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So geht’s ja nun wirklich nicht

Das Waasgau-Theater hat gefragt, Bestattungshaus L. aus M. hat gefragt, ein Kulturverein aus dem Schwäbischen hat gefragt und sie alle haben gerne die Genehmigung bekommen, aus meinen Büchern vorzulesen.
Geld verlange ich für nett angefragte Genehmigungen normalerweise nicht.
Aber vor dem Hintergrund, daß ich selbst Lesereisen veranstalte und gerne höchstpersönlich komme, will ich es nicht tolerieren, wenn jemand einfach hingeht und meine Werke aufführt und auch noch Eintritt verlangt.

So geht’s nun wirklich nicht:

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Nachtrag:
Ich will nun wirklich nicht, daß die Leute die Veranstaltung absagen. Schließlich ginge das in erster Linie zu Lasten des Publikums.
Aber meinen Unmut werde ich ja wohl zum Ausdruck bringen dürfen, zumal wir hier „Salto Postmortale“ am Start haben, eine szenisch-musikalische Umsetzung meiner Texte mit hervorragenden Sängern, Schauspielern und einer professionellen Jazz-Band und dem legendären Jochen Brauer.

Wie kommt das wohl rüber, wenn ich „Salto Postmortale“ bewerben lasse und mir dann jeder Dritte sagt: „Kenn ich schon, das macht bei uns immer der Herr Sowieso.“?

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    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. Oktober 2012

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    Ronilda
    11 Jahre zuvor

    Wenn man bedenkt, dass du neulich erst geschrieben hast, dass viele bei dir nach Lesungen fragen und es denen dann zu teuer ist, dir dein Fahrgeld und ein kleines Honorar zu zahlen, dann ist es natürlich ne billige Alternative das einfach selbst zu machen. Frechheit.

    Glückauf
    11 Jahre zuvor

    Du bist zu nett.
    Anwalt, fass!

    ein anderer Stefan
    11 Jahre zuvor

    das ist wirklich mal dreist. Von Urheberrechten scheinen diese Herrschaften noch nichts gehört zu haben.

    JJPreston
    11 Jahre zuvor

    *räusper* Intentional Barbra Streisand?

    nicht gern beim Namen
    11 Jahre zuvor

    Einstweilige Verfügung beantragen!?

    …und dann sind se noch zu blöd zum Schreiben. „Bei uns liegen sie richtig“, wer, die da hinten, umme Ecke?

    turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    10.- / 7.- / 5.- Euro Eintritt verlangen sie.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand Geld bezahlt, um Trötijudeldu-Musik anzuhören… *duck*

    Matthias
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Wahrscheinlich wird das eine sehr schöne Veranstaltung. Diese Kombination stelle ich mir sehr schön vor.
    Aber es bleibt dieses Geschmäckele.

    DerInderInDerInderin
    11 Jahre zuvor

    Unverschämtheit..

    sophie
    11 Jahre zuvor

    Dreist und frech, so was.

    Matze65
    11 Jahre zuvor

    Die Meinung ist weit verbreitet:
    Ich hab‘ das Buch doch gekauft, also darf ich daraus auch vorlesen.
    Sinngemäß das Gleiche:
    Ich hab‘ die CDs gekauft, also darf ich die Musik auch auf dem Dorffest dudeln lassen. Wieso GEMA? Sind doch gar keine Raubkopien!

    Frag‘ mal bei „Wer weiß was“ danach, was man so darf und was nicht – gefühlte 90% der Antworten beginnen mit „Ich denke mal…“ und nach dem Lesen möchte man antworten: „Eben nicht!“

    Die Grenze zwischen Unwissenheit und Ignoranz ist fließend…

    Matthias
    11 Jahre zuvor

    Wir hatten im November Werg. Jahres eine Veranstaltung mit Texten von Peter Wilhelm und ich hatte vorher gefragt. Ich habe eine sehr liebenswürdige und nette Antwort bekommen. Obwohl auch wir Eintritt für unser Jugendkulturzentrum verlangt hatten, hat er kein Honorar oder so etwas in der Art gefordert, sondern uns veil Glück und Erfolg gewünscht.

