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Frag den Bestatter

Anweisungen für die Bestattung gehören NICHT in das Testament

Anweisungen für die eigene Bestattung sollte man keinesfalls in sein Testament schreiben!

Diesen Satz habe ich immer wieder mal hier im Blog geschrieben und sage ihn auch auf meinen Vorträgen.

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Aber immer wieder höre ich im Fernsehen, dass sogenannte Experten genau das Gegenteil sagen. Diese Experten mögen gute Rechtsanwälte oder Finanzexperten sein, vom Thema Bestattung, Vorsorge und Testament scheinen sie aber keine Ahnung zu haben.
Anders ist es nicht zu erklären, dass sie immer wieder diese Fehlinformation in die Welt hinaus posaunen.

Es ist nämlich so:

Vom gewöhnlichen Ablauf her wird das Testament oft erst Tage, wenn nicht gar Wochen nach der Beisetzung eröffnet. Darin enthaltene Anweisungen und Wünsche kommen also immer zu spät.

Besser ist es, bei einem Bestatter eine Bestattungsvorsorge abzuschliessen. In diesen Vereinbarungen können alle Wünsche bis ins Detail aufgenommen werden und der Bestatter stellt sicher, dass auch alles so abläuft.
Man erhält nach Abschluss des Vertrages einen sogenannten Bestattungsvorsorgeausweis in mehreren Exemplaren. Eines davon gehört dahin, wo man auch den Ausweis aufbewahrt und sollte immer mitgeführt werden. Ein weiteres Exemplar sollte man einer Person seines Vertrauens geben, bei der man sicher ist, dass sie in jedem Fall vom Tod erfahren wird.
Weitere Ausführungen dienen als Ersatz und zum Aushändigen an Krankenhaus- und Pflegestationen, falls dort mal was sein sollte.

Auf dem Ausweis steht sinngemäß folgender Text:

Bestattungsvorsorgeausweis

Im Todesfall bitte ich unverzüglich das Bestattungshaus xyz zu benachrichtigen:

Tel. 0x233-555xxx653

Dort sind Anweisungen für meine Bestattung hinterlegt.

Es genügt aber im Grunde schon vollkommen, wenn man seine nächsten Angehörigen über seine Wünsche informiert. Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Friedhof? Was für ein Grab?
Diese Informationen sind schon sehr hilfreich, damit wenigstens vom Ansatz her alles so gemacht wird, wie man es sich vorstellt.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 13. Januar 2017 | Peter Wilhelm 13. Januar 2017

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37 Kommentare
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Udo
16 Jahre zuvor

ja, ein guter Tipp… gibt nichts blöderes als mit anderen Angehörigen zu diskutieren/streiten, was wie im Sinne des Verstorbenen ist.

spam
16 Jahre zuvor

Wenn der Verstorbene sich zu Lebzeiten nicht geäußert hat, könnte man annehmen, es sei ihm egal gewesen.

Letztlich sind doch alle Bestattungsrituale und Bestattungsformen nichts anderes als Hilfen bei der Bewältigung der Trauer für die Hinterbliebenen.

Dem Verstorbenen kann es ja nun wirklich egal sein. Wenn aber ein Hinterbliebener einen Ort zum "besuchen" und trauern benötigt, findet er sicherlich eine feste Grabstelle besser als eine Seebestattung.

Ein anderer Hinterbliebener möchte/kann sich vielleicht nicht um eine Grabstelle kümmern (nervt, zu teuer, zu weit weg, kann die Atmosphäre eines Friedhofes nicht ertragen) und würde sich freuen, wenn anstelle einer festen Grabstelle eine etwas "flüchtigere" Form der Bestattung gewählt worden wäre.

Volker
16 Jahre zuvor

Ich persönlich habe in meiner Patientenverfügung handschriftlich verfügt,eingeäschert zu werden und auf See zu kommen. Meine Frau ist damit voll und Ganz einverstanden, da ich Semiprofessioneller Segler bin. Am liebsten würde ich in der Kieler Bucht bestattet werden, allerdings weiß ich nicht, ob es dort Bestattungsstrecken gibt.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Volker: Ja, Kieler Bucht geht. Seebestattungen finden zumeist über rauhem Grund statt, also in Bereichen in denen keine Schleppnetzfischerei stattfindet.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Spam: Wer sich zu Lebzeiten nicht äußern will, der soll es bleiben lassen. Manche wollen eben nicht. Dann muss hinterher ein anderer entscheiden.

