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Buh!!!

Gerade war der Postmann da, hat mir einen Stapel Umschläge in die Hand gedrückt und ich stehe noch in der Halle und schaue die Post grob durch, da geht die Tür wieder auf. Es kommt ein junger Mann herein, Anzug, ordentliche Erscheinung, ein schwarzer Rucksack auf dem Rücken und eine blau blinkende Sprechwarze an der Wange.

Er telefoniert gerade mit jemandem, würdigt mich keines Blickes und geht einfach an mir vorbei.
Ich mache mein Doris-Day-Gesicht, Mund und Augen offen und dann ganz langsam jemandem verwundert hinterher schauen…
Der Mann legt seinen Rucksack neben der Toilettentür ab und geht auf unser Besucherklo.

Kurz darauf kommt er heraus, immer noch telefonierend, sich gleichzeitig die Hände mit einem Einweghandtuch abwischend. Dann schaut er sich kurz suchend in der Halle um und wirft das zusammenknüllte Papierhandtuch einfach neben die Blumenschale auf dem Tisch vor der Sitzgarnitur, der Weg zum Papierkorb war ihm wohl zu weit.

Er spricht die ganze Zeit schnell in seine am Ohr befestigte Sprechwarze, es geht um den WLAN-Anschluss von Tobis Freundin Vanessa, soviel habe ich mitbekommen.
Dann setzt er seinen Rucksack wieder auf und will, ohne mich weiter zu beachten, einfach an mir vorbei gehen.

Ich atme ein, mache mich breit, verstelle ihm den Weg und sage einfach mal: „Guten Morgen!“
Er schaut mich nur genervt an, schüttelt ob des frechen Versuchs meinerseits, ihm ein Gespräch aufzudrängen, angewidert mit dem Kopf und will nun auf der anderen Seite an mir vorbei.

„Hallo?“ sage ich fragend und verstelle ihm wieder den Weg: „Wer sind Sie und was machen Sie hier?“

„Moment mal Tobi, da will so ein Knülch was von mir, ich ruf dich gleich wieder an“, sagt er in seinen Blauzahn und guckt mich einfach nur an.

Ich wiederhole meine Frage: „Also, wer sind Sie und was machen Sie hier eigentlich?“

„Und was geht Sie das an?“ fragt er zurück.

„Tja, mir gehört das hier alles und ich wüßte gerne, was Sie hier machen.“

„Pinkeln.“

„Ach was?“

„Ja und?“

„Sie müssen also auf die Toilette und dann gehen Sie einfach irgendwo hinein und benutzen das Klo?“

„Ich war hier mal vor zwei Jahren auf ’ner Trauerfeier, die Klos sind schön sauber und modern.“

„Sie können aber doch nicht einfach irgendwo reingehen und Ihr Geschäft erledigen.“

„Da sind Sie sogar gesetzlich zu verpflichtet!“

„Ehrlich? Und Sie sagen nichtmal guten Morgen, wenn Sie wo reinkommen?“

„Ich telefoniere.“

„Mir egal, man sagt guten Morgen… und man könnte fragen, ob man mal aufs Klo darf.“

„Wieso das denn? Ich habe ein Recht darauf in jeder Gaststätte, in jedem Laden oder jeder Firma aufs Klo zu gehen, ich kann ja schlecht auf die Straße machen. Das ist übrigens EU-Recht.“

„Das müssen Sie ja auch nicht. Aber ein bißchen Höflichkeit würde doch nicht schaden.“

„Ich kann hier so oft pinkeln wie ich will, da können Sie gar nichts machen. Und Höflichkeit: Sie sind wohl von gestern, was?“

„Nee, aber Sie gleich.“

„Wie meinen Sie das denn?“

„So wie ich’s sage.“

„Moment mal, sie wollen mich doch wohl nicht hauen?“

„Warum denn nicht? Ich habe das Recht, jedem aufs Maul zu hauen, der mir blöd kommt. Das ist übrigens Faustrecht.“

