Frag doch den Undertaker

Bestattungsvorsorge eingesackt und Konto geräumt

Sehr geehrte Damen und Herren,

erst vor 4 Wochen haben wir erfahren, dass der Stiefvater meines Mannes bereits im März 2011 verstorben ist.
Der Stiefvater ist der Zuletztverstorbene, die Mutter meines Mannes ist bereits vor 10 Jahren gestorben. Der Stiefvater hatte bei der Provinzial eine Bestattungsvorsorge.
Diese hatte einen Bezugsberechtigten, dieser ist auch pflichtteilsberechtigt und bezugsberechtigt der Bestattungsvorsorge. Es gibt 3 Haupterben, die Kinder der Mutter, und 5 Pflichtteilsberechtigte, die Kinder des Stiefvaters.
Es gab ein Berliner Testament. Der Pflichtteilsberechtigte hat, ohne die Haupterben zu benachrichtigen, die Beerdigung organisiert und durchführen lassen. Die Kosten hat er aber nicht aus der Bestattungsvorsorge, sondern vom Girokonto des Verstorbenen verbraucht. Das Geld aus der Bestattungsvorsorge hat er sich selbst eingesteckt.
Das Geld vom Girokonto ist Erbmasse. Wir gehen davon aus, dass Geld aus der Bestattungsvorsorge auch für die Kosten der Beerdigung zur
Verfügung gestellt werden sollen, dafür schließt man doch eine Versicherung ab.

Liegen wir richtig, dass wir die Kosten vom Girokonto aus der Versicherung ausgeglichen haben wollen?

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MfG

S.

Antwort:
Meiner Meinung nach JA.

Aber fragt trotzdem einen Anwalt.


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Kategorie: Frag doch den Undertaker

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. September 2011 | Revision: 31. Mai 2012

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