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Bestatterrechnung und kommunale Gebühren

Warum erscheinen die kommunalen Gebühren und Kosten auch auf der Bestatterrechnung? Ist doch nur ein (freiwilliger)Service die Durchlaufposten mit aufzunehmen.
Und wer steckt nachher dafür die Prügel ein? Sollen die Städte doch direkt mit den Auftraggebern abrechnen, dann kostet es beim Bestatter auf einmal nur noch ein Drittel oder weniger. Schön, wenn der Herr Kugler auf dem Rathaus auftaucht:“Ihr Halsabschneider“
Was geschieht eigentlich, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht zahlt, und der Bestatter daraufhin mangels Masse die städtischen Gebühren nicht überweist? Wer ist gegenüber der Stadtverwaltung der Schuldner?

Die Rechnung eines Bestatters setzt sich aus mehreren Abteilungen zusammen. Das sind zunächst mal die eigenen Warenlieferungen und Dienstleistungen, ein weiterer Posten sind die Kosten für Subunternehmer, die der Bestatter beauftragt hat, dann kommen noch die Subunternehmer hinzu, die der Kunde beauftragt hat und letztlich kommt der ganz erhebliche Teil der kirchlichen und kommunalen Gebühren.

Das sieht dann oft z.B. so aus:

Bestatterkosten (Waren und Dienstleistungen) 1.750,– Euro
Fremdkosten 1 (Organist, Hallendeko, Träger) 250,– Euro
Fremdkosten 2 (Blumen, Redner, Trallala usw.) 1.000,– Euro
Gebühren (Grab, Aushub, Halle, Feier, Gebühr) 3.750,– Euro

Für den Kunden sind das fast 7.000 Euro, die er in die Waagschale wirft, der Bestatter hat 1.750 Euro, von denen ihm nach Abzug der vorbezahlten Waren die Hälfte bleibt. Und diese Hälfte muß erst noch versteuert werden. Davon zahlt er Personal, Miete, Gas/Strom/Wasser, Fahrzeuge und alle möglichen Gebühren von GEMA bis GEZ und Schornsteinfeger. Was die Firma bereits versteuert hat, bekommt er dann vielleicht als Gehalt ausgezahlt und muß es nochmals versteuern.

Das soll mal in überspitzter Weise darstellen, daß man eine Rechnung von knapp 7.000 Euro niemals mit einem Billigbestatter vergleichen kann. Ein Billigbestatter, der für 499 Euro seine Dienstleistungen anpreist, leistet ja das meiste nicht und das kommt dann noch hinzu. Sowieso wird man auf einiges verzichten müssen. Hier in der Region kostet eine ganz durchschnittliche Zeitungsanzeige knapp 300 Euro. Nehmen wir noch einen Kranz dazu, haben wir die Kosten des Billigbestatters schon überschritten. Oder anders herum gesagt, nimmt man den Billigbestatter und gibt noch eine Anzeige auf und legt einen Kranz nieder, dann hat man schon die doppelten Kosten.

Bestatter bieten es als besonderen Service an, daß der Kunde nur eine Rechnung bekommt und einen Betrag bezahlen muß, der alles beinhaltet. Der Bestatter sammelt alle eingehenden Rechnungen, legt die Gebühren für den Kunden aus und kassiert dann alles gemeinsam ab. Das ist praktisch und erspart einen Haufen Laufereien. Außerdem hat der Bestatter so auch die Kontrolle darüber, daß im Zusammenhang mit dem Trauerfall nicht irgendein Gärtner oder Steinmetz über die Stränge schlägt und einen überhöhten Betrag abkassiert.

Der Nachteil ist aber ganz offensichtlich: Der Kunde erhält eine viel höhere Rechnung, als wenn der Bestatter nur seine eigenen Kosten abrechnen würde. Oft genug schreibt der Kunde im Gespräch auf der Straße dann dem Bestatter den gesamten Betrag zu: „Der war teuer, das waren 7.000 Euro bei dem.“

Natürlich erhält der Kunde nicht nur die Komplettrechnung des Bestatters, sondern auch die vorliegenden Originalrechnungen der Zulieferer, sodaß er einen Überblick hat. Manchmal verstehen die Kunden dann sogar, daß nicht alle Rechnungspositionen auf dem Mist des Beerdigungsinstitutes gewachsen sind.

Wegen der Nachteile aber bieten wir so etwas zwar an, aber nicht in jedem Fall. Bei manchen Kunden ist uns das Hemd näher als die Jacke und wir sehen zu, daß wir zügig unsere eigene Rechnung bezahlt bekommen und lassen die Zulieferer direkt mit dem Kunden abrechnen. (Das ist ja übrigens auch ein Grund, warum Bestatter vom Gärtner, von der Zeitung und vom Steinmetz eine Provision bekommen, Der Bestatter trägt zunächst das volle Zahlungsrisiko, übernimmt das Inkasso und der Gärtner etc. bekommt sein Geld meist sofort überwiesen, während der Bestatter es noch längst nicht in Händen hält.)