„Gehen Sie weg! Kommen Sie mir nicht näher!“

„Buh!“

„Vorsicht, das ist Gewalt!“

„Buh!“

„Hören Sie auf mit dem Buh-Machen, da kriegt man ja Angst!“

„Buh!“

Dann war er draußen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Menschen

Die Geschichten und Berichte über Menschen sind u.a. Erzählungen und Kurzgeschichten aus der Welt der Bestatter.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. Juni 2012 | Peter Wilhelm 22. Juni 2012

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13 Jahre zuvor

unglaublich wie dreist manche sind…

Sam0815
13 Jahre zuvor

Ein Musterbeispiel der vom Stamme Nimm.

Fundiertes Halbwissen, eine Arroganz die zum Himmel schreit und ganz schnell ganz klein mit Hut, wenn sich endlich jemand findet, der ihnen die Grenzen aufzeigt.

Solche Vögel habe ich gefressen, da kann ich gar nicht so viel futtern, wie ich k**** möchte.

Flamebeard
13 Jahre zuvor

Da wünscht man sich doch manchmal ernsthaft, in den Staaten zu leben… Dort ist die Entfernung fehlerhaften Materials aus dem Gen-Pool in ebensolchen Fällen gesetzlich abgedeckt.

Thomas
13 Jahre zuvor

Das ist doch wohl nicht wirklich passiert?

Ist das die dramatisierte Fassung oder einfach eine Fantasie?

Seit wann muss eigentlich jeder Laden sein Klo zur Verfügung stellen?

hajo
13 Jahre zuvor

für was das „EU-Recht“ herhalten muss 🙁
die Mädels und Jungs in Brüssel etc. machen ja schon recht viel Sch.., aber auch diesen dürfen sie nicht einfach so irgendwo in einem Geschäft oder einer Gaststätte entsorgen
.. zumindest habe ich keinen Hinweis darauf gefunden

Siggi
13 Jahre zuvor

Dieser überaus freundliche und gebildete Erdenbürger ist klar ein Anwärter auf eine [url=http://www.leo.org/information/freizeit/fun/merkbefrei.html]unbefristete Merkbefreiung[/url]. 😀
Und TOM hat sich mit diesem anschaulichen Text wieder mal eine Urkunde für besonders fein geschliffene Rhetorik verdient.

Elch
13 Jahre zuvor

Habe ich wieder einen „EU-Recht“-Hype verpaßt oder basiert dies auf diese komischen Standardtexte bei Ebay-Versteigerungen?

Ich argumentiere in Zukunft übrigens nur noch mit UN-Recht….

13 Jahre zuvor

es is wohl gesetzlich vorgeschrieben, das gaststätten, die zubereitete speisen und getränke verkaufen und eine sitzgelegenheit bieten, eine toilette für die kunden zur verfügung stellen müssen. nicht mehr und nicht weniger. und das is kein eu recht – das is in deutschland seit mindestens 30 jahren schon so… der gute mann hat da wohl einfach irgendwo was falsch aufgeschnappt (oder nicht richtig zuhören wollen wohl eher) und sich das dann passend für sich ausgelegt…

13 Jahre zuvor

Buh! ist also Gewalt? Naja wenn das so ist war ich als Kind wohl unglaublich gewalttätig immerhin bin ich Karnevalszug mal als Gespenst verkleidet mitgegangen und hab immer wieder Buh! gemacht. Manchmal auch Hui Buh!

Spaß beiseite, manchmal Frage ich mich wie ein solcher Einfallspinsel es schafft sein handy zu bedienen, vielleicht bildet er sich aber auch nur ein das er telefoniert….^^

Siggi
13 Jahre zuvor

Dieser Gutmensch hatte vermutlich gegoogelt nach den Begriffen „Toilettenbenutzung verweigert“ und ist dabei (wie ich) u.a. auch über den § 323 c StGB gestolpert. 😉
Daraus aber abzuleiten, man könne seine gute Kinderstube (sofern vorhanden) getrost über Bord werfen, halte ich für etwas übertrieben.

