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Frag den Bestatter

Trauerfeier in Dom oder Kathedrale?

muensterHallo Herr Wilhelm,

erst einmal vielen Dank für ihre herrlichen Texte, die ich seit Jahren gerne verfolge (schöne Grüße an meinen Vater, der mich drauf gebracht hat). Heute ist, während ich mit diverser Verwandtschaft durch unsere Stadt spaziert bin, die Frage aufgekommen, wie man es eigentlich anstellt, in einer Kathedrale betrauerfeiert zu werden. Muss man unbedingt Bischof oder Präsident oder sonst eine Art von Großkopfertem sein? Stellt man sich hinten an oder verstirbt, wenn gerade einmal etwas frei ist? Oder ist der Andrang so gering, dass man seinen Bischof einfach mal freundlich fragen sollte?

Wir hatten dann überlegt, ob der Dom nur denjenigen zur Verfügung steht, die in der Nähe wohnen, aber ich habe gemutmaßt, dass Kathedralen gar keinen eigenen Pfarrbezirk haben, sondern eben dem ganzen Bistum gleichviel zur Verfügung stehen. Hat man, so man denn einer über Kathedralen verfügenden Konfession angehört, womöglich sogar ein Anrecht auf Dombenutzung? In der Praxis bestimmt nicht, aber vielleicht gibt es so etwas in den Untiefen des Kirchenrechtes ja zumindest theoretisch … Wir beabsichtigen eigentlich auch nicht, uns selbst dort zu verabschieden, aber einfach aus Neugier wäre es schön, wenn Sie uns aufklären könnten, so Sie denn darüber Bescheid wissen.

Freundliche Grüße,
L.

Ich muß offen gestehen, daß ich keine Ahnung habe.
Normalerweise findet die Totenmesse in der Kirche statt, zu deren Sprengel man gehört.
Ob man besonders prominent sein muß, um nun auch in Dom oder Kathedrale befeiert zu werden, kann ich nicht sagen.
Immerhin wurde Hannelore Kohl, die eigentlich in Ludwigshafen-Oggersheim wohnte, im Dom zu Speyer ihrer Trauerbefeierung unterzogen.

Auch für die Opfer von Katastrophen werden oft gemeinsame Trauerfeiern in großen Kirchen abgehalten. Ob das dann etwas mit der großen Zahl der Trauergäste zu tun hat, kann ich nur mutmaßen.

Bestimmt gibt es da irgendwelche kircheninternen Spielregeln, wer wo gefeiert werden darf.
Vielleicht ist es aber auch einfach nur so, daß man fragen und die Messe bezahlen muß.

Ich gebe die Frage in die Runde weiter, vielleicht kennt sich unter den Leserinnen und Lesern jemand da besser aus.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 1. Juli 2015

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Sebastian
8 Jahre zuvor

Nun ich nehme mal an die liebe Frau Kohl wurde im Speyrer Dom „befeiert“ weil es uns in Lumpehafe schlichtweg an einem Dom mangelt.

Reply to  Sebastian
8 Jahre zuvor

@Sebastian: Das ist uns klar. Es beantwortet aber nicht die Frage, warum Frau Kohl ihre Trauerfeier nicht in irgendeiner Kirche in Luxhafe (Sprechweise meines Gemüsehändlers aus der Türkei) hatte.

Beatrix
8 Jahre zuvor

Zu jeder Kirche gehört eine Kirchgemeinde, deren Angehörige dann in der Kirche die entsprechenden Feiern durchführen können. Ein Dom ist ja auch „nur“ eine Kirche.
Meine Nichte hatte dieses Jahr im Dom von Turku ihre Konfirmation, weil die deutschsprachige Gemeinde dort zugeordnet ist…

Reply to  Beatrix
8 Jahre zuvor

@Beatrix: Auch das ist alles richtig.
Ein Dom kann Pfarrkirche einer Gemeinde sein.
Nun ist Dein Fall aber ein besonderer. Denn Deine Tochter gehört zur deutschsprachigen Gemeinde in Turku/Finnland und ist eben einer Gemeinde bzw. Kirche zugeordnet.

Wir wissen, daß in Kathedralen auch Trauerfeiern stattfinden, dort kann ja auch geheiratet und konfirmiert werden.