    Es geht problemlos, man muss nur fragen!

    Astrid
    11 Jahre zuvor

    Manchmal frage ich mich ob manche Leute echt einfach nur unbedarft und unwissend sind….oder doch nur kackedreist.

    MiniMoppel
    Reply to  Astrid
    11 Jahre zuvor

    Ich vemute eher Letzteres. Immerhin betreibt Herr Pfeifenberger solche Veranstaltungen zumindest halb-professionell.

    11 Jahre zuvor

    Um mal aus Sicht des Theaters zu sprechen: solche Veranstaltungen werden tatsächlich immer beliebter. Wir (das Wasgau-Theater) haben diesen September auch eine Geschichte – dank TOM’s freundlicher Genehmigung – vorlesen dürfen und haben auch bei der Veranstaltung selbst darauf dankend hingewiesen. Als rein ehrenamtlicher Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit und ohne Subvention sind wir auf solche „Autorengeschenke“ angewiesen. Eine Veranstaltung mit drei Kurzgeschichten als Vorprogramm oder Benefizabende sind ansonsten nicht bezahlbar. Deshalb fragen wir VORHER an – wenn es keine Genehmigung gibt, wird auch NICHT vorgetragen. Ich will natürlich nicht die vorgehensweise dieser „Kollegen“ rechtfertigen. Ein Autor lebt von „Schreiben und Verkaufen“. Das ist klar. Bei reinen Autorenveranstaltungen oder z.B. Kabarettabenden wird das natürlich auch entsprechend bezahlt oder – so ist es oft für alle Beteiligten am profitabelsten – mit einer Prozentualen beteiligung vom Eintrittspreis beglichen. Wir rechnen i.d.R. 80% des Eintrittspreises als Abgabe für den Autor. Die restlichen 20% verbleiben bei uns für die „WSW“-Kombi — Werbung, Strom, Wasser. Einen Verdienst haben wir hierbei so gut wie gar nicht – es wird kostendeckend gearbeitet. Der… Weiterlesen »

    Tzosch
    11 Jahre zuvor

    Bin gespannt wie es weitergeht. Sagen die jetzt ab? Aktuell wird der „Event“ noch beworben.

    11 Jahre zuvor

    Dreist. o.O

    BlackBaron
    11 Jahre zuvor

    Da ist sie schon wieder, diese Geldgeilheit von Tom. Gönnt kleinen Künstlern nicht den Dreck unter den Nägeln, den sie durch ihre harte und ideenreiche Arbeit sich dorthin geklaut äähh gekratzt haben….. Dies nur um den Trollen die Beschwerden in den Mund zu legen, dann brauchen sie nicht drüber nachdenken und können es gleich übernehmen. Ich finde es dreist und schade, dass nicht wenigsten Kontakt aufgenommen wurde. Auch das Konzept wurde von Tom hier ja schon einmal vorgestellt und somit wird selbst diese Idee geklaut. Tom hat immer wieder seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Unterstützung betont und gezeigt, somit ist es unverständlich, warum er hier übergangen wird. Ich hoffe die Veranstalter lesen hier mit und melden sich und stellen es klar und machen es vor allem wieder gut. Ach ja, jetzt bitte nicht damit kommen, es wäre ja auch kostenlose Werbung für seine Bücher. Auch diese bedürfte erst einmal seiner Zustimmung, z.B. ob er in einem bestimmten Umfeld Werbung haben möchte. Noch ein Achja: Auch bedenken, dass ein Autor von seinem geschrieben Wort lebt, solche… Weiterlesen »

    11 Jahre zuvor

    Das Hauptproblem sehe ich hier in einer (autorisierten) Veranstaltung, die Tom selbst organisiert. Da ist ja nicht nur das Buch geklaut, die Idee genauso.

    Salto Postmortale ist von Tom vor geraumer Zeit ja mal angekündigt worden. Da ich davon ausgehe, dass dieser Piepenheini hier mitliest, wurde also auch die Idee für die Veranstaltung an sich geklaut.