Astrid
13 Jahre zuvor

Da würd man sich ja wünschen, du hättest ihn an seinen Ohren wegen dieser Frechheit zur Türe rausgezogen, aber der wäre dann ja sofort zum Anwalt gerannt… wie können Menschen nur so arrogant und unfreundlich sein?

Ma Rode
13 Jahre zuvor

Hab´s ja schon immer geahnt, das Dingens mit der EU geht schief …

Avarion
13 Jahre zuvor

Pft. § 323 c greift hier leider nicht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=63&

Der Mann war weder in Gefahr noch in gemeiner Not. Wie der verlinkte Anwalt sagt bedeutet gemeine Not einen Notfall welcher die Allgemeinheit betrifft.

Big Al
13 Jahre zuvor

*Popcorn hol*
B. A.

Anonym
13 Jahre zuvor

Man weiss mal wieder nicht, ob man lachen oder schreien soll!

Aber ernsthaft hat bei meiner Freundin schon mal jemand mit der gleichen Begründung geklingelt (sie wohnt etwas außerhalb) und auf Ihre Antwort: Gern, kommen Sie rein, ich muss dann nur gerade meine demente Mutter vom Klo holen, könnte etwas laut werden!“ zog er von dannen. Sie dann aber später einen Haufen direkt vor ihrer Hecke gefunden…

Herr, lass Hirn vom Himmel regnen…

Tzosch
13 Jahre zuvor

[quote=“Elch“]
Ich argumentiere in Zukunft übrigens nur noch mit UN-Recht….
[/quote]

Im oben beschriebenen Fall könnte auch die Haager Landkriegsordnung zur Anwendung kommen. 😉

Positiver Nebeneffekt: Rückmeldung über saubere moderne Toiletten. 🙂

Christina
13 Jahre zuvor

Wegen der Pflicht, ein Klo zur Verfügung zu stellen, habe ich mal recherchiert (weil ich mir nicht 100%ig sicher war, ob ich ein Kundenklo vorhalten muss – muss ich nicht.).

Mittlerweile ist es wohl so, dass selbst die Pflicht, nach der bei Getränkeausschank ein Kundenklo vorhanden sein muss, „aufgeweicht“ wurde, hängt aber vom Bundesland ab.

Nicht auszurotten ist die Behauptung, wenn jemand dringend aufs Klo müsse, müsse diesem das private Klo zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden.

Hier gab es wohl (wenn das Internet nicht lügt 🙂 ) nach dem Krieg eine solche Verordnung, damit nicht jeder in den Ruinen überall hinmacht.

Heute so eine Pflicht aus dem Paragraphen zur Unterlassenen Hilfeleistung herzuleiten, ist absoluter Quatsch und würde schon am Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung scheitern.

Gerade auch vor dem Hintergrund der ganzen „bitte ein Glas Wasser“-Trickdiebstähle wäre es unverantwortlich vom Gesetzgeber, den Einwohnern eine solche Pflicht aufzuerlegen (ganz abgesehen vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, an dem eine solche Pflicht ja schon scheitern würde) …

Ich
13 Jahre zuvor

Das stimmt doch nicht mal, was der Kerl da von sich gab. Das waer ja noch schoener, wenn man einfach jedermanns Wohnung oder Eigentum betreten koennte, um sich zu erleichtern.

nastyKitten
13 Jahre zuvor

@Nr. 10, Siggi:

„Dieser Gutmensch hatte vermutlich gegoogelt nach den Begriffen „Toilettenbenutzung verweigert“ und ist dabei (wie ich) u.a. auch über den § 323 c StGB gestolpert.“

Hm, der Zusammenhang zwischen dem hier geschilderten jungen Mann und der Bezeichnung „Gutmensch“ erschließt sich mir nicht wirklich.
Magst mich dahingehend erleuchten?

