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Frag den Bestatter

Der Vater meiner Kinder ist tot

Vor 2 Wochen ist der Vater meiner Kinder verstorben. Ich versuchte alle seine Geschwister über Facebook zu erreichen, mit denen ich sonst keinen Kontakt hatte. Zwei davon meldeten sich zurück und sagten das Sie kein Geld haben.
Gut somit dachte ich dann zahle ich die Beerdigung da es ja der Vater meiner Kinder war.
Da ich Alleinerziehend , 3 Kinder arbeite zwar aber dicke habe ich es auch nicht.

So nun entschied ich mich für eine Einäscherung und eine Bestattung auf See.

Jetzt auf einmal kommt die eine Schwester und meinte das das so nicht abgemacht war das er auf See bestattet wird.

Gehts noch? Ich muss ja alles zahlen! Und dann besitzt die die Frechheit und sagt Sie hat kein Geld. Aber sie fliegt nächsten Monat in Urlaub.
Außerdem fragte sie, ob ich ihr die Wohnungsschlüssel geben könnte. Frech und asozial!

Die Schlüssel bekomme ich nicht da ich das Erbe ausgeschlagen habe für meine Kinder da er verschuldet war.

Jetzt stellt Sie Forderungen: Er sollte ein Grab im Wald bekommen, ich weiss nicht wie man das nennt.
Ich habe Ihr gesagt das wenn Ihr das nicht passt, ich die Urne Ihr zuschicken lassen werde. Dann kann Sie ja die Kosten übernehmen.
Will Sie ja nicht.

Da ich ja alles gemacht habe, wie sieht das aus wenn Sie mich verklagen würde? Werde ich bestraft?
Ich hatte ja versucht alle zu erreichen mehr ging ja nicht.

Da die Schwester mit vorsicht zu geniessen ist, kann ich mir gut vorstellen das Sie so eine Linke Art hat.

P.S lt. Schwester hätte keiner der 6 Geschwister Geld.

Könnte ich bestraft werden?

Als nicht verheiratete Frau, die auch nicht in dauernder Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen lebt, haben Sie zunächst einmal mit der Bestattung überhaupt nichts zu tun.
Sie müssen weder für irgendwelche Kosten geradestehen, noch sich mit anderen Angehörigen herumärgern.

Nach meinem Dafürhalten wären die Geschwister des Verstorbenen diejenigen, denen es obliegt die Kosten zu tragen und sich zu kümmern.

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Wenn Sie nun in vorauseilendem Gehorsam die Bestattung beauftragt haben, stehen auch Sie erst einmal für die Kosten ein.
Ich bin kein Jurist, meine aber, dass Sie evtl. Kosten, die nicht über eine einfache Bestattung hinausgehen, von den Geschwistern zurückfordern können.
Sie haben eine sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag vorgenommen, da ja die eigentlichen Verantwortlichen nicht greifbar waren.

Wenn sich aber nun die Geschwister melden und eigene Wünsche äußern, haben diese auch das Recht dazu. Für die entstehenden Kosten müssen die Geschwister dann natürlich aufkommen.

Es kann nicht sein, dass die Geschwister Wünsche äußern, und Sie dann dafür bezahlen sollen.

Am Besten wäre es, wenn Sie die Urne im Krematorium, beim Friedhof oder beim Bestatter belassen und die Geschwister sich weiter darum kümmern.

Bestrafen wird man Sie meiner Meinung nach nicht. Wofür?

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 13. November 2018

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3 Kommentare
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Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

Sorry, ich sehe die Situation ein bisschen anders. In 1. Linie sind nicht die Geschwister bestattungspflichtig. 1. Ehepartner 2. leibliche Kinder – in den meisten Bundesländern allerdings erst wenn volljährig 3. Kinder der leiblichen Kinder In der 2. Linie kommen dann: 1. Eltern 2. Geschwister 3. Nichten und Neffen Wenn eine Person die Kosten übernimmt, kann sie von den anderen Personen anteilig die Kosten einfordern. Ebenso, wenn Personen dabei sind die z. B. Hartz IV beziehen, dann können diese Personen einen entsprechenden Antrag stellen und erhalten eben anteilig die Kosten für die Beerdigung. Wie sagt man aber letztlich so schön: „Wer bezahlt, der hat auch das Recht zu entscheiden“. Zumindest sollte man es realistisch machen und das was ich da gelesen habe, scheint alles im Rahmen zu sein. Wobei ich allerdings gegen eine Seebestattung bin. Da gibt es günstige und bessere Möglichkeiten, mit denen man auch den jetzt vorliegenden Streit leichter bereinigen kann. Ich würde die Asche zu Hause haben und dann, wenn die Geschwister es wollen, entsprechend aufteilen. Somit kann dann jedes der Geschwister… Weiterlesen »

Frau Katze
Reply to  Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

@Ingrid Hoerner:

Die Fragestellerin war aber nicht mit ihm verheiratet.
Wer soll denn ihrer Meinung dann die Rechnung bezahlen?
Punkt 1 – 3 fällt da ja schon mal weg, ne? 😉

PS: Glückwunsch auch, dass sie wieder so souverän den Bogen schlagen konnten, um für ihr eigenes Sachgebiet „Asche über Umwege für den Eigengebrauch nutzen zu können“ werben konnten.

Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

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