    Und offenbar „in billig“ – Tom liefert den Ferrari, wer da hingeht, bekommt den Trabbi und sagt „hab ich schon gesehen“.

    Viel frecher geht nicht mehr.

    MsTaxi
    11 Jahre zuvor

    Kann man wirklich nur als eine Sonderform organisierter Kriminalität ansehen. Ich habe mal den Veranstaltungsort dieser „Lesung“ gegoogelt. Da passen 120 Leute in den Saal, das ist jetzt keine unautorisierte Lesung vor irgendeinem Kirchengemeindenachmittag mehr, wo sich irgendeine Zwirnsaumer-Nüsselmief an TOMs Texten vergreift, hier handelt es sich um knallhartes Geschäft.

    Irgendwer sollte mal in das Gästebuch schreiben und auf den heutigen Blogeintrag hier hinweisen, damit auch mal klar wird, welche Geisteskinder da auftreten *fiestlächelt*

    turtle of doom
    Reply to  MsTaxi
    11 Jahre zuvor

    In deren Gästebuch wurde schon seit längerem kein Spam mehr erlegt und der Verwertung zugeführt.

    Vielleicht fährt TOM selber hin und hält eine vom Veranstalter nicht autorisierte Lesung der Leviten…

    Chris
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    …das wäre super – TOM als „unautorisierter“ Überraschungsgast 😉

    Nur halt leider nicht der kürzeste Weg !

    Chris
    11 Jahre zuvor

    klar, das mal einfach zu machen ohne TOM zu fragen ist schon ziemlich dreist und gehört sich nicht.

    Aber die Veranstaltung findet in Österreich statt – hat da mal jemand gecheckt, ob es dort RECHTLICH möglich ist so was zu machen. Andere Länder – andere Sitten !

    Ich denke auch, dass man wenig dagegen machen könnte, wenn z.B. Onkel Kim in Nordkorea TOM’s Bücher so gefallen würden, dass er eine koreanische Übersetzung auf den dortigen Markt bringt…

    Matthias
    Reply to  Chris
    11 Jahre zuvor

    Urheberrecht ist Urheberrecht. Ob man es dann auch durchsetzen kann, ist eine andere Frage. Aber Österreich ist nicht Korea.

    Martin
    Reply to  Matthias
    11 Jahre zuvor

    Wobei es da um Kärnten geht. Das ist ein Sonderfall. Da wird auch ein Landeshauptmann der alkoholisiert einen Autounfall hatte und dabei gestorben ist wie ein heiliger verehrt…

    DafürKommIchInDieHölle
    Reply to  Martin
    11 Jahre zuvor

    Dabei ist dessen wahre Todesursache doch allgemein bekannt: Er war zu weit rechts. *doppeldeut*

    turtle of doom
    Reply to  Chris
    11 Jahre zuvor

    Österreich kennt eine freie Verwendung und Verwertung von einzelnen Texten, solange es sich um Aufsätze zu politischen, wirtschaftlichen und religiösen Tagesfragen handelt. Auch können z.B. politische Reden grundsätzlich frei weiterverbreitet werden.

    Ansonsten steht auch nur dem Urheber das ausschliessliche Recht zu, sein Werk vorzutragen oder aufzuführen, oder es vortragen oder aufführen zu lassen.

    Nanny Ogg
    11 Jahre zuvor

    Warum sollte man das Urheberrecht nicht auch in Österreich durchsetzen können? Eine gesalzene Abmahnung fände ich durchaus gerechtfertigt – irgendwann ist mal Schluss mit lustig, bei aller Gutmütigkeit. (Nachlass gewähren kann man immer noch…)

    Sehr ironisch finde ich übrigens den Copyright-Hinweis am Ende der Seite des Veranstalters. Sorry, grad wenn ich öffentliche Gelder bekomme, muss ich mich an geltendes Recht halten…

    Cliff
    Reply to  Nanny Ogg
    11 Jahre zuvor

    Tja, aber gerade Vereine, die öffentliche Gelder bekommen, gehen sehr leichtfertig mit dem geistigen Eigtentum anderer um, wie ich aus eigener Anschauung (arbeite im sozialen Bereich) weiß. Die Argumentation geht etwa so: „Wie, um Erlaubnis fragen? Wir sind gemeinnützig, da dürfen wir das doch!“

    Nein, dürft ihr eben nicht! Und vor allem sollte es der von euch vielbeschworene „Anstand“ gebieten, wenigstens mal zu fragen.

