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Wenn der Bestatter keine Preise nennt

Immer wieder beschweren sich Bestatterkunden bei mir, dass ihnen der Bestatter keine Preise genannt habe. Sie seien nun völlig überrascht, was alles auf der Rechnung steht und wie teuer das insgesamt ist.

Als wir beim Bestatter waren, hat der uns in einen Ausstellungsraum mit hübsch dekorierten Särgen geführt. Schöne Gestecke aus Kunstblumen zierten die Deckel der Särge. An manchen Särgen waren Kruzifixe auf dem Deckel angebracht. Schöne Seidentücher, Kerzen und Dekoelemente waren zur Gestaltung eingesetzt.
Die Särge konnte man jeweils mit verschiedenen Griffen haben, die wir uns selbst aussuchen konnten. Uns fiel auf, dass die Särge nicht ausgezeichnet waren. Bei den Urnen, die in einem Schrank mit Glastür standen, hing an der Seite eine Liste mit Preisen.
Als wir Urne und Sarg ausgesucht hatten, ging es zu den Decken und Kissen und den Leichenhemden. Da waren dann Preisschilder dran.
Wir wählten einen ganz hellen Sarg, bei dem man die Maserung gut sehen konnte. Der Bestatter nannte beiläufig den Preis und ich habe im Kopf mitgerechnet. Sarg, Urne, Decke und Hemd.
Wir haben dann noch die restlichen Sachen besprochen. Wir hatten einige Sonderwünsche.
Wir bekamen zwei Wochen nach der Beerdigung die Rechnung und sind erst einmal hinten runter gefallen vor Überraschung. Es waren dann über 4.000 Euro mehr als wir gedacht haben.
Der Bestatter hat die Preise verschwiegen und deshalb sind wir der Meinung, dass wir alles, wo er keinen Preis genannt hat, auch nicht bezahlen müssen.
Was meinen Sie?

Bestatter sind verpflichtet, die Preise für ihre Waren zu nennen. Das kann durch ein Preisschild an den Produkten geschehen oder durch eine Preisliste, die ausgehängt oder doch zumindest leicht verfügbar ist.
Preise können auch in Form einer Bildermappe mit Preisangabe genannt werden oder auch durch Angabe nahe der Produktbezeichnung bzw. Abbildung auf einem Bild auf einem Tablet oder Laptop.

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Mehr dazu können Sie u.a. hier nachlesen:

https://www.frankfurt-main.ihk.de/branchenthemen/einzelhandel-und-handelsvertreter/regelungen-und-gesetze/preisauszeichnung-gegenueber-verbrauchern-5248592

Bei Särgen in einem Ausstellungsraum sieht das unter Umständen nach meinem Dafürhalten etwas anders aus. Hier werden oft keine stets verfügbaren und immer so verkäuflichen Särge gezeigt, sondern Mustersärge in einer individuellen Gestaltungsform, so wie ein Kunde sie haben könnte, würde er diese Individualisierung wählen. Das heißt einfach gesagt, dass der Bestatter hier Mustersärge ausstellt, an denen er Griffe und Dekorationen angebracht hat und die entsprechend geschmückt und ausgestattet sind, um dem Kunden Anregungen zu geben und zu zeigen, wie das aussehen könnte.
Da alle Kunden etwas anderes wünschen und sich daraus immer völlig andere Preise ergeben, ist eine Preisangabe manchmal gar nicht sinnvoll.

Das ist nur einer der Gründe, weshalb die Särge mitunter keine Preisschilder haben.

Ein anderer Grund liegt darin, dass die Särge liebevoll gestaltet und dekoriert wurden und der Bestatter möglicherweise der Meinung ist, Preisschilder würden seine Dekoration ruinieren.

Aber es gibt einen weiteren, viel entscheidenderen Aspekt, den wir berücksichtigen müssen.

Der Bestatter begibt sich immer auf einen Ritt auf Messers Schneide, wenn er über Kosten spricht. Viele Kunden wollen das nicht, lehnen das ab und empfinden das als pietätlos.
Hier wandelt sich zwar der Anspruch der Kunden in den letzten Jahren etwas, aber grundsätzlich erwarten die Trauernden eine zügige, reibungslose und beruhigende Abwicklung durch das Bestattungshaus. Den finanziellen Aspekt zu besprechen, lehnen vor allem im ländlich geprägten Bereich, die Kunden oft genug rundweg ab.
Ja, mir sind Fälle untergekommen, in denen die Hinterbliebenen regelrecht entrüstet waren, wenn ich über Preise und Kosten sprach.

„Meinen Sie, wir hätten nicht genug Geld?“
„Jetzt lassen Sie das mal mit dem ewigen Gerede, was dieses und jenes kostet, unser Vater ist uns das wert!“
„Das Geld ist doch jetzt unwichtig!“

An alle Waren gehört ein Preis. Wenn ausgestellte Särge bereits ausgestattet sind, gehört ein Preisschild dran, auf dem der Grundpreis für den einfachen Sarg und der Preis exakt für das ausgestattete Modell stehen.
Will man nicht jeden einzelnen Artikel auszeichnen, gehört direkt neben der Ware eine gut sichtbare Preisliste an die Wand oder das Regal.

In feinen Restaurants gab es früher Damenkarten. Das sind Speisekarten, auf denen keine Preise stehen. Da der Herr die Dame einlud, sollte sie durch die Preise nicht abgeschreckt werden, auch etwas Teures zu bestellen.
Wie gesagt, das gab es in feinen Restaurants. Beim Bestatter hat so etwas nichts zu suchen.
Kataloge, ob nun klassisch als Mappe oder modern auf dem Tablet, müssen deutlich Preise nennen.

Auch wenn der Kunde, meinetwegen auch vehement und mehrfach, keine Preise hören will, muss der Bestatter meiner Meinung nach mindestens ein Mal deutlich die Einzelpreise und den Gesamtpreis nennen. Der Kunde sollte am Ende des Beratungsgesprächs einmal den Gesamtpreis der kompletten Bestattung inklusive aller mutmaßlich anfallenden Kosten (Kirche, Friedhof, Blumen usw.) gehört haben.
Richtig ist es, wenn der Bestatterkunde nach dem Beratungsgespräch mit einer Kostenaufstellung in den Händen nach Hause geht.

Denn es ist immer so, dass die Trauer und die kurzfristige Ignoranz gegenüber den Preisen nach einigen Tagen abflauen. Und dann steht der Bestatter immer wieder so dar, als habe er die Kosten „verschwiegen“, „noch etwas draufgeschlagen“ und „Unerwartetes abgrechnet“.


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 12. September 2024

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Nobody
4 Tage zuvor

„Der Kunde sollte am Ende des Beratungsgesprächs einmal den Gesamtpreis der kompletten Bestattung inklusive aller mutmaßlich anfallenden Kosten (Kirche, Friedhof, Blumen usw.)“

Haste noch nen Verb übrig? 😉

Ich hatte zum Glück noch nicht das zweifelhafte Vergnügen beim Bestatter zu sitzen… wie ist das eigentlich wenn man daheim sich umentscheidet, kann man das einfach? Gibt es da eine Art Widerrufsrecht (natürlich nur so lange die Leistung noch nicht erbracht ist)?

Nobody
Reply to  Peter Wilhelm
3 Tage zuvor

😀 die heb ich für nen andermal auf… das „gehört haben“ passt viiieeel besser.

Name
Reply to  Nobody
3 Tage zuvor

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Widerrufsrecht hast du im Fernabsatzverkehr, oder wenn dich unaufgefordert (!) einer an der Haustür besucht und du dir da z. B. ein Zeitschriftenabo an die Backe quatschen lässt. Wenn du jemanden zu dir nach Hause einlädst, z. B. einen Staubsaugervertreter, hast du das nicht. Wenn du selbst zu jemandem hin gehst, auch nicht.

Bei Bestattern hättest du das also wohl nur dann, wenn du die Bestattung deiner Oma auf einer Webseite bestellst (gibts bestimmt irgendwo schon) oder ein fliegender Bestatter von deiner toten Oma gehört hat und gleich mal vorbeigeritten kommt, um den Deal klarzumachen.

Nobody
Reply to  Name
2 Tage zuvor

Das ist mir schon klar… deswegen auch meine Formulierung ob es da sowas in der Art gibt… wäre für mich ein ganz klarer Fall von „geben sie mir das Abgebot mit, ich komm morgen zum unterschreiben“

Der unten genannte Fall klingt ja auch erstmal sehr fair… bin ich ja auch ein Freund von. Wer mich zu Unterschriften zu drängen versucht, beißt schnell mal auf Granit…

Teddy
Reply to  Nobody
3 Tage zuvor

Ich hatte zuletzt zweimal das „Vergnügen“, bei familiären Todesfällen mit einem Bestatter eine Trauerfeier besprechen zu dürfen. Die Zusammenarbeit mit dem jungen und engagierten Bestatter war hervorragend, sehr freundlich, unglaublich gut. Bei uns war es so, dass wir im Trauergespräch alles ausgesucht und besprochen haben und dann nach Hause gegangen sind mit der Bitte des Bestatters, einmal über das, was wir besprochen zu haben, zu schlafen und zu Hause darüber nachzudenken, und sich dann ein/ zwei Tage später nochmal zu melden, ob es dabei bleiben soll und ob es so gemacht werden soll, wie besprochen, ob es bei dem Sarg bleiben soll, ob die Urne bleiben soll, usw. Wir hätten nach dem Trauergespräch alles wieder „umwerfen können“ und neu entscheiden können. Beeindruckt hat mich übrigens auch, dass er – sobald klar war, dass wir eine Urnentrauerfeier machen wollten ohne Verabschiedung am Sarg – von sich aus auf den billigsten Verbrennersarg umgestiegen ist, ohne den Sarg im Gespräch noch weiter zu thematisieren, weil er meinte, da kommt es ja ohnehin nicht darauf an, dass der besonders… Weiterlesen »

Igge
Reply to  Teddy
15 Stunden zuvor

Für ihn hat sich der günstige Verbrennersarg wahrscheinlich „gelohnt“! Ich meine jetzt nicht im finanziellen Sinne.
Ihr werdet ihn weiterempfehlen und vielleicht auch wieder hingehen.




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