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Frag den Bestatter

Darf ich meinen toten Opa selbst transportieren?

Ich stelle mir die Frage, wenn jetzt mein Opa oder jemand anderes im Krankenhaus verstirbt. Ist es ja grundsätzlich möglich diese verstorbene Person mit nach Hause zu nehmen um sie dort aufzubahren.

Fraglich ist nur, darf ich meinen Opa in meinen privat PKW transportieren?

Wenn nicht, ist dass gesetzlich Verboten?
Kann ich da Strafen bekommen??!

Danke im Voraus für die Beantwortung 😛

Den ersten Teil der Frage kann ich mit Einschränkungen mit ja beantworten. Bis zu 36 Stunden und mit Genehmigung des Gesundheitsamtes auch darüber hinaus kann ein Verstorbener daheim aufgebahrt werden.
Zu beachten ist jedoch, daß Bestattungsrecht Ländersache ist und das in manchen Bundesländern strenger und in anderen weniger streng gehandhabt wird.
So ist es an einem Ort möglich, einen Verstorbenen vom Krankenhaus nach Hause zur familiären Aufbahrung zu bringen, solange das alles bis spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes abgeschlossen ist, und an einem anderen Ort könnte man darauf beharren, daß der Verstorbene nur bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben darf und das wäre ja in diesem Fall das Krankenhaus.

Den zweiten Teil muß ich leider verneinen. Es gilt im Allgemeinen Bestattungswagenpflicht und es nicht erlaubt, Verstorbene in Privatfahrzeugen, etwa hinten im Kombi oder oben in der Dachbox, zu transportieren.
Das wäre zumindest mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich nicht sogar der Straftatbestand der „Störung der Totenruhe“ und weiteres daraus ergeben könnte.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 13. Juni 2013

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9 Kommentare
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ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor

Dachbox? Hut ab, wenn jemand eine Leiche da reingewuchtet (oder die Box anschließend aufs Dach) kriegt. Wer das schafft, darf dann auch damit fahren, finde ich.

Coffin Corner
Reply to  ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor

Da gab es mal einen Spielfilm, wo die tote Oma in der Dachbox aus Polen mitgebracht haben.

Thomas Schmitt
10 Jahre zuvor

Naja streng genommen darf er das schon, er braucht eben nur ein zugelassenes Bestattungsfahrzeug. Das könnte er sich beim Bestatter ausleihen (glaube allerdings kaum, dass der das hergibt) oder sich anderweitig besorgen (Teilweise kann man die sicher auch mieten, ob als Privatperson weiß ich aber nicht) bzw. sich ein gebrauchtes kaufen und selbst auf sich zulassen.

Das würde allerdings wahrscheinlich in allen Fällen teurer werden als es den Bestatter einfach machen zu lassen. Außer der Transport soll vom Krankenhaus in München nach Flensburg gehen, dann wäre esd evt. eine Option.

Peter Wilhelm
Reply to  Thomas Schmitt
10 Jahre zuvor

Nun, die Frage lautete „PKW“.

whiskey
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

die frage lautete sogar „privater pkw“, weil ein leichenwagen kann ja immerhin auch ein kombi sein, welcher ja auch ein pkw ist, aber eben kein privater.

Nadia
10 Jahre zuvor

Also meines Wissens steht im Bestattungsgesetz von NRW „nur“, dass die Beförderung von Verstorbenen auf eine würdige und pietätvolle Weise erfolgen soll, bei der der Verstorbene nicht gesehen werden kann.
Das heißt zwar EIGENTLICH auch, dass der Transport in einem BKW stattfinden muss, aber es kann auch pietätvoll in einem PKW passieren, z.B. wenn es ein Kind ist.
Ich habe mal einen Fall gehabt, bei der wir eine Ausnahmegenehmigung vonm Ordnungsamt (BaWü) bekommen haben, da haben die Eltern den Sarg ihres totgeborenen Kindes selbst transportiert.
Es muss also nicht immer ein BKW sein.
PS: BKW = Bestattungskraftwagen

Reply to  Nadia
10 Jahre zuvor

Es ergibt sich nur leider aus der Frage nicht, ob der private Leichentransport im PKW nun ausgerechnet in NRW stattfinden soll.

Stefan
Reply to  Peter Wilhelm
3 Jahre zuvor

Ich besitze privat einen historischen Bestattungswagen, der auch als solcher zugelassen ist. Dürfte ich den in NRW zum Transport eines Verstorbenen in der engeren Verwandtschaft benutzen?

Kathrin Meyer
9 Jahre zuvor

Hallöchen,

ich habe auch eine hypothetische Frage zum Transport von Toten. Vielleicht kann mir ja einer von euch weiter helfen:)
Verwandte von mir sind immer wieder für längere Zeit im europäischen Ausland. Teilweise schon sehr betagt, könnte es sein, dass einmal einer von ihnen dort stirbt, zum Beispiel in Italien.
Der Leichentransport über einen Bestatter ist wohl ziemlich teuer.
Jetzt frage ich mich, ob ich, rechtlich gesehen, auch selbst runter fahren dürfte um den Toten zurück nach Deutschland zu bringen. Theoretisch könnte man ja ein geeignetes Fahrzeug leihen/anmieten.
Was sagt ihr? Ist das rechtliche überhaupt möglich, als Privatperson, nicht als ausgewiesener Bestatter, mit einem Toten durch die Länder zu fahren?

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet!
Schon einmal Danke für alle Infos!

Liebe Grüße
Kathrin




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