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Frau Kleinscheidt VI

Uuups, da war ich zu schnell mit dem Klicken, sorry.

Also in dieser eben beschriebenen Zusatzvereinbarung heißt es unter anderem:

Bei der Firma Tom Undertaker handelt es sich um ein Bestattungsinstitut, das sich mit der Überführung, Aufbewahrung und Herrichtung von Verstorbenen befasst, die dazu benötigten Waren und Verbrauchsartikel handelt und lagert, sowie die dazu benötigten Bestattungsfahrzeuge benutzt, wartet und pflegt. Ich bin mir über Art und Tätigkeit des Unternehmens und die damit verbundenen Umstände völlig im Klaren und gestatte die voll umfängliche Ausübung dieses Gewerbes mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

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Diesen anwaltlich geprüften Text habe ich seit Jahren in Verwendung, seit kurz nach der Anmietung eines Lagers die darüberwohnenden Mieter „Erscheinungen“ hatten, nur noch von Skeletten träumten und vor Aufregung über unser Gewerbe einen eiterigen Hautausschlag entwickelten. Der Vermieter hatte uns daraufhin noch während unseres Einzugs gekündigt. Nach damaliger Vertrags- und Rechtslage durfte ich dann ein halbes Jahr die Miete bezahlen, ohne die Räume in irgendeiner vernünftigen Weise nutzen zu können. Ich wäre ja blöd gewesen, angesichts der bereits erfolgten Kündigung, noch die notwenigen Ein- und Umbauten vornehmen zu lassen. So habe ich seinerzeit 9.000 Tacken zum Fenster rausgeblasen.

Seitdem versichere ich mich, daß der Vermieter wirklich 100%ig weiß was wir machen und daß wir als Bestattungsunternehmen tatsächlich auch mit Leichen zu tun haben. Soll er dann eitrige Pickel bekommen, wo er mag, wir sind auf der sicheren Seite.

Nicht jedoch bei Frau Kleinscheidt!

Sie habe „sich nicht richtig vorstellen können, was jetzt exakt unter dem Begriff ‚Verstorbener‘ zu verstehen gewesen sei und sei im weiteren davon ausgegangen, dass das nichts mit Leichen zu tun gehabt hätte…“

Wir erinnern uns mal gemeinsam: Die dumme Kuh hat uns ein Lager vermietet, das in Wirklichkeit noch von einer völlig anderen Firma belegt ist, die auch jetzt noch nicht im Entferntesten Anstalten macht, da auszuziehen.

Sie hatte uns ersatzweise einen viel kleineren Raum angeboten, damit wir überhaupt halbwegs zum geplanten Termin was ausrichten können, aber dieser Raum hatte es auch noch in sich! Ich erzähle:

In diesem Ersatzraum haben wir ein paar leere, neue Särge eingelagert. Was wir nicht wußten: Auch dieser Raum ist parallel noch an jemand anderes vermietet, nämlich an Heinz, den Teppichbodenmann. Der hat an der Wand drei lange Rollen Teppichboden liegen, von denen ich dachte, sie gehörten eventuell zum Haus. Aber Heinz kommt ab und zu vorbei und schneidet sich ein paar Meter von den Rollen ab oder so. Und als er eines Tages kam, wovon wir ja gar nichts wußten, sah er die Särge, dachte das Schlimmste und kotze direkt innen neben die Eingangstür.

Das Ergebnis seiner Magenentleerung hat er aber nicht entfernt, worauf sich im Treppenhaus der Frau Kleinscheidt ein säuerlicher Geruch breit machte.
„Leichengeruch!“ zeterte die Kleinscheidt am Telefon ihrem Anwalt ins Ohr und der verzettelte mir gleich wieder einen vierseitigen Schriftsatz über die möglichen Gesundheitsgefahren, die Geruchsbelästigung, Frau Kleinscheidts Schlaflosigkeit und die alleinige Schuld meiner Firma am bevorstehenden Weltuntergang.

„Kommt, packt den Krempel da ein, wir räumen da das Feld“, lautete mein Kommando an meine Leute und nach nur drei weiteren Tagen war das Kapitel Kleinscheidt rein technisch gelöst. Nur unser Geld will sie uns nicht wiedergeben, ja dreister noch: Ihr Anwalt fordert jetzt in ihrem Namen die gesamte Miete für ein Jahr, so lange laufe schließlich der Vertrag.

