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Frag den Bestatter

Wir durften die Trauerhalle nicht dekorieren

Vor kurzem stand eine Beerdigung an. Nun habe ich zwei Anliegen:

Anliegen 1.)
Die Friedhofsverwaltung wollte vor der Bestattung eine schriftliche Bestätigung damit das Grab gepflegt wird. Ohne diese hätte die Friedhofsverwaltung die Bestattung des Verstorbenen auf diesem Friedhof untersagt.

Frage: Ist es der Friedhofsverwaltung gestattet eine solche schriftliche Bestätigung zu verlangen und ohne diese die Beerdigung zu untersagen? Kann (zur Not mit Hilfe eines Anwalt) diese zurück verlangt werden?

Anliegen 2.) Dem Bestattungshaus wurde am Tag der Bestattung die Dekoration der Trauerhalle untersagt. Selbst ein Foto des Verstorbenen durfte zuerst nicht aufgestellt werden. Der Mitarbeiter vom Bestattungsunternehmen hat dieses sich nicht verbieten lassen und dann dennoch provisorisch eines aufgestellt. Anschließend las sich der Mitarbeiter des Bestattungshauses die Friedhofsatzung durch. Laut seiner Aussage, stand darüber nichts in der Friedhofsatzung. Das Bestattungshaus klärt nun intern ab, ob er gegen der Friedhofsverwaltung vorgeht.

Frage: Habe ich da auch (rechtliche) Möglichkeiten oder nur das Bestattungshaus?

Bevor Friedhofsverwaltungen für einen langen Zeitraum Grabstätten vermieten, verlangen sie oft einen Nachweis über die Grabpflege.
Meist genügt die Angabe einer Person, die in der gleichen Stadt oder zumindest halbwegs in der Nähe wohnt, und die die Grabpflege dann übernimmt.
Ist kein Angehöriger in der Nähe sesshaft, wird oft der Nachweis verlangt, dass eine örtliche Friedhofsgärtnerei sich darum kümmert.

Man will so verhindern, dass Gräber verwildern, weil sich keiner darum kümmert.

Der zweite Themenkomplex ist doch etwas merkwürdig.
Ein ortsansässiges Bestattungshaus sollte doch die Gepflogenheiten vor Ort kennen.
Es gibt durchaus Kommunen, in denen die Grunddekoration (oft auch verpflichtend teuer durch die Angehörigen zu bezahlen) stets gestellt wird.
Aber selbstverständlich kann man es der Familie nicht verwehren, Kränze, Sträuße oder Schalen aufzustellen.

Etwas anders sieht das mit den im Fernsehen oft als Nonplusultra gezeigten üppigen Dekorationen mit vielen Metern fließendem Stoff und hunderten kleiner Teelichte aus.
Solche besonderen Dekorationen kann die Verwaltung aufgrund der schnellen Abfolge der Trauerfeiern durchaus untersagen.
Letztlich ist sie Hausherr und bestimmt die Spielregeln nach denen eine Überlassung der Räumlichkeiten an die Familie erfolgt.

Allerdings gehen immer mehr Friedhofsbetreiber dazu über, mehr und Neues zu gestatten. Das Aufstellen eines Bildes des Verstorbenen halte ich inzwischen für selbstverständlich.

Man könnte einmal beim Friedhofsamt anrufen und sich nach den Hintergründen erkundigen, warum angeblich die Dekoration der Halle und das Aufstellen des Bildes nicht erlaubt gewesen sein soll.
Das müßte meines Erachtens besondere Gründe haben.
Wie gesagt, ein Bestatter sollte diese Regeln kennen und im Vorfeld genau Aufschluss darüber geben können, was erlaubt ist und was nicht.

Je nachdem, ob nun der Bestatter da etwas verbockt hat, oder ob die Friedhofsverwaltung über das Ziel hinausgeschossen ist, müsste man seine Beschwerde entweder gegen den Bestatter oder die Verwaltung richten.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 14. März 2014 | Peter Wilhelm 14. März 2014

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MiniMoppel
10 Jahre zuvor

So sehr ich den Ärger und die Enttäuschung des Fragestellers nachvollziehen kann, frage ich mich dennoch, ob es sich lohnt, Aufwand, Zeit und Geld in ein rechtliches Vorgehen gegen die Friedhofsverwaltung zu stecken.
Konkret: Wie soll ein optimales Ergebnis aussehen?
Die Beisetzung ist gelaufen, zwar nicht im Sinne des/der Angehörigen, aber der Verstorbene ist – pragmatisch gesagt – unter der Erde, und vielleicht ist es jetzt eher an der Zeit zu trauern, statt sich an irgedwelchen Klagen aufzureiben.

Stefan
Reply to  MiniMoppel
10 Jahre zuvor

Aber genau das ist das Problem.
„Meine“ Beerdigung ist gelaufen und ich ärgere mich, mache aber nichts.

Wenn genug Angehörige (auch im Nachhinein) Wirbel machen, dann bewegt sich was, dann wird es besser – erstmal für andere, aber langfristig auch für die eigene Familie, denn irgendwann hat man ja leider doch wieder eine Veranstaltung in der Kapelle.

Smilla
Reply to  Stefan
10 Jahre zuvor

Man kann ja freundlich bei der Friedhofsverwaltung vorstellig werden und fragen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Vielleicht gibt es ja Gründe oder es wurde schlicht etwas falsch verstanden.

Wie Stefan schon schrieb, irgendwann hat man doch wieder eine Veranstaltung….

MiniMoppel
Reply to  Stefan
10 Jahre zuvor

Es geht doch hier in Wesentlichen um zwei Dinge: Das erste ist die Bestätigung zur Übernahme der Grabpflege, die unterschrieben werden sollte. Ich finde das zwar recht ungewöhnlich, aber andrerseits steht sowieso in jeder Friedhofssatzung, dass der Nutzungsberechtigte (Neien! Das ist üblicherweise nicht die Leiche.) zur Pflege der Grabstätte verpflichtet ist, ganz egal, ob da zusätzlich noch etwas unterschrieben worden ist.
Das zweite ist das Verbot, die Trauerhalle zu dekorieren, speziell durch das Aufstellen eines Fotos. Hier hat es der (offensichtlich ziemlich gute) Bestatter wohl geschafft, wenigstens ein Mindestmaß an Atmosphäre zu schaffen, und er wird sich im Nachhinein mit der Friedhofsverwaltundg auseinandersetzen. Da wird sich auf dem „kleinen Dienstweg“ wahrscheinlich mehr erreichen lassen als mit der rechtlichen Keule.
Vielleicht liegt es daran, dass ich einen Grusel vor Anwälten und Gerichten habe, aber mir pesönlich wäre die Sache nicht so wichtig, dass ich derart viel Energie da reinstecke. Ich würde das Ganze auf sich beruhen lassen, und gegebenenfalls beim nächsten Mal den Bestatter von vornherein auf diese Probleme hinweisen.




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