    Wobei ich übrigens für eine eher großzügige Auslegung des Urheberrechts bin, also selber nicht fragen würde, wenn ich mal einen Absatz oder auch ein ganzes kleines Kapitel aus einem Buch vorlese. Dafür würde ich aber den Buchtitel und den Autor erwähnen. Wer mich dann wegen kostenloser Werbung abmahnt, hat’s verdient, an entsprechender Stelle in diesem schönen weiten Netz bloßgestellt zu werden.

    Aber ein ganzes Veranstaltungskonzept zu klauen und sich dreist am Werk eines anderen zu bedienen, das geht gar nicht!

    giff
    Reply to  Nanny Ogg
    11 Jahre zuvor

    Das Urheberrecht in Österreich wird hier duchgesetzt!!!

    Denn wie ich gerade oben geschrieben habe, läft das Urheberrecht in Österreich über AKM (Autoren- Komponisten- und Musikschutz) und diese bekommen auch Geld dafür, welches dann an den Autor weiter geht!

    Wenn der Autor nicht will, dass das Buch vorgetragen wird, darf er das Buch nicht veröffentlichen!
    Ich kann doch auch nicht, wenn ich bei einer Veranstaltung musik abspiele, jeden Komponisten um Erlaubnis Fragen!!!
    (soweit das Recht aus Österreich)

    Hinweis vom Kommentarhausmeister: Dieser Kommentar wurde von der gleichen IP-Adresse abgegeben, die kurz zuvor Herr Pfeifenberger verwendet hat. Da kommt jemand also hier in pöbelnder Absicht unter falschem Namen noch mehrfach vorbei. Die meisten Kommentare dieser Sorte habe ich gelöscht und nur die zum Verständnis wichtigen stehen lassen.

    Erich Pfeifenberger
    11 Jahre zuvor

    Sehr geehrter Herr Wilhelm! Es tut mir sehr leid! Das Letzte was ich mit dieser Veranstaltung erreichen wollte, Sie in irgendeiner Art und Weise zu treffen bzw. zu kränken. Ich bin, wie der Rest meiner Familie, von Ihren Texten fasziniert und plane schon seit zwei Jahren diese Texte den Menschen näherzubringen. Ich habe Ihre Bücher bereits mehrfach weiterempfohlen und auch des öfteren als Geschenk verwendet. Weiterempfehlen möchte ich Ihre Werke auch mit unserer Veranstaltung am heutigen Allerheiligenabend. Diese Veranstaltung wurde ordnungsgemäß bei AKM (Autoren- Komponisten- und Musikschutz) gemeldet, dass man eigentlich davon ausgehen kann, dass Sie, die Ihnen zustehenden, Tantiemen erhalten werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund müssen wir bei derartigen Veranstaltungen auch einen entsprechenden Eintritt einheben. Es werden bei Kulturveranstaltungen in unserer Gegend ständig, und nicht nur von meiner Person, Texte vorgetragen und Lieder gesungen, ohne den Urheber dezidiert um Genehmigung zu bitten. Es wäre viel zu aufwändig, vielmehr wird davon ausgegangen, dass dies mit der Anmeldung und und nicht gerade kostengünstigen Bezahlung bei AKM erledigt ist. Dass es ein Akt der Höflichkeit gewesen… Weiterlesen »