13 Jahre zuvor

Guten Morgen, da ich ein recht großer Fan von Herrn Prof. Dr. Höcker bin und seine Sendung in Tv grad sah ( habe seine Bücher) und genau so ein Thema dort behandelt wurde, da hiess es, ein lokal oder ein Gastwirtschaft usw. müssen Toiletten für Ihre Gäste bereit stellen für eine Nutzung, von Leuten die da nicht essen Trinken, kann der Betreiber eine kleine Entschädigung verlangen in höhe von zb. 50Cent, anders sieht es bei normalen Geschäften und Dienstleister aus, da darf der kunde nicht einfach auf die Toilette gehen oder Verlangen dort auf Toilette zu gehen sowas wie Ich habe Recht dadaruf gibt es nicht, man kann nett fragen das wars dann aber auch schon 😉

Christians Ex
13 Jahre zuvor

Jo, das wärs noch, wenn ein Wildfremder sich auf diese Weise Zutritt zur privaten Wohnung erpressen könnte, oder zu unserem Sicherheitsbereich in der Bank – in meiner derzeitigen Filiale liegen die (Mitarbeiter-)Toiletten direkt gegenüber dem „Allerheiligsten“.

Nun, Frechheit siegt halt immer wieder – und das auf beiden Seiten.

Ronald
13 Jahre zuvor

Solange Tom es irgendwie geduldet hat. :-/

13 Jahre zuvor

hast eigentlich schon ne Anzeige wegen „Bedrohung“ bekommen? *g*

Christians Ex
13 Jahre zuvor

Ich denke nicht, dass der wiederkommt – der müsste schon überaus dreist sein, sich noch mal reinzuwagen.
Ob der den Schwindel mit dem Faustrecht glaubt oder nicht, aber wenn sich der Ladeninhaber entsprechend aufplustert, wäre ich mir nicht so sicher, ob es dem nicht am Ende egal ist, ob er das Recht zum hauen hat oder nicht.

Athalfain
13 Jahre zuvor

Seit wann zählt ein Bestattungshaus als Gaststätte?

Was für ein renitentes Ars…

Kommentator
13 Jahre zuvor

Bei extremer Eskalation der Situation hätte TOM die Produkte seines Hauses vor Ort direkt an den Mann bringen können.

13 Jahre zuvor

Ob da wirklich die unverletzlichkeit der Wohnung zählt, bin ich nicht sicher, schließlich handelt es sich hierbei um Geschäftsräume, was aber auf alle Fälle zählt, ist das Hausrecht und in diesem Fall ist es auch vertretbar, jemanden mit einem „kleinen“ körperlichen Verweis aus diesem Bereich zu entfernen.
Teeren und Federn, Kreuzigung und Vierteilen scheitern leider an der Verhältnismäßigkeit und auch an den Pranger stellen ist leider nicht drin, soll aber sehr wirksam sein 😉

13 Jahre zuvor

Buh! Hehe, echt witzig!
Aber kaum zu glauben, wie drist der Typ da war! Tzzz..

Anita
13 Jahre zuvor

Wenn fremde Leute einfach sein Eigentum benutzen, haette sich Tom einfach das Handy schnappen sollen und nach China telefonieren.
Haette er nicht wenigstens darauf bestehen koennen, dass der Mensch ihm dann die Reinigung fuer die Toilette zahlt?
O.k. ich hab auch schonmal wo geklingelt und gefragt, wo die naechste oeffentliche Toilette ist und wurde dann nach laengerer Diskussion hereingebeten. Aber das war in Frankreich und die Diskussion bestand nur aus Nichtverstehen meinerseits und dem verzweifelten Versuch der Dame mir den Weg zu erklaeren.
Aber ich hab mich danach artig bedankt. So weit hat mein Schulfranzoesisch dann doch noch gereicht.