Die Frage ist aber genau anders herum:
Kann ich beispielsweise, wenn ich zur Gemeinde St. Nüsselschweif gehöre, auch statt in der Pfarrkirche St. Nüsselschweif meine Trauerfeier im Kölner Dom bekommen.

Was muß man tun, bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man in einer Kathedrale oder in einem Dom eine Trauerfeier bekommt.

Aus Deiner durchaus richtigen Zuschrift können wir jetzt nur lernen: Wenn man zur evangelischen-deutschen Gemeinde im finnländischen Turku gehört, kann man u.U. seine Trauerfeier im Dom zu Turku bekommen.
Es ist aber wahrscheinlich nur für die wenigsten eine Option, erst Mitglied dieser Gemeinde zu werden, um diesen Dom dann als Ort der Trauerfeier zu haben.

Beatrix
Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
Ich wollte damit nur ergänzen, dass man nicht selbst „berühmt“ sein muss, um eine Feier in einem Dom haben zu können 😉

Klarry
Reply to  Beatrix
8 Jahre zuvor

@Beatrix:
Nein, nur eine „Minderheit“ vor Ort 😉

Micha I
8 Jahre zuvor

ich denk, wenn man genug rascheln lässt………… (money money……)

Micha I
Reply to  Micha I
8 Jahre zuvor

in der Gemeinde, zu der meine Mutter gehörte, wurde auch das Requiem abgehalten. Vom Stuhl gefallen bin ich fast, als ich hörte, dass das extra Geld kostet….. ähm hallo? Wozu dann Kirchensteuer, wenn ich jede Dienstleistung extra zahlen muss.

melancholia
Reply to  Micha I
8 Jahre zuvor

@Micha I:

War das Requiem die Trauerfeier / Verabschiedung oder die „Seelenmesse“ nach dem Begräbnis? Offensichtlich gibt es regional große Unterschiede.

Unseren österreichischen Kirchenbeitrag verstehe ich mehr als Mitgliedsgebühr, die mir ein katholisches Begräbnis garantiert.

Für eine hl. Messe, bei der für Verstorbenen xy besonders gebetet wird, (Messintention) beträgt das sog. Messtipendium aktuell 10-12 Euro.

melancholia
8 Jahre zuvor

Kleiner Exkurs:
Ich ziehe jetzt ganz frech eine Parallele zu kirchlichen Trauungen. Viele Hochzeiten finden in besonders romantischen usw. Kirchen statt, im Fall einer Freundin sogar in einem anderen Bundesland.
Sie stammt aus Gemeinde A, 300 km entfernt. Wünschte sich den netten Priester aus Pfarre B. Die Trauung in S., einem winzigen Kirchlein mit Blick auf den Wörthersee. Extrakosten – null, nur etwas mehr Papierkram.
Verona Pooth hat übrigens im Wiener Stephansdom geheiratet.

Daher vermute ich, dass es auch für eine Trauerfeier möglich ist, einen Dom zu „buchen“.
Wenn man nicht zur Dompfarrgemeinde gehört, ist es wohl eine Frage des Terminkalenders der Domkirche und guten Willens des Dompfarrers.

Ich werde mich zusätzlich demnächst erkundigen, ob es für Österreich derartige Bestimmungen gibt.

Boandlgramer
8 Jahre zuvor

Also, bei uns ist das so, dass in einer Kirche egal ob ev. oder kath. nur Personen dort aufgebahrt werden, wenn sie ein Pfarrer bzw. Pastor waren.
Wir haben aber auch eine Kirche, (kath.) in der eine Aufbahrung während der Trauerfeier (Requiem) möglich ist. Und dass für jeden kath. Bürger innerhalb der Pfarrgemeinde.
Es ist aber nur diese einzige Kirche in der man es darf.
Normalerweise ist es gang und gäbe dass in einer Kirche egal ob Pfarrkirche oder Dom,
nur Priester bzw. Bischöfe dort aufgebahrt werden dürfen. Die Trauerfeiern dürfen dort für jeden Bürger gehalten werden, aber eben ohne Aufbahrung.
Ein Requiem in einem Dom z.B. sind eher selten, da für die Pfarrgemeinde, die dortige Dompfarrei zuständig ist, d.h. die Dompfarrei hat ihre eigene Kirche in der Nähe des Doms.




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