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Frag den Bestatter

Kann ein Grab schon nach 9 Jahren aufgelöst werden?

In unserem Fall ist eine Angehörige an Weihnachten verstorben.
Die Laufzeit des Grabes beträgt noch etwa 9 Jahre, die Verstorbene hat aber testamentarisch verfügt, daß die Grabpflege für 12 Jahre zu übernehmen ist.
Es gibt doch aber bestimmte Grablaufzeiten. Kann denn nun das Grab nach 9 Jahren schon aufgelöst werden? Ich denke da an den Verwesungsprozeß.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich ganz herzlich für Ihr Engagement.

Ich bitte meine Anfrage nicht zu veröffentlichen!

Zunächst einmal wegen Ihrer Bitte, die Anfrage nicht zu veröffentlichen.
Ich finde, daß der Fall so allgemein ist und habe ein paar Kleinigkeiten verändert, sodaß sicher keine Rückschlüsse auf einen konkreten Fall möglich sind.
Desweiteren biete ich für die persönliche, nichtöffentliche Beratung eine kostenpflichtige Hotline an, die jeder nutzen kann.
Ansonsten bitte ich um Verständnis, daß ich solche allgemeinen Fragen so beantworte, daß möglichst viele Menschen auch etwas von der Antwort haben.

Zu Ihrer Frage:

Man muß immer die Grablaufzeiten und die Mindestruhezeit unterscheiden.
Das eine hat nur sekundär mit dem anderen zu tun.
Für jeden Friedhof gibt es eine Mindestruhezeit, die in der Friedhofssatzung festgeschrieben ist und die besagt, wie lange ein Körper oder eine Urne auf dem Friedhof verbleiben muß, bis er als vergangen gilt.
Insbesondere bei Körperbestattungen im Sarg soll natürlich dem Verstorbenen auch die notwendige Zeit gegeben werden, die erfahrungsgemäß benötigt wird, um im Erdreich zu vergehen.
Diese Zeit liegt irgendwo bei 10+ Jahren, oft bei mindestens 12-15 Jahren und in vielen Fällen auch deutlich länger, nämlich bei 20 Jahren und mehr.

Unabhängig davon haben Familien oft mehrstellige Gräber in denen ein weiterer Verstorbener beigesetzt werden kann und für die vor Jahren eine gewisse Gebühr für eine bestimmte Grablaufzeit gezahlt wurde.
Zum Zeitpunkt des Todes ist von dieser Grablaufzeit noch der Zeitraum X übrig.
Das sind in Ihrem Fall 9 Jahre.

Diese 9 Jahre können Sie natürlich kostenfrei nutzen, da hierfür bereits gezahlt wurde.
Allerdings wird es so sein, daß nun die Friedhofsverwaltung verlangen wird, daß man noch so viele Jahre Grablaufzeit hinzu kauft, daß der Verstorbene wenigstens über den Zeitraum der Mindestruhezeit dort liegen kann.
In manchen Fällen sind die Verwaltungen so clever oder geschäftstüchtig, daß man nicht einzelne Jahre, sondern nur 5- oder 10-Jahresabschnitte kaufen kann.

Es ist also grundsätzlich einmal nicht davon auszugehen, daß bereits nach 9 Jahren eine Auflösung des Grabes möglich ist. Ich zumindest kenne keinen Friedhof, auf dem die Mindestruhezeit für eine Erdbestattung unter 10 Jahren liegt.

Auf einigen Friedhöfen ist es möglich, nach einer bestimmten Zahl von Jahren, über die hinweg man die Grabpflege durchgeführt hat, die oberirdisch erkennbare Grabanlage entfernen zu lassen und die Stelle mit Gras einsäen zu lassen.
Das wird auch manchmal zwangsweise gemacht, wenn sich erkennbar niemand mehr um die Grabstelle kümmert.
In solchen Fällen entfällt dann zwar die Grabpflege, nichtsdestotrotz liegt dort immer noch ein Mensch begraben, für den die Mindestruhezeit erst ablaufen muß, bevor er als „weg“ gilt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 16. Januar 2014

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MiniMoppel
10 Jahre zuvor

…wobei man noch anmerken könnte, dass die Einebnung des Grabes für den Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ist (jedenfalls in unserer Gemeinde).

Reply to  MiniMoppel
10 Jahre zuvor

Sie KANN kostenpflichtig sein und wird es in den meisten Fällen wohl auch sein, aber nicht immer.
Friedhofsverwaltungen machen normalerweise gar nicht kostenlos 🙂
Wenn aber kein Hinterbliebener mehr da ist, wird das zumeist intern über den kommunalen Haushalt verrechnet. Wen soll man sonst belangen?