Christians Ex
13 Jahre zuvor

@Mortician,
Geschäftsräume unterliegen in der Hinsicht besonderen Regelungen. Während der ausgewiesenen Öffnungszeiten sind sie öffentlich und außerhalb der Öffnungszeiten gewissermaßen privat. In Geschäftsräumen kann es auch verschiedene Bereiche geben, die öffentlich bzw nichtöffentlich sind. Dann stellt sich als Nächstes die Frage, wo die Toiletten sich im Haus befinden und ob und wie diese Räume beschriftet sind.

Nur entscheidet das weniger über ein Recht zur Benutzung der Toiletten als darüber, ob das Betreten entsprechender Bereiche und Räume Hausfriedensbruch ist.

Christians Ex
13 Jahre zuvor

Während der ausgewiesenen Öffnungszeiten hat Jedermann ein Recht, die Geschäftsräume zu betreten und sich dort aufzuhalten, eine Ausnahme wäre ein Hausverbot. Er darf dort aber nicht stören.

In dem Moment, wo Jedermann dann anfängt, den Inhaber Geld zu kosten durch den Verbrauch von irgendwas, fängt für mich die Zone an, wo ich nicht weiter weiß, da vieles nun auch über die Kulanz/Kundenfreundlichkeit des entsprechenden Geschäfts abgedeckt wird.

auxsburgerin
13 Jahre zuvor

HiHi, bei mir im Laden reicht es meist schon zu sagen das meine Hunde dass bestimmt nicht toll finden wenn hier jeder Hinz und Kunz zu Klo will.Von dem mal abgesehen die kämen gar nicht bis dahin;-)

sanja
13 Jahre zuvor

oh.. ein bwl-student…

Christina
13 Jahre zuvor

@ Christians Ex:

Es hat nicht JEDER das Recht, Geschäftsräume zu betreten, sondern nur Kunden.

Wenn jemand einen Laden zB nur zum Zwecke des Diebstahls betritt, begeht er idR auch Hausfriedensbruch, da der Ladeninhaber idR die Räume nicht für Diebe offen hält, sondern nur für Kunden.

QLance
13 Jahre zuvor

Einer damals bester Freunde fragte mich vor Jahren ob ich eine Kippe hätte…Ich bin ein Typ der gerne „teilt“ ich sagte ihm, dass ich nur noch eine hätte, die würde ich dann gerne teilen. er: lass mal stecken, dann muss ich meine eigenen rauchen…bin da echt vom Stuhl gefallen, bevor ich ihn rauswarf.
Heute hab ich immer ein Päckchen Kondome dabei, die ich Vertrottelte Gestalten zum Geschenk mache, sie fragen dann immer nur, warum? Ich: damit sich sowas wie sie nicht vermehren kann, reicht schon wenn es sie gibt.

Olaf
13 Jahre zuvor

@gestaltungsmetzger (8):
nicht jeder Laden, nur die mit über 20 Sitzplätzen, so steht’s in der Versammlungsstättenverordnung, wenn ich mich nicht völlig täusche. Mach dir mal den Spaß und zähle bei einem beliebigen Subway deiner Wahl die Sitzplätze. Du wirst verdächtig oft auf 19 kommen…

Christians Ex
13 Jahre zuvor

@Christina,
ob sich die Person dann als Ladendieb herausstellt, ist eine andere Sache, das weiß man vorher nicht, eventuell nicht mal die Person selbst. Gedankenpolizei gibts noch nicht.

