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450 Euro für nix? Bestatter verlangt Geld für nicht abgeschlossene Bestattungsvorsorge

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Stell Dir vor, Du gehst in ein Autohaus. Dort schaust Du Dir etliche der ausgestellten Wagen an. Ein Verkäufer kommt hinzu und erklärt Dir eine Stunde lang die Vorzüge und Unterschiede. Am nächsten Tag machst Du eine Probefahrt von anderthalb Stunden. Währenddessen rechnet Dir der Verkäufer mal alles durch und legt Dir anschließend 4 verschiedene Finanzierungs- und Zahlungsmodelle in ausführlicher Papierform vor.

Du bist noch unentschlossen. Der Verkäufer bietet Dir an, ein Spitzenmodell der Marke übers Wochenende auszuprobieren, um Dich von den Vorzügen zu überzeugen.

Doch Du hast auch im Netz geschaut und bei „wir-schenken-dir-ein-auto.de“ was anderes gefunden, das auch noch günstiger ist.

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Würdest Du Dich jetzt wundern, wenn Du vom Autohaus eine Rechnung über rund 450,- € bekommst für die ganze Arbeit, die sie mit Dir hatten?

Ein Bestatter im Rheinland meint aber, das sei richtig und korrekt so.

Eine Rentnerin wird bei diesem Bestatter wegen einer Bestattungsvorsorge vorstellig. Die Vorschläge des Bestattungshauses sind okay, man notiert alle persönlichen Wünsche der Rentnerin und rechnet alles mal aus. Auch der zu zahlende Betrag passt, denn die Rentnerin hat mit einer kleinen Sterbegeldversicherung vorgesorgt. Anderes Geld hat sie wegen der schmalen Rente nicht.

In mehreren Terminen wird alles besprochen und schließlich erhält die Dame den Entwurf eines Vorsorgevertrages.
Mehr als ein Entwurf ist sowas nie, bis es denn von beiden Seiten unterschrieben ist.

Die Rentnerin war aber nicht gewillt, den Vertrag zu unterschreiben. Alles war dann irgendwie doch nicht nach ihrem Geschmack und vor allem der Verbleib von eventuell überschüssigem Geld aus der Sterbeversicherung behagte ihr nicht.

So teilte sie also dem Bestatter mit, dass sie nicht zum Abschluss kommen würden und sie von der Bestattungsvorsorge Abstand nehmen möchte.

Blöderweise hatte die Rentnerin, um ja keinen Termin zu versäumen, bereits ihre Sterbegeldversicherung auf den Bestatter umschreiben lassen. Man hatte ihr klar gemacht, die Versicherungssumme könne sonst im Falle einer Pflegebedürftigkeit vom Sozialamt eingezogen werden.

Nun gut. Dem Bestatter ist es so gegangen, wie dem Autohaus oben. Viel Lärm um nichts, viel Arbeit und dann doch kein Vertrag. So ist das halt im kaufmännischen Alltag. Nicht jeder Kaufinteressent kauft letztendlich auch. Die Bemühungen des Verkaufspersonals kann man dann nicht in Rechnung stellen.

Es sei denn… Es sei denn, der Bestatter habe vorher klipp und klar gesagt, dass er eine umfangreiche Ausarbeitung vornimmt und im Falle des Nichtzustandekommens einer Bestattungsvorsorge seine aufgewendete Arbeit und Zeit bezahlt haben möchte. Könnte man so machen, ist aber eher unüblich.

Das wußte auch unsere Rentnerin. Doch der Bestatter forderte keck knapp 450 Euro für seine Bemühungen und machte die Rückabwicklung der bereits übertragenen Sterbegeldversicherung von der Bezahlung dieser 450 Euro abhängig.

Unsere Rentnerin, nicht dumm, war aber bei der Verbraucherberatung und zahlte den entsprechenden Betrag in bar beim Bestatter und zwar mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“. Clever! Denn eine vorbehaltlose Zahlung wäre einem Einverständnis gleich gekommen.
Um zu untermauern, dass nun alles zu beiderlei Zufriedenheit beendet sei, ließ sich der Bestatter nun nur noch eben unterschreiben, dass damit jetzt alle Ansprüche abgegolten seien.

Tja…
Die 450 Euro ist die Rentnerin nun los.

Es stehen sich die beiden Fakten erstmal gleichwertig gegenüber: Einerseits die Zahlung unter Vorbehalt, und andererseits die Erklärung über die abgegoltenen Ansprüche.

Übrigens: Die 450 Euro sind für die Betroffene kein Pappenstiel.

Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht holte sie sich anwaltlichen Rat ein.
Der Anwalt bestätigt in einem Schreiben, dass gar kein Vertrag zustande gekommen sei und somit auch keine Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr entstehen kann.
Da sich aber nun die bereits erfolgte Zahlung und die Erklärung, dass alles abgegolten ist, gegenseitig beißen, müsse wohl ein Gericht darüber entscheiden.

Unsere Rentnerin hat kein Geld und keine Kraft, das alles durchzustehen. Letztendlich wird sie das Geld wohl abschreiben müssen.

Man merke sich:

  1. Bestattungsvorsorgen kann man bei jedem Bestatter abschließen.
  2. Ein Preisvergleich ist überhaupt keine Schande.
  3. Je individueller und umfangreicher die eigenen Wünsche, umso teurer kann es werden.
  4. Zu den Bestatterkosten kommen immer noch Krematorium, Grab, Friedhofsgebühren usw. hinzu. Fragen Sie immer nach den KOMPLETTEN Kosten!
  5. Man formuliere seine Vorstellung in Hinblick auf die Hinterbliebenen und nicht allein in Hinblick auf die eigenen Wünsche.
  6. Nicht sofort unterschreiben! Erst drüber schlafen, alles in Ruhe lesen und eventuell mit jemandem besprechen.
  7. Keine Abtretungen und Übereignungen unterzeichnen, solange man nicht genau weiß, was man tut.
  8. Es ist klug eine Person als Sachwalter einzusetzen, die im Todesfall schaut, dass alles richtig gemacht wird.
  9. Keine Vorschüsse zahlen!
  10. Eine Bestattungsvorsorge ist kostenfrei. Ich würde keine Bearbeitungsgebühren dafür bezahlen. Der Bestatter verdient am Ende an der Bestattung.
  11. Bevor die Vorsorge nicht komplett unterschrieben und wirksam ist, muss man keine Abstandsgebühr o.ä. bezahlen; es sei denn das ist so vereinbart (dann würde ich aber sowieso woanders hingehen).
  12. Wenn ein laufender Vorsorgevertrag gekündigt wird, können Kosten für Beratung und Abwicklung entstehen. Realistisch sind hier zwischen 80 und 300 Euro. Danach würde ich vorher fragen!


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Oktober 2019 | Revision: 13. November 2019

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5 Jahre zuvor

Hallöchen…, war schon einigermaßen erschrocken, als ich von solchen Machenschaften las. Ähnelt dem „Verfahren“ (Betrug in meinen Augen): Bestatter lässt sich einen Supersarg bezahlen und in die Erde kommt dann was Billiges. Man kann den tolleren Sarg ja wieder verwenden.Brrrr….So kommt leider eine sehr wichtige Branche in Verruf, oft wird ja gemeint:“Man hat schon gehört, also hoffe, das man eines Tages einen ehrlichen Bestatter erwischt.“ Habe mich also teilweise schon entschieden, wie es mit meinen sterblichen Überresten so „abgehen“ soll: in der Tschechei irgendwo in die Erde senken, keiner braucht sich kümmern, so haben es meine Eltern auch in weiser Voraussicht entschieden: man möchte den sehr beschäftigten Kindern nicht ab Tod zur Last fallen.Hat mit billig oder teuer nix zu tun, einfach der Lauf der Zeit und man hat die Möglichkeit, Vergleiche anzustellen..

Ingrid Hoerner
Reply to  mesie
5 Jahre zuvor

Hier gebe ich zu bedenken, dass das mit dem „nicht zur Last fallen“ auch für manchen hinterher große Probleme gibt.

Leider weiß ja niemand, wie man mit dem Verlust eines geliebten Menschens klar kommt. Man kann ja die Person nicht mal „probehalber“ sterben lassen.

Wenn Tschechien die Ecke rum ist, ist es kein Problem dort evtl. auch einen günstigen normalen Grabplatz zu nehmen.

Für mich ist es gut, dass meine Mutti und mein Bruder bei mir zu Hause bzw. im Garten sind.

Keine Rennerei zum Friedhof und wirklich „ewige Ruhe“ und nicht wie bei einem Friedhof nur für die Zeit, für die man ein Grab bezahlt.

Ebenso tut es jeder Baum in der Nähe wenn kein Garten vorhanden ist.
Letztlich aber eine Möglichkeit selbst zu entscheiden, wann wo wer zur letzten Ruhe kommt.

Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

Ja, es gibt in jeder Branche schwarze Schafe.

Aber bei den Bestattern erwarten die Menschen es eben nicht.