In seltenen, begründeten Fällen ist es auch manchmal notwendig von den Vefügungen des Verstorbenen abzuweichen. Ein Beispiel: Zu Lebzeiten hat er gewünscht, daß für ihn und seine Frau ein großes Doppelgrab mit 40 Jahren Laufzeit angeschafft werden soll. Jetzt, da er verstorben ist, äußert seine Frau aber, dass sie gar nicht mit ihrem Mann in ein Grab möchte, sondern eine Seebestattung oder eine Friedwaldbestattung wünscht. Außerdem ist die Witwe schon 82 Jahre alt und es gibt keine weiteren Angehörigen.

Es wäre also absoluter Unsinn, ein so großes Grab für einen so langen Zeitraum anzumieten. Vor allem, wenn niemand da ist, der für die Grabpflege (auch finanziell) einsteht.

spam
16 Jahre zuvor

Was ich eigentlich sagen wollte: Die Wünsche der Hinterbliebenen finde ich persönlich wichtiger als die Wünsche des Verstorbenen. Meine Frau kann zum Beispiel Gräber und Friedhöfe absolut nicht ertragen. Meine Reaktion: Ist mir doch egal, was Du nach meinem Tod mit mir machst, es gibt ja genug Alternativen, zum Beispiel Friedwälder oder Seebestattung …

undertaker
16 Jahre zuvor

Es ist oft genug eine Gratwanderung zwischen dem Wunsch des Verstorbenen und dem Wunsch der Angehörigen. Es wird da niemand vergewaltigt und immer eine gute Lösung gefunden.

16 Jahre zuvor

Da habe ich jetzt mal eine Frage, ich bin jetzt 26, möchte aber evtl trotzdem schon vorsorgen da ich es mir momentan leisten kann, man weiß ja nie was kommt, was ist aber wenn ich nun 76 Jahre alt werde und in 30 Jahren das Bestattungshaus pleite macht?

turtle of doom
Reply to  Gilly
7 Jahre zuvor

@Gilly: Die Chance, dass das Bestattungshaus und du gleichzeitig pleite machen, ist eher klein. Und falls das Bestattungshaus pleite geht, liegt in ihren Unterlagen noch der Nachweis, dass du bereits für ein Begräbnis bezahlt hast.

Du wirdst in diesem Fall Gläubigerin, die z.B. vor Kreditgebern und Aktionären bedient wird. Der Geschäftsführer muss gegenüber dem Konkursamt unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen über sämtliche offenstehenden Forderungen wahrheitsgemäß berichten. Und dann wird dein Name fallen, und du kriegst Post von einer Behörde.

turtle of doom
Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom: „pleite machen“ – da wollte ich „hops gehen“, da es auch das meint, was ich gemeint hatte.

turtle of doom
Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom: schreiben.

undertaker
16 Jahre zuvor

Achte bitte darauf, dass das Geld sicher verwahrt ist. Das kann beispielsweise geschehen, indem das Geld auf das Konto einer übergeordneten Organisation einbezahlt wird. Keinesfalls leiste eine Anzahlung/Bezahlung direkt an den Bestatter. Sehr sicher ist auch das Verfahren mit dem Sparbuch. Lege den Betrag auf ein Extra-Sparbuch, lasse das Sparbuch mit einem Sperrvermerk versehen: "Nur auszahlbar gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oder durch Kündigung durch den Sparkontoinhaber". Dieses Sparbuch händigst Du dem Bestatter aus, damit er es in seinem Tresor verwahren kann. So ist er sicher, dass Du das Geld nicht vorher ausgibst und Du kannst sicher sein, dass er nicht an die Kohle kann, es sei denn Du bist tot. Kommt das Sparbuch weg, kannst Du es aufbieten lassen und nach einer bestimmten Zeit wieder über das Geld verfügen. Wir haben aber auch Vorsorgekunden, die ihr Sparbuch selbst verwahren und jedes Jahr einen Kontoauszug über die gutgeschriebenen Zinsen einsenden. Egal wie: In den Vorsorgeverträgen steht klipp und klar, dass der Bestatter nicht tätig werden muss, wenn das Geld am Ende nicht zur Verfügung steht. Alle… Weiterlesen »

spam
16 Jahre zuvor

Sorry, aber die Auskunft zur Sterbeversicherung ist falsch. Gerade jüngere Menschen können diese eben NICHT abschliessen (das Alter des Antragstellers muß zwischen 40 und 80 Jahren liegen).