Rumpel
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Das passt ja jetzt. Als mein Vater starb, hat meine Mutter ein Urnendoppelgrab ohne Pflege für 20 Jahre gekauft. Das ist auf dem Friedhof auf einem speziellen Platz, wo man zwar die Möglichkeit hat, ein Namenstäfelchen anbringen zu lassen oder eben nicht.
Der Plan meiner Mutter: wenn sie stirbt, dann kommt sie mit hinein ins Urnendoppelgrab. Ich wünsche meiner Mutter noch ein sehr langes Leben. Aber gesetz den Fall, sie würde sterben 5 Jahre bevor die 20 Jahre rum sind, wie läuft es dann? Muss dann zwangsläufig quasi die eine Hälfte vom Urnendoppelgrab verlängert werden?
Ich bedanke mich für eine Antwort.
Gruß
Rumpel

Gabriele Weber
Reply to  Rumpel
3 Jahre zuvor

Vor 3 Jahren verstarb meine Mutter und bis jetzt habe ich mich bemüht das Grab so gut es ging in Ordnung zu bringen. Leider ist es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich mich um das Grab zu kümmern. Kann ich das Grab jetzt schon weg machen lassen ?? Es ist auch sonst keiner da der die Gabpflege übernehmen kann und in Pflege geben kann ich es nicht weil ich es nicht bezahlen kann . Ich bitte sehr um eine Antwort. Vielen Dank

DerBarntruper
10 Jahre zuvor

@Rumpel
Bei uns ist es so, dass das komplette Grab also in deinem geschilderten Falle beide Grabstätten entsprechend verlängert werden müssen.

Rumpel
Reply to  DerBarntruper
10 Jahre zuvor

Barntruper, danke für deine Antwort. Irgendwie hab ich spontan das Wort „Wucher“ im Kopf. Es wird ja nur die Hälfte des Doppelgrabs länger „gebraucht“. Wieso dann die andere Hälfte ebenfalls verlängern?

Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Weil für gewöhnlich die mehrstelligen Gräber als Familiengräber angesehen werden. Es liegen dort die Mitglieder einer Familie beieinander.
Würde man eine der Grabstellen nun beim Auslaufen der Zahlungen freigeben, könnte ja irgendeine fremde Person dort bestattet werden.
Wer will das schon?

Man zahlt Grabnutzungsgebühren, ob da nun einer liegt oder nicht.
So lange man die Stelle blockiert, und sei es nur zum Blumenpflanzen, muß man normalerweise auch bezahlen.

Rumpel
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Zuerstmal danke für die Antworten. In dem Falle dieses Doppelurnengrabs ist es so, dass eben kein Grabschmuck in irgendwelcher Form von Angehörigen auf dem Grab platziert wird. Diese Urnengräber werden von der Friedhofsverwaltung (oder was weiß ich von wem) „in Schuss“ gehalten, es stehen dort Sträucher und im Sommer blühende Blumen drauf. Zitat “ könnte ja irgendeine fremde Person dort bestattet werden.“ so gesehen liegt direkt ganz dicht bei der Urne, in welcher die Asche meines Vaters ruht die Asche eines Fremder in seiner Urne. Die andere Seite neben ihm ist „reserviert. Es gibt keine Grabumrandungen oder Steine, nichts. Fast wie auf einer Wiese, blos eben mit Blumen und Sträuchern drauf. Und zwar nicht gezielt auf den einzelnen Urnengräbern, sondern einfach so eingepflanzt. Und wie schon geschrieben, es kann, auf Wunsch, ein Namenstäfelchen angebracht werden. Zitat „So lange man die Stelle blockiert, und sei es nur zum Blumenpflanzen, muß man normalerweise auch bezahlen.“ von den Angehörigen pflanzt keiner Blumen, es ist dort nicht vorgesehen. Und Namenstäfelchen haben die Angehörigen dort auch nicht aufstellen lassen. Ich… Weiterlesen »

DerBarntruper
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Richtig, zum anderen sind solche Doppel oder mehrstelligen Gräber ja auch meist von der Bepflanzung und/ oder der Umrandung als solche zu erkennen. Würde man eine Stelle auslaufen lassen müsste dann alles von der Grabstelle entfernt werden.

ingo
Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Ach bitte, nicht gleich „Wucher“. Wer im Hotel ein Doppelzimmer bucht kann dort zu weit oder alleine oder überhaupt nicht liegen, ganz wie es sich ergibt, bezahlen muss er aber in jedem Falle für beide Betten.

In deinem Falle wäre es also so dass deine Mutter die restlichen 5 Jahre Laufzeit „nutzen“ kann, danach müsstest du für das komplette Grab erneut bezahlen, und zwar mindestens die Zeit die zusätzlich für die 5 Jahre an der Mindestruhezeit fehlen (5 Jahre? 10 Jahre?), soweit die Verwaltung flexibel ist gibt es maßgeschneiderte oder kürzere Laufzeitenpakete, ist sie es nicht könnten durchaus nochmal 20 Jahre anfallen.

