Vor einiger Zeit ist eine Verwandte verstorben und wurde bei ihrem Ehemann im Doppelgrab beigesetzt. Der Ehemann wurde dort vor 16 Jahren bestattet, das Grab damals für 30 Jahre angemietet.
Nun sind aber noch 14 Jahre Restlaufzeit übrig, der Bestatter hat aber an Grabkosten 6.000 Euro durchlaufend berechnet.
Ich bin aber nun der Meinung, daß wir nur die 16 restlichen Jahre hätten nachmieten müssen.
Insbesondere ich bin in unserer Familie etwas mißtrauisch geworden und würde gerne wissen was alles berechnet werden sollte / muss wenn eine zweite Person in einem Doppelgrab beerdigt wird.Ich bedanke mich jetzt schon einmal für Ihre Mühen bezüglich meiner Anfrage.
Wenn Du mir geschrieben hättest in welcher Stadt sich das Ganze abspielt, hätte ich das getan, was Du nun eben selbst tun mußt, ich hätte mal eben beim Friedhofsamt angerufen und dort direkt gefragt, was man nachmieten muß.
Wie immer muß nämlich meine Antwort lauten, daß das regional sehr verschieden ist und letztlich von dem abhängt was in der Gebührenordung/-satzung zur Friedhofsordnung steht.
Grundsätzlich unterscheiden wir ja zwei „Laufzeiten“. Das eine ist die Mindestruhezeit, also die Zeit, die ein Mensch unbedingt auf diesem Friedhof begraben sein muß, bis er als vergangen gilt.
Die andere Zeit ist die Laufzeit des Grabes, d.h. die Zeit für die man ein Grab angemietet hat.
Die kürzeste Grablaufzeit ist immer länger oder mindestens genau so lang wie die Mindestruhezeit.
Familien-, Wahl-, Kauf- oder Doppelgräber usw. werden meist für einen wesentlich längeren Zeitraum angemietet, üblich sind z.B. 20 oder 30 oder gar 40 Jahre.
Das macht man in weiser Voraussicht und in Erwartung von weiteren Sterbefällen in der Familie, die dann ebenfalls in dieser Mehrpersonengrabstätte bestattet werden sollen.
Sagen wir, auf einem Friedhof betrüge die Mindestruhezeit 20 Jahre und man hat das Grab so wie ihr vor 16 Jahren für 30 Jahre angemietet. So sind jetzt noch 14 Jahre Laufzeit übrig und wenn jetzt jemand bestattet wird, würden ja nur noch 6 Jahre zur Mindestruhezeit fehlen.
Bei sehr vielen Friedhöfen könnte man nun genau diese 6 Jahre nachmieten.
Leider gibt es aber auch sehr viele Friedhöfe, die eine Mindestmietzeit vorsehen, sodaß man bei jeder Verlängerung quasi immer komplette 20 Jahre „kaufen“ muß oder auf 20 oder 30 Jahre glatt aufstocken muß.
Was nun bei Euch genau zutrifft, das kann Euch kostenlos und ganz schnell die zuständige Friedhofsverwaltung sagen. Es wäre aber auch eine Möglichkeit, den Bestatter hier zu Rate zu ziehen, er hat ja die Anmeldung bzw. Verlängerung des Grabes für Euch vorgenommen und kassiert die Grabgebühren nur im Auftrag der Friedhofsverwaltung.
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Wenn der Bestatter 6.000,- € durchlaufend in Rechnung stellt, sollte er auf jeden Fall den Gebührenbescheid der Gemeinde als Kopie beifügen.
Das ist vollkommen richtig, aber es gibt viele Kommunen, die sich mit der Rechnung etwas Zeit lassen und so kassiert der Bestatter in einem Aufwasch anhand der ihm bekannten Gebührentabelle im Voraus und sendet die eingegangenen Rechnungen und Gutschriften (aus Sterbegeld- od. Lebensvers.) später in Form einer Endabrechnung noch nach.
Viele Kunden wünschen eine rasche Abwicklung.
Anders handhaben das wiederum Kommunen hier in der Gegend, die ihre Rechnungen und Gebührenbescheide so zeitig versenden, daß diese oft am Tag der Beerdigung schon zwischen den Beileidsbriefen im Briefkasten liegt.
Auch hier gilt: Wie man’s macht isses verkehrt. 😉
Ich wusste nicht man sein Grab mieten muss! Das klingt irgendwie komisch, oder? Trotzdem, vielen Dank für diese Information, werde Ich es nutzen.
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