    Undertaker_TOM
    Reply to  Erich Pfeifenberger
    11 Jahre zuvor

    Da Sie die private Mailkommunikation nun hier öffentlich machen, möchte ich meinen Lesern meine Antwort auch nicht vorenthalten: Sehr geehrte Frau Pfeifenberger-Lamprecht, herzlichen Dank für Ihre Mail. Es freut mich zunächst einmal grundsätzlich, daß Ihnen meine Werke gefallen. Dennoch müssen Sie, bevor Sie fremde literarische Werke aufführen, vorlesen oder sonstwie verbreiten, die Genehmigung des Rechteinhabers einholen. Eine Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM ist witzlos, da die AKM ausschließlich musikalische Darbietungen abrechnet und literarische Autoren grundsätzlich damit nichts zu tun haben. Es geht auch nicht darum, ob ich als Autor einige Euro „Tantiemen“ von einer Verwertungsgesellschaft erhalte, sondern man kann nicht einfach das Werk eines Autoren hernehmen und zur Aufführung bzw. Vorführung bringen. Es wäre also mitnichten nur ein „Akt der Höflichkeit“ gewesen, mich „in Kenntnis zu setzen“, Sie dürfen schlicht und ergreifend eine solche Veranstaltung nicht durchführen. Das ist nach deutschem, wie österreichischem Recht einfach nur verboten. Man kann nicht einfach eine Veranstaltung bei einer Musik-Verwertungsgesellschaft anmelden und dann glauben, die Nutzung von literarischen Werken sei ebenfalls einfach mal so mit abgegolten. Durch solche… Weiterlesen »

    turtle of doom
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    „Da die AKM aufgrund einer Vereinbarung mit der LIME (Literarische Verwertungsgesellschaft) auch die Einhebung der Tantiemen für den öffentlichen Vortrag literarischer Werke (Lesungen) vornimmt, sind gegebenenfalls auch diese Sprachwerke auf den Programmen zu notieren (Ausnahme: wenn ausschließlich aus eigenen Werken vorgelesen wird).“

    http://www.akm.at/Programm-Meldung/Fragen_und_Antworten/

    Auch wenn das legal wäre – für mich passt das nicht zur Selbstdarstellung von Erich und Hemma Pfeifenberger, regelrechte Fans von TOM und seinem Bestatterweblog zu sein.

    Lenno
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Trotzdem müsste Tom bei der einen oder anderen österreichischen Gesellschaft Mitglied sein. Bleibt die Frage, ob man durch das einfache Anmelden bei so einer Gesellschaft wirklich das Recht hat, dann einfach die Werke zur Aufführung zu bringen.

    turtle of doom
    Reply to  Lenno
    11 Jahre zuvor

    Hmm, die GEMA verwaltet schliesslich die Verwertungsrechte der weltweiten Musik, solange sie in D aufgeführt wird. Da muss Eddie Vedder aus Seattle wohl kein Mitglied bei GEMA sein.

    Ich finde grad keine Quelle, aber die Verwertungsgesellschaften sollten unter sich Verträge abgeschlossen haben…

    bob
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Sehe ich auch so, von der Verrechnung her sollte es kein Problem zwischen AKM/LIME und der entsprechenden deutschen Gesellschaft geben. Die Frage ist allerdings, ob man mit einer einfachen Anmeldung auch schon die Aufführungsrechte erwirbt. Würde ich eigentlich bezweifeln, denn sonst könnt ich mir ja auch einfach eine DVD bei Amazon kaufen, die Aufführung anmelden und dann Kino-Vorführungen machen.

    Bernd
    Reply to  Lenno
    11 Jahre zuvor

    Also bei Musik ist es so.

    Ich melde eine Veranstaltung an, z.B.: Disko, und muss dann bezahlen. Die Künstler muss ich nicht extra ansprechen.

    Aber damit das so funktioniert muss der Künstler selbstverständlich Mitglied in der Verwertungsgesellschaft sein und damit auch die „Vermarktungsrechte abgegeben haben.“

    Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Ach so, die Verwirrung um die Namen in meiner Antwort geht darauf zurück, dass die Mail von einer Frau kam, aber von einem Mann unterzeichnet wurde.

    turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    giff, warum die Aufregung, dazu noch mit mehrfachen Ausrufezeichen?

    Lassen wir doch TOM sowie Herr und Frau Pfeifenberger die Sache klären. Auch wenn die Aufführung rechtlich in Ordnung wäre, zeugt die Vorbereitung doch von schlechtem Geschmack. TOM hätte die Veranstaltung nach einer rechtzeitigen Anfrage sicherlich unterstützt, aber vermutlich nicht mit einer kostenlosen Anwesenheit und dem Mitbringen eines Pausenclowns und einer Kiste Sekt.