Lisbeth
13 Jahre zuvor

Heute kam eine Nachricht durchs Radio, in Lübeck/S-H wird es ab sofort „nette WC´s“ geben, mit Aufkleber, für Besucher und Gäste der Stadt, die mal schnell in einem Restaurant, geschäft, etc. aufs stille Örtchen müssen…

Anita
13 Jahre zuvor

Also ich find das gut. Ich erinner mich voller Grausen an den bereits erwaehnten Frankreichurlaub, wo wir manchmal stundenlang durch die Gegend geirrt sind auf der Suche nach oeffentlichen Toiletten. Vor allem, wenn man das erste Mal in einer Stadt ist, weiss man ja noch garnicht, wo irgendwo oeffentliche Toiletten sind und latscht vielleicht 5 m dran vorbei. Dazu noch eine Anekdote aus meinem Blog ueber Paris: „Am Place de la Concorde war es dann so schlimm, dass ich freiwillig einen der bewaffneten Wachen vor der AmiBotschaft angesprochen habe. Er meinte, hinter der Statue von Brest wuerde es Treppen hinuntergehen und da waeren Toiletten. Ich dachte, er will mich verarschen, aber wir sind trotzdem mal hin. Er konnte nicht so gut englisch, er wollte wohl sagen: in der Statue. Irgendwie waren da so Gebaeunisse, die aussahen wie die Minikapellen auf den Friedhoefen und die Tuer war offen und da ging es Stufen zu einer Tiefgarage hinunter. Aber von Toiletten stand da oben nichts. Unten dafuer. Und so haben Schatz und ich mitten in Paris eine… Weiterlesen »

Michl
13 Jahre zuvor

Jaja, die berühmte Scheißhaus-Richtlinie von 2005 macht immer wieder ärgern…

Rudibee
13 Jahre zuvor

Vielleicht hätte der Hinweis an den forschen jungen Mann gut getan, dass nur für Kunden eine Toilette zur Verfügung gestellt werden muss, mit der Ergänzung „unsere Kunden brauchen kein Klo!“.

In meinen Geschäftsräumen ist Handy telefonieren verboten. Der verbreitete Elektrosmog stellt nach unserer Auffassung eine Körperverletzung dar und führt zur Anzeige wegen selbiger. Es ist zulässig, dafür die betreffende Person bis zur Herausgabe der Personalien festzuhalten (§127 StPO). Sieht der Übeltäter sein schändliches Tun nicht ein, kann es wegen Gefahr im Verzuge auch gewaltsam abgestellt werden, zum Beispiel durch Abzwicken der Sprechwarze mit einem Seitenschneider. Gütig wie ich bin hätte ich mich auf einen Kompromiss, Freiheit gegen ordnungsgemäße Entsorgung des Einmalhandtuches in einen der bereitstehenden Papierkörbe, eingelassen. Es ist nie zu spät, fehlende Kinderstube durch erzieherische Maßnahmen aufzuarbeiten.

Winnie
13 Jahre zuvor

@ 42

So einen Quatsch habe ich ja selten gehört. Ob jemand telefoniert oder nicht ist egal, der „Elektrosmog“ (Radio, TV, Funkwellen usw.) ist IMMER da.
Und ganz nebenbei, korrespondiert jedes Handy regelmäßig mit den umliegenden Stationen und da ist es egal ob es gerade genutzt wird oder nicht.
Aus diesem Grunde (und Anderen) kann man ja auch Handys orten und den Standort feststellen.
Dazu benötigt man weder eine Kreuzpeilung oder Sonstiges, sondern fragt einfach den entsprechenden Sendemast ab, wo das Handy gerade eingeloggt ist.

Fraggel
13 Jahre zuvor

§ 323 c StGB würde vieleicht zur Anwendung kommen wenn der junge Mann, nach vergeblicher Suche, eingenässt vor Toms Tür steht – und draußen sind -20°C. Allgemein muss auch kein Restaurant einen Nicht-Kunden aufs Klo lassen.
Wenn jetzt einer mit den Grundrechten kommt (Würde des Menschen):
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen die Eingriffe des STAATES – ein oft gehörtes Missverständnis dass die Grundrechte auch Zwischenmenschliche Beziehungen regeln würden, dafür gibt es das BGB und das StGB.
Meine Not ist, wenn ich am 20. mein Konto leer finde, bedeutend größer als wenn ich mal dringend pinkeln muss – trotzdem ist mein Nachbar nicht verpflichtet mir Geld zu pumpen.

