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Sicherer Ort für letztwillige Verfügung

Gleich zwei Fragen erreichen mich zu diesem Themenbereich:

Ich würde gerne eine Sterbegeldversicherung abschließen. Bekomme ich eine solche Versicherung nur bei Bestattern, oder kann ich auch direkt zu einem Versicherer gehen?
Außerdem würde ich gerne schon einige Dinge für meine Bestattung klären (Ablauf etc.), hoffe aber nicht, dass ich in den nächsten 10 Jahren sterben werde. Das heißt einen Bestatter jetzt schon aussuchen halte ich nicht für sinnvoll. Wo „verstecke“ ich solche Informationen, dass die schnellst möglich gefunden werden? Wo wird am ehesten nach dem Tod einer Person gesucht? Bei der Sterbegeldversicherung habe ich das so verstanden, dass die ja auch nachträglich zahlen, bzw. einen Hinweis darauf könnte ich ja dann zu den Unterlagen legen.

Unsere Mutter ist gestorben und meine Schwester und ich wissen genau, dass sie eine Mappe mit einem Testament hatte in der auch Unterlagen eines Bestatters waren wo ein Vorsorge gemacht und alles bezahlt war. Nachdem der Arzt da war, hat unser Bruder aber irgendeinen Bestatter gerufen, diese Mappe ist weg und wir befürchten, daß er lieber in Kauf nimmt, dass das Geld beim ersten Bestatter flöten geht, nur damit das Testament nicht wirkt. Meine Schwester und ich würden nämlich je ein Haus erben, jetzt erbt mein Bruder über den Pflichtteil hinaus auch je ein Drittel von den Häusern.

Grundsätzlich kann man Bestattungsvorsorgen in zwei Bereiche aufteilen. Das ist zum einen der Bereich der finanziellen Absicherung etwa durch eine Sterbegeldversicherung und zum anderen die letztwillige Verfügung über die Bestattungsart usw. Sinnvollerweise bieten Bestatter beides zusammen an und man erhält im Gegenzug Bestattungsvorsorgeausweise, die besagen, daß im Todesfall dieser Bestatter zu verständigen ist.

Im Moment ist dies die sicherste Variante, vor allem dann, wenn man die Mehrausfertigungen dieser Ausweise an mehrere Personen seines Vertrauens, die sich nicht unbedingt kennen und die nicht vom Todesfall profitieren sollten, weitergibt.

Eine Hinterlegung bei einem Notar oder beim Testament ist nur wenig zweckmäßig, wenn dieses erst Wochen nach der erfolgten Beisetzung eröffnet wird.

Es gibt die Möglichkeit, Testamente auch bei den Amtsgerichten zu hinterlegen, aber auch dann ist längst schon ein Bestatter eingeschaltet und kümmert sich um die Erledigung, wenn die Papiere (Benachrichtigung des Nachlassgerichtes usw.) durch das Standesamt erfolgt.

Die beste Möglichkeit ist immer noch, wenn jemand der einem nahe ist und der sicher zuverlässig auch vom Tod erfährt, ein Auge darauf hat, daß die eigenen Wünsche berücksichtigt und der richtige Bestatter informiert wird.

Besonders schlecht ist es, vor allem wenn mehrere Erbberechtigte vorhanden sind, diese Unterlagen zu Hause aufzubewahren. Leider machen wir allzu oft die Erfahrung, daß solche Papiere dann vom geheimnisvollen Papierfraßbazillus befallen werden…

Eine Sterbegeldversicherung kann man ohne weiteres durchaus direkt bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschließen. Die Angebote sollte man sorgfältig vergleichen und vor allem aufpassen, daß man nicht eine Klausel unterschreibt, die einen auch an einen bestimmten Bestatter bindet.


