Frag doch den Undertaker

Vorsorgevertrag im Altersheim aufgenötigt

Seit zwei Wochen ist unsere Tanze im Altersheim verbracht. Sie ist 82 Jahre dement. Am Montag war ein Herr von Stadtgrün da und hat für alle Neuinsassen ein Info gemacht. Die Frau ist nicht entmündert und nicht bevormundschäftigt. Wir arbeiten daran beim Familiengericht-Amtsgericht und bekommen eine Betreute.
Nun hat diese eine Versorgung bei einem Leichenbestattungsbeerdiger unterschrieben ohne die Tragweite zu kennen. Da sollen nun 4.035 Euro in die Kasse von dem Halzabschneider rennen. Der Bestatterunternehmer ist die Stadtverwaltung mit einem eigenen Institut. Wir sind beim Heim vorständig geworden und haben Prothest eingelegt. Die können so eine alte Frau nicht ein solchen Vertrag untersignieren lassen. Das Heim sagt sie arbeiten immer mit der bestattung vom Stadtgrünamt weil das Standard ist. Ist das Deutsches recht?

Wenn Menschen in einem Heim untergebracht werden, verlangen die Heimleitungen in den meisten Fällen auch handfeste Informationen über die im Sterbefall zu unternehmenden Schritte. Wer als Angehöriger energisch genug ist, wird auch mit der Aussage: ‚Wir werden uns, wenn es soweit ist, darum kümmern‘ durchkommen, aber zumeist wird doch auf einem Vorsorgevertrag mit einem Bestatter bestanden.

Zu oft kommt es nämlich vor, daß Menschen in Heimen versterben und sich dann niemand darum kümmert oder die Angehörigen nicht rechtzeitig erreicht werden können. Der Begriff ‚rechtzeitig‘ ist hierbei sehr unterschiedlich auszulegen. Mal hat das Heim gar keine und nur eine sehr begrenzte Aufbewahrungsmöglichkeit für Verstorbene und ist darauf angewiesen, daß rasch ein Bestatter kommt, mal liegt es daran, daß die Angehörigen verreist oder desinteressiert sind.
Bevor sich dann die Fälle häufen, daß solche Bestattungen über das Ordnungsamt abgewickelt werden müssen, schauen die Heimleitungen also rechtzeitig, d.h. bei oder kurz nach der Aufnahme, daß ein Vorsorgevertrag abgeschlossen ist/wird.

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So hat man dann für jeden Bewohner eine Akte, in der man nachsehen kann, wie alles weitere nun ablaufen soll.

Dabei steht es den Angehörigen im Allgemeinen frei, welchen Bestatter sie auswählen und wie die Bestattung später einmal ablaufen soll. Jedoch sind den Wünschen der Angehörigen oft auch Grenzen gesetzt. Zum einen kann es sein daß ein Betreuer zwischengeschaltet ist, der einen Teil der Entscheidungen (mit) zu tragen hat, zum anderen kann es sein, daß durch den teuren Heimaufenthalt die finanzielle Lage des Betroffenen so angespannt ist, daß eine kostspielige Bestattung nicht in Frage kommen kann.

Es ist durchaus üblich, daß Heime Prospekte von Bestattern vorliegen haben und diese den Interessenten überreichen, Oft genug ist es aber nur der Prospekt eines bevorzugten Unternehmens und man weiß nicht, ob sich dieses Unternehmen diese bevorzugte Stellung durch jahrelange gute Zusammenarbeit erarbeitet hat oder ob hier schlichtweg finanzielle Interessen (Provisionen, Geschenke usw.) eine Rolle spielen.
Bei kommunalen Heimen ist es darüberhinaus oft so, daß die Existenz aller anderen Bestatter einfach ignoriert wird und man so tut als gäbe es einzig und allein nur das kommunale Bestattungsinstitut der Stadt.

Egal ob diese Institute nun amtlich-städtisch sind oder als gewerblicher Eigenbetrieb der Kommune betrieben werden: Sie stehen im wesentlichen im Wettbewerb mit den anderen Bestattern, genießen allerdings sehr wohl logistische und sonstige Vorteile im Umgang mit den anderen Behörden und auf den Friedhöfen, verlangen hierfür aber durchaus gepfefferte Preise, die oft von gewerblichen Bestattern leicht unterboten werden könnten.

Idealerweise wäre es so, daß die Heimbewohner die freie Auswahl hätten oder daß Betreuer die Vorsorge quasi ausschreiben müßten, um das beste und günstigste Angebot zu nehmen. Aber leider ist es viel zu oft so, daß sogar bestehende Vorsorgeverträge auf Betreiben des Heimes gekündigt werden, damit „alles in einer Hand bleibt“.

Die kommunalen Bestatter benutzen die enge Verflechtung von städtisch betriebenen Heimen, den städtischen Friedhöfen und dem eigenen städtischen Bestattungsdienst oft dazu, um auf bunten Informationsnachmittagen Vorsorgeverträge zu fischen.
Manchmal wird auch einfach den damit oft überforderten alten Menschen gegenüber so getan, als müssen sie obligatorisch einen Vorsorgevertrag mit diesem oder jenem Unternehmen abschließen.

Gegen Informationsnachmittage ist grundsätzlich nichts einzuwenden, würden diese in regelmäßigem Wechsel allen interessierten Bestattern zur Verfügung stehen.

Im vorliegenden Fall ist es so, daß wir es mit einem durchaus als klassisch zu bezeichnenden Fall zu tun haben.
Eine alte Person ist durchaus als altersverwirrt zu bezeichnen, aber sie ist nicht unter Betreuung. Damit ist sie zunächst einmal geschäftsfähig und kann auch solche Verträge abschließen. Wenn aber derzeit ein Verfahren oder Bestrebungen laufen, die Betreuung für diese Person zu bekommen, dann müsste man prüfen, inwieweit der Vertrag angefochten werden kann. Hier würde ich zu anwaltlicher Hilfe raten.

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