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Vom Bestatter weggeschickt – Beerdigungsunternehmer lehnen Auftrag ab – Kommunen zahlen nicht

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Vom Bestatter weggeschickt – Beerdigungsunternehmer lehnen Auftrag ab – Kommunen zahlen nicht

Die Hinterbliebene war schon bei fünf verschiedenen Bestattern und jedes Mal wenn die Angehörige die näheren Umstände des Sterbefalls schildert, winkt der Bestatter ab und teil ihr mit, diesen Auftrag könne er nicht übernehmen.
Größenwahnsinn? Finanziell zu satt? Mitnichten!

Die Angehörige hat dem Bestatter erklärt, sie könne die Bestattungskosten nicht bezahlen und es sei auch kein Vermögen da.

Zweiter Fall: Ein Rentner wird in seiner Wohnung tot aufgefunden und eine Nachbarin erscheint beim Bestatter um wenigstens die allernotwendigsten Dinge zu regeln.
Auch hier ist kein Geld da und auch hier lehnt nicht nur der erste Bestatter ab, sondern auch drei oder vier weitere.

Wie kommt es zu diesen Entscheidungen auf Seiten der Unternehmer?

Die Bestatter sind keineswegs hartherziger geworden, im Gegenteil! Viele Kollegen erklären mir im persönlichen Gespräch, daß sie diese Aufträge sehr gerne annehmen würden, es aber einfach aus wirtschaftlichen Gründen nicht können.
Das sieht ein bißchen anders aus, wenn irgendjemand, sei es ein Angehöriger oder ein Bekannter, wenigstens signalisiert, für die Kosten in angemessenen Raten aufzukommen.
Aber in all diesen hier geschilderten Fällen ist kein Geld da und somit kommt der Teufelskreis in Gang.

Angenommen der Bestatter würde, wie es bisher immer nahezu problemlos möglich war, in beiden oben geschilderten Fällen den Auftrag annehmen. Dann müßte derjenige, der beim Bestatter erscheint auch den Auftrag unterschreiben. Damit müßte er letztlich dann auch für die Kosten einstehen.
Bisher war es möglich, die Angehörigen direkt zum Sozialamt zu schicken und klären zu lassen, ob da eine Übernahme der Bestattungskosten in Frage kommt.
Daß der Bestatter dann unter Umständen 6 bis 12 Monate auf sein Geld warten mußte, daran hatten sich die Bestatter, wie alle Dienstleister, die für Kommunen arbeiten, schon gewöhnt.

Aber heute kommt hinzu, daß die Behörden oft anfangen, nach weiteren Angehörigen und möglichen Bestattungspflichtigen zu suchen und dann kann es vorkommen, daß sich herausstellt, daß es da noch irgendwo einen Sohn gibt, in Regensburg soll er wohnen oder in Hamburg, jedenfalls weiß man, daß er Koch ist oder Schiffskapitän. So lange aber nicht genau geklärt ist, wo der steckt und wieviel Geld er hat, zahlt die Sozialbehörde erst einmal gar nichts und der Bestatter guckt in die Röhre.
Das hat in Einzelfällen sogar schon dazu geführt, daß Leichen wochenlang „auf Eis“ gelegen haben und daß Urnen unbestattet jahrelang im Krematorium im Regal stehen.

Auf dem kleinen Dienstweg und nach gesundem Menschenverstand geregelt, lief das Ganze bislang so ab, wie oben bereits angedeutet:
Der Bestatter holt den Leichnam, führt eine einfache, ortsübliche und würdevolle Bestattungs vor, so wie es das Sozialgesetzbuch jedem zugesteht und schickt die Rechnung an die Sozialbehörde, bzw. gibt sie den Angehörigen/dem Auftraggeber zur Vorlage bei der Behörde.
Dann kam irgendwann das Geld. So nach dem Motto: Gottes Mühlen mahlen langsam, nur die Behördenmühlen mahlen langsamer, aber auch gründlicher.
Das bedeutete, letztlich übernahm die Behörde das Inkassorisiko. Der Bestatter wurde nach vielen Monaten bezahlt, die hoheitlichen Friedhofsgebühren und Nebenkosten ebenfalls.
Die Behörde holte sich dann das Geld bei einem der Verwandten wieder. Gelang das nicht, dann blieb sie auf den Kosten sitzen, aber dann war sie ohnehin für die Bezahlung zuständig.