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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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14 Jahre zuvor

es ist eigentlich schade, dass man solche verfügungen überhaupt braucht….moderne welt halt

Martin
14 Jahre zuvor

So eine Streitigkeit kann leider schnell entstehen wenn es nicht klar geregelt ist, habe ich leider persönlich auch schon erfahren müssen 🙁

14 Jahre zuvor

Ich frage mich, wie ich meine Eltern am besten auf eine solche Versicherung ansprechen könnte. Mein Daddy war schon des öfteren so gut wie tot (mehrere Schlaganfälle, Herzinfarkte), da sollte man sich ja schon Gedanken machen. Aber beim Sonntagskaffee mit Bestattungen daherkommen ist auch nicht so das wahre.

jemand
14 Jahre zuvor

Wie man nur des Geldes willen den Wünschen seiner Eltern nicht nachkommen kann.
Okay. Ich weiß, es gibt solche Fälle, da spielen Umstände mit…

elisabethen
14 Jahre zuvor

tja, was es so alles gibt…

MacKaber
14 Jahre zuvor

Wegen der bestehenden Vorsorge gibt es nur eine Möglichkeit: alle in Frage kommenden Bestatter der Umgebung anrufen und nachfragen. Der Rest wird nach Gesetz verteilt. Wozu Testament? Man redet nicht über den Tod, bevor er nicht da ist. Pervers schon vorher die Güter an sich raffen zu wollen, und Muttern zur Abfassung eines Testaments zu bewegen. Wenn da zum Beispiel drei Häuser sind, und drei Geschwister, deann ist das gut, wenn jeder von jedem Haus ein Drittel erbt. So bleiben die Kinder noch lange Jahre über die Anwälte in Kontakt und verlieren sich nicht aus den Augen. Ist der Erbstreit beigelegt, liegt das meißt daran, dass die Häuser nun den Gerichten und den Anwälten gehören.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

„Unsere Mutter ist gestorben und meine Schwester und ich wissen genau, dass sie eine Mappe mit einem Testament hatte in der auch Unterlagen eines Bestatters waren wo ein Vorsorge gemacht und alles bezahlt war. Nachdem der Arzt da war, hat unser Bruder aber irgendeinen Bestatter gerufen, diese Mappe ist weg und wir befürchten, daß er lieber in Kauf nimmt, dass das Geld beim ersten Bestatter flöten geht, nur damit das Testament nicht wirkt. Meine Schwester und ich würden nämlich je ein Haus erben, jetzt erbt mein Bruder über den Pflichtteil hinaus auch je ein Drittel von den Häusern.“ Hierzu: Nur weil der Bruder einen anderen Bestatter gewählt hat als den, den die Eltern wünschten, wird das Testament nicht unwirksam. Verstirbt ein Familienangehöriger und das Testament wird daheim aufbewahrt, ist dieses umgehend mit einer Sterbeurkunde beim zuständigen Nachlassgericht (Gericht des Wohnortes) abzuliefern. Hierfür besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht. Sofern das Testament von einem Angehörigen versteckt oder vernichtet wird, ist auch hierüber das Amtsgericht in Kenntnis zu setzen. Ein Testament kann nur durch den Erblasser, nicht aber durch… Weiterlesen »

Stefan
14 Jahre zuvor

mmmhhhh….ich denke, den letzten Wunsch seiner Eltern sollte man schon berücksichtigen, wenn irgendwie möglich….

B3rT
14 Jahre zuvor

@1 Also wenn mich die Wünsche meine Eltern nicht mehr intressieren sollten, weil ich kein gutes Verhältniss zu ihnen hatte … dann intressiert mich aber deren Geld erst recht nicht.

Stefan
14 Jahre zuvor

mmmhhhh….ich denke, den letzten Wunsch seiner Eltern sollte man schon berücksichtigen, wenn irgendwie möglich….

idriel
14 Jahre zuvor

@MacKaber

Sehr richtig – ohne „Erbengemeinschaften“ würden sich manche Leute viel weniger sehen! (Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen!)

Thomas
14 Jahre zuvor

Das Problem sitzt doch bei den eltern welche nicht glauben können das sich die lieben kleinen um Geld streiten könnten.

Ach bei uns gibt es nichts zu vererben.
Ach das habe ich alles mündlich geklärt.
Die würden Ihre Mutter nie enttäuschen.
Ihr werdet euch schon einig.

Anna
14 Jahre zuvor

Trotzdem ist es für mich eine sehr befremdende Vorstellung, über Erbschaften zu streiten. Als ob ideell irgend ein Anspruch an die Besitztümer seiner Eltern bestünde… Meine Eltern habe genügend Geld in mich investiert, weshalb also sollte ich noch mehr von ihnen haben wollen? Was ich erbe, erbe ich und mehr eben nicht. just my two cents…

14 Jahre zuvor

@10 (Anna): Tja, wenn nur jeder eine so vernünftige Einstellung hätte wie Du. Ich komme vom Land aus einem kleinen Dorf und in der Gegend gibt es grob geschätzt in jeder dritten bis vierten Familie Streit ums Erbe.