Vorsorge ist gut, jedoch kann man diese auch betreiben, ohne das man sich gleich bei einem Bestatter bindet.

Allerdings, man muss sich eben vorher einfach einmal schlau machen.

Die Rentnerin hätte sich bei „Aeternitas“ Hilfe holen sollen.
Da sitzen die Fachanwälte für Bestattung!

Marco
Reply to  Ingrid Hoerner
4 Jahre zuvor

Fachanwälte für Bestattung? Was soll das denn sein?

Sabrina
5 Jahre zuvor

Dieser Bestatter scheint es ja tatsächlich nötig zu haben… Unglaublich finde ich dieses Praxis! Über einen Satz in diesem Artikel stolper ich allerdings: „Man hatte ihr klar gemacht, die Versicherungssumme könne sonst im Falle einer Pflegebedürftigkeit vom Sozialamt eingezogen werden.“ Dies kommt so rüber, als würde Herr Wilhelm dies als Unsinn hinstellen. NEIN, dies ist tatsächlich kein Unsinn, uns ist es selber so ergangen, dass das Sozialamt seinerzeit bei Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (als die Ersparnisse unserer Mutter aufgebraucht waren) verlangte, die bestehende Sterbegeldversicherung aufzulösen. Tatsächlich verhielt es sich so, dass die Versicherung, wie so oft, im Laufe der Jahre „überzahlt“ war (mehr eingezahlt als Auszahlung im Sterbefall), zudem ein Rückkaufwert gewesen wäre, der noch mehr Verlust bedeutet hätte. Nur der ausnahmsweise rücksichtsvollen Mitarbeiterin des Sozialamtes konnten wir verdanken, dass wir nicht gezwungen wurden, die Versicherung zu kündigen. Auch wenn es eine „Sterbegeldversicherung“ ist, wird diese nicht anders behandelt und ist nichts anderes als eine Lebensversicherung. Von der Sachbearbeiterin vom Sozialamt wurde uns dann auch erklärt, dass es der sicherste Weg sei, für eine… Weiterlesen »

Ingrid Hoerner
Reply to  Sabrina
5 Jahre zuvor

Hallo Sabrina,

im Regelfall kann man eine Versicherung nicht überzahlen.

Aber um das genau zu prüfen, müsste ich mehr wissen bzw. die Daten genau einsehen können.

Eine Sterbegeldversicherung wird ähnlich einer Lebensversicherung gehändelt.
Ich kenne diese Thematik auch und rate immer dazu, dass die Kinder, sofern vorhanden,diese abschließen auf die Mutter/Vater, etc.

Die versicherte Person kann dann ja die Einzahlung machen und dann kann man nichts wegnehmen.

Aber diese Thematik kenne ich auch.

LG zu einem schönen Wochenende!

Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

Hallo Herr Wilhelm,

eine Lebensversicherung sowie eine Sterbegeldversicherung kann man mit einer Hausratversicherung nicht vergleichen.

Ebenso gibt es den Unterschied einer Risiko-Lebensversicherung.

Hausratversicherungen sowie alle Versicherungen die kein Ansparprinzip haben, sind Risiko-Versicherungen.
Nur die Lebensversicherung und die Sterbegeldversicherung gehören nicht dazu.

Hier bekommt man immer einen Rückkaufwert ausgewiesen.
Selbst, wenn eine Sterbegeldversicherung irgendwann nicht mehr eingezahlt wird, dann bekommt man im Todesfall, wenn man die Versicherung ruhend stellt, eine bestimmte Summe ausgezahlt. Diese richtet sich nach der Einzahlung und den evtl. angefallenen Gewinnanteilen, die wie Sie richtig sagen, inzwischen recht gering sind.

Bei einer Risiko-LV, die meistens abgeschlossen wird, wenn es um Hypotheken geht, wird nichts angespart, sondern man zahlt bis zu einem bestimmten Ablaufdatum und wenn die Person eben dann noch lebt, dann bekommt man nichts.
Deshalb der Name „Risiko-Versicherung“.

Ganz wichtig finde ich, dass man eine Sterbegeldversicherung bei der richtigen Gesellschaft abschließt. Hier gibt es große Unterschiede.

Jamie
Reply to  Ingrid Hoerner
4 Jahre zuvor

Als ich Peters ausführliche Antwort las, fragte ich mich sofort, wie lange es dauern würde, bis Sie hinter dem Busch hervorgeschossen kommen. Und so ist es dann ja auch passiert.
Fazit: Sie haben nichts von dem verstanden, was er erklärt hat. Absolut nichts.




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