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Bestattungsvorsorge, Bestatter im Urlaub

Lieber Tom,
an meiner Vorsorge arbeite ich nun bereits 8 Monate. Was mich etwas stutzig machte beim Termin bei einem mir empfohlenen Bestatter, war die Aussage (der 2. Satz des Herrn): Sie müssen mindestens mit 5000 Euro rechnen.
Kann er das so einfach sagen, obwohl er nur weiss dass ich eine Feuerbestattung, einfache Urne und wenn möglich eine anonyme Bestattung möchte?
Diese Aussage lässt mich etwas zurückschrecken vor weiteren Terminen bei ihm; und der Umstand, dass er im Urlaub ohne Vertretung war als ich eine Terminvereinbarung machen wollte. Was ist dann wenn ich ihn brauche, zwecks ableben (Vertragserfüllung)?
Wie handhabst Du das Urlaubstechnisch, oder Abwesenheitstechnisch?

Wenn ein Bestatter Bestattungsvorsorgeverträge abschließt, muß er auch sicherstellen, daß er diese Verträge auch erfüllen kann.
Es kann ja nicht erwartet werden, daß die Leute ihr Ableben so planen, daß sie den Bestatter nicht während seines Wochenendes oder Urlaubs stören.
Entweder verfügt der Bestatter über die notwendige Personalausstattung um den eigenen Urlaub zu überbrücken oder er hat eine Kooperation mit einem befreundeten Institut, das während seiner Abwesenheit die Verträge erfüllt.

In früheren Zeiten war das oft ein Problem für Bestatterfamilien. Viele Betriebe, die man hätte fragen können, gab es als Vertretung nicht, sodaß immer ein Teil der Familie zu Hause bleiben mußte.

Was die Kostenaussage Deines Bestatters anbetrifft, so sind 5.000 Euro natürlich ein Haufen Geld, aber zunächst mal eine durchaus realistische Aussage, die man auf den ersten Blick (oder im zweiten Satz) so treffen kann. Die Vorsorge wird ja nicht für den Moment abgeschlossen, sondern für eine, hoffentlich noch ferne, Zukunft. In Anbetracht der heutigen Preise und der zu erwartenden Preissteigerungen über die Jahre, erwartet man als Bestatter immer, daß die Kunden ’sicher‘ abschließen, also mit einem gewissen Polster ihre Bestattungsvorsorge beauftragen.

Das bewahrt davor, daß man bei jeder Gebührenänderung alle Vertragskunden anschreiben und um Nachzahlung bitten muß.
Es ist ja so, daß der Bestatter in der Regel in der Wahl seiner Leistungen und Lieferungen nur auf das beschränkt ist, was die Vorsorge zum Zeitpunkt der Abwicklung auch hergibt. Ist dann nicht genügend Geld da, um das einst Geplante umzusetzen, dann wird berechtigterweise die Leistung entsprechend geringer ausfallen. Bis zu einem gewissen Grad schlucken die Bestatter Gebührenerhöhungen immer auf eigene Kosten, aber wenn beispielsweise, wie vor einigen Jahren, das Sterbegeld der Krankenkassen wegfällt, oder wenn eine Kommune die Grabpreise drastisch erhöht, dann muß er die Kunden um Nachleistung bitten, damit das Geld später auch reicht. Selbstverständlich hat der Kunde auch die Möglichkeit zu sagen, daß er lieber bei dem eingezahlten Betrag bleibt, dafür aber eine günstigere Variante der Bestattung auswählt.

Ob nun die 5.000 aus Deinem aktuellen Beispiel zu hoch gegriffen sind, vermag ich aufgrund fehlender Hintergrundinformationen (Grabpreise etc.) nicht zu sagen. Die Aussage „Feuerbestattung, einfache Urne, anonyme Bestattung“ reicht zur Beurteilung leider nicht aus. Ein anonymes Grab kann alles zwischen 80 und 1.000 Euro kosten. Ist eine Trauerfeier geplant oder nicht, allein das kann einen Unterschied von einem Tausender ausmachen usw. usf.

Um wirklich sicherzugehen, daß der Preis zu hoch ist oder ob er angemessen ist, müßtest Du einen oder zwei weitere Bestatter aufsuchen. Du hast ja nun vom ersten eine Kostenaufstellung. Gehe mit den abgeschriebenen Zahlen und Leistungen doch mal zur Konkurrenz und höre Dir an, was die sagen und zu bieten haben.
Ist allerdings gar keine Trauerfeier geplant und geht es nur darum, später abgeholt, eingebettet und ins Krematorium gebracht zu werden, damit die Urne dann ohne Feier beigesetzt wird, ja dann kommt für Dich vielleicht sogar eines der günstigen Angebote im Internet in Frage.
Diese sind ja nicht grundsätzlich verkehrt, sondern man muß sich halt im Klaren darüber sein, was man für welches Geld bekommt und erwarten darf.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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6 Kommentare
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Matthias
15 Jahre zuvor

Da stellt sich mir die Frage, ob die Angehörigen das auch so sehen. Tom hat afaik schon mal darüber geschrieben… Klappe zu und wech kann eine ziemliche Belastung darstellen, wenn sie sich lieber eine richtige Abschiednahme wünschen.

Bianca
15 Jahre zuvor

@1: das sehe ich auch so. Es ist vor allem auch schwer zu erklären, dass z.B. ein Grab eher für die Nachkommen ist. Und da kann mich meine Oma noch so oft fragen: „Wer soll sich denn darum kümmern?“

Wenn ich das machen will, dann mach ich das auch!

15 Jahre zuvor

Ihr vergesst, daß es auch Leute gibt, die niemanden haben, aus welchen Gründen auch immer.

Tim
15 Jahre zuvor

„Nur eine Feuerbestattung, einfache Urne und wenn möglich eine anonyme Bestattung“ Ich weiß nicht, ob das immer richtig ist. (Für mich selbst wünsche ich mir das übrigens auch, und habe keine Lust, einem ganz unbekannten, aber – im Gensatz zu Tom hier – gierig/geschäftstüchtigen Bestatter Geld dafür ‚in den Rachen zu werfen‘, ohne zu wissen, dass er das dann auch tut. Ganz egal, es handelt sich doch nur um tote Reste, die mit dem Menschen, der einmal gelebt hat, nichts mehr zu tun haben. Trotzdem habe ich etwas ganz anderes erlebt. Bin als Kind bei meiner Oma aufgewachsen, denn zu Hause, in der Kindheit, gab es immer nur Ärger. Ich habe sie so gern gehabt, sie war für mich wie meine Mutter. Später bin ich weg, ins Ausland, wegen Beruf. Dann starb sie. Bescheiden, wie sie immer war, hatte sie stets gesagt, dass sie anonym und möglichst billig bestattet werden wollte. Ich erhielt die Todesnachricht und kam zurück nach Deutschland, zur Beerdigung. Alles war so, wie sie es gewünscht hatte, Feuerbestattung, anonyme Beisetzung, so preiswert… Weiterlesen »

MacKaber
15 Jahre zuvor

5000zur Vosorge beim Bestatter zu deponieren heißt ja nicht, dass alles komplett verbraucht werden muß. Ein Restbetrag wird nach Endabrechnung den Hinterbliebenen ausbezahlt. Sind keine Angehörigen mehr da, wird man schon darauf achten, dass es genau aufgeht, damit der Fiskus nicht der lachende Dritte ist.

Matthias
15 Jahre zuvor

Nein, vergessen habe ich es nicht, ich halte es nur für recht unwahrscheinlich und ging deswegen nicht davon aus.




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