Speziell die Kommune hier ist an einer sehr zeitnahen Begleichung der Rechnung interessiert. Sie stellt ihre Gebührenrechnung deshalb meist am Tag der Bestattung zu. Wenn die Leute vom Friedhof nach Hause kommen, liegt als nächste Überraschung die Rechnung von der Stadtverwaltung über meist mehrere tausend Euro im Briefkasten.

Haben wir den Fall, daß alle Rechnungen über den Bestatter laufen und zahlt der Kunde nicht, muß der Bestatter das der Kommune mitteilen und die Rechnung mit einem Vermerk zurückgeben.
Es gibt Urteile, die besagen, daß der Bestatter niemals Gebührenschuldner werden kann, selbst wenn er formal unterschrieben hat. Er tat das dann im Auftrag und auf Vollmacht hin. Wir jedoch lassen uns hier den Friedhofsauftrag explizit vom Kunden direkt unterschreiben und halten uns so außen vor.
Aber Urteile sind ja oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Friedhofsverwaltung so etwas überhaupt nicht interessiert hat.
Der Kollege konnte mehrere Friedhofsrechnungen nicht bezahlen und die Stadtverwaltung hat sich allein an ihn gehalten. Das Kämmereiamt hat sehr rasch eine Kontenpfändung durchgesetzt und was das für einen laufenden Geschäftsbetrieb bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Die Miete und Lieferantenrechnungen, Daueraufträge und Abbuchungen wurden ab sofort von der Bank nicht mehr überwiesen und schon nach 10 Tagen fehlte dem Bestatter das Geld um sich gegen diese Maßnahmen zur Wehr setzen zu können.
In Form eines Gnadenaktes gab man dann das Konto wieder frei und forthin war der Bestatter beim gesamten Friedhofspersonal und allen Konkurrenten als „Wackelkandidat“ verrufen. Bestattungen durfte er bei der Stadt nur noch gegen Vorkasse bestellen und es war tatsächlich so, daß am Beerdigungstag der Friedhofsverwalter erst „drinnen“ angerufen hat, ob alles vorbezahlt ist, sonst weigerte er sich, den Sarg von der Halle zum Grab zu fahren.

Ein anderer Kollege mußte aufgrund einer offenen Rechnung der Friedhofsverwaltung seinen Generalschlüssel vom Friedhof wieder abgeben. Nun konnte er des Nachts und an Wochenenden keine Verstorbenen mehr in die Kühlräume des Friedhofs bringen. Es war die gleiche Stadtverwaltung, die ihm dann auf die Pelle rückte und über das Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsamt den Laden zumachte, weil er nunmehr keine Lagermöglichkeit für Leichen mehr vorweisen konnte. Sechs Wochen dauerte der Kampf, dann hatte der Kollege sich eine Kühlmöglichkeit geschaffen und konnte weitermachen. Was aber sechs Wochen Verdienstausfall und ein „amtlich geschlossener Laden“ ausmachen, brauche ich wohl nicht zu erklären.

Oft sind das gar nicht „die Verwaltungen“ sondern ein einzelner Sachbearbeiter beim Friedhofsamt, der eben die ganze Verwaltung im Rücken hat. Ich erinnere mich da an einen kleinen, dicken und immer nach Schweiß riechenden Mann in immer demselben Hawaii-Hemd, der keine Frau abbekommen hatte und noch nie gedurft hatte. Der ließ seinen sabbernden Lebens- und Weltenschmerz gerne an Bürgern und Bestattern aus. Da platzte dann wegen irgendeiner Formalie auch schon mal eine Beerdigung und Bestatter und Trauergäste standen vor einem nicht ausgehobenen Grab oder in der Trauerhalle feierte am vereinbarten Termin eine ganz andere Familie. Der Schwitzer, wie wir ihn alle nannten, war brandgefährlich. Den Bürgern gegenüber tat er immer so, als sei er ihr Verbündeter gegen die fiesen Bestatter und hat sie dann doch auflaufen lassen und bei den Bestattern machte er sich auch immer „lieb Kind“, um ihnen dann bei der nächsten passenden Gelegenheit in den Rücken zu fallen.
War der „Schwitzer“ am Telefon, wußten wir sofort, daß nun eine Menge Ärger ins Haus steht. Seine Lieblingsformulierung war: „…dann nehme ich ihre Bestattung eben nicht an. Die Termine können sie streichen!“

Vorherige drei- vier- und fünffache Kontrolle aller Papiere waren die Folge und nichts ging raus, ohne daß alles perfekt war. Doch der Schwitzer fand immer was!