Henning
Reply to  spam
7 Jahre zuvor

@spam: Ich habe eine Sterbegeld-Versicherung für meine Frau und mich abgeschlossen, vor drei oder vier Jahren. Und meine Frau wird dieses Jahr erst 40… Es geht also sehr wohl; ich war damals schon über 40, aber eben meine Frau nicht. Und ein guter Freund hat seine in der Lehre abgeschlossen, für damals 2 Mark/Monat 🙂

undertaker
16 Jahre zuvor

Es gibt so viele Angebote am Markt, man muss sich nur umschauen. Natürlich gibt es ausgewiesene Sterbeversicherungen, die sich vornehmlich an die Menschen wenden, die im Alter schon etwas vorgerückt sind. Aber mir kann keiner erzählen, dass junge Menschen keine Riskiolebensversicherung abschliessen können. Insofern ist Deine Aussage falsch 😉

Die Angebote und Bedingungen sind höchst unterschiedlich. Insbesondere Sterbeversicherungen für ältere Menschen sind oft sehr teuer und nur dann sinnvoll, wenn der Todesfall nach Ablauf der gestaffelten Wartefristen recht zügig eintritt oder absehbar ist. Zahlt man hier noch viele Jahre ein, hat man u.U. mehr eingezahlt als hinterher erlöst wird. Deshalb ist diese Variante für junge Menschen aus ausdrücklich nicht zu empfehlen.

Eine herkömmliche (Risiko)Lebensversicherung als Sterbeversicherung, von der ich gesprochen habe, ist jedoch gerade für junge Menschen oft äußerst günstig.

spam
16 Jahre zuvor

Es ging ganz konkret um die von dir verlinkte Sterbegeldversicherung – die nimmt keine Anträge von unter 40-jährigen an.

Udo
16 Jahre zuvor

Im Nachbarort gibt es einen Begräbnisverein. Dort ist der Mitgliedsbeitrag pro Monat unter einem Euro. Im Todesfall wird über den Verein ein Teil der Beerdigung bezahlt.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Udo: Das ist eine gute Sache. Leider werden diese Vereine immer weniger.

spam
16 Jahre zuvor

@Udo: Das erinnert mich von der Organisationsform stark an die dörflichen "Gefriergemeinschaften", die auch immer weniger werden.

undertaker
16 Jahre zuvor

Nur holt man da das Gefrorene nach kurzer Zeit wieder hervor.

Josh
16 Jahre zuvor

Kostet das Abschließen einer Bestattungsvorsorge etwas?

undertaker
16 Jahre zuvor

@Josh: Nein, das Abschliessen einer Bestattungsvorsorge kostet nichts. Wenn der Kunde den Vertrag allerdings vorzeitig auflöst oder wegen eines Umzugs zu einem anderen Bestatter transferieren lässt, berechnen wir 50 Euro Aufwandpauschale. Das kann in anderen Bestattungshäusern auch teurer sein.

Man hatte bis zu 2 oder mehr Stunden Beratungsaufwand und die ganze Verwaltungsmaschinerie ist ja angelaufen. Der Kollege, der dann den Vertrag übernimmt, freut sich, er muss nur noch eine Anpassung an sein Angebot und die neuen örtlichen Gegebenheiten vornehmen.

Es kommt aber eher selten vor, dass jemand so einen Vertrag auflöst. Normalerweise beschäftigen sich Personen damit, die auch vom Wohnort her ihren festen Platz gefunden haben. Geht jemand ins Heim, bleibt er ja zumeist in der Nähe.

7 Jahre zuvor

Dabei darf nicht vergessen werden:es gibt noch sehr viel andere Möglichkeiten,was mit einem toten menschlichen Körper geschehen soll! Ich habe manchmal drüber nachgedacht:“am liebsten lasse ich mich einfrieren..“,auch diese Möglichkeit gibt es,da schau man sich aber auf youtube entsprechende Videos an.Kein Scherz! Auch wenn es den Anschein hat.Gibt tatsächlich Menschen,und dumm scheinen die nicht zu sein,die legen lieber Geld von der Lebensversicherung so an,dass es eines Tages für den Zweck verwendet werden kann:Überführung des toten Körpers,um den so entsprechend behandeln zu lassen,dass er eines schönen Tages aufgetaut und behandelt werden kann.Sogar eine 14 Jährige,an Krebs erkrankte:da wurde das durchgesetzt,natürlich nicht in Deutschland,hier ist nach wie vor nur das Einfrieren von Tieren gestattet.Mir wäre das Einfrieren meiner sterblichen und gut konservierten Überreste auch zu teuer,denn da ist man gar nix sicher:weder das beim Auftauen irgendwann alles i.O.gehe würde,und wann wird es den Tag geben? Natürlich darf der Mensch vom ewigen Leben träumen,doch diese Art Träumerei geht auch mir zu weit und:zu teuer! Russland und USA sind wohl die einzigen Länder,wo das möglich ist,dementsprechend wenige konservierte Körper… Weiterlesen »