Für mich ist das nicht nur aus dem von Dir genannten Grund befremdlich, sondern alleine die Vorstellung, dass ich mich mit meinem Bruder wegen so etwas nebensächlichem wie Geld streiten müsste und es deswegen vielleicht so weit kommt, dass man sich aus dem Weg geht und nicht mehr miteinander spricht, ist mir absolut fremd.

Ronald
14 Jahre zuvor

„Aktuelles“ in der Seitenleiste könnte zwischen den Beiträgen ruhig ein bisschen mehr abstand haben oder sonstwie den Anfang von einem neuen Beitrag kennzeichnen.

Kiki
14 Jahre zuvor

Ich kann mir auch keinesfalls vorstellen, wie man sich so unter Geschwistern zerstreiten kann.
Ich habe mich früher nuuuur mit meinem Bruder gestritten (und geprügelt) aber das war dann irgendwann vorbei und auch Geld oder Besitz könnte uns jetzt (so denke zumindest ich) nicht mehr auseinander bringen.

Schade sowas… sehr schade!

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

Der Begriff „letztwillige Verfügung“ umfasst nicht nur Testamente einer einzelnen Person, sondern auch die weiteren Varianten gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag.
„Letzter Wille“ wird meist über die Testamente geschrieben um kundzutun, dass dies das Letzte ist, was auf Gottes weitem Erdenrund im Sinne des Testators zu erledigen ist.

Loki
14 Jahre zuvor

achja die liebe familie…
gerade in solchen schweren situationen erwartet man doch, dass alle zusammenstehen.

Helmut S.
14 Jahre zuvor

@ Kiki: Leider ist es in der Realität oft anders. Der Spruch: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ gilt leider allzuoft auch und gerade innerhalb der Familie. Ich hoffe auch, das das gute Verhältnis, das ich zu meiner Schwester habe, nicht irgenwann mal an den paar Kröten, die unsere Eltern hinterlassen werden zerbricht. Aber weis manns?

Anita
14 Jahre zuvor

@13 warte, bis deine Eltern tot sind, dann weisst du, wie das ganz schnell geht.

Sam0815
14 Jahre zuvor

Leider in der Realität oft genug im Verwandten- und Bekanntenkreis gesehen.

Man glaubt gar nicht wie kleinlich Leute werden können, da wird sogar bei Haushaltsgegenständen ohne großen Wert gelogen und betrogen, da muss noch nicht einmal Bares vorhanden sein. Da zerstreiten sich ganze Familien wegen zwei Silberlöffeln oder Tischdecken.

Bitter, aber leider Realität und gegeben hat es das schon immer, es wird heute nur lauter ausgetragen.

Coraline
14 Jahre zuvor

pff, familie zusammenstehen… nach dem tod meiner großeltern war die angeheiratete mischpoke sehr schnell dabei, kurz alles wertvolle zu sichern. vom streit über die drei grundstücke (wohlbemerkt: landwirtschaftliche nutzfläche, keine aussicht dass die in den nächsten 100 jahren baugebiet oder sonstwie wertvoll werden) mal ganz zu schweigen. teile der sippe reden nach bald 20 jahren immer noch nicht miteinander.

mike
14 Jahre zuvor

Ich habe meinen Eltern einmal Unterlagen gegeben. Ich möchte die Beerdigung nicht zahlen, dass Geld sollte zwar im Hintergrund stehen, aber mal eben 2000€ auf den Tisch zaubern ist auch nicht sooooo einfach 🙁

Elenaor
14 Jahre zuvor

Gott sei Dank bin ich Alleinerbin, wenn meine Eltern dahingeschieden sind. Trotzdem erinnere ich sie jetzt schom, obwohl sie nicht mal die 50 erreicht haben, desöfteren daran, dass man Testamente machen kann und ich vielleicht auch wissen sollte, wie sie unter die Erde zukommen gedenken. Grad da mein Vater katholisch und meine Mutter evangelisch ist, ist das nämlich nicht so eine ganz glasklare Sache.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

@ 37
Wichtig ist zu wissen, DASS da was ist (Testament, Bestattervertrag etc.) und WO man suchen soll. Das WIE der Regelungen sollte man den jeweiligen Personen überlassen und sich auch an diese halten.
Leider halten sich nicht alle an diese moralische Pflicht. Aus meiner Sicht.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

