Frag doch den Undertaker

Bestattung im Ausland, Todesfall im Ausland, was ist zu tun?

orgel

Zu der Frage – Beerdigung im Ausland hätte ich zusätzlich noch die Frage :
Was ist, wenn ich als Deutscher im Ausland sterbe (im konkreten Fall Kroatien) und dort bereits eine eigene Grabstätte habe???

Es kommt viele tausend Male vor, daß deutsche Staatsangehörige im Ausland versterben.
In den meisten Fällen wird dann eine Überführung des Leichnams nach Deutschland vorgenommen.
Das ist die teuerste Variante. Sie wird gewählt, weil die Angehörigen es sich nicht vorstellen können, den Verstorbenen im Ausland zu lassen und weil die örtlichen Bestatter oft unzureichend beraten.

Werbung

Am günstigsten wäre es tatsächlich, wenn man im Ausland eine Einäscherung vornehmen lassen würde und die Urne dann im Reisegepäck mitsamt aller erforderlichen Unterlagen nach Deutschland mitnimmt.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen Verstorbenen auch im Ausland beisetzen zu lassen.
Die deutschen Behörden verbieten das nicht, noch legen sie dieser Vorgehensweise Steine in den Weg.
Letztlich wird im Ausland der Tod festgestellt und dokumentiert, eine Sterbeurkunde ausgestellt, die Einäscherung/Beisetzung vorgenommen und dokumentiert und genau diese Unterlagen legt man hierzulande den Behörden vor. Es ist durchaus ratsam, schon im Ausland darauf zu drängen, international verständliche Dokumente, wenigstens in Englisch, zu bekommen, das erleichtert hier die Anfertigung der notwendigen Übersetzungen bzw. die Bearbeitung.

Aber auch wer in Deutschland gelebt hat und in Deutschland verstirbt, aber im Ausland beigesetzt werden möchte, kann das tun lassen.
Hierzu ist vor der Überführung bzw. der Einäscherung und dem Urnenversand ein Nachweis über die Grabstelle auf dem ausländischen Friedhof vorzulegen.

Man wird weder so, noch so gezwungen, hier in Deutschland bestattet zu werden.

Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, daß der Transport eines Leichnams aus dem Ausland oder ins Ausland sehr teuer ist. Oftmals ist eine fachgerechte und teure Einbalsamierung notwendig, es wird zumeist die Verwendung spezieller Särge mit einem dichten Innensarg aus verlötetem Blech verlangt und hinzu kommt eine Flugtransportkiste. Das macht das Transportgut schwer und damit fürchterlich teuer.
Wegen der gebotenen Eile kommt ein Transport auf dem Seeweg kaum in Frage, sodass geflogen werden muss, wenn es denn jenseits des Meeres oder weiter weg passiert ist.

Günstiger ist immer der Transport einer Urne.

Hierüber informieren ausländische Bestatter nicht oder nur unzureichend.
Sie verkaufen gerne zuerst einen landestypischen Sarg zu oft sehr hohen landestypischen Preisen und dann nochmals obendrauf die gesamte oben beschriebene Verpackung mit Innensarg und Transportkiste.
Amerikanische Vorleistungen in Form von Sarg, hygienischer Versorgung, Einbalsamierung, Vorbereitung zum Transport usw. können schnell mal 10.000 bis 20.000 US $ kosten und dann ist der ab etwa 4.000 € kostende Flugtransport noch nicht gerechnet.

Hinzu kommen dann noch die Kosten hier in Deutschland, die wiederum aus Bestatterkosten (hoch, weil oft mit langer Fahrerei zum Flughafen verbunden) und Friedhofsgebühren bestehen.

Beim Todesfall im Ausland gilt:

1. Dokumente, Dokumente, Dokumente!
Alles bescheinigen lassen, am besten gleich in Deutsch oder wenigstens in multinationalen Urkunden, die alles auch auf Englisch enthalten.
2. Den günstigsten Sarg wählen!
Es ist keine große Trauergesellschaft vorhanden, wozu also? Deshalb genügt in den USA beispielsweise die cremationbox aus Pappe.
3. Keine Einbalsamierung und sonstigen Zusatzdienste buchen!
Wenn nicht lokal gesetzlich vorgeschrieben, sollte man auf alle kostenpflichtigen Dienstleistungen verzichten.
4. Einäscherung wählen
Wenn es im Sterbeland möglich ist, wählt man die Kremation. Eine Urne lässt sich, ohne nennenswerte zusätzliche Kosten, problemlos mitnehmen. Es entfallen alle teuren Transportkosten!
5. Die Urne abliefern
Für Totenaschen besteht in der BRD Friedhofspflicht. Die Urne ist also unverzüglich einem Bestatter oder Friedhof zu übergeben. Haben die deutschen Behörden von der „Einfuhr“ der Urne nichts mitbekommen, dann könnte man theoretisch damit verfahren, wie es einem beliebt.
Es gilt das Bestattungsgesetz des Landes, in dem der Todesfall eingetreten ist. Erst mit dem Transport der Asche nach Deutschland gelten hierfür wieder die hiesigen Gesetze.
6. Fragen Sie im Zweifelsfall lieber einen (deutschen) Bestatter und lassen Sie sich beraten!

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)