    Auch wenn die Veranstaltung Werbung für das Buch sein soll – ist eine freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem Autoren aber nicht auch Werbung für den Veranstalter?

    P.S.: Im Gästebuch des Veranstalters findet sich nun eine Erklärung eines Literaturagenten, der die Veranstaltung vorläufig untersagt.

    Designierter Komposti
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Ich glaube, was Herr Pfeifenberger – oder wer auch immer als „giff“ seinen Rechner an dessen Alpenmodem geklemmt hat – nicht versteht, ist Folgendes: GEMA und AKM sind Mittler zwischen Künstlern und Veranstaltern. Diesen Mittlern gehören die Werke nicht, die bei ihnen gebucht werden. Damit sie im Namen der Künstler tätig werden und gegen ein Entgelt Aufführungen genehmigen können, müssen sie vom jeweiligen Künstler beauftragt sein, denn er ist zunächst alleiniger Rechtehinhaber: ihm gehört sein Werk. In Deutschland geht das über eine Mitgliedschaft bei der GEMA; selbst wenn das die AKM in Österreich anders organisert, muss sie auf irgendeinem Wege von TOM beauftragt sein. Es genügt nicht, dass Herr Pfeifenberger die AKM beauftragt, im Namen von TOM tätig zu werden. Wenn TOM sich nicht von einer Verwertungsgesellschaft oder einem anderen Mittler vertreten lässt, was nur er selbst entscheiden kann, geht das Honorar direkt an ihn, und die Rechte zur Aufführung gehen direkt von TOM an den Veranstalter, weil er sich und seine Rechte selbst vertritt. Der Veranstalter kann auch nicht zum VW-Händler gehen, dort den… Weiterlesen »

    turtle of doom
    Reply to  Designierter Komposti
    11 Jahre zuvor

    Gibt es kein Analog zur „GEMA-Vermutung“, wo davon ausgegangen wird, dass ein Werk sowieso durch die GEMA vertreten wird, ausser man beweist das Gegenteil?

    TOM hat all seine Blogbeiträge bei VG Wort registrieren lassen (ein älterer Beitrag erklärt, dass er immer wieder eine Excel-Tabelle mit den Titeln seiner Texte ausfüllen muss), und vielleicht ist das auch bei den Büchern so.

    Undertaker_TOM
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Davon kann gar keine Rede sein. Über 6.000 Artikel dort zu registrieren wäre eine für mich nicht zu stemmende Aufgabe.

    turtle of doom
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Dann hatte ich mich falsch an dies erinnert – sorry. Zwar bist du Mitglied bei VG Wort und jeder Aufruf deiner Blogbeiträge wird gezählt, aber für dich ist der Aufwand zu gross, um eine Vergütung zu erhalten.

    Sind die VG-Wort-Zählpixel mittlerweile wieder verschwunden, und die Rechte an deinen (neueren) Blogbeiträgen liegen wieder bei dir?

    Undertaker_TOM
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Ich habe mal eine zeitlang versucht sämtliche Blogbeiträge zu melden. Inzwischen mache ich das aber nur bei neuen und längeren. Alles andere rechtfertigt den Aufwand nicht.

    Mit den Rechten hat das gar nichts zu tun. Dein letzter Halbsatz ergibt keinen Sinn.
    Denn ich melde ja nur, daß ich etwas veröffentlicht habe. Die VG-Wort generiert aus ungeheuer vielen Quellen ebenso ungeheure Einnahmen. Durch das Melden bekomme ich ggfs. etwas von dem großen Kuchen ab.
    Für die Jahre 2009/2010, wo nur wenige Artikel gemeldet waren, waren das so an die 150 Euro.
    Vielleicht kommt da, wenn man viel meldet, auch mal ein Tausender raus.
    Aber der Topf ist begrenzt und je mehr Leute dort noch mehr Titel melden, umso geringer könnte die Ausschüttung im Einzelfall aussehen.

