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Ordensleute, Pfarrer und Bestatter

Wie sieht es mit Geistlichen aus? Wenn z.B. eine Ordensfrau (Nonne, Schwester…) verstirbt. Oder ein Priester, ein Kardinal. Werden diese Personen von „gewöhnlichen“ Bestattungsunternehmen bestattet? Haben Geistliche „eigene“ Friedhöfe? Haben die Kirchen eigene Bestattungsbetriebe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein „gewöhnlicher“ Bestatter eine Ordensschwester aus- und ankleiden bzw. waschen darf.

Selbstverständlich bestatten wir auch Nonnen, Ordensgeistliche, Ordensbrüder und Pastöre. Diese Menschen sehen nackt und tot auch nicht anders aus, als andere Menschen auch.
Bei Nonnen (und überhaupt bei vielen Ordensleuten) ist es so, daß die Brüder und Schwestern oft selbst das Waschen, Ankleiden und Einsargen vornehmen und ganz oft verfügen die Klöster auch über eigene Friedhöfe und manchmal braucht man gar keinen Bestatter. Andere Klöster haben auf dem normalen Friedhof eine eigene Abteilung, in der nur Mitglieder dieses Ordens bestattet werden. Es hängt ein wenig von den jeweiligen Gepflogenheiten des Ordens ab, inwieweit überhaupt ein Bestatter benötigt wird und wieviel der zu tun bekommt.
Das hat aber weniger etwas damit zu tun, daß man keine „Weltlichen“ an die Leichen lassen will, der Bestatter gilt da als (vertrauens)würdige Person, sondern damit, daß man seit Jahrhunderten eigene Regeln hat, die länger Bestand haben, als es den Bestatterberuf überhaupt gibt.

Bei Geistlichen hängt es davon ab, wie weit oben in der Hierarchie der Kirche jemand tätig war. Bei höheren Würdenträgern müssen teilweise auch Einbalsamierungen vorgenommen werden und besondere Särge geliefert werden. Das kann nicht jedes Unternehmen und so kommt es, daß die betreffende kirchliche Organisation oft ein bestimmtes Unternehmen an der Hand hat, das man traditionell beauftragt.
Ob Kirchen nun eigene Friedhöfe haben, kann man auch nicht generell beantworten. Manche Kirchen haben Grablegen für Geistliche, andere nicht. Die allermeisten Pfarrer dürften ein ganz normales Grab auf einem Friedhof bekommen. Oft haben sie schon zu Lebzeiten festgelegt, wo sie einmal beerdigt werden möchten. Ich kenne viele Fälle, in denen der Leichnam an den Heimats-/Geburtsort des Verstorbenen überführt wurde, in anderen Fällen wird ein Friedhof in einer Gemeinde ausgesucht, in der sich der Pfarrer am längsten oder am liebsten aufgehalten hat. Ansonsten kommt er da unter die Erde, wo er gestorben ist.

Was mich schon länger beschäftigt:
Einmal hab ich gelesen, das Bestattungsunternehmen eine Überführung von A-Z nur Nonstop durchführen dürfen, bzw. wenn sie eine Raststätte anfahren, müssen sie dort eigens für Bestatter eingerichtete Parkplätze ansteuern. Diese seien beim Betreiber der Raststätte zu erfragen.

Von so einer generellen Regelung ist mir nichts bekannt. Ich habe bestimmt schon Dutzende von Malen, wenn nicht Hunderte (habe es nie gezählt) mit dem Bestattungswagen an Raststätten angehalten. Dort haben wir auch schon häufiger Kollegen getroffen und alle parkten stets da wo Platz war. Schon aus Pietät wird man sich nicht direkt in den dicksten Trubel stellen, aber sonst ist mir nicht bekannt, daß es da extra Parkplätze gibt. Kann durchaus sein, daß das seit Jahren an mir vorbeigegangen ist, aber es hat sich auch noch irgendwer beschwert.

Außerdem dürften Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen weder Nebenberuflich noch in der Freizeit (z.B. in Vereinen) keine Tätigleiten ausführen in denen sie mit Lebensmittel in Kontakt kommen. Dies gelte auch noch für drei weitere Jahre nachdem sie z.B. vom Bestattungsgewerbe ausgeschieden sind. Stimmt das?
(Ich habe schon öfters bei einem Volksfest einen Bestattungsunternehmer am Grill stehen sehen, bzw. Essen und Getränke austragen. Da hat sich noch niemand beschwert.)

siehe dazu bitte diesen Eintrag im Bestatterweblog.
Im Landesbestattungsgesetz kann es eine solche Regelung geben, das gilt aber nicht bundesweit. Heutzutage hat das, wie ich schon in dem verlinkten Artikel schrieb, eher ethische Gründe. Mit Hygiene kann das nichts zu tun haben, da auch Abflussrohrreiniger, Dixi-Klo-Entleerer und Darmspiegelungshelferinnen oder Darmschleimer auf Volksfesten Würschtl verkaufen dürfen.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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4 Kommentare
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ich
14 Jahre zuvor

Wenn sich der Bestatter nach getaner Arbeit die Kleidung wechselt und sich geduscht hat,
ist mir das egal. Von mir aus kann er mir dann Essen servieren oder ein Bier kredenzen.

14 Jahre zuvor

Jopp, seh ich genauso. Wir leben ja nicht in einer Welt ohne Wasser, Seife und Handdesinfektionsmitteln…

MacKaber
14 Jahre zuvor

Wie stellen sich da manche einen Bestatter vor? Einem Bestatter kann man die Hand geben, auch wenn er gerade Lebensmittel in der Hand hatte. Auch ist er nicht ständig von einem Fliegenschwarm umgeben.
Aber der Dixikloentlehrer sollte vorher nicht vergessen die Fingernägel zu schrubben oder abzukauen.
An der Raststätte sollten Bestattungsfahrzeuge vielleicht nicht so in der prallen Sonne stehen, oder funktioniert bei denen die Klimaanlage auch bei geparktem Fahrzeug so wie bei einem Lebensmitteltransporter?

Loco
14 Jahre zuvor

Evangelische Pastöre und Pfarrer sind Menschen wie alle anderen auch, mit einer Familie – und ohne Sonderstellung durch ihr geistliches Amt.
Geistliche der römisch-katholischen Kirche haben berufsbedingt weder Frau noch Kinder. Ich habe hier in Frankreich schon oft Dauergrabstellen gesehen, wo nach und nach, so alle 20-30 Jahre, die Ortspriester beerdigt wurden, wenn sie hochbetagt eingegangen waren zu ihres Herrn Herrlichkeit.




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