Dürfen zwei Personen, die miteinander starben (2 Liebende oder Elternteil und Kind) in einen Sarg ?
Nein, das ist durch die Landesbestattungsgesetze und die Friedhofssatzungen ausgeschlossen.
Es gibt aber ganz wenige Ausnahmen wo das doch geht. Zum Beispiel wenn ein Neugeborenes und die Mutter versterben.
Auskunft gibt da im direkten Einzelfall der Bestatter und die Friedhofsverwaltung.
















