Der Hamburger Bestatter Claus-Dieter Wulf erhält das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
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gemeldet von Alfred
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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Die Verweigerung der Annahme ist ehrenhafter als die Annahme dieses Blechdings
überhaupt nicht be-
11 Jahre zuvor
Und wann ist die Verleihung an Dich, TOM? Ab gesehen von der nördlichen Geschäftstätigkeit ist es doch bei dir 1:1 das selbe, wie einen erscheinen mag. 🙂
Chris
11 Jahre zuvor
Schön für den Herrn – aber in dem Artikel wird sogar mal offen zugegeben, wer bei und die Gesetze schreibt.
Die gewählten Volksvertreter ? Neiiiiin ?
Beispielsweise arbeitete er maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Hamburger Bestattungsgesetz und den nachrangigen Rechtsvorschriften mit.
Das ist doch, mit Verlaub, Blödsinn. Es ist allgemein übliches Verfahren, daß sich alle guten Regierungen der Welt der Erfahrung von Fachleuten bedienen, wenn sie Gesetze formulieren. Bestatter können dankbar und froh sein, wenn einer der ihren beim Gesetzgebungsverfahren gerade bei Bestattungsgesetzen im Vorfeld mitarbeiten durfte. Genau das gegenteilige Handeln aber ist es, das dazu führt, daß Gesetze an der Realität vorbei gehen und manchmal praktisch gar nicht umzusetzen sind. Wie oft höre ich aus dem Mittelstand: Wer macht bloß solche Gesetze, hätte man uns lieber vorher gehört! Hier ist das zumindest ansatzweise geschehen und das finde ich gut. Unabhängig davon, wer an der Abfassung und Formulierung der Gesetze durch seinen Rat mitgewirkt hat, werden diese dann aber letztlich doch von den Volksvertretern beschlossen. Selbstverständlich, und in diesem Punkt verstehe ich Deine Kritik, kann das auch zu Auswüchsen führen. Übersteigerte Lobby-Arbeit führt, wenn man es richtig betrachtet, in Berlin zu ganz merkwürdigen Energiegesetzen und wenn man den bösen Zungen glaubt ist die Lebensmittelindustrie Quasi-Diktator wenn es um die Gesetzgebung in ihrem Bereich geht. Aber Bestatter… Weiterlesen »
o.k. – grundsätzlich Zustimmung – aber dann hätte ich es z.B. gut gefunden, dass auch vielleicht drei zufällig ausgewählte, betroffene Bürger, die in den letzten Monaten einen Sterbefall in der Familie hatten, mit am Tisch sitzen.
Der Einwand ist berechtigt aber nicht zielführend.
Die Menschen im Allgemeinen kennen sich mit der Materie des Bestattungswesens nicht aus. Sie haben hier keinen Sachverstand.
Alles was sie beitragen könnten, wären Dinge, die ihr direktes Umfeld und den Umgang mit ihnen und dem Verstorbenen in der jeweiligen Stadt anbetrifft.
So gesehen müßten sie auf kommunaler Ebene, wo eben das Beerdigtwerden vor Ort geregelt wird, mit am Tisch sitzen.
Und genau da, nämlich im kommunalen Bereich, gibt es Bezirksbeiräte, Bezirksvertretungen usw. in denen sich die Bürger einbringen und direkt Einfluß auf die Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte bzw. der Verwaltung nehmen können.
Die Landesbestattungsgesetze regeln das Große und Ganze.
Wenn überhaupt, müßte man nicht betroffene Trauernde mit an den Tisch holen, sondern die Vertreter der verschiedenen Interessensgruppen, z.B. der religiösen Gruppen usw.
Aber genau die werden in solchen Gesetzgebungsverfahren durchaus gehört und ihre Wünsche, manchmal sogar zum Neid der deutschen Betroffenen, erfüllt. (Siehe Bestattung im Leintuch für Muslime.)
Am derzeit gültigen hessischen Leichenschauschein haben u.a. mitgearbeitet: Vertreter der hessischen Bestatter, der Notärzte, der Gerichtsmedizin, des Standesamtsverbandes,… – und es war spannend, welche unterschiedlichen Bedürfnisse die einzelnen Gruppen haben. Auch ist das Verständnis füreinander gewachsen „jetzt verstehe ich, wieso dieser Punkt eingetragen werden muss/nicht eingetragen werden kann“.
So kommen Praxis und Theorie zusammen und befruchten sich gegenseitig. Dadurch entstehen Gesetze und anderes ohne dass die nächste Änderung gleich notwendig sein wird. Mir ist das bei weitem lieber als Gesetze, die nach nur einem Jahr schon eine komplette Novelle brauchen!
Veit
11 Jahre zuvor
Gab es nicht mal eine hanseatische Ablehnung von Orden und Auszeichnungen?