Rumpel
Reply to  ingo
10 Jahre zuvor

Ich nochmal. Falls der ein oder andere meint, ich sei kalt wie Hundeschnauze. Nein, bin ich nicht. Es vergeht kein Tag, wo ich nicht an meinen Papa denke. Ich brauche aber kein Grab, keinen Ort, wo ich hingehe um mit ihm zu reden. Das geht überall. Ich denke so oft und gerne an ihn, an die Zeit, die wir miteinander hatten. Ich bin traurig, dass er nicht mehr da ist und gleichzeitig glücklich, dass ihm langes Leiden erspart geblieben ist. Wobei er genug hat leiden müssen, was ich ihm gerne erspart hätte.
Meine Mutter hat das mit der Grabauswahl alleine gemacht. War ihr Wunsch, wurde und wird respektiert. Sie hat es so erzählt, dass sie ein Urnengrab ohne Grabpflege für Papa und für sich direkt nebendran den Platz gleich mit reserviert hat. Direkte Rede von einem Urnendoppelgrab war nicht!
Das hab ich dann auf der Rechnung gelesen.
Eines Menschen liebevoll gedenken macht sich nicht an einem jahrzehntelangen Grab mit übigem Grabschmuck fest.
Boaaa, bin ich jetzt grad durch den Wind….

Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Du, kein Ding! Ich habe das auch nicht so verstanden, als ob Du da irgendwen oder irgendwas los sein möchtest. Deine Frage ist durchaus berechtigt und deshalb habe ich sie ja auch beantwortet.
Es gibt viele Menschen, die sogar ohne Grab besser mit ihrer Trauer zurecht kommen.
Außerdem darf man die vielen Leute nicht vergessen, die hunderte von Kilometern von einem solchen Grab entfernt wohnen.
Das hat glaube ich keiner falsch verstanden.

Rumpel
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Danke Peter. Ach ich tue mich generell mit der, wie ich es empfinde, aufgezwungenen (Doppel-)Moral schwer. Ruhezeit, bis ein Mensch vergangen ist. Ein Mensch, der verbrannt wurde ist vergangen, er ist Asche! Kommt mir vor, als ginge es darum, der Urne Zeit zu geben um zu verrotten.
Gedanken dazu. Die Würde des Menschen, ob noch lebend oder gestorben.
In Zeiten, in denen der Begriff des Hirntods kreiert wurde, um noch lebenden Menschen Organe herauszuschneiden, das ganze verpackt mit dem Begriff „Leben retten“ und dann die Würde des Menschen. Gibt es etwas würdeloseres, als hibbelnd darauf zu warten, einem für tot erklärten aber eigentlich noch lebenden Menschen die Organe herauszuschneiden? Für tot erklärt, ja wird dann nicht auch die Totenruhe gestört?
Sorry, ich habe meinen Gedanken jetzt freien Lauf gelassen. Danke fürs Zuhören.

Bella
Reply to  Peter Wilhelm
5 Jahre zuvor

Für manche ist eine Grabstelle nur belastend.Ich pflege das Grab der Mutter,weil sich die Geschwister geweigert haben.Muss mich immer sehr zwingen,das Grab zu pflegen u. neu anzupflanzen.Macht man so auf dem Dorf u.erspart Fragen.Aber innerlich,bei der Grabpflege so voller Wut auf diese Frau bin.Wir hatten die Hölle als Kinder mit ihr.Habe noch 4 Jahre Mindestlaufzeit abzusitzen,dann wird eingeebnet.Damit endlich Gras drüber wächst:-) @Peter Wilhelm:

Elke ( Fännin )
Reply to  Rumpel
10 Jahre zuvor

Genau so empfinde ich das auch. Vater ist anonym ohne alles. Schwiegereltern laufen nach Tod und Nachkaufen, was meine Schwägerinnen wollten noch 20 Jahre. Dann sind mein Mann und ich über 70 Jahre alt und die Enkel in Deutschland verstreut.

Thomas
10 Jahre zuvor

Bei uns ist die Friedhofsverwaltung sehr entgegenkommend, wenn man ein bestehendes Grab verlängern möchte. Gerade bei den Preisen gibt es Verhandlungsspielraum. Die Preise fürs „Aufheben“ und „Einebnen“ sind demgegenüber geradezu prohibitiv, weil man inzwischen für jedes Fleckchen Erde dankbar ist, das die städtischen Gärtner nicht auch noch beackern müssen.

ManuelKampmann
10 Jahre zuvor

Normalerweise ist eine Grablaufzeit 20-25 Jahre (keine Grabkammer Laufzeit)

Sollte der Vertrag mit dem Friedhofsamt vorzeitig beendet werden, müssen Angehörige für die Exhumierung des Verstorbenen aufkommen. Dieses wird auch nur genehmigt wenn man sicher ist das die Totenruhe nicht gestört wird. (Also von dem Verstorbenen nur noch Knochen übrig sind, ansonsten wird das Grab wieder zugeschüttet und man muss die Grablaufzeit abwarten).

Wenn die Angehörige es Testamentarisch gewünscht hat das Grab 12 Jahre lang pflegen soll, so hat die Angehörige bestimmt finanziell vorgesorgt.
.

Sollten natürlich die Erben das Geld der Verstorbenen Angehörigen schon verprasst haben und kein Geld mehr für die Grabpflege übrig haben, so muss ein Richter entscheiden ob der Wunsch der Verstorbenen Angehörigen laut Testament noch durchsetzbar ist.

Reply to  ManuelKampmann
10 Jahre zuvor

Das Wort „normalerweise“ gibt es im Zusammenhang mit Grablaufzeiten nicht. Diese sind individuell je nach Friedhof bzw. Kommune. Es gibt Friedhöfe, auf denen Wahlgräber grundsätzlich nur für 40 Jahre vergeben werden. Die kürzeste Grablaufzeit für Erdbestattungen ist mir in Süddeutschland mit 16 Jahren begegnet. Von Fragestellern wurden schon Grablaufzeiten von 12 Jahren berichtet. Richtig ist, daß ein Zeitraum von 20 Jahren sehr verbreitet ist. Zu beobachten ist über die Jahre, daß in Zeiten, in denen die Friedhöfe voll bis voller sind, die Grablaufzeiten oft gekürzt werden, während in Zeiten leerer Friedhöfe die Zeiten wieder länger angesetzt werden. Zum Thema Exhumierung und Umbettung wurde im Bestatterweblog schon so viel geschrieben und die Urteile der Gerichte fallen in den allermeisten Fällen zu Ungunsten der Angehörigen aus, daß das kein praktikabler Tipp ist. Erstaunlicherweise gibt es hier eine Friedhofsverwaltung, die sich bei allen Arte von Umbettungen stets konsequent quer stellt. Will man dort aber nach Ablauf eines Einzelreihengrabes eine Umbettung in ein teures Wahlgrab, dann geht das völlig unbürokratisch, Hauptsache man zahlt das große teure Grab und die… Weiterlesen »

Friedhofsgärtner Markus
10 Jahre zuvor

Bei uns am Friedhof ist es schon möglich das man vor Ablauf der Ruhezeit sein Nutzungsrecht an der Grabstelle aufgibt.
Ohne das damit Kosten verbunden sind für den Nutzungsberechtigten, bis auf das abräumen der Grabstelle das geht zu seinen Lasten.
Die kürzeste Laufzeit war mal 2 Tage, ein echt schlauer Angehöriger.

Kurze Erklärung:
Vorhandenes Doppelgrabstelle Laufzeit 25 Jahre,
Erstbeisetzung im Jahre 1997 (Laufzeit 25 Jahre) Laufzeit Ende 2022
Zweitbeisetzung im Jahre 2004 Laufzeit muss auf 25 Jahre wieder hoch gekauft werden also 7 Jahre, das hat er auch getan.
Und dann hat er auf sein Nutzungsrecht verzichtet, wie gesagt was bei unserer Stadt geht.
Die Stadt muss trotzdem die Laufzeit berücksichtigen, in dieser Grabstelle kann sie vor Ablauf der Ruhezeiten niemanden besetzen.
Es wird Rasen gesät oder man lässt die Grabstelle einfach so brach liegen.
Sehr sichtbar an unserem Friedhof, sieht schon so aus als ob man ihn schließen wollte.

ManuelKampmann
10 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm, genau meine Sätze wiederholt danke.

Sicherlich könnte man die Grabpflege Kontrollieren, dieses wird meist vom Friedhofsverwalter gemacht, wenn er damit beauftragt wird. Dieser könnte auch dem Richter bescheid geben ob die Grabpflege laut des Testamentes der Angehörigen eingehalten wurde.

Für alles gibt es im Leben eine Lösung

Reply to  ManuelKampmann
10 Jahre zuvor

Ja, natürlich, man kann alles mögliche an den Haaren herbei ziehen…
Laß es gut sein.
Ich erhebe nicht den Anspruch alles zu wissen, alles zu können oder besser zu sein als andere.
Wenn Du meinst, alles besser zu wissen oder besser erklären zu können, als ich, dann kann ich gut damit leben.

Wir hatten hier schon oft Leute, die in ihren Kommentaren immer in sehr belehrender Weise das wiederholt haben, was bereits in meinem Artikel stand.




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