Angesichts knapper kommunaler Kassen wird aber nun das Kostenrisiko komplett auf den Bestatter abgewälzt und die Behördenleiter erklären beinahe deutschlandweit unisono, das sei ja schließlich das unternehmerische Risiko jedes Unternehmers. Da müsse es der Bestatter halt in Kauf nehmen, daß bei vier oder fünf angenommenen Sozialbestattungen 50-70% „Nieten“ dabei seien.
Der Witz: Die Behörden machen solche Sozialfälle oft erst zu finanziellen „Nieten“. Da genügt es schon, daß die Behörde feststellt, daß es den berühmten verschollenen Sohn irgendwo „im Süden“ gibt und teilt das auch dem Bestatter mit.
Nun müßte der Bestatter Detektiv spielen, diesen Sohn ermitteln und dann hoffen, daß der auch die Bestattungskosten übernehmen kann.

Noch toller: Die Behörden ermitteln Namen und Adresse des Angehörigen, geben diese Daten aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den Bestatter weiter. So nach dem Motto: Wir wissen zwar wo Kohle zu holen ist, sagen es Dir aber nicht.

Lustigerweise sieht die Geschichte bei kommunalen Bestattungsbetrieben angeblich vollkommen anders aus. Manche Kommunen unterhalten ja immer noch überflüssigerweise eigene Bestattungsbetriebe, die in direkter Konkurrenz zu den niedergelassenen Bestattern stehen. Zwar sind diese kommunalen Eigenbetriebe gesetzlich verpflichtet, eigenwirtschaftlich zu arbeiten und dürfen auch kommunal nicht quersubventioniert werden, jedoch sieht die Realität vollkommen anders aus. Oftmals haben diese Kommunalbestatter schon logistische Vorteile, die anderen Bestattern verwehrt bleiben, werden bei der Vergabe von Terminen und Plätzen bevorzugt und natürlich werden hier alle Sozialfälle seltsamerweise zügig und zu allseitiger Zufriedenheit abgewickelt.

Jeder Bestatter hat immer mal wieder Fälle, bei denen sich die Bedürftigkeit der Angehörigen erst hinterher ergibt, beispielsweise weil eine erhoffte Geldquelle doch nicht so ergiebig ist oder weil das vermutete Vermögen des Verstorbenen leider doch nicht genug hergibt.
Und jeder Bestatter hat auch solche Fälle, die auf lange Zeit oder gar Dauer unbezahlt bleiben.
Es kann aber nicht sein, daß die Behörden dieses Sozialrisiko komplett auf freie Unternehmer abwälzen.
Tatsächlich ist es doch so, daß die Sozialbehörde sowieso für die Bestattungsrechnung einstehen muß, wenn kein anderer das zahlen kann oder muß. Und wenn es da einen gibt, der es bezahlen kann und muß, dann hat doch die Behörde über die amtlichen Zwangs- und Eintreibungsmöglichkeiten viel mehr Möglichkeiten (und am Ende auch den längeren ((finanziellen)) Atem) um die Sache auszustehen.

Selbst bei einem gut gehenden Bestattungsgeschäft können 10-15 solcher unbezahlter Aufträge den gesamten Betrieb ins Wanken bringen.

In der Folge lehnen aber nun immer mehr Bestatter solche für sie riskant gewordenen Geschäfte von vornherein ab, so leid ihnen das auch tut und so leid ihnen die Angehörigen tun.
Aber kein anderer Handwerker würde unter solchen Umständen einen Handschlag tun.

Viele Bestatterkollegen sprechen sogar von Absicht und Willkür. Angeblich würden sich die Behörden hinter fast schon erfunden wirkenden möglichen Angehörigen und Bestattungspflichtigen verstecken, nur um die Verantwortung und Kosten vom Tisch zu haben.
Das scheint mir allerdings ein bißchen weit her geholt. Ein Kollege sagt aber: „Die haben den ganzen Behördenapparat hinter sich und wir kleinen Familienbetriebe sollen Detektiv spielen und übers Jahr 50.000 Euro in den Wind schreiben. Das können wir nicht, da kann ich nächstes Jahr zu machen.“


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Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Februar 2014 | Peter Wilhelm 5. Februar 2014

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17 Kommentare
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Bernd das Brot
11 Jahre zuvor

Heißt also im Zweifelsfalle, dass man seiner Bestattungspflicht gar nicht mehr nachkommen kann, richtig?
Soll der Sozialhilfeempfänger dann die Leiche in der Tiefkühltruhe lagern, oder wie stellen sich die Sozialbehörden das vor?