„Die Unterschrift unter dem Bestattungsauftrag kann ich nicht lesen.“

„Der Kunde unterschreibt eben so, da können wir nichts dafür.“

„Eine Unterschrift muß auch identifizierbar sein, sonst könnte da ja jeder unterschreiben.“

„Der Kunde hat aber selbst unterschrieben.“

„Das kann ich so nicht annehmen, weil so eine geschnörkelte Linie ist keine Unterschrift. Dann müssen sie zukünftig eben noch den Ausweis mitkopieren, damit ich einen Beleg habe, daß diese Unterschrift auch zu dieser Person gehört.“

Wenn es für irgendwas keine Regelung gab, mit der der Schwitzer einen schikanieren konnte, dann erfand er eben eine und schon am nächsten Tag gab es ein Rundschreiben an alle Bestatter, in dem auf die „Vorkommnisse“ mit unserem Haus hingewiesen wurde und es hieß: „…sind ab sofort immer Kopien von den Ausweisen der unterschreibenden Personen beizufügen. Hochachtungsvoll…“

Solcherlei Schikanen gibt es massig und man hat als Kleiner zwar oft Recht, bekommt es aber nicht. Da ist es leicht, zu sagen, man solle ratzfatz einen Anwalt nehmen, klagen, eine Einstweilige Verfügung besorgen usw. Sowas ist immer schneller gesagt als gemacht und vor Gericht ist das wie auf hoher See, man ist in Gottes Hand. Der Richter kann das jetzt wieder mal ganz anders sehen.
Außerdem werden durch solche Maßnahmen schnell Tatsachen geschaffen, die einem Unternehmen sofort die Luft abschneiden, sodaß der weder eine Chance, noch die Zeit hat, sich wirkungsvoll gegen Behördenwillkür wehren zu können.

Deshalb bieten wir diesen freiwilligen Service, alle Rechnungen zu sammeln, zwar durchaus an, achten aber sehr darauf, ob und daß wir unser und deren Geld auch bekommen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 10 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Hm, bei dem „Schwitzer“ hätte es helfen können, wenn sich die Bestatter oder der Vorsitzende der zuständigen Kammer mal dezent mit dem Bürgermeister über die Schikanen unterhalten hätte – wenn mehrere Kollegen „Spass“ mit dem Herren hatten, und das immer mal wieder beim OB auf dem Tisch landet (oder beim Schützenfest mal so ganz nebenbei angesprochen wird…), dann kann sowas Wunder wirken. Normal mag ich das ja nicht, aber in dem Fall ist das auch kein normales Verhalten des „Schwitzers“.

Winnie
14 Jahre zuvor

Gelegentlich hilft es sich an den nächsten Vorgesetzten bzw. Abteilungs-, Behördenleiter solcher Hirnis zu wenden.
Da vermutlich jeder schon einmal solche oder ähnliche Erfahrungen mit Behörden bzw. deren Vertretern hatte, wundert es mich schon, dass die Leute empört sind, wenn jemand durchdreht und so ein Ar…loch umhaut.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Ja, wenn sich da die Bestatter untereinander einig wären. Wenn einer angepisst wird, freuen sie sich erst mal, wenn es ihnen nutzt. Wenn zusätzliche neue Vorschriften erfunden werden, welche Arbeit machen, sind sie sauer auf den Kollegen. Das Konto zu pfänden und weitere Schikanen kann man nur durch Zusammenhalt und umgehende Bombardierung der Vorgesetzten mit Beschwerden wegen Amtsmißbrauchs für jede Kleinigkeit gemeinsam begegnen. So lange, bis es süß kommt. Offene Gespräche mit Gemeinderäten aller Fraktionen, Die Bürgerfragestunde im Anschluß an eine Gemeinderatsitzung, bei der auch die Presse anwesend ist kann auch Wunder wirken. Nach entsprechendem Presseartikel eine Leserbriefkampagne, und schon melden sich weitere Leidensgenossen. Da fängt dann auch ein Bürgermeister und ein Gemeinderat an zu rudern. Die wollen doch wieder gewählt werden. Gegenüber dem Kunden immer den Sachbearbeiter mit Namen nennen, und ihn so aus der Anonymität holen.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Ich bin zwar selber im öD, aber solche Flachw…. gehören echt mal richtig eingenordet. Sollen sie doch in irgendeinem Verein den Vorturner spielen, da störts dann wenigstens keinen. Ich versuche ja in der Regel, bürgerfreundlich zu sein – und ich kann nicht behaupten, dass ich immer nur freundliche Kunden habe. Ich finds zwar selber ätzend, wenn die dann wegen jedem Sch… meinen, zum Chef rennen zu müssen, aber wenn ich meinen Standpunkt gut begründen kann und das Gesetz auf meiner Seite habe, dann sollen sie sich ruhig ne Abfuhr beim Chef holen. Nur Schikane geht echt mal gar nicht, da werde ich selber echt fuchsig.




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