Auf den Prozess, den er mir ständig androht, auf den freue ich mich schon besonders.


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. November 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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Dennis
16 Jahre zuvor

Das sind die Momente, wo ich mir wünschen würde, das Bestatterweblog wäre (wieder einmal ;)) einfach nur ein Buch. Weiterlesen können, wenns interessant wird, ist toll!

auchnochda
16 Jahre zuvor

Die Dame ist nicht in der Lage den alten Mieter in die Wüste zu schicken, aber macht solche Mätzchen?
Meine Güte! Du wirst uns hoffentlich berichten….

Matze
16 Jahre zuvor

Hmm, ist das nicht eigentlich schon vorsätzlicher Betrug? Die Frau vermietet ja wissentlich einen Lagerraum an zwei Parteien zur gleichen Zeit und kassiert von beiden Miete.
Aber nicht nur einmal – sondern gleich zweimal, wie du ja mit „Heinz“ feststellen musstest.

Warum gehst du nicht deinerseits dagegen vor? Wenn ihr Rechtsbeistand so schlecht berät / verteidigt wie er schreibt…

Christina
16 Jahre zuvor

Offenbar ist das eine Masche der Frau – Räume doppelt zu vermieten. Dein Anwalt kann ja auch mal die strafrechtliche Schiene überprüfen, und je nach Taktik androhen oder einleiten (= Strafanzeige stellen).

Ziffernsalat
16 Jahre zuvor

oh mann .. wie geil. Ich hoffe auf die Fortsetzung. Ein bisschen Drück ich die Daumen, dass dir Deine Unkosten erstattet werden.

16 Jahre zuvor

Was stellt man sich denn unter verstorbener vor, wenn nicht einen Toten?

Die Frau hat echt einen Knall.

Also ich glaube auch, daß sie sich Strafbar macht mit der vorspielung falscher Tatsachen.

Ziffernsalat
16 Jahre zuvor

Das beste ist doch, dass Ihr Mann kürzlich verstorben ist und sie sich unter „Verstorbener“ und „Leiche“ nichts vorstellen könnte. Was für ein Heimspiel für Deinen Anwalt Tom.

Weiterhin lagert Ihr ja, so habe ich es verstanden, keine Leichen, Leichenteile, benutzte Urnen oder gefüllt Särge in der Halle, sondern nur Verbrauchsmaterial. Also Holz, Metall in Form gebracht. Anorganische Waren eben. Welche Form der „Belastung“ davon ausgehen soll ist mir schleierhaft.

Athalfain
16 Jahre zuvor

*lol*

Ich habe ja selbst gerade mit Anwälten zu tun, aber derart lächerliche Formulierungen die sich selbst schon beinahe ad absurdum führen … *Kopfschüttel*

Ich bin wirklich gespannt wie das weitergeht! *lol*

hajo
16 Jahre zuvor

hallo Tom,
ich hab mich mal durch die gesamte (never ending) Story geklickt: in der Zeit, als noch „die Welt in Ordnung“ war, wäre ich davon ausgegangen, dass Du zu Deinem Geld kommst (der derzeitige Mieter ist ja wohl im Recht), aber heutzutage musst Du schon damit rechnen, dass Du anteilige Kosten zu tragen hast (Gefährdungshaftung oder so 😀 ).
Aber Matze (3): vorsätzlicher Betrug? bedingt Betrug nicht immer den Vorsatz, sonst wär’s doch wohl eher ein Irrtum, oder seh ich das falsch?

Buchstabensalat
16 Jahre zuvor

Wieso haben sich zwei gefunden? Der Anwalt verdient doch auf jeden Fall…

Salat

Elenaor
16 Jahre zuvor

Mir wäre es aber als Anwalt peinlich, solche Schriftstücke zu verfassen. Auf jeden Fall würde ich versuchen, sie auf Schadensersatz zu verklagen. Ich denke, die hat sich in vielerlei Hinsicht strafbar gemacht.