Reply to  Bernd das Brot
11 Jahre zuvor

Das heißt, daß die Sozialbehörde sich zuerst einmal bei dem Bestattungs- bzw. Zahlungspflichtigen kommunal selbstbefriedigt. Die Friedhofsgebühren, die sonstigen amtlichen Gebühren, alles das treibt man natürlich ein.
Der Bestatter soll dann sehen, wie er an seinen Teil der Rechnung kommt.

Manchmal ist nach der Bezahlung der o.g. Kosten auch für den Bestatter gar nichts mehr übrig.

11 Jahre zuvor

Nette Umschreibung für „help yourself“ *g*

Ich kann das von der anderen Seite des Tisches voll bestätigen. Es ist so, dass da wirklich geprüft wird mit dem Ziel, nicht zu zahlen.

Wenn man *irgendeinen* Grund findet, die Zahlung zu verweigern, wird das getan. Punkt. Aus. Ende.

Das heißt nicht, dass die Leute, die da arbeiten, alle herzlose Idioten sind. Den meisten dürfte das schlicht egal sein und den anderen geht das echt nahe, die leiden wie Hund, aber abgelehnt wird trotzdem.

Die Alternative sieht dann nämlich mal so aus, dass man sich für die Kosten, die man „verursacht“ irgendwann nämlich rechtfertigen darf. Und das ist nie hübsch.

ein anderer Stefan
11 Jahre zuvor

Es sollte doch aber auch für Sozialbestattungen rechtliche Regelungen geben, oder? Sprich, die Kommune ist doch die Behörde, die über die Einhaltung des Bestattungszwangs wacht und das auch ggf. durchsetzt. Dafür gibt es den schönen Begriff der Ersatzvornahme. Sicher ist dabei beabsichtigt, dass die Kommune sich das Geld beim Verpflichteten wiederholt. Wenn es aber nun mal keinen gibt oder er nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist, ist das halt das Pech der Kommune.
Das auf die Bestatter abzuwälzen, halte ich ehrlich gesagt für illegal.

ein anderer Stefan
Reply to  ein anderer Stefan
11 Jahre zuvor

Um das nochmal zu ergänzen: Unter den Voraussetzung kann man jedem Bestatter eigentlich nur raten, diese Fälle abzulehnen. Natürlich müssen die Kommunen sparsam sein (unter anderem deswegen, weil die Finanzierung schon lange nicht mehr stimmt, aber das ist ein anderes Thema), aber deswegen kann es nicht angehen, dass die Handwerker derart ausgenutzt werden.

Coffin Corner
11 Jahre zuvor

Wie doch neulich der Film vom WDR gezeigt hat:
Das Sozialamt übergibt den Fall irgendwann dem Ordnungsamt. Dieses ordnet die Verbrennung an und die Rechnung wird dann eingetrieben. Von den mutmaßlich Bestattungspflichtigen. Der Fall ist erledigt und die Weste bleibt sauber.

Wolfram
11 Jahre zuvor

Wenn es so ein kommunales Bestattungsunternehmen gibt, dann kann der niedergelassene UNternehmer die Sozialfälle ja gezielt dahin schicken…

davon abgesehen, der Staat, das sind wir… die Staatsdiener sollen also uns zu Diensten sein für uns arbeiten und nicht umgekehrt.

