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Drei Wünsche

Meine Schwester will meine Mutter verbrennen und anonym bestatten lassen. Ich will meine Mutter normal erdbestatten lassen. Meine Mutter will aber in einen Beisetzungswald und hat deswegen auch einen Vertrag mit einer Bestatterin gemacht. Inzwischen ist meine Mutter aber gaga geworden und bekommt das nicht mehr mit. Ich und meine Schwester wollen das jetzt anders machen. Wer hat jetzt zum Bestimmen wie es gemacht wird?

Wenn ich das recht verstehe, lebt die Mutter noch und ihr macht euch Gedanken über den offenbar kurz bevorstehenden Sterbefall.
Grundsätzlich ist es ein guter Gedanke, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

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Das hat in diesem Fall aber eure Mutter schon getan und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Normalerweise sollte es keinen Grund geben, von dieser letztwilligen Verfügung abzuweichen.

Das finde ich, ohne den konkreten Fall genau genug zu kennen, insbesondere in Hinblick auf den Wunsch deiner Schwester. Sie wünscht eine Einäscherung und anonyme Beisetzung. Das unterscheidet sich ja kaum von dem was deine Mutter bereits vorbestimmt hat. Das wesentliche Merkmal eines anonymen Urnengrabes ist ja die nicht erforderliche Grabpflege; das ist auch bei einer Aschenbeisetzung im Wald so.

Du hingegen wünschst eine völlige Abkehr von den Wünschen Deiner Mutter und möchtest eine Erdbestattung. Diese Änderung ist meiner Meinung nach so weitreichend und widerspricht den getroffenen Vereinbarungen deiner Mutter so weit, daß schon zwingende Gründe vorliegen müßten.

Ob Deine Mutter inzwischen ihre geistigen Fähigkeiten soweit eingebüßt hat, daß sie das nicht mehr mitbekommt, spielt bei diesen Überlegungen keine Rolle. Die entsprechenden Vereinbarungen und Verfügungen hat sie ja vermutlich zu einer Zeit getroffen, als sie noch geistig dazu im Stande war. Von der Art und Weise ihrer Bestattung wird sie aber, unabhängig vom Geisteszustand, ohnehin nichts mitbekommen, sofern ihr damit abwartet bis sie auch wirklich tot ist.

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