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Frag den Bestatter

Was verdient ein Bestatter? Was verdient eine Bestattungsfachkraft?

Bestatter bzw. Bestattungsfachkräfte werden in aller Regel gut bezahlt.
Man muß aber wissen, daß sehr viele Stellen in der Bestatterbranche lediglich Aushilfs- und Teilzeitstellen sind.
Da Bestatter nicht durchgehend ganzjährig und rund um die Uhr zu tun haben, wird das Stammpersonal vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben durch zeitweise beschäftigte Arbeitnehmer aufgestockt.

Die Frage nach dem Gehalt läßt sich nicht mit drei, vier Eckzahlen beantworten.
Es hängt einerseits von der Region ab, in der der Betrieb liegt, und von der persönlichen Qualifikation und dem Einsatzgebiet, sowie andererseits auch von der Größe des Betriebes.

Generell kann man sagen, daß im Osten Deutschland etwas weniger verdient wird, als im Westen.

Außerdem ist entscheidend, ob der arbeitgebende Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist. Der entsprechende Tarifvertrag für Bestattungsfachkräfte sieht ein Bruttogehalt zwischen 2.100 und 2.400 € vor.

Die allermeisten Betriebe sind aber nicht an einen Tarifvertrag gebunden und dort muß das Gehalt frei verhandelt werden.
Es kann dann höher, aber auch niedriger ausfallen.

Für Auszubildende im Beruf der Bestattungsfachkraft gilt folgender Rahmen:

  1. Ausbildungsjahr: 350-750 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 390-800 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 450-850 Euro

Für Berufseinsteiger als Bestattungsfachkraft kann man von einem Einstiegsgehalt von derzeit 1.900 bis 2.200 € brutto ausgehen.

Im Laufe der Zeit wird eine Anpassung des Gehalts fällig werden und dann kann man ein Gehalt von bis zu 3.000 € brutto erreichen.

Wie gesagt, im Einzelfall kann das auch deutlich mehr sein.

Wer sich weiterbildet und beispielsweise Bestattungsmeister oder Bestattungsfachwirt wird oder eine andere anerkannte Zusatzausbildung macht, der kann zwischen 2.900 und knapp 4.000 € erwarten.

Es ist sehr schwer, hier etwas Verbindliches zu sagen.
Das hängt immer vom Einzelfall ab.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 3. April 2016 | Peter Wilhelm 3. April 2016

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