Fundstücke

Einäscherung ohne Sargdeckel: Walliser Bestatter wegen Störung der Totenruhe verurteilt

Ein Schweizer Bestattungsunternehmer ist wegen Störung der Totenruhe und versuchten Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er wollte zwei Särge ohne Deckel verbrennen, um die bearbeiteten Stücke in seiner Firma auszustellen zu können.

Der Angeklagte wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 450 Franken und einer Buße von 6300 Franken mit zwei Jahren Bewährung bestraft.

Der Bestatter hatte 2017 nach zwei Trauerfeiern die künstlerisch bearbeiteten Sargdeckel zurückgenommen und lediglich ein Tuch über die Gesichter der Verstorbenen gelegt.

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Die Angestellten des Krematoriums weigerten sie sich, die Einäscherungen durchzuführen. Erst als Mitarbeiter die Särge notdürftig mit Spanplatten verschlossen hatten, wurden die Kremationen durchgeführt.

Erst nachdem der Fall bekannt geworden war, verzichtete der angeklagte Bestatter darauf, die Särge den Trauerfamilien in Rechnung zu stellen.

Quelle:

https://www.nzz.ch/panorama/einaescherung-ohne-sargdeckel(…)

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