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Leicheneintreiber -2-

Eine Leserin hat mir zu dem Artikel „Leicheneintreiber“ noch ihre Sichtweise aus der täglichen Praxis geschildert.
Ich gebe diesen Text, der ihr für einen Kommentar zu lang geraten war, gerne nachfolgend weiter.

Zuerst möchte ich mich für Ihren sehr unterhaltsamen Blog bedanken. Ich besuche ihn mehrmals täglich und mittlerweile auch schon eine ganze Zeit.

Ich wollte einen Kommentar zu „Der Leicheneintreiber“ schreiben, der wurde mir dann allerdings zu lang, weswegen ich ihn nun direkt an Sie schicke. Dem Fragesteller ging es ja unter Anderem darum, wie er mit den (Extra-)Kosten, die bei einem Sterbefall eines Angehörigen evtl entstehen, umgehen sollte/kann. Da fielen mir noch andere Extrakosten ein, mit denen viele Angehöre, die ich während meiner Altenpflegezeit kennengelernt habe, überrumpelt wurden.

Der eigentliche Kommentar:

Wer (und um welche Zeit) im Sterbefall eines Heimbewohners informiert und/oder beauftragt wird, wird zumindest in den Einrichtungen, die ich kennengelernt habe, wie Sie schon erwähnten im Aufnahmebogen festgehalten. Auch nach der Bestattungsart wird meist gefragt. Das sieht dann zB ungefähr so aus:

Im Falle des Ablebens:
Herrn M. Meyer (Sohn) anrufen 030/….
(Auch nachts)

Frau S. Schmidt(Tochter) anrufen 040/…

Bestattungsinstitut Müllermeierschulz 030/…
(Feuerbestattung)

——-
ODER
——-

Im Falle des Ablebens:
Herrn M. Meyer (Sohn) informieren 030/…
(möchte sich selbst um Bestatter kümmern)

Bei Nichterreichen
Bestattungsinstitut Schrödermerkelkohl …

Prinzipiell wird natürlich mit den angerufenen Angehörigen abgesprochen, wie weiter verfahren werden soll.

Zum Schluss aber noch ein Tipp an alle:
Fragt als Angehörige unbedingt nach, wie das nach dem Ableben in der Einrichtung mit dem Zimmer geregelt ist. Meistens wird wie bei den Krankenkassen auch tagesgenau abgerechnet. Das ist zwar am kostengünstigsten, aber da müsste man dann fragen, wie viel Zeit einem zur Zimmerauflösung bleibt. Das sollte man nicht unterschätzen, viele Heimzimmer sind vollgestopft mit Erinnerungsstücken und brauchen beinahe soviel Zeit wie eine komplette Wohnungsauflösung. Da ist es sicherlich unangenehm, unter Zeitdruck zu stehen, weil die Heimleitung darauf drängt, dass das Zimmer frei wird.

Andere Heime rechnen das Zimmer immer für den vollen Monat ab. Auch das hat Vor- und Nachteile, je nachdem, wann der Bewohner verstirbt. Am Anfang des Monats hat man einerseits viel Zeit für die Zimmerauflösung, zahlt aber andererseits sozusagen unnütz fast einen ganzen Monat Miete.
Zum Ende des Monats wird die Zeit, in der man das Zimmer räumen muss, evtl wieder knapp.

Einzelne Tage, an denen man das Zimmer dann weitermieten, können unverhältnismäßig teuer werden, mit der Begründung, dem Heim würden durch das freie Zimmer ja nicht nur Miet- sondern auch Pflegegeldeinnahmen entgehen.
Das kann man einsehen oder nicht, aber „findige Geschäftsmänner“ wie es sie sicher nicht zuletzt auch im Heimleitungsgewerbe gibt, wittern hier oft eine Gelegenheit, sich eine goldene Nase zu verdienen.
Auch enorme Extrakosten für die Entsorgung von Möbeln habe ich schon oft erlebt. Egal, ob sie nun erst einmal gelagert und dann vom Sperrmüll abgeholt oder gar bei einem Basar versteigert(!) wurden.
Am Besten spendet man Möbel und Kleidung des Verstorbenen, die man selbst nicht behalten möchte, dem Heim 😉
Oder, wenn dieses so etwas ablehnt einem Bewohner. Die meisten Gegenstände sind ja durchaus noch in Ordnung und es gibt genügend Bewohner, denen nicht viel geblieben ist und die sich auch über „neue“ Unterwäsche freuen. Natürlich sollte man das, was Müll ist, wirklich entsorgen und nicht verschenken, aber auch das habe ich leider schon erlebt.

Einige besonders schwarze Schafe berechnen auch gerne zum Abschluss noch einen Frischanstrich und eine Komplettdesinfektion des Zimmers. Ersteres muss man nur (mit)zahlen, wenn irgendwelche, nicht auf das Defizit des Verstorbenen zurückzuführende außerordentlichen Verunreinigungen der Wände vorliegt (zB Wandbemalung). Überstreichungen und Ausbesserungen von Rollatorspuren oder Bilderrahmenschatten müssen nicht gezahlt werden, meine ich. Die Desinfektion muss in keinem Fall gezahlt werden, das sind allein Heimkosten!

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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5 Kommentare
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Lisa
15 Jahre zuvor

Sehr interessant durchaus erwähnenswert und ausführlich erklärt.
Vielen Dank an die Leserin.

Hamburger Jung
15 Jahre zuvor

Eine Ergänzung zum Verschenken von noch gebrauchsfähigen Gegenständen und Kleidung habe ich noch anzumerken.
In Städten gibt es inzwischen häufig Gebrauchtbörsen für Einrichtungsgegenstände (in Hamburg zum beispiel Stilbruch), die sich über Spenden immer freuen. Für Klamotten gibt es das Mittel der Kleiderspende über verschiedene Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Rote Kreuz oder den Arbeiter Samariter Bund.

15 Jahre zuvor

Mir fallen da auch noch Kosten ein, die echt nervend sind. Da mein Vater gerade verstorben ist, habe ich da leider nun Erfahrungen sammeln müssen.
Darunter fallen dann Kosten für:
Ummeldungen für Autos je 30 Euro und Anhänger ebenfalls. (Das läppert sich bei mehreren Autos und Campern erst recht….)
Jede Menge Portokosten und Kopien wegen Sterbeurkunden. Telefonkosten schnellen wahnsinnig an in dem Monat.
Eventuell Gebühren für Eintragung der neuen Steuerklasse auf der Steuerkarte.
Ausgaben für Dankkarten.
Das sammelt sich und an solche Kosten denkt man anfangs wirklich nicht.

15 Jahre zuvor

@Conny:
Bei mehreren Autos und Campern dürfte wohl trotz der Ummeldekosten ein hübscher Sachwert dahinterstehen, oder twa nicht?

MacKaber
15 Jahre zuvor

Renovierungskostenverpflichtungen müßten doch dann im Mietvertrag/Pflegevertrag stehen. Für mich ist Alten/Pflegeheim wie Krankenhaus/Hotel/Pension. Dort muß ich doch auch nicht für die Renovierung bezahlen. Alle diese Punkte, wie sie die Leserin aufzählt, habe ich in dieser Form noch nicht vernommen. Danke für die Hinweise.




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