    Aber die Rechte an seinen Werken verliert man nicht.

    opatios
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Wenn man bei der VG Wort viel meldet, kommt da in der Tat schon eine durchaus nennenswerte Summe bei raus. War gerade erst kürzlich .

    opatios
    Reply to  opatios
    11 Jahre zuvor

    …beim Sash zu lesen.
    http://www.sashs-blog.de/wordpress/2012/10/28/rettungsanker-vg-wort/
    (falls der Link in meiner obigen Antwort doch noch dargestellt wird, diesen Zusatzkommentar bitte entfernen, lieber Hausmeister. Vielen Dank)

    turtle of doom
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Wegen Dieter Nuhr: Das würde ziemlich schnell den Ruf des Plagiators ruinieren. Nuhr macht ja keine Lesungen, sondern er ist Kabarettist.

    Bei einem unschuldigen und wehrlosen Buch – da kann man schnell davon ausgehen, dass da wohl eine Erlaubnis vorliegt. Ist ja nur ein Buch.

    Ein Werk öffentlich vorzutragen kann zwar sehr wohl über AKM/LIME abgegolten werden, aber das muss nicht heissen, dass noch andere Urheberrechte bestehen (z.B. eben das Konzept der Vortragung aus „Salto Postmortale“). Sich mit dem Urheberrecht zu beschäftigen ist kein Spass, besonders an einem Geburtstag…

    Designierter Komposti
    Reply to  turtle of doom
    11 Jahre zuvor

    Ein Werk öffentlich vorzutragen kann zwar sehr wohl über AKM/LIME abgegolten werden,

    Grundsätzlich ja, aber erst, nachdem der Künstler das grundsätzlich genehmigt. Wikipedia schreibt zum Thema AKM:

    Die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (AKM) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind. (Hervorhebung von mir)

    Wenn Wikipedia Recht hat, müsste TOM Mitglied bei GEMA oder AKM sein, damit man bei AKM seine Texte buchen kann. Ansonsten würde die AKM Rechte verhökern, die sie gar nicht hat und allein bei TOM liegen (bzw. bei Peter Wilhelm).

    Designierter Komposti
    Reply to  Designierter Komposti
    11 Jahre zuvor

    sorry, das Zitat aus Wikipedia endet natürlich bei „Mitglied sind.“

    MsTaxi
    11 Jahre zuvor

    Ich find es einfach ziemlich ka…dreist, nach der Enttarnung noch hierher zu kommen und den Versuch zu unternehmen, TOM (und die Bestatterblogleser) für dusslich zu verkaufen.

    Huch, aber von dem Blog hier (und somit von TOMs eigener Aufführung) will man dann plötzlich nie was gewusst haben.

    Ja, nee, is klar, ich bin so doof und glaub‘ das gleich.

    turtle of doom
    Reply to  MsTaxi
    11 Jahre zuvor

    Der Schreibstil in der Antwort von Herrn Pfeifenberger erinnerte mich jedenfalls an eine jüngere Person, und ich dachte an eine Antwort im Auftrag von Herrn Pfeifenberger.

    Dies vorausgesetzt finde ich es normal, dass seine Tochter unter „giff“ hierherkommt und schreibt.

    Roswitha
    11 Jahre zuvor

    Ach ein Geburtstag? Dann herzlichen Glückwunsch auch von mir!

    Es zeugt von großer Güte und Gelassenheit, wie Sie das hier wieder durchgestanden haben.
    Einfach nett, wie Sie den Leuten in Österreich eine Brücke gebaut haben.

    Sollen die heute Abend schön was aufführen, jetzt haben die ja Ihren Segen 🙂

    giff
    11 Jahre zuvor

    Sehr geehrter Herr Wilhelm!

    Ich möchte mich hiermit vielmals bei Ihnen entschuldigen dass ich mich im Ton meiner Kommentare vergriffen habe.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Johannes Pfeifenberger

    PS: Alles Gute zum Geburtstag, es tut mir leid ihren Geburtstag gestört zu haben!

    idriel
    11 Jahre zuvor

    Das Waasgau-Theater….? Comicfreak, das warst du doch, gibs zu! 😉




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