(OK, aus Tante Wiki: „Ludwig Benninghoff: Deutschland. S. 231, „Senat, Beamte und Richter der Hansestadt Hamburg lehnen jedoch aus traditioneller Gepflogenheit die Annahme und das Tragen von Orden und Ehrenzeichen ab.“.“ Anmerkung Nr. 59 im Artikel Hanseat)
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Die Verweigerung der Annahme ist ehrenhafter als die Annahme dieses Blechdings
Und wann ist die Verleihung an Dich, TOM? Ab gesehen von der nördlichen Geschäftstätigkeit ist es doch bei dir 1:1 das selbe, wie einen erscheinen mag. 🙂
Schön für den Herrn – aber in dem Artikel wird sogar mal offen zugegeben, wer bei und die Gesetze schreibt.
Die gewählten Volksvertreter ? Neiiiiin ?
Beispielsweise arbeitete er maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Hamburger Bestattungsgesetz und den nachrangigen Rechtsvorschriften mit.
Das ist doch, mit Verlaub, Blödsinn. Es ist allgemein übliches Verfahren, daß sich alle guten Regierungen der Welt der Erfahrung von Fachleuten bedienen, wenn sie Gesetze formulieren. Bestatter können dankbar und froh sein, wenn einer der ihren beim Gesetzgebungsverfahren gerade bei Bestattungsgesetzen im Vorfeld mitarbeiten durfte. Genau das gegenteilige Handeln aber ist es, das dazu führt, daß Gesetze an der Realität vorbei gehen und manchmal praktisch gar nicht umzusetzen sind. Wie oft höre ich aus dem Mittelstand: Wer macht bloß solche Gesetze, hätte man uns lieber vorher gehört! Hier ist das zumindest ansatzweise geschehen und das finde ich gut. Unabhängig davon, wer an der Abfassung und Formulierung der Gesetze durch seinen Rat mitgewirkt hat, werden diese dann aber letztlich doch von den Volksvertretern beschlossen. Selbstverständlich, und in diesem Punkt verstehe ich Deine Kritik, kann das auch zu Auswüchsen führen. Übersteigerte Lobby-Arbeit führt, wenn man es richtig betrachtet, in Berlin zu ganz merkwürdigen Energiegesetzen und wenn man den bösen Zungen glaubt ist die Lebensmittelindustrie Quasi-Diktator wenn es um die Gesetzgebung in ihrem Bereich geht. Aber Bestatter… Weiterlesen »
o.k. – grundsätzlich Zustimmung – aber dann hätte ich es z.B. gut gefunden, dass auch vielleicht drei zufällig ausgewählte, betroffene Bürger, die in den letzten Monaten einen Sterbefall in der Familie hatten, mit am Tisch sitzen.
Der Einwand ist berechtigt aber nicht zielführend.
Die Menschen im Allgemeinen kennen sich mit der Materie des Bestattungswesens nicht aus. Sie haben hier keinen Sachverstand.
Alles was sie beitragen könnten, wären Dinge, die ihr direktes Umfeld und den Umgang mit ihnen und dem Verstorbenen in der jeweiligen Stadt anbetrifft.
So gesehen müßten sie auf kommunaler Ebene, wo eben das Beerdigtwerden vor Ort geregelt wird, mit am Tisch sitzen.
Und genau da, nämlich im kommunalen Bereich, gibt es Bezirksbeiräte, Bezirksvertretungen usw. in denen sich die Bürger einbringen und direkt Einfluß auf die Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte bzw. der Verwaltung nehmen können.
Die Landesbestattungsgesetze regeln das Große und Ganze.
Wenn überhaupt, müßte man nicht betroffene Trauernde mit an den Tisch holen, sondern die Vertreter der verschiedenen Interessensgruppen, z.B. der religiösen Gruppen usw.
Aber genau die werden in solchen Gesetzgebungsverfahren durchaus gehört und ihre Wünsche, manchmal sogar zum Neid der deutschen Betroffenen, erfüllt. (Siehe Bestattung im Leintuch für Muslime.)
Am derzeit gültigen hessischen Leichenschauschein haben u.a. mitgearbeitet: Vertreter der hessischen Bestatter, der Notärzte, der Gerichtsmedizin, des Standesamtsverbandes,… – und es war spannend, welche unterschiedlichen Bedürfnisse die einzelnen Gruppen haben. Auch ist das Verständnis füreinander gewachsen „jetzt verstehe ich, wieso dieser Punkt eingetragen werden muss/nicht eingetragen werden kann“.
So kommen Praxis und Theorie zusammen und befruchten sich gegenseitig. Dadurch entstehen Gesetze und anderes ohne dass die nächste Änderung gleich notwendig sein wird. Mir ist das bei weitem lieber als Gesetze, die nach nur einem Jahr schon eine komplette Novelle brauchen!
Gab es nicht mal eine hanseatische Ablehnung von Orden und Auszeichnungen?
(OK, aus Tante Wiki: „Ludwig Benninghoff: Deutschland. S. 231, „Senat, Beamte und Richter der Hansestadt Hamburg lehnen jedoch aus traditioneller Gepflogenheit die Annahme und das Tragen von Orden und Ehrenzeichen ab.“.“ Anmerkung Nr. 59 im Artikel Hanseat)