste Quelle dazu erscheint mir diese zu sein:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/13718/udo-ulfkottes-recht-auf-sex-nach-dem-tod-im-islam/

Roland_09
Reply to  MiniMoppel
9 Jahre zuvor

Ah. Nun ja. Vielen Dank. Das lässt tief blicken.

Me1993
Reply to  Roland_09
4 Jahre zuvor

Stefan Niggemeier ist ein islamfeindlicher, hobbyloser Mensch der 90% seines Blogs nutzt um irgendwelche Lügen über den Islam zu verbreiten. Es ist absurd etwas von seinem Blog als Quelle darzulegen.
Lieber sollte er für seine zahlreichen Behauptungen eine Quelle nennen, denn bei weniger als 0% seiner Behauptungen würde er eine vertrauenswürdige nennen können. Er gehört verklagt, was er tut ist menschenverachtend.
So viel zu der ‚Quelle‘.

Reply to  MiniMoppel
9 Jahre zuvor

Nun wird aber just in der Quelle dargestellt, dass die Meldung ein Hoax war.

MiniMoppel
Reply to  Karl
9 Jahre zuvor

@ Karl:
Richtig. Und wie Roland schon schrieb: Das lässt tief blicken.

Hildegard
Reply to  Matthias
9 Jahre zuvor

Hä? Warum? Allein die Vorstellung macht mich krank. Vielleicht wäre er steif, aber stehen tut dann trotzdem nichts. Und an die Gefühle will ich gar nicht denken.

Lochkartenstanzer
Reply to  Matthias
9 Jahre zuvor

Man sollte nicht alles glauben, was in der Bild steht.

Auch muslimische Männer haben meist anderes im Kopf als Sex mit der just soeben verstorbenen Ehefrau – die meisten zumindest.

Josef
9 Jahre zuvor

Hallo Peter,
Bei dem was Du jeden Tag durchlesen mußt, frage ich mich oft ob Deine Nackenmuskulatur
vom vielen Kopfschütteln nicht weh tut!! Aber sehr tolerant von Dir, das Du dich trotzdem mit so etwas auseinander setzt! Bleib tapfer!
Liebe Grüße!

Nico
9 Jahre zuvor

Ich kann nicht ansatzweise irgendwas lustbringendes an Sex mit einer Leiche erkennen, aber genauso schwer fällt es mir die grundsätzliche Problematik daran zu erkennen. Jemand Verstorbenes ist tot, es kann also ihn oder sie auch nicht mehr stören, dass sich jemand mit den sterblichen Überresten vergnügt. Selbst wenn es sowas wie ein Jenseits gegen sollte, besteht ja offenbar im Generellen wenig Bedarf, den hinterlassenen Körper je wieder in Besitz zu nehmen.
Manchmal fällt es mir da in meiner Nüchternheit schwer, nachzuvollziehen, warum mit einer Leiche immernoch umgegangen wird, als wäre sie lebendig, ausser vielleicht aus Rücksicht auf Angehörige, vor deren Angesicht, der nekrophile Akt aber ja wohl kaum stattfinden würde.

Coffin Corner
9 Jahre zuvor
Ich halt
Reply to  Coffin Corner
5 Jahre zuvor

@Coffin Corner: Frauen sind nicht besser.

Oliver
9 Jahre zuvor

Erlaubt ist es erst nach der Bestattung, denn wie heisst es doch:
Erst buddeln, dann knuddeln *g*

honeymaker
Reply to  Oliver
7 Jahre zuvor

Und was nun, wenn Beide ein Kind wollen?

6 Jahre zuvor

Der flapsigen Formulierung nach ohne Nennung irgend eines Hintergrundes für diese Frage würde ich das ebenfalls als reinen Spaß bzw. Provokation eines Jugendlichen oder Betrunkenen o.ä. einordnen. Ich finde es bemerkenswert, daß sich Peter Wilhelm die Mühe macht, darauf ernsthaft und wahrheitsgemäß einzugehen. @turtle-of-doom Du hast Möglichkeit/Regel 4 vergessen, daß man die Leiche auch nach der Beerdigung noch ausgraben kann. Das Argument der Gerichtsmedizin spielt doch keine Rolle, wenn der Betroffene ohnehin der Ehemann war. Wenn seine DNS am Körper der Toten gefunden wird, wird das keinen verwundern. Und: NEIN, die Strafbarkeit läßt sich nicht durch eine Vollmacht o.ä. aushebeln, da das allgemeine Pietätsgefühl als Wert die Persönlichkeitsrechte des Toten überwiegt. Dies wurde übrigens auch als Begründung dafür herangezogen, daß Armin Meiwes und Detlev Günzel nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt wurden. Die ausdrückliche Einwilligung (viel mehr noch, die aktive Suche) des Verstorbenen zu Lebzeiten, die ja in beiden Fällen gut dokumentiert war, wurde kaum berücksichtigt. Ein diesbzüglicher Vertrag o.ä. würde außerdem als sittenwidrig gelten und man würde dafür keinen… Weiterlesen »




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