MiniMoppel
Reply to  mesie
7 Jahre zuvor

@mesie:
Selbst für alles Geld der Welt würd ich nicht auf meinen Tod verzichten wollen.
Und schon gleich gar nicht würd ich auch nur einen einzigen Cent ausgeben in der Hoffnung, den Tod mit dubiosen Geschäftspraktiken quasi überlisten zu können.
Aber das ist nur meine Meinung.

turtle of doom
Reply to  mesie
7 Jahre zuvor

@mesie: Ich lasse mich bestimmt nicht einfrieren. Das ist mir zu dubios.

Ich überantworte meine Seele dem Geliebte-Brüder-Moratorium, und mit einem tragbaren Protophason-Amplifikator wird man neben meinem Sarg sitzen und mit mir reden können. Aber da ich mir nicht den besten Sarg leisten werden kann, wird der Amplifikator nach ein paar Monaten nur noch ein zusammenhangsloses Brabbeln übertragen.

(Ungefragter Buchtipp: „Ubik“. Im Verlauf der Geschichte weiss man nicht mehr, wer noch lebt, und falls ja, in welcher Form. Und die Erlösung gibts als Nasenspray.)

Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom: Wenn du deinen Sarg auf einen Orgonakkumulator stellen lässt, geht es wesentlich länger.

turtle of doom
Reply to  Hermione
7 Jahre zuvor

@Hermione: Danke, dass du meine Uniformiertheit so gnadenlos aufdeckst.

Ich werde gerade mit einem ungedeckten Scheck zum Orgonhändler meines Misstrauens gehen.

Frank
6 Jahre zuvor

Hallo und danke für den tollen Artikel.
Es ist wichtig, dass man sich Hilfe bei der Bestattungsvorsorge holt.
Ich werde mich hier informieren:
VG Frank

SPAMKOMMENTAR

Mailin Dautel
4 Jahre zuvor

Es ist wirklich so gut zu wissen, dass Wünsche bezüglich der Bestattung wo anders festgehalten werden sollten. Ich habe auch schon so oft gehört, dass man das in das Testament schreiben aber das macht ja wirklich gar keinen Sinn. Wir wussten nur, dass mein Großvater eine Seebestattung wollte, weil er das vorher gesagt hat.

JJ
4 Jahre zuvor

Das ist ein echt guter Artikel zum Thema Bestätter. Ich werde mich dazu mal noch etwas mehr informieren.

4 Jahre zuvor

Gut zu wissen, dass Anweisungen für die Bestattung nicht in das Testament gehören. Ich wünsche mir eine Waldbestattung und werde es dann einfach meinen Liebsten mitteilen. Sie haben hier viele gute Tipps zum Thema Bestattung, vielen Dank!

4 Jahre zuvor

Gut zu wissen, dass Anweisungen für die Beerdigung gehören nicht ins Testament gehören. Es stimmt, in manche Situationen wird das Testament erst nach der Beisetzung vorgelesen. Daher ist es ein guter Tipp, die Bestattungsvorsorge mit dem Bestatter zu besprechen.

Anonym
3 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Wilhelm, Vielen Dank für den Beitrag, mir ist bisher noch nie eingefallen, dass das Testament erst viel später geöffnet wird als das Zeitpunkt wann die Beisetzung stattfindet. Eine Bestattungsvorsorge beim Beerdigungsinstitut abschliessen macht wirklich Sinn.

Uwe
3 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Wilhelm, Vielen Dank für den Beitrag, mir ist bisher noch nie eingefallen, dass das Testament erst viel später geöffnet wird als das Zeitpunkt wann die Beisetzung stattfindet. Eine Bestattungsvorsorge beim Beerdigungsinstitut abschliessen macht wirklich Sinn.

3 Jahre zuvor

Ich bin zwar noch sehr jung, aber ich mache mir trotzdem schon Gedanken über meinen Tod.
Auf gar keinen Fall möchte ich eine Feuerbestattung. Will ja noch nach meinem Tode gemütlich liegen. Daher werde ich eine Bestattungsvorsorge abschließen.




Rechtliches


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