DIREKTKONTAKT

Allgemein

Zahlemann und Söhne

orgel

Die „Main-Spitze“ berichtet einmal mehr über einen Fall, in dem eine Ärztin des ärztlichen Notdienstes über die Stränge geschlagen hat.
Normalerweise stellt den Totenschein der behandelnde Arzt aus. Das ist im besten Fall der Hausarzt oder der zuständige Arzt im Krankenhaus. Die zweitbeste Variante ist der Vertretungsarzt, also der Mediziner der den Hausarzt während eines Urlaubs vertritt oder der Stationsarzt der gerade Dienst hat.
Eher wenig hilfreich ist ein richtiger Notarzt, der eventuell mit Blaulicht anrückt. Seine Aufgabe ist es, Leben zu retten und deshalb stellt er als Notdienstler und Retter zumeist auch nur eine Bescheinigung über den Tod aus, jedoch keine Leichenschaupapiere. Eine richtige Leichenschau durch einen der o.g. Behandler muß dann nachgeholt werden.

Dazwischen gibt es aber noch den ärztlichen Notfalldienst. Keine Rettungsärzte, ganz normale niedergelassene Ärzte tun hier außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden Dienst. Oft kommen sie mit dem Taxi und mit dem blinkenden Schild „Arzt im Einsatz“ auf dem Dach. Auch wenn es sich hierbei um einen Augenarzt oder einen Hautarzt aus einer benachbarten Stadt handelt, stellen diese Ärzte ordentliche Todesbescheinigungen und Leichenschauscheine aus.

Konrad Kessler aus Worfelden ist nun an eine Ärztin geraten, die im Rahmen dieses Notdienstes am Wochenende Dienst hatte. Am Freitag verstarb sein Stiefvater in einem Altenheim und weil die Hausärztin, wie viele Deutsche, wegen des Brückentages nicht erreichbar war, wurde der Rüsselheimer ärztliche Notdienst verständigt und…

…ließ sich über geschlagene sechs Stunden nicht blicken.

Da es an diesem Tag brütend heiß war, befürchtete der Angehörige einen zügigen Eintritt der Verwesung und der damit verbundenen unschönen Erscheinungen, wie z.B. Geruchsentwicklung etc.
Als nach Stunden immer noch kein Notdienstarzt erschienen war, drohte man nach mehrmaligen Anrufen schließlich mit der Polizei.
Erst dann, so schildert es Kessler der „Main Spitze“ sei die Ärztin erschienen, allerdings im Ballkleid.

Nun kann man geteilter Meinung darüber sein, in welcher Kleidung ein Notdienstarzt seiner Arbeit nachgeht. Es ist ein Arzt der seiner ganz normalen Freizeit nachgeht und eben im Bedarfsfall zu einem Patienten gerufen wird. Ich persönlich würde ja sagen: Hauptsache da kommt überhaupt ein Arzt, was er an hat, ist egal.
Und wer weiß, von wo diese Ärztin, nach etlichen Anrufen des Angehörigen bei der Notdienststelle, abgerufen wurde. Wir wissen auch nicht, ob diese Ärztin für die lange Verzögerung verantwortlich ist, denn es ist durchaus denkbar, daß sie -weil es bei ihren Kollegen so lange dauerte- zusätzlich quasi als letzte Lösung noch angerufen wurde und in aller Eile von einem Fest zum Altenheim eilte. Wie gesagt, man weiß es nicht, deshalb würde ich auch der Frage nach der passenden Kleidung nun keine so große Bedeutung beimessen und ein Ballkleid ist allemal besser als ein Hasen- oder Weihnachtsmannkostüm; alles schon erlebt. Die Ärztin habe an diesem Tag alleine Dienst gehabt und sich zunächst mal um die noch lebenden Patienten gekümmert, durchaus korrekt.

Der Endsechziger Kessler, mittlerweile ohnehin vermutlich schon auf 180 und entsprechend nervlich angespannt, sieht natürlich in der unangemessenen Kleidung einen Fauxpas: „Allein aus Pietätsgründen ist das nicht korrekt.“

Sehr verwundert war Kessler aber dann, als die Ärztin nunmehr auf Barzahlung beharrte, mit 200 Euro Pauschale sei das dann erledigt, wiegesagt in bar, per Rechnung sei das noch teurer…
Man weiß nicht, was die Medizinerin da alles zusammengerechnet hat und welchen Vervielfachungssatz sie anwandte, aber sonst sind Beträge unter 50 Euro normal.
Der verständigte Bestatter Valentin Burkl bekam nun auch den Totenschein nicht ausgehändigt. Ohne Geld keinen Schein, muß es wohl geheißen haben.
Nurkl zahlt sonst rund 30 Euro für die Leichenschau, 200 Euro findet er zu hoch und unangemessen.