16 Jahre zuvor

Betreffend Frau Kleinscheidt und ihren Anwalt: Da scheinen sich ja im wahrsten Sinne des Wortes zwei gefunden zu haben. Ich hoffe auf einen guten Ausgang für dich!

Tanja
16 Jahre zuvor

Vielleicht ist der Anwalt von Frau K. gar kein richtiger Anwalt, sondern glaubt das nur, wie ja auch Frau K. glaubt, dass sie im Recht ist und alle anderen böse Menschen… ?

@Dennis: Ich weiß GENAU, was du meinst :D.

MKme
16 Jahre zuvor

@hajo: „Vorsätzlichen Betrug“ gibt es faktisch wirklich nicht, da der Tatbestand eines Betrugs immer den Vorsatz voraussetzt, es erfordert sogar einen doppelten Vorsatz.
„Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ (§146 StGB)

janne
16 Jahre zuvor

Na dann viel Spaß o.O
Eigentlich freu ich mich drauf mehrvon dieser Absurdität zu erfahren, andererseits freuts mich nicht, dass das mit Ärger für Unschuldige (= in dem Fall Tom) verbunden is :\

Hoschi
16 Jahre zuvor

Ich hätte auch gedacht, daß ein halbwegs vernünftiger Anwalt seine Mandantin nicht nach der „Versuchen kann man es mal…“-Masche vertreten würde.
„Herr Richter, mein Mandant dachte, es wäre seine eigene Wohnung. Aus Angst vor Einbrechern hat er dann die dort befindlichen Wertgegenstände in sein Auto gelegt.“

Rena
16 Jahre zuvor

Wohl ein Anwalt der mehr auf die Kohle schielt als auf ein erfolgreiches „Ergebnis“. Wenn es für Tom nicht so nervenaufreibend wäre (geht ja schliesslich um nicht wenig Kohle und dann noch um die Suche nach neuen Räumen), wäre es zum Lachen.

MacKaber
16 Jahre zuvor

Den Anwälten ist es egal ob ein Umstand zutrifft oder nachher widerlegt wird. Es ist ein Brief mehr, und für das Schreiben bekommt er Geld. Wenn der Mandant das so will, schreibt er alles. Hauptsache seine Rechnung wird bezahlt. Egal von wem.

16 Jahre zuvor

*ROFL* was hat sie sich unter „verstorbenen“ denn tatsächlich vorgestellt?

Max
16 Jahre zuvor

@ 14: Diese Formulierung findet sich nur im österreichischen Recht. Im deutschen § 263 StGB, der hier offensichtlich Anwendung findet, heißt es:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier wird neben Vorsatz sogar die Absicht (dolus directus 1. Grades!) verlangt.

Melanie
14 Jahre zuvor

Ich habe diese Geschichte gerade erst gelesen – wie ging denn das aus? Würde mich interessieren, da ich manche Urteile was Mietrecht anbelangt nicht wirklich nachvollziehen kann….. Meine Großeltern hatten mal ein kleines Häuschen vermietet, der Mieter ging nicht gerade pfleglich damit um. U.a. machte er seine Geschäfte nicht INS Klo sondern irgendwo daneben, liess die Wände schimmlig werden und dergleichen mehr. irgendwann ließ er keinen mehr rein, weil man dachte es wäre was passiert rief man den Notarzt der dann feststellte, daß der Mieter seine Medikamente gegen Schizophrenie nicht mehr genommen hatte und der Mieter wurde ins BZKH Haar verfrachtet. Das Ende vom Lied war dann, daß meine Großeltern nicht mal zur Renovierung rein durften solange der Mietvertrag lief und der Anwalt des Mieters auch noch Mietrückerstattungen verlangt hat! Gut, damit kam er nicht durch, aber trotzdem! Nach Monaten durften meine Großeltern dann endlich ins Häuschen, das, abgesehen von verschiedenen Mülltüten mit Müll, einer Matratze und so gut wie keinen persönlichen Gegenständen ohnehin leer war. Erst dann konnten sie renovieren, was auch von Grund… Weiterlesen »

14 Jahre zuvor

Mich würde auch interessieren wie es ausgegangen ist. Habe jetzt das Blog von vorn bis hinten komplett durch, aber trotzdem kann ich natürlich was übersehen haben.




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