Reply to  Wolfram
11 Jahre zuvor

Ja. Früher waren die kommunalen Bestattungsunternehmer auch Behörde. Sie gehörten zur „Stadt“ wie die städtischen Büchereien, die kommunalen Freibäder, das Ordnungsamt und die Müllabfuhr. Das brachte ihnen viele Sonderrechte und Vorteile ein. Meiner Meinung nach haben sie auch heute nur wenig von den Privilegien abgegeben. Inzwischen sind das nur noch kommunale Eigenbetriebe. Also Wirtschaftsbetriebe wie die normalen Bestatter auch. Nur daß sie eben den Gewinn ins Stadtsäckl schieben und von dort auch ggfs. subventioniert werden, wenns mal nicht so läuft… (Das ist etwas komplizierter, als ich es hier jetzt so schreibe, aber im Prinzip ist es so.) Würde der Unternehmer nun alle etwas fraglichen Fälle, wo also die Angehörigen u. der Verstorbene vom Sozialamt leben/lebten, zum kommunalen Bestatter schicken, würden ihm auch die Fälle entgehen, in denen das Amt anstandslos und schnell zahlt. Vor allem würde sich das schnell herumsprechen und in der Stadt würde es wieder heißen, nur beim Kommunalbestatter sei es billig, weil da auch alle „Armen hingehen müssen“. Das ist nämlich eines der Vorurteile, gegen die die Bestatter ankämpfen müssen. Oftmals ist… Weiterlesen »

wilma
11 Jahre zuvor

Früher wurden die Verstorbenen gerne im Moor, Garten oder im Park vergraben, das sollte heutzutage in einer Nacht-un-Nebel-Aktion sicherlich auch noch möglich sein. Wer auf dem Lande lebt, hat dann noch die möglichkleit, seinen Verstorbenen als Kuh zu verkleiden und vom Abdecker mitnehmen zu lassen, … was bestimmt alles strafbar ist.
Guten Rutsch in die Grube, wünsche ich deshalb herzlichst allen.

Reply to  wilma
11 Jahre zuvor

Alles möglich, so lange keiner nach dem Verbleib dieses Menschen fragt.
Ehrlich? Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Menschen auf so eine Weise „verschwunden“ sind, die später einfach als vermißt gelten.
Wobei hier dann auch noch fraglich ist, inwieweit ein natürlicher Tod vorausgegangen ist…

Avarion
11 Jahre zuvor

Mir ist nicht ganz klar wie das ganze Konstrukt funktionieren soll. Selbst wenn der Handwerker den Zahlungspflichtigen finden sollte hat er doch keine Handhabe gegen den. Der Auftaggeber ist jemand anderes. Und wenn er ohne Auftrag gearbeitet hat ists doch noch schlimmer.

Es besteht zwischen dem Bestatter und dem Beerdigungspflichtigem nun mal keine Vertragsbeziehung.

Reply to  Avarion
11 Jahre zuvor

Hierüber hat es schon viele Gerichtsverfahren gegeben. Habe leider gerade kein passendes Urteil zur Hand. Wir gehen mal davon aus, daß es kein kommunales Bestattungsunternehmen gibt, sondern nur ganz normale Bestatter. Wenn da nun jemand verstirbt und jemand, der nicht zum Kreis der Bestattungspflichtigen gehört, erteilt den Bestattungsauftrag, dann tut er ja etwas, was getan werden muss. Man kann den Toten nicht unbestattet lassen und manche Landesbestattungsgesetze schreiben bestimmte Fristen (z.B. acht Tage) vor, innerhalb derer die Bestattung zu erfolgen hat. Was soll man auch sonst machen? Es ist in diesem Fall natürlich das unternehmerische Risiko des Bestatters, wenn er von Herrn XYZ einen solchen Auftrag annimmt. Aber immerhin hat der Bestatter nun Herrn XYZ als Auftraggeber. Herr XYZ kann sich aber nun darauf berufen, daß er in Wirklichkeit nicht bestattungspflichtig ist und quasi (wir nennen es mal unamtlich so) im Rahmen der Nothilfe gehandelt habe. Die Kosten müssen dann die wirklich Bestattungspflichtigen bzw. das Sozialamt übernehmen. In einem neueren Artikel im Bestatterweblog geht es um die Übernahme der Kosten und die Höhe. Hier gilt… Weiterlesen »

Mela
11 Jahre zuvor

Und was passiert dann mit dem Verstorbenen?
Nehmen wir mal an, es ist kein Verwandter bekannt, ein Nachbar bemerkt den Verwesungsgeruch, er alarmiert die Behörden, die Bestatter weigern sich, den Auftrag anzunehmen, weil die Finanzierung nicht geklärt ist.
Der Tote bleibt wohl kaum in der Wohnung.
Einen kommunalen Bestatter gibt es nicht in der Gegend, die ortsansässigen meutern, ich verstehe nicht wie das in der Praxis funktionieren soll.