Die Ärztin Barbara Erdmann, um die es hier geht, ist sich allerdings keiner Schuld bewußt. Sie gibt Probleme mit nicht zahlenden Patienten (gemeint sind hier die Angehörigen) als Grund für ihre Vorgehensweise an, denn deren Verhalten habe sie selbst schon in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Einmal abgesehen von den Ungereimtheiten im vorliegenden Fall, muß hier klar gesagt werden, daß die Ärzte tatsächlich oft monatelang ihrem Honorar hinterherlaufen müssen. Die Familien sehen es oft nicht ein, daß die Krankenkasse die Gebühr für die Leichenschau nicht übernimmt und lassen die Bezahlung des Arztes einfach „untergehen“.
Das wiederum führt dazu, daß die Ärzte, die oft aus anderen Städten stammen und mit den Familien sonst nichts zu tun haben, am liebsten gleich in bar kassieren; von manchen als pietätlos empfunden, bei 30-50 Euro aber jetzt auch keine so große Sache. Bei 200 Euro allerdings sieht das anders aus, die hat man nicht eben so in der Tasche.

Bestatter kennen das Theater: Bis der Bestatter zum Sterbeort kommt, ist der Arzt meistens schon weg und dann findet der Bestatter keine Papiere vor oder nur halb ausgefüllte ohne Unterschrift oder nur die Hälfte der notwendigen Unterlagen. Der Arzt hat deshalb unvollständige Unterlagen hinterlassen, weil er vom Bestatter erwartet, daß dieser mit dem Bargeld in der Hand hinter ihm herhechelt oder nächstentags stundenlang in seinem Wartezimmer wartet, also erst einmal bar bezahlt, bevor es die Papiere gibt.
Verstehen kann ich das grundsätzlich schon, wenn der Arzt entsprechend oft negative Erfahrungen gemacht hat, korrekt ist das aber dennoch nicht.
Nach einer Leichenschau haben die vollständigen Papiere da zu liegen und beim Verstorbenen zu verbleiben, damit dieser ordnungsgemäß überführt werden kann.

Quelle und Zitate: Würdelose Odyssee nach Todesfall (Main-Spitze, 27.05.2009)


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
12 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
DeserTStorM
14 Jahre zuvor

Hm also weder das mit dem Kleid finde ich schlimm, noch die Wartezeit. Es ist ja ein ärztlicher Bereitschaftsdienst, und kein Notarzt der sofort anrücken soll / muss.

Aber 200€ ist schon ein stolzer Preis. Ich erinnere mich, als ich das letzte mal damit konfrontiert wurde, kostet es was um die 46€.

14 Jahre zuvor

Einerseits verständlich, dass sie die Kohle gleich haben will, aber hat sie den Auftritt im Ballkleid in den Preis mit eingerechnet? Kann der Arzt in einem solchen Fall seinen Preis frei bestimmen oder gibt es da Höchstgrenzen? Kann man eigentlich in einem solch strittigen Fall (deutlich überhöhte Gebühren) sozusagen aus Protest noch eine „zweite Meinung“ einholen – sprich einen zweiten, günstigeren Arzt zwecks Totesbescheinigung herbeirufen und es drauf ankommen lassen, dass ersterer seine Gebührenhöhe schriftlich mit Rechnung erklärt? Klar kommt das im Zweifel noch teurer, aber womöglich hat man bis zur endgültigen Klärung der Lage erstmal das Recht auf seiner Seite, den Toten bestatten zu können.

Jürgen
14 Jahre zuvor

Das würde mich jetzt auch interessieren ob es eine Gebührentabelle gibt nach der der Arzt abrechnet.
Beim Tod meiner Mutter vor 3 Jahren war es um die 100 Euro, was die Ärztin verlangte.

De Ville
14 Jahre zuvor

Und wo ist jetzt die Pointe der Geschichte? Es fehlt hinter dem Anfangs- und dem Mittelteil ein Schlussteil.

Karl
14 Jahre zuvor

Das ist keine (Kurz)Geschichte, das ist ein Artikel. Den kann man nicht immer in Anfangs-, Mittel- und Schlussteil pressen. Tom schreibt häufig Anekdoten mit Pointen, das hier ist keine. Merkt man übrigens daran, dass der Schlussteil fehlt. ¬¬

BTW, ich suche ein deutsches Wort für Pointe. Ich finde diese Zerstörung der deutschen Sprache durch französische und lateinische Fremdwörter schrecklich. Ich bin dafür, rheinisches Platt im Grundgesetz als Landessprache festzulegen.

Manfred aus Downunder
14 Jahre zuvor

… erlaube ich mir zu liquidieren … Bruder Hein macht jeden zum Privatpatienten.
Vielleicht sollten sich die Herrschaften Ärzte mal mit portablen Kreditkartenterminals ausstatten. Die Karte des Erbleichten ist sicher leicht auffindbar.

Claudia
14 Jahre zuvor

@Karl:
Spitze!?

Ich finde es toll, wenn Sprache lebt und sich entwickelt, was nicht heißt, das ich jedem denglischen Wort nachhechele.

