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Ein Toter zuviel 4

Jetzt müsste die Überschrift „Ein Toter mehr“ heißen, denn wir haben den Auftrag. Ich kann beim besten Willen nicht herausfinden, ob die im Nachbarort jetzt in unsere Filiale gegangen wären oder ob sie zum dortigen Dorfbestatter gegangen wären. Sie sind gleich hier in die Hauptfiliale gekommen und haben ein Paket gebucht. Zweimal habe ich gefragt, zu wem sie gegangen wären, aber die Antworten waren irgendwie nur verwirrend bzw. verworren.

Egal, die wollen ein Gesamtpaket. Neben der Möglichkeit, sich alle Produkte individuell zusammenzustellen, kann man bei uns nämlich auch ein Paket aus vier Klassen buchen. Die heißen Schlicht, Standard, Gehoben und Premium.

Die heutigen Kunden haben „Gehoben“ gebucht und keine besondere Wünsche. Da läuft bei uns die Maschinerie wie geölt und wahrscheinlich ist schon am Montag die Beerdigung.

Im Paket „Schlicht“ ist die Überführung, ein einfacher Pappelholzsarg, ein Talar, die Decke und das Kissen, ein Gesteck für den Deckel und alles an Nebenleistungen enthalten. Bei „Standard“ ist der Sarg besser, das Gesteck größer, es kann eigene Kleidung verwendet werden, und Decke und Kissen sind feiner. Beim Paket „Gehoben“ ist dann bei einer weiteren gesteigerten Ausstattung noch eine Zeitungsanzeige und ein Kranz, sowie der Trauerdruck mit 50 Trauerkarten enthalten. Außerdem ist eine offene Aufbahrung bei uns im Haus enthalten. In der „Premium“-Ausstattung gibt es dann eine große Sargtruhe, eine edle Innenausstattung, eine Sargausschmückung mit Blumen, Deckelgesteck, Kranz, Zeitungsanzeige, Trauerdruck, Aufbahrung und Trauerfeier bei uns.

Diese Pakete werden seltener von Kunden gebucht, die direkt bei uns im Büro sitzen. Wer aber von außerhalb so etwas regeln muss, der ist dankbar, wenn er sich anhand dieser „Pakete“, die wir in einer Übersichtstabelle zufaxen können, einen Überblick verschaffen kann.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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Matze
16 Jahre zuvor

Warum kann man bei "Schlicht" keine eigene Kleidung verwenden? Spart doch Kosten für euch?

Oder liegt es daran, dass es länger dauert, die Kleidung anzuziehen als den Talar überzustreifen?

Spricht eigentlich etwas dagegen, die Kleidung aufzuschneiden und dem Verstorbenen so einfacher anziehen zu können?

kuaja
16 Jahre zuvor

eine Frage; (habe ich schon mal in einem Forum gestellt; keine richtige Antwort erhalten)

Nach § 18 des Bestattungsgesetzes darf u.a. jemand u.a. nicht auch als Frisör arbeiten, wenn er als Totengräber eingesetzt wird.

Wie kommt das?

Irgendeiner muss ja die Leichen verscharren, und wenn jemand nebenbei als Frisör arbeiten möchte, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar.

Kannst mir das erklären, wieso das so ist? 😉

dompfaff
16 Jahre zuvor

hilfreich wäre zu wissen, in welchem bundesland du lebst. da bestattungsrecht landessache ist gibt es 16 verschiedene bestattungsgesetze. habe grade mal bei bayern und nrw nachgesehen und eine derartige einschränkung nciht gefunden.

Marco
16 Jahre zuvor

Ich weiß zwar nicht, wo kuaja herkommt, aber in Rheinland-Pfalz lautet § 18 des Bestattungsgesetzes:

§ 18

Leichenbesorger, Totengräber

Wer beruflich die Reinigung, Ankleidung und Einsargung von Leichen vornimmt (Leichenbesorger) oder die Tätigkeit eines Totengräbers ausübt, darf nicht in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein oder beschäftigt werden.

Kann ja m.E. nur irgendwie mit Hygiene-/Gesundheitsaspekten zu tun haben. Aber wie das genau zusammenhängt?

Nulpe
16 Jahre zuvor

@kuaja

"§ 18 des Bestattungsgesetz"

So wie es aussieht hat jedes Bundesland sein eigenes Süppchen am Kochen was Bestattungen angeht.Diese ändern sich aber anscheinend jedes Jahr so wie ich auf den ersten Blick sehen konnte.

Ich sach ja immer:"Von der Wiege bis zur Bahre heißt es stets Formulare Formulare.

Aber ich denke als Friedhofsgärtner dürfte er/sie genug zu tun haben als das man noch neben bei Arbeiten könnte.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Matze: Bei dieser "Schlicht"-Variante ist eine offene Aufbahrung nicht beinhaltet. Wir legen zwar Wert darauf, daß wir jeden Verstorbenen anständig einsargen, aber in diesem Fall wird außer der hygienischen Grundversorgung nichts weiter gemacht. Keine Leichenkosmetik, die Haare nicht gewaschen usw. In der Tat ist das Überstreifen des Talars am wenigsten aufwendig.

Das von Dir angesprochene Aufschneiden der Bekleidung ist in der Bestattungsbranche durchaus weit verbreitet. Hierbei werden insbesondere Hemden und Jacken unten vom Saum bis an den Kragen aufgeschnitten, der Kragen jedoch nicht durchtrennt. Knöpft man die Kleidung nun vorne zu, kann man sie überstreifen wie einen Talar.

Wir praktizieren das allerdings nur in Ausnahmefällen und kleiden die Verstorbenen normalerweise mit intakten Sachen ein.

undertaker
16 Jahre zuvor

@all: Die Bestattungsgesetze sind Ländersache und z.T. äußerst unterschiedlich. In der Tat schreiben die Gesetze einiger Länder vor, daß der Beruf des Leichenbesorgers (hier: Bestatters) und des Totengräbers mit anderen Berufen im Bereich der Körperhygiene, des Körperschmucks und der Lebensmittelzubereitung bzw. des -verkaufs nicht in Einklang stehen. Früher hatte das vornehmlich gesundheitlich-hygienische Gründe, die heute de facto weniger zum Tragen kommen, als es heutzutage eher Gründe der Volksethik sind. Wer möchte schon Würste von einem Metzger kaufen, der sonst Leichen exhumiert.

16 Jahre zuvor

Was es schon alles gibt "Gehoben", "Pakete" – Marketing pur! Sogar bei (über) Leichen ;(

undertaker
16 Jahre zuvor

@Diane: Was hast Du denn gedacht? Daß wir das kostenlos machen?

Marcel
16 Jahre zuvor

Könnte mir vorstellen, daß das mit den Friseuren noch aus der Zeit kommt, als diese gleichzeitig als Zahnärzte tätig waren. Manchmal retten sich solche Sachen über die Zeit. Und weil noch kein Bestatter Friseur werden wollte, fiel es halt noch keinem auf 😉

Newty
16 Jahre zuvor

Länderrecht… In Hessen gibts die Todesstrafe – die durch Bundesrecht nicht gilt. Ebenso vermute ich ähnliches mit diesem Paragraphen, da freie Ausübung des Berufes gewährleistet ist. Wenn nicht – wie begraben wir dann eine Opernsängerin, die unbedingt mit Ballfrisur eingesargt werden will – Frisör darfs ja nicht machen 🙂

16 Jahre zuvor

Reiner Dienst am Menschen 😀 Was auch sonst … aber sonst orientiert man sich hier an USA … 😉 Leichen schminken, frisieren, ausstellen … 😯




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