13 Jahre zuvor

Da steht in der Tat ein Haufen Schwachsinn. Vor keinem detschen Gericht, wird irgendjemand mit einer Anzeige wg. angeblicher Körperverletzung durch Betrieb eines Mobiltelefons durchkommen. Unabhängig davon, wird nicht umsonst auch bei der Jedermannfestnahme auf die Verhältnismäßigkeit hingewiesen, die in diesem Falle auf keinen Fall gegeben wäre.

Daher wird sich derjenige, der aus diesem Grund eine sg. „Jedermannfestnahme“ durchführt dabei ggf. noch körperliche Gewalt anwendet und ein Mobiltelefon oder dessen Zubehör zerstört, sich seinerseits wohl recht bald mit einem Ermittlungsverfahren wg. Freiheitsberaubung, Nötigung, versuchter oder tatsächlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie mit einem Zivilprozess um Schadensersatz bzw. Schmerzengeld konfrontiert sehen.

So sehr ich das Verhalten des Toilettenbenutzers missbillige, außer der Ausübung des Hausrechts und des Hinweises darauf, dass sein Verhalten keinesfalls durch „EU-Recht“ gedeckt ist und ggf. einer Anzeige wg. Hausfriedenbruchs, sind die rechtlichen Mittel gegen so einen Menschen beschränkt.

Dies ist m.E. aus gutem Grund so, da rabiate Selbstjustiz in einem Rechtsstaat nicht verloren hat.

Mia
13 Jahre zuvor

Das erinnert mich an die Zeit, als ich in nem Café geschafft habe. Kommt ein ganzer Trupp fitnessbesessener junger Mädels rein und macht es sich an mindestens zwei Tischen bequem. Und was bestellen die? Nur Leitungswasser! Weil wir ja verpflichtet sind, dieses kostenlos auszuschenken. Steht ja so im Gesetz (weiß nicht, ob sie sich auf EU- oder sonstwelches Recht bezogen). Klar, wenn da so ein altes dehydriertes Ömchen sich im Hochsommer mit letzter Kraft durch unsere Eingangstüre schleppt, dann sind wir da bestimmt zu verpflichtet. Und selbst wenn nicht bekäme sie trotzdem ihr Wasser. Wäre das nicht sonst auch unterlassene Hilfeleistung? Aber ein paar putzfidele Gören, die eine Gaststätte im ganz herkömmlichen Sinn nutzen wollen, drin sitzen und was bestellen? Sie wurden dann vor die Wahl gestellt, etwas kostenpflichtiges zu bestellen (wenn sie unbedingt Leitungswasser wollen, können sie auch das gern bezahlen), oder gehen. Unter Protest und Verweis auf ihre Recht sind sie dann abgezischt. Tzz…..

Fraukie
13 Jahre zuvor

Moin,
tjo..
einerseits ist es durchaus sinnvoll, dass es als Nötigung zählen kann jemanden nicht auf Toilette zu lassen andererseits ist das wieder so ein Loch im Gesetz durch das schlechte Erziehung frech hervorwurzeln kann…

Ich glaub ich hätte grad die Tür abgeschlossen und ihn behandelt wie ein Baby „Sooo, Hände gewaschen hast Du ja fein und jetzt heben wir mal hübsch das Papiertuch auf und tragen es fein in den Mülleimer.“
Nachdem er das gemacht hat darf er gehen, mit Hausverbot (sowas möchte man auch nicht als Kunden), Du bist nämlich meines Wissens nach nur verpflichtet ihn im „Notfall“ aufs Klo zu lassen, keines Wegs regelmäßig.
Das mit dem Abschließen der Eingangstür würd ich aber nur machen, wenn noch jemand von Deinen Leuten da ist um zu bezeugen, dass er sofort hätte gehen dürfen, wenn das Tuch ordentlich entsorgt ist. Nicht, dass der versucht nen Lauten zu machen.

lg




Rechtliches


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