ein anderer Stefan
Reply to  Mela
11 Jahre zuvor

Berechtigte Frage. Ein toter Mensch liegt in der Wohnung. Kein Bestattungspflichtiger in Sicht. Die Behörden rufen Bestatter xy an, um den Toten abzuholen und ins Leichenschauhaus (oder wohin auch immer) zu bringen. Dann wäre die Behörde dafür (und genau dafür) Auftraggeber. Ich denke, da wird es Verträge mit den Bestattern geben, die das regeln. Wenn nicht, und die Behörden weigern sich, zu zahlen, bleibt der Handwerker entweder auf den Kosten sitzen oder muss sie einklagen.

Wie die Leiche dann aus der Kühlkammer ins Grab kommt, ist eine ganz andere Frage. Das sind glaube ich die Fälle die Tom oben meinte.

Reply to  ein anderer Stefan
11 Jahre zuvor

In diesem Fall ist alles klar. Die Behörde, die den Bestatter beauftragt hat, kommt auch für die Kosten auf. Nehmen wir an, es gibt in dieser Stadt so etwas wie Polizeiabholungen und ein Bestatter hat einen Vertrag mit der Polizei bzw. der Kommune. Er holt dann also den Verstorbenen und legt ihn in die Kühlung. Dafür wird er früher oder später eine vertragsgemäße Bezahlung erhalten. Wenn nun kein Angehöriger willig oder auffindbar ist, wird die Ortspolizeibehörde, das Ordnungsamt o.ä. die zwangsweise Bestattung von Amts wegen beauftragen. Gibt es kein kommunales Bestattungsunternehmen, und das ist ja glücklicherweise in den meisten Städten so, dann wird die Kommune einen Bestatter beauftragen, der dann auch wiederum von der Kommune als Auftraggeber seine Kosten ersetzt bekommt. Zumindest ich habe mich nie auf solche Geschäfte eingelassen, daß die Kommune die zwangsweise Bestattung durch mich beauftragt hat und mir dann im Nachgang einen Zettel mit dem Namen irgendeines Zahlungspflichtigen präsentierte. Nee, nee, Geld kommt vom Auftraggeber, also von der Stadtverwaltung und die können es sich als Behörde dann beim Mann vom Zettel… Weiterlesen »

Reply to  Mela
11 Jahre zuvor

@mela: Nee, nee, da hast Du natürlich Recht mit Deinem Einwand und ich habe das vielleicht nicht deutlich genug erklärt.
Wenn die Kommune dem Bestatter den Auftrag erteilt, wird er den Auftrag auch nicht ablehnen, denn dann hat er ja einen Auftraggeber.
Es geht um die Fälle, in denen sonstwer die Bestattung beauftragt und sich „unterwegs“ dann erst herausstellt,daß eigentlich gar kein Geld da ist.

Fast Abgezockt
11 Jahre zuvor

Je nach Gegend kann aber die kommunale Bestattung auch die Rettung in der Not sein – lasst mich (m)eine aktuelle Geschichte aus dem tiefen Süden der Republik erzählen: Ein Verwandter von mir starb kürzlich im Krankenhaus in einer grösseren Stadt. Er lebte aber in einem winzigen Dorf auf dem Land. Budget für Bestattung war da, aber keine Reichtümer. Der einzige Bestatter im Dorf ist eine grosse Kette mit vier Buchstaben – ihr könnt euch denken, wer das ist. Die haben (ich sass gerade im Flugzeug Richtung Verwandschaft) am nächsten Tag der Ehefrau eine Unterschrift abgenommen. Wir sassen am nächsten Tag bei dieser grossen Kette und versuchten, eine Erdbestattung zu organisieren. Was soll ich sagen? Nur teure Särge (der billigste war 1400,-), 3fache Überführungsgebühren, überall Extras… und die fixen amtlichen Gebühren wurden verschwiegen. Eine Zwischensumme der Kosten, die ich erbat wurde weggeredet. Zu allem Überfluss kam es heraus, dass die Friedhöfe in der Gegend zu klein sind und nur dierekt Ortsansässige aufnehmen – also blieb nur ein kleiner, schwer erreichbarer, ungeplegter Friedhof mitten im Nirgendwo übrig.… Weiterlesen »




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