Die Pointe hat schon seit mehr als 200 Jahren ihren Platz in unserer Sprache. Ich find das ok. (http://de.wikipedia.org/wiki/Pointe)

Sag, ist das rheinische Platt nicht auch stark französisch geprägt?

lg
Aki

Klaus Brinkmann
14 Jahre zuvor

Rechnung des Arztes für Leichenschau und Todenbescheinigung darf max. 76.- Eur betragen (Einzelposten s.u.),und auch nur dann,wenn alle Posten der GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte) wirklich zusammentreffen (keine Pauschalierung,Einzelauflistung ist Pflicht!).D.B. die Nr. 100 GOÄ (Untersuchung des Toten und Ausstellung Todesbescheinigung) mit Faktor 3,5 (nur mit plausibler Begründung wie bspw. „Tätigkeit nachts“ ist der Faktor 3,5=51.- Eur statthaft,Regelfall ist mit Faktor 2,3=33,50.- Eur zu berechnen).Hinzu kommt das Wegegeld (bspw. 10-25 km tags=15,40.- Eur,nachts 25,60.- Eur;weniger Strecke=weniger Wegegeld;zu finden in §8GOÄ).Der gerne zusätzlich berechnete Posten Nr.50 GOÄ (=“Hausbesuch,Untersuchung und Beratung“) kann nur abgerechnet werden,wenn der Arzt zu einem lebenden Patienten gerufen wurde,dieser aber verstorben ist,während der Arzt noch auf dem Weg zum Patienten war.Dieser Posten ist dann aber nur mit der GKV/PKV abzurechnen.Die PKV/GKV zahlt für Leistungen am Patienten,die Bestattungspflichtigen/Erben für Leistungen am Toten.Alle anderen gerne innovativ berechneten Posten neben Nr.50,wie „Nr.4=Einholung Fremdbefund vom Hausarzt,Beratung der Angehörigen usw.“ sind nicht mit den Familienangehörigen abzurechnen!Zuschläge (z.B. wie in „V. GOÄ: E-H“ für „Feiertags,dringend,Tiefen-Nachtzuschlag“ (am Besten noch zus. zu Nr. 100 mit Faktor 3,5 s.o.) können auch nicht… Weiterlesen »

14 Jahre zuvor

Tscha, schön gesagt. Und noch schöner geschrieben. Ich war es zum Schluss Leid, hinter meinem Geld herzurennen. Am 1. Weihnachtsfeiertag nachts geholt, bei einem Drogentoten in der Wohnung Leichenschau gemacht. Auf die Kripo gewartet, Medikamentenschrank inspiziert – Arbeitszeit ca. 2,5 Stunden ohne Anfahrtsweg. Kosten, die ich in Rechnung gestellt habe: knappe 90 Euro. Erhalten: Null, nada, nichts.
Wenn ich nicht zwingend immer sehr häufig von der Polizei gerufen wurde, weil der Herr Kollege es ablehnte, einen ihm unbekannten Menschen zu untersuchen, wäre ich auch manches mal lieber nicht erschienen. Und hätte ich gewusst, dass Bestatter auch mal „in Vorkasse“ gehen, hätte ich mir sehr viel Ärger erspart… *seufz*. Natürlich gibt es Grenzen, aber eine Tote am Bahndamm, Sonntag Morgen in aller Frühe, mit anschließendem Transport und Leichenschau mit Kripo in der Leichenhalle – mit einer Netto-Arbeitszeit von ca. drei Stunden (weil der Staatsanwalt eine detaillierte Protokollierung forderte)gibt es auch bei mir nicht für 30-40 Euronen. Dafür zückt mancher Handwerker noch nicht mal den Autoschlüssel….

Buchstabenmann
14 Jahre zuvor

@Karl (auch wenn’s ironisch gemeint war):
Im Prinzip fragt deVille doch verständnislos, wo jetzt der „Witz“ an der Sache sei – und hat damit gleich ein schönes deutsches Wort geliefert, welches in einer seiner Bedeutungen (wenn auch nicht der populärsten) große Überschneidungen mit der Bedeutung von „Pointe“ ihm hier genannten Sinne aufweist.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Dann beschwert man sich halt. Na und? Auf eine Beschwerde kommen 20 Fälle oder mehr in denen die Tour klappt. Wieviele der Beschwerdeführer gehen den Klageweg? Die Wahrscheinlichkeit bei einem anderen Todesfall wieder auf diesselben Angehörigen zu stossen ist gering.
Der Bestatter muß nicht unbedingt beim Arzt antanzen, um die restlichen Leichenschauscheine abzuholen. Angehörige können dort auch hingehen, und das Lösegeld mitbringen. Autowerkstätten oder Abschlepper von Falschparkern rücken das Auto auch erst nach Zahlung heraus.

eulchen
14 Jahre zuvor

lach @ MacKaber…Lösegeld…nette Beschreibung, ich kann nicht mehr, zu schön…




Rechtliches


12
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content