Frag doch den Undertaker

Darf der Bestatter einen Sonntagszuschlag berechnen?

Dürfen Bestatter auch auf Fahrtkosten einen Sonntagszuschlag berechnen? Meinem Vater wurde der Herzschrittmacher entfernt, obwohl das nicht nötig gewesen wäre für eine Feuerbestattung. Muß ich diese Kosten begleichen? Danke schon mal

Bestatter sind in ihrer Preisgestaltung weitestgehend frei. Will man sicher gehen, daß man hinterher keine Überraschungen erlebt, muß man vorher nach den Kosten fragen.
Ich weiß, daß man sich in einem Trauerfall in einer Ausnahmesituation befindet, aber nur wer vorher fragt, erlebt keine bösen Überraschungen.

Bei vielen Krematorien müssen die Herzschrittmacher vor der Einäscherung entfernt werden. Ich kann nicht beurteilen, ob das in diesem Fall nötig oder unnötig gewesen ist.
„Heute ist die Entfernung eines Herzschrittmachers ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen nach § 168 des Strafgesetzbuches wegen Störung der Totenruhe strafbar. Auch die Explantation aus Toten, die einer Kremierung zugeführt werden – früher rechtlich aufgrund des Batteriegesetzes (vor 2009: der Batterieverordnung) vorgeschrieben – ist bei den meisten modernen Krematorien heute nicht mehr erforderlich.“ (Quelle: Wikipedia)
Wenn in diesem Krematorium die Herzschrittmacher ausdrücklich nicht entfernt werden müssen, dann hat der Bestatter ohne Auftrag eine Dienstleistung erbracht und wird im Zweifelsfall bei der Bezahlung in die Röhre gucken.

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(©si)