Hallo,
wenn ein Elternteil weit entfernt wohnt und kein Kontakt zu ihm besteht, wer veranlasst dann im Todesfall die weiteren Schritte zur Bestattung.
z.B. plötzlicher Tod im Krankenhaus und kein Verwandter greifbar.
Gruß
A.
Die jeweilige Ordnungsbehörde wird dann eingeschaltet, versucht dann die Angehörigen zu ermitteln, nimmt nötigenfalls ersatzweise die Veranlassung der weiteren Schritte bis hin zur Bestattung vor und ermittelt dann weiter.
Im ungünstigsten Fall erfahren die Angehörigen so erst dann vom Tod des Verwandten, wenn die Bestattung längst gelaufen ist.
Gleichwohl können sie, je nach Verwandtschaftsgrad, zur Zahlung der Kosten herangezogen werden.
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Danke für die schnelle Antwort.