@ Eleanor

Bist Du sicher?? Nach dem Erstversterbenden wärst Du jedenfalls nach gesetzlicher Erbfolge .nicht. Alleinerbin.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

@ Eleanor

Bist Du sicher?? Nach dem Erstversterbenden wärst Du jedenfalls nach gesetzlicher Erbfolge .nicht. Alleinerbin.

bellenoir
14 Jahre zuvor

Bei jedem neuen Reiseantritt meiner Eltern werde ich mit den Infos über Ihr Ableben und das was dann zu tun ist gebrieft…. *schnüff* find ich schon irgendwie schrecklich, andererseits bin ich auch froh das sie sich darüber so viele Gedanken gemacht haben.

Sensenmann
14 Jahre zuvor

Wie heißt es so schön – Gier frisst Hirn.

Auch in der friedlichsten Familie können mit einem Mal erbitterte Kriege geführt werden, sobald es um das liebe Geld (Haus, Auto etc.) geht 🙁

Anonym
14 Jahre zuvor

Bei uns gibt es kein Testament. Meine Eltern haben meinen Geschwistern schon zu Lebzeiten sehr viel Geld gegeben, damit diese sich jeweils ein Eigenheim zulegen konnten. Ich soll dafuer das Haus meiner Eltern erben. Aber ein Testament gibt es nicht. „Die wissen doch, dass du das Haus bekommen sollst!“ Es ist schon o.k. fuer mich, nur ein Viertel des Hauses zu bekommen, stoert mich nicht, sollen meine Geschwister ruhig mehr bekommen als ich. Was mich stoert ist, dass ich von einem definitiv voraussagen kann, dass er ewig den Verkauf des Hauses behindern wird, weil ihm kein realistisches Angebot hoch genug sein wird fuer die Huette.

suz
14 Jahre zuvor

Das ist krass, wenn sich darüber Familien zerstreiten. Aber kommt wohl in den Besten vor!

Ich würde keine Nacht mehr ruhig schlafen können, wenn ich wüsste, ich hätte den letzten Willen meiner Eltern nicht respektiert und ein Testamentn einfach verschwinden lassen (wenn der Fall wie oben)… Andererseits ist so ein Gefühl des Hintergangenwerdens seitens des zweiten Schreibers wohl auch kaum zu ertragen.

Schlimm.

Torsten
14 Jahre zuvor

Letztwillige Verfügung habe ich so noch nicht gehört, klingt ungewohnt seltsam, aber irgendwie auch klasse. Ich hätte eher den Ausdruck letzter Wille gebraucht.

Ogre
14 Jahre zuvor

Als ET-Zivi im Seniorenheim bekommt man in der Frage auch einiges zu sehen, bzw. zu hören. Da war zum Beispiel eine Frau verstorben und wir (Haustechnikzivis) bekamen den Auftrag, den Angehörigen beim Ausräumen zu helfen. Möbel schleppen etc. Na gut, haben wir gemacht und im Prinzip alles, was einen gewissen Wert hatte, in den Transporter der Tochter geladen.
Ein paar Tage später erfahren wir von einer Pflegerin, dass es am Ausräumtag noch mörderischen Zoff gegeben hat, als die zweite Tochter – die den Heimplatz für die Mutter bezahlt hat – auftauchte, um die Möbel usw. abzuholen…

Matthias
14 Jahre zuvor

Echt super geschrieben, kann mir das richtig gut vorstellen.
Man erkennt auch immer wieder, daß man ähnliche Leute im Bekanntenkreis hat.
Sachen gibt’s…

Pu der Zucker
14 Jahre zuvor

Die Kinder können sich und ihre alten Eltern noch so lieb gehabt haben – lass sie erst mal verheiratet sein! Da werden Weiber (und die dazugehörigen Männer) plötzlich und unerwartet zu Hyänen. Dann wird um die paar Dreimarkfünfzig bis aufs Messer gekämpft. Ich habe selbst einen Fall erlebt, wo von einer Schwester sogar die Fotos ihres Bruders aus einem Fotoalbum der verstorbenen Mutter gerissen wurden, weil dieser angeblich beim Erbe bevorzugt wurde. Hätte es ein ordentliches, vor dem Notar niedergelegtes Testament gegeben, würden die einen oder anderen vielleicht inzwischen wieder miteinander sprechen (das Drama hat vor bald 40 Jahren begonnen). Man kann sich (und seinen Nachkommen) also doch einiges an Ärger ersparen.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

Mündliche Absprachen zählen auch nicht im Erbrecht.
Schön, wenn außer Tinnef, Tand und Bargeld nichts vorhanden ist (das lässt sich meist *hust* ohne große Schwierigkeiten verteilen).
Aber wenn Grundstücke, Wohnungen vorhanden sind und man plötzlich in einer Erbengemeinschaft ist und nicht allein im Grundbuch steht, „wie Mama das wollte“ … *yoi*

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

@ 50
Der Notar verwahrt letztwillige Verfügungen nur, wenn es sich dabei um notarielle Verfügungen handelt.
Wenn man daheim am Küchentisch sein Testament zu Papier gebracht hat und es sicher unterbringen will, muss man es zu einem Amtsgericht seiner Wahl bringen (es muss nicht mal das Amtsgericht am Wohnort sein).

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

Beim Notar werden Testamente, so sie daheim selbst geschrieben wurden, m. W. nur in Baden-Württemberg und Bayern hinterlegt.
In allen anderen Bundesländern ist das Amtsgericht – Nachlassgericht – zuständig. Dort ist ein Testament auf jeden Fall sicher aufgehoben. Der Testator kann ein Testament auch jederzeit aus der Verwahrung zurücknehmen.
Notare nehmen eigentlich nur notarielle Verfügungen von Todes wegen in die Verwahrung.

Miriam
14 Jahre zuvor

Ich kann mich nur anschließen: Sachen gibt’s
Ich wäre mehr als glücklich, die letzten Wünsche meiner Eltern erfüllen zu können. Materielles sollte niemals so wichtig sein. Allerdings sehe ich das leider natürlich auch so manches Mal bei anderen Leuten, dass es das eben doch ist…

Herrenna
14 Jahre zuvor

Es gibt da eine Legende, dass sich zwei Städtchen im schönen Rheingau wegen einer Erbstreitigkeit zweier Brüder vor ca. 200 Jahren verfeindet haben.
Tatsächlich schmeißen Leute, die ein Auto aus dem jeweils anderen Städchen vorbeifahren sehen, auch heute noch unkontrolliert Sachen danach.

Ich habe das als in einem der Städtchen aufwachsendes Kind nie verstanden, aber mit Beginn der Pubertät habe ich daraus sehr viel über das Wesen des Menschen an sich gelernt ;D

Herrenna
14 Jahre zuvor

Ist der Nano schon weg?

Eiii poooott pott pott!

14 Jahre zuvor

ich glaube nicht das das so einfach ist. Das Erbe geht glaub ich zum teil an den eheparner oder es kommt darauf an was im testament steht

Kiki
14 Jahre zuvor

@15 und 16: Natürlich bin ich mir wohl darüber im Klaren, dass „sowas“ auch in meiner Familie passieren kann. Jedoch hoffe ich, dass es eben nicht so ist. Und bevor ich mich mit meinem Bruder wegen solcher Nichtigkeiten zerstreite, verzichte ich lieber.

Vor einigen Jahren hat mein Opa meinem Bruder und mir jeweils eine „Stange“ Geld geschenkt. Er meinte, wir sollten es ruhig jetzt schon auf den Kopp hauen. Ich habe meinen „Anteil“ meinem Bruder und seiner Familie überlassen, da er gerade dabei war ein Haus zu bauen!

Kirstin
14 Jahre zuvor

@32 ist das heute immer noch so? ich meine schmeißen die immernoch mit sachen?

Zum Thread: Ich finds auch schade, aber wie schon oft gesagt wurde hier bei Geld hört leider alles auf.
Nur keine Angst haben und die Eltern ansprechen. Ich habe auch mit meiner Mutter offen darüber geredet. Weiß wo Ihre Papiere sind und wer zu benachrichtigen ist. Nur das genaue WIE und das ganze drumherum haben wir noch nicht besprochen… Sollte ick wohl ma machen bald. Sischa is sischa…

Sven
14 Jahre zuvor

Ich glaube als sicheren Ort würde ich meine Geldbörse wählen.
Die hat man sowieso immer bei sich, allein schon wegen der Papiere.

Es Sei den die verfügung ist so umfangreich das diese nicht reinpasst, aber evtl. nen Verweiss für einen Bestimmten Bestatter der einem die Verfügung bewahrt.

Elenaor
14 Jahre zuvor

@ToSiLuHa
Meine Eltern sind ein Herz und eine Seele und ich bin ein Einzelkind. Natürlich können sich die Umstände ändern, aber so lange keiner neu heiratet nach den Tod eines anderen, oder doch noch ein Testament aufsetzt, bin ich zum Schluss die einzige legitime Erbin, wenn kein Testament existiert.

Streitereien kann es daher gar keine geben, denn ich lauere nicht auf das Erbe und werd mich auch nicht auszahlen lassen gegen den Willen des Überlebenden, so mal ich mir eh nicht vorstellen kann so dringend auf Geld angewiesen zu sein. Ist auch besser so, nachher werden sie 100 und überleben mich um 20 Jahre ;o)

Coraline
14 Jahre zuvor

@25: ich kann dir genau zwei fälle sagen, in denen das mit „die wissen doch, dass du das haus bekommst“ nicht geklappt hat. bei uns war zum glück nur die andere wohnung noch auf den opa eingetragen. eine bekannte von mir zahlt immer noch ihren onkel aus, da er als ihre oma tot war, nicht mehr wußte, dass sie das haus bekommen sollte.
da sollte der vererber das haus entweder zu lebzeiten umschreiben lassen oder ein testament machen. alles andre geht schief.

14 Jahre zuvor

Ich hoffe mal das mir das nicht passiert. Boar eh wir haben 2 grundstücke und ein haus. Aber muss ja nicht alles in streit enden.

Herrenna
14 Jahre zuvor

@35: Traurigerweise ja… ich dachte immer, dass das mit meiner Generation rauswächst, aber irgendwie sitzt das in den Köpfen der Daheimgebliebenen noch drin. Ich hab neulich noch mit meinem Dad darüber gesprochen, wir kamen darauf, weil jetzt einige meiner Schulkollegen witzigerweise im anderen Städtchen studieren.

ingo
14 Jahre zuvor

Schwiegeroma erzählt auch immer dass meine Frau später mal ihr Erbe aufteilen soll, ach was, neiiiin, ein Testament braucht sie nicht, das macht ihre Lieblingsenkelin alles, die anderen wissen ja dass sie das so haben will, was soll denn da schiefgehen …
Ich sehe den Tag X schon vor mir, an dem meine Frau ihrem Vater und seinen 4 Brüdern und 2 Schwestern (die sich seit Jahrzehnten bei jeder Familienfeier irgendwann mit hochrotem Kopf vollbrüllen) zuteilen wird was sie bekommen dürfen vom Erbe – ich sollte vorher wohl irgendwann einen Karatekurs belegen damit ich sie dann lebend wieder dort herausholen kann.

Ich finde sowas ehrlich gesagt verantwortungslos, entweder man will sich damit nicht befassen und überlässt alles dem Gesetz, dann ist das ok. Aber wenn man bestimmte Vorstellungen hat muss man sich mal am Riemen reissen und hinsetzen und seine Wünsche aufschreiben. Mit diesem „das wird schon“-Quatsch sorgt man doch überhaupt erst für Ärger und Streit unter den Nachkommen.

Fahrertuer
14 Jahre zuvor

Und was wäre deiner Meinung anch nun die beste Idee? Einem Nachbarn einen Brief geben der im Falle des Todes geöffnet werden soll mit allen wichtigen Informationen? Zumindest sofern man diesem Nachbarn traut

nobody
14 Jahre zuvor

Ich kenne ebenfalls einen Fall aus meinem unmittelbaren Umfeld, bei dem nach dem Todd des Erblassers auf einmal alle Absprachen null und nichtig waren, und sich die Geschwister heftig zerstritten haben.
Kaum zu glauben, was sich Menschen alles einreden können, bis sie am Ende selbst glauben, so hat der Vater das NIEEE gesagt/gemeint… Nur Schriftliches ist am Ende Wahres!

shadowmun
14 Jahre zuvor

Tja… lebt ihr noch, oder erbt ihr schon… Ich kann nur sagen: zum Streit gehört da oft nur einer… ich hab inzwischen zwei Fälle im engsten Umfeld, wo nur ein einziger Unruhestifter alles kaputt gemacht hat… Und das, obwohl prinzipiell zumindest ein Testament existiert hat… Insoweit würde ich selbst NIE meine Wünsche an Testamentsklauseln hängen…

ix
14 Jahre zuvor

Naja, wenn schon ein Testament verfasst wird, sollte das dann doch gleich beim Notar hinterlegt werden – das dachte ich jedenfalls bis anhin. Jetzt erfuhr ich aber von meiner Mutter, dass sie schon ein Testament verfasst hat und dies „sicher versteckt“ hat… (damit sie nicht immer dran erinnert werde, laut ihrer aussage). hätte ich nicht per zufall dieses Thema angeschnitten, wir hätten es wohl erst viel zu spät erfahren… jetzt bin ich irgendwie beruhigt, dass die wünsche meiner eltern zumindest irgendwo notiert sind, wenn sie auch nicht darüber sprechen möchten.

Manfred aus Downunder
14 Jahre zuvor

Besonders krass sind doch die Fälle, wo, wenn ein Elternteil stirbt, die Kinder auf das (anteilige) Erbe pochen und so den überlebenden Elternteil in die Verschuldung treiben.
Beispiel: Die Eltern haben ein gemeinsames bezahltes Haus.
Die Mutter stirbt. Nun verlangen die Kinder Ihr Erbteil.
Um das Haus halten und die Kinder auszahlen zu können, muss der Vater eine Hypothek aufnehmen, die er von seiner Rente nicht bezahlen kann und vermutlich wegen seines Alters auch von der Bank nicht bekommt.

Leider alles gesetzlich o.k. wenn sich die Ehegatten nicht vorher zu gegenseitigen Universalerben gemacht haben.

drea
14 Jahre zuvor

gut, dass wir uns alle (noch) verstehen

ix
14 Jahre zuvor

was man mit einmal kurz tante google fragen alles herausfindet… (ja ich gebs zu ich will einfach nochmal posten für den fall dass die 50000 immer noch nicht durch sind *g*):

„Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB)
Die Errichtung eines eigenhändigen Testamentes ist relativ einfach. Es muss jedoch von Anfang bis zum Schluss eigenhändig geschrieben sein, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag der Niederschrift. Der Testator hat das Testament zu unterschreiben. Bei diesem Testament haben weder Zeugen mitzuwirken noch muss die Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden.“

„Öffentliches Testament (Art. 499 ff. ZGB)
Das öffentliche Testament wird von einer Urkundsperson (im Kanton Zürich vom Notar) unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen errichtet.“

B3rT
14 Jahre zuvor

@55 Erben Ehepartner nicht vor den Kindern?
Ich dachte zumindest bissher das Kinder erst erben wenn beide Eltern tot sind.

ix
14 Jahre zuvor

@59: Ich glaube zu wissen dass die Kinder die Hälfte erben…

B3rT
14 Jahre zuvor

@60 Ok 😀 Ich habe das Glück das sich beide Elternteile noch bester Gesundheit erfreuen 😀 deswegen habe ich da keinerlei eigene erfahrungen *g*

wobei ich mir eh nie vorstellen könnte Streit innerhalb der Familie anzufangen wegen soetwas belangloses wie Geld … (ok, nicht das ich irgendwelche großartigen Erbaussichten hätte :D)

Chief
14 Jahre zuvor

62-> gesetzliche erbfolge: hinterbliebener ehegatte und kinder zu gleichen teilen.
ergo: gatte 50% – kinder (alle zusammen) 50%

ix
14 Jahre zuvor

Natürlich kommt es darauf an, was im Testament festgelegt wurde. Liegt kein Testament vor, ist alles klar geregelt: (es folgt die CH-Version:)
Gibt es Verwandte 1. Ordnung (=Kinder und Grosskinder), erben diese die Hälfte und der Ehepartner die andere Hälfte. Sind keine Kinder da, erben Verwandte 2. Ordnung (Eltern, Geschwister und deren Nachkommen) 1/4, der Rest geht an den Ehepartner.
Im Testament kann man nun die einzelnen Erben auf den Pflichtteil setzen (weiss ich jetzt nicht gerade auswendig wie viel, glaub etwas mit 3/8 und so komischen Zahlen) und das restliche Geld frei verteilen.

So und jetzt kann mir der 50 000endste beitrag gestohlen bleiben, ich geh schlafen.

B3rT
14 Jahre zuvor

macht auch sinn, sonst dürfte es nur sehr kompliziert werden wenn jemand kinder mit mehr wie einem partner hat

14 Jahre zuvor

Zur Not sollte das Testament zweimal aufgesetzt werden, damit im Sterbefall überhaupt nichts schiefgehen kann. Ich mache mir keine Gedanken über den Tod. Noch nicht. Habe noch etwa etliche Jahre zu leben, wenn alles optimal läuft.

slartidan
14 Jahre zuvor

Finde wie #13 es sehr schade, wenn sich Geschwister zerstreiten – vor allem wenns nur ums Geld geht.

Ich selbst könnte mir irgendwie gar nicht vorstellen mich jetzt schon um eine Vorsorge zu kümmern – weil ich erst 24 bin.

look like death warmed up
14 Jahre zuvor

@65: Das ist übrigens der …öhem „interessanteste“ Fall. Als Partner eines solchen Menschen sollte man sich in jedem Fall gemeinsam mit dem Ehegatten absichern (z.B. Berliner Testament). Sonst muss man nämlich nicht nur ne Hypothek aufnehmen, um das eigene Kind auszuzahlen, sondern (umso schlimmer, wie ich finde) um die Stiefkinder auszuzahlen.
Ein Testament kann im Grunde nie schaden, finde ich. Eine Garantie für das Verhalten der Angehörigen nach dem eigenen Tod (oder dem des Ehepartnes, der Eltern etc.) gibt es eh nicht.

Anonym
14 Jahre zuvor

ch will auch so eine fernbedienung haben! :)“

el pasha
14 Jahre zuvor

„Also wirklich, Leute gibt’s!“

Silvio
14 Jahre zuvor

@67
Steht doch im Beitrag wo es die sonst noch so gibt.

Dieses zwangweise kommentieren is grässlich. Hoffentlich sind die 50.000 bald geknackt und hier herrscht wieder Frieden 🙁

Fahrertuer
14 Jahre zuvor

@66/Zeco:
Was bin ich da froh, das meine Eltern zwei Häuser und zwei Ferienwohnungen haben. Sollten mein Bruder und ich uns im Todesfall der Eltern zerstreiten kann es da nicht wirklich stress geben, da die Ferienwohnungen im gleichen Haus sind und die selbe Größe besitzen und die beiden Häuser Teil der selben Reihenhaussiedlung sind.
Man könnte glatt meinen das hätten die schon vorgeplant 😉 Aber dann gehe ich doch davon aus, dass wir uns dann noch gut gennug vertragen
@69/Silvio:
Aber selber fröhlich mitmachen…

B3rT
14 Jahre zuvor

*g* ja, die kommentatoren die aus den löchern kriechen und rummeckern das jetzt alle aus den löchern kriechen und kommentieren sind schon witzig 😀

14 Jahre zuvor

noch schlimmer sind die, die sich über die aufregen, die sich aufregen das plötzlich alle so viel kommentieren…

oder so

hab ich jetzt gewonnen?

Elenaor
14 Jahre zuvor

Schon, aber wenn sie partout nicht wollen. Aber das Haus ist sowieso vermietet, insofern liegt mein Interesse mehr auf den Mieteinnahmen als an Besitz. Wohnen will ich da nie im Leben.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

gesetzliche Erbfolge gem. BGB (nachzulesen in §§ 1924 ff. BGB):

Ehegatte zu 1/4, bei gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft 1/4 extra

Kinder – auch nichteheliche – den Rest zu gleichen Teilen (sind Kinder vorverstorben, geht es an deren Kinder)

Sind keine Kinder, Eltern und Geschwister des Verstorbenen mehr vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte 1/2 (ggfs. zzgl. 1/4 wegen Zugewinngemeinschaft).

Testament schadet nicht, wenn man erst 24. Gleiches gilt für die Vorsorgevollmacht und die Bestattungsvorsorge. Ein unachtsamer Autofahrer kann schneller sein als man selbst.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

@ MacKaber

§ 1931 Abs. 2 BGB

😉

MacKaber
14 Jahre zuvor

@ ToSiLuHa: Sind keine Kinder, Eltern und Geschwister des Verstorbenen mehr vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte 1/2 (ggfs. zzgl. 1/4 wegen Zugewinngemeinschaft).

Und wer bekommt den Rest? Der Staat?

Elenaor
14 Jahre zuvor

Wiesp soll ich extra in ein Testament schreiben, dass meine Eltern meinen Kram erben sollen? Sie sind sowieso